Bei zulassungsbeschränkten NC-Studiengängen gibt es eine bestimmte Anzahl an Studienplätzen je Studiengang. Diese werden nach festgelegten Kriterien vergeben.

Wichtigstes Kriterium für den Erhalt eines Studienplatzes ist Ihre Abschlussnote. Falls Sie durch bestimmte Umstände beim Erreichen der Hochschulzugangsberechtigung benachteiligt waren, kommen Sie womöglich für einen Nachteilsausgleich in Frage und können so die Abschlussnote verbessern.

Für bestimmte Gruppen an Studieninteressierten ist jeweils ein bestimmter Anteil der Studienplätze vorgesehen. Dies ist durch die im bayerischen Hochschulzulassungsgesetz geregelten Vorabquoten festgelegt.

Das NC-Verfahren

Beim ersten Vergabeverfahren, dem Hauptverfahren, werden die Studienplätze abhängig von Ihrer Note der Hochschulzugangsberechtigung der Reihe nach vergeben. Die Bewerber mit den besten Noten bekommen also eine Zusage, solange bis der letzte Studienplatz vergeben wurde. Diese Note ist dann die Grenznote und wird im allgemeinen Sprachgebrauch auch NC (Numerus Clausus) genannt.

Hier finden Sie die Übersicht der NC-Noten aus dem vergangenen Bewerbungszeitraum. Die Übersicht stellt lediglich eine grobe Orientierung dar, die tatsächlichen NC-Noten werden erst nach Ablauf des Bewerbungsverfahrens ermittelt.

Ein Nachrückverfahren wird durchgeführt, wenn nicht alle im Hauptverfahren zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber den Studienplatz annehmen. In diesem Falle werden weitere Bewerberinnen und Bewerber zugelassen, die im Hauptverfahren keinen Platz erhalten haben. Nachrückverfahren werden solange wiederholt, bis alle Studienplätze in dem jeweiligen Studiengang belegt sind.

Die Teilnahme am Nachrückverfahren erfolgt automatisch. Eine gesonderte Bewerbung ist dafür nicht erforderlich. Wenn Sie im Hauptverfahren eine Ablehnung bekommen haben, kann es durchaus sein, dass Sie danach noch eine Zusage bekommen, ggf. sogar noch nach Semesterbeginn.

Spätestens vier Wochen nach Semesterbeginn ist das Zulassungsverfahren abgeschlossen. Ihre Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Verfahrens vernichtet.

Wenn nach der Durchführung der Haupt- und Nachrückverfahren nicht alle Studienplätze vergeben werden konnten, muss ein Losverfahren durchgeführt werden.

Die Bewerbung ist dann erneut möglich und erfolgt unabhängig von der Abschlussnote, Wartezeit und  ob Sie bereits am Hauptverfahren teilgenommen haben oder nicht.

Wenn sich im Rahmen des Losverfahrens mehr Interessenten melden, als noch freie Plätze vorhanden sind, werden die freien Studienplätze unter den Bewerberinnen und Bewerbern verlost.