Studentische Gremien

Studierendenparlament (StuPa)

Das höchste beschlussfassende Gremium der Studierenden ist das Studierendenparlament. Es besteht aus 15 Mitgliedern, die in direkter Wahl im Rahmen der allgemeinen Hochschulwahlen nach den Bestimmungen der Hochschulwahlordnung gewählt werden und aus den Delegierten der Fachschaftsvertretungen. Jede Fachschaftsvertretung kann eine Studentin oder einen Studenten ihrer Fakultät als Vertreter oder Vertreterin delegieren.

Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA)

Das Studierendenparlament wählt aus seiner Mitte die Mitglieder des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA). Dem AStA obliegen die laufenden Geschäfte des Studierendenparlaments und die Vertretung der Studierenden. Er führt die Beschlüsse des Studierendenparlaments aus.

Zusätzlich bietet der AStA hilfreiche Informationen für Studierende, z.B. zum Prüfungsrecht und BAföG, oder leistet Hilfestellung bei der Organisation von Arbeitskreisen.

Fachschaftsvertretung

Darüber hinaus gibt es für jede der 12 Fakultäten jeweils eine Fachschaftsvertretung mit bis zu fünf Mitgliedern. Diese sind die Studierenden, die bei der Wahl zum Fakultätsrat durch Direktwahl oder durch Listenwahl die meisten Stimmen erhalten haben. Alle Mitglieder der Fachschaftsvertretung sind gleichberechtigte Fachschaftssprecher/innen. Weitere Mitglieder kann die Fachschaftsvertretung kooptieren. Kooptierte Mitglieder besitzen Anwesenheits-, Rede- und Antragsrecht in Fachschaftssitzungen, jedoch kein Stimmrecht.