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/ Studium & Karriere / Zulassung und Bewerbung /
Um an der TH Nürnberg studieren zu können, benötigen Sie eine Hochschulzgangsberechtigung. Sehen Sie hier, welche unterschiedlichen Arten es gibt und was dies jeweils für die Aufnahme eines Studiums an der TH Nürnberg bedeutet.
Mit einer allgemeinen Hochschulreife (Abitur) haben Sie die Berechtigung, ein Studium an einer Universität oder Fachhochschule aufzunehmen. Der häufigste Weg zum Abitur ist der Abschluss an:
einem Gymnasium
einer Fachoberschule (FOS) der 13. Klasse mit zweiter Fremdsprache
einer Berufsoberschule (BOS) der 13. Klasse mit zweiter Fremdsprache
einem Abendgymnasium
einer Fachhochschule (Bachelor Studiengang)
Die Fachhochschulreife bzw. das Fachabitur berechtigt Sie zum Studium an der Technischen Hochschule Nürnberg oder anderen Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Die häufigsten Wege zur Fachhochschulreife sind:
Abschluss der 12. Klasse einer Fachoberschule (FOS)
Abschluss der 12. Klasse einer Berufsoberschule (BOS)
Abschluss der 12. Klasse eines Gymnasiums + Externenprüfung an einer FachoberschuleBitte beachten Sie: Abgangszeugnisse von Gymnasien, die eine Fachhochschulreife ohne eine zusätzliche Abschlussprüfung bescheinigen, berechtigen in den Bundesländern Bayern und Sachsen nicht zur Aufnahme eines Studiums an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule bzw. Universität
Zeugnis der Fachhochschulreife des Telekollegs II www.br.de/telekolleg/index.html
Zeugnis der Fachhochschulreife von Fachakademien oder Fachschulen
Abschluss des Modellversuch "Berufsschule Plus"
Abschluss einer Fachschule oder Fachakademie mit ErgänzungsprüfungWeitere Informationen zur Ergänzungsprüfung und dem möglichen Erwerb der Fachhochschulreife finden Sie auf folgenden Seiten des Kultusministeriums: für Absolventen der Fachakademien, für Absolventen von Fachschulen und Bewerber mit Meisterprüfungen
Bitte beachten Sie: Der Erwerb einer Fachhochschulreife an einem Berufskolleg in Baden-Württemberg berechtigt i. d. R. ausschließlich unter zusätzlichen Voraussetzungen zur Aufnahme eines Studiums an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen und Universitäten in Bayern. Bitte wenden Sie sich in Zweifelsfällen direkt an die Zentrale Studienberatung.
Die Fachgebundene Hochschulreife ist eine Mischung aus Allgemeiner Hochschulreife und Fachhochschulreife. Sie berechtigt zum Studium an der Technischen Hochschule Nürnberg und zum Studium bestimmter - fachgebundener - Studiengänge an Universitäten. Die häufigsten Wege zur fachgebundenen Hochschulreife sind der Abschluss an:
einer Fachoberschule (FOS) der 13. Klasse mit einer Fremdsprache
einer Berufsoberschule (BOS) der 13. Klasse mit einer Fremdsprache
Erwerb von 60 Leistungspunkten in einem Bachelorstudiengang. Dabei muss es sich um Prüfungsleistungen handeln, die nach den Festlegungen der jeweiligen Prüfungsordung zu den ersten zwei Semestern gehören.
Die Fachbindungen sind in dieser Zuordnungsliste festgelegt. Bei Studierenden nach Punkt 4, die kein Lehramtsstudium anstreben, ist die Fachbindung nicht mehr bayernweit einheitlich in der Qualifikationsverordnung festgelegt. Nun entscheiden die Universitäten selbst über die Fachbindung, so dass durchaus unterschiedliche Regelungen möglich sind. Es gilt also, bei der Wunschuniversität direkt nachzufragen.
Andere Bundesländer: Die Möglichkeit, nach dem Erwerb der verlangten Leistungspunkte im Bachelorstudium einer Fachhochschule auf die Universität zu wechseln, besteht nicht in allen Bundesländern und wenn doch, dann meist mit anderen als den bayerischen Fachbindungen. Bitte informieren Sie sich immer bei Ihrer Wunschuniversität!
Auch ohne (Fach-)Abitur haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit ein Studium aufzunehmen. Abhängig von ihrem beruflichen Werdegang gibt es für beruflich Qualifizierte zwei Arten des Hochschulzugangs:
Eine Hochschulzulassung erhalten Sie als beruflich Qualifizierte/r zudem nur, wenn sie ein Beratungsgespräch mit der Studienfachberatung des angestrebten Studienganges geführt haben. Führen Sie das Gespräch am besten vor Ihrer Bewerbung, spätestens jedoch bis zum Ende des Bewerbungszeitraumes.Das Beratungsgespräch dient dazu, sich über die Anforderungen des Studiums bewusst zu werden und die richtige Studienwahl zu treffen. Ohne Nachweis über das Gespräch ist eine Einschreibung an der Hochschule nicht möglich. Falls Sie bereits in der Beratung an einer anderen bayerischen Hochschule waren, wird dieser Beratungsnachweis für den identischen Studiengang an der TH Nürnberg anerkannt.
Beruflich Qualifizierten, die Studiengänge in den Bereichen Naturwissenschaften, Technik, Informatik und Betriebswirtschaft aufnehmen wollen, empfehlen wir vor der Aufnahme des Studiums unsere Sommervorbereitungskurse Mathematik, Physik und Englisch zu besuchen. Auch während des Studiums unterstützen wir Sie mit einem umfangreichen Kurs- und Beratungsprogramm, sowohl im fachlichen als auch im überfachlichen Bereich.
Sie möchten aus dem Ausland zum Studium an die Technische Hochschule Nürnberg kommen? Damit Ihre Bewerbung erfolgreich sein kann, müssen Sie zunächst folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für das Studium eines deutschsprachigen Programmes benötigen Sie den Nachweis sehr guter Sprachkenntnisse auf C1-Niveau für die Hochschule. Der Sprachnachweis muss spätestens zum Zeitpunkt der Immatrikulation vorgelegt werden. Diese Sprachnachweise werden von der TH Nürnberg akzeptiert.
Es besteht die Möglichkeit, die sprachliche Vorbereitung direkt an der Technischen Hochschule Nürnberg zu besuchen. Das Language Center bietet den DSH-Vorbereitungskurs semesterbegleitend auf den Niveaustufen B1, B2 und C1. Auch eine Teilnahme an der DSH-Prüfung ist an der Technischen Hochschule Nürnberg dreimal jährlich (Februar, Juli, September) möglich. Weitere Informationen zu den Kurszeiten, Kosten, Beratung und Anmeldung finden Sie auf den Seiten des Language Centers.
Details zu den nötigen Unterlagen und zum Ablauf der Bewerbung finden sich auf den Seiten für Studieninteressierte aus dem Ausland des International Office.
Im Rahmen der Ausländerquote werden in NC-Studiengängen für ausländische Bewerberinnen und Bewerber bis zu 10 % der Studienplätze vorbehalten. Dabei geht es jedoch nicht primär um Ihre Staatsangehörigkeit, sondern darum, ob Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland als "Bildungsinländer" oder im Ausland als "Bildungsausländer" erworben haben.
Sie werden der Ausländerquote zugeordnet, wenn Sie
Haben sich für einen Studiengang mehr Ausländer/Ausländerinnen beworben, als innerhalb der Quote an Studienplätzen zur Verfügung stehen, werden die Bewerber oder Bewerberinnen nur nach der (umgerechneten) Durchschnittsnote ausgewählt. Wartezeit wird nicht angerechnet, auch Anträge auf Anerkennung eines Härtefalles können nicht gestellt werden.
Bewerberinnen und Bewerber, die Ihre Hochschulzugangsberechtigung in einem EU-Mitgliedstaat erworben haben, werden der Abiturquote zugerechnet und bekommen auch Wartezeiten angerechnet. Dabei sind Zeiten unschädlich, die Sie an einer ausländischen Hochschule studiert haben, das heißt diese werden nicht von der Wartezeit abgezogen.
Neben den allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen gelten für jeden Studiengang zusätzlich spezifische Zulassungsvoraussetzungen. Im Wesentlichen gibt es hier drei Varianten.
Für einige Studiengänge ist zudem ein Vorpraktikum nötig.
Jetzt nachsehen auf der Seite zum Studiengang: Liste aller Studiengänge
Studierende beantworten deine Fragen rund ums Studium und zur Bewerbung.
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