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Angesichts der aktuellen Entwicklungen der Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 werden die diesjährigen Hochschulwahlen als reine Briefwahl durchgeführt, d.h. die persönliche Stimmabgabe in Wahllokalen ist nicht möglich. Mit dieser Maßnahme wird im Hinblick auf die Hemmung der Verbreitung des Virus ein wichtiger Beitrag zum Schutz aller Mitglieder unserer Hochschule geleistet.Gerade deshalb wird allgemein eine hohe Wahlbeteiligung angestrebt. Deshalb ist jede(r) Studierende nochmals aufgerufen, sich an den Hochschulwahlen zu beteiligen und bis einschließlich 1. Juli 2020 über den Funktionsaccount wahlamtatth-nuernbergPunktde die Zusendung seiner / ihrer Briefwahlunterlagen zu beantragen.
Das höchste beschlussfassende Gremium der Studierenden ist das Studierendenparlament. Es besteht aus 15 Mitgliedern, die in direkter Wahl im Rahmen der allgemeinen Hochschulwahlen nach den Bestimmungen der Hochschulwahlordnung gewählt werden und aus den Delegierten der Fachschaftsvertretungen. Jede Fachschaftsvertretung kann eine Studentin oder einen Studenten ihrer Fakultät als Vertreter oder Vertreterin delegieren.
Das Studierendenparlament wählt aus seiner Mitte die Mitglieder des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA). Dem AStA obliegen die laufenden Geschäfte des Studierendenparlaments und die Vertretung der Studierenden. Er führt die Beschlüsse des Studierendenparlaments aus.
Zusätzlich bietet der AStA hilfreiche Informationen für Studierende, z.B. zum Prüfungsrecht und BAföG, oder leistet Hilfestellung bei der Organisation von Arbeitskreisen.
Darüber hinaus gibt es für jede der 12 Fakultäten jeweils eine Fachschaftsvertretung mit bis zu fünf Mitgliedern. Diese sind die Studierenden, die bei der Wahl zum Fakultätsrat durch Direktwahl oder durch Listenwahl die meisten Stimmen erhalten haben. Alle Mitglieder der Fachschaftsvertretung sind gleichberechtigte Fachschaftssprecher/innen. Weitere Mitglieder kann die Fachschaftsvertretung kooptieren. Kooptierte Mitglieder besitzen Anwesenheits-, Rede- und Antragsrecht in Fachschaftssitzungen, jedoch kein Stimmrecht.
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