Der Studierendenwerkbeitrag wird für jedes Semester vom zuständigen Studierendenwerk Erlangen-Nürnberg festgelegt und per Satzung veröffentlicht. Derzeit beträgt der Beitrag 82 € pro Semester.

Bei Ihrer Zulassung finden Sie die genaue Höhe auch in Ihrem Zulassungsbescheid.

 

⏰ Fälligkeit

Erstsemester und Hochschulwechsler müssen den Studierendenwerkbeitrag in oben genannter Höhe zum im Zulassungsbescheid genannten Immatrikulationstermin bezahlen.

Ohne fristgerechte Zahlung, ist die Immatrikulation nicht möglich. 

So bezahlen Sie den Semesterbeitrag

Am Ende Ihrer Online-Immatrikulation können Sie die Zahlung direkt durchführen:

  1. Klicken Sie auf „Abschließen und Gebühren berechnen
  2. Danach auf „Semesterbeitrag bezahlen
  3. Sie werden automatisch zur 💳 PayPage des ePayBayern weitergeleitet.

Bitte stellen Sie sicher, dass Sie entweder über PayPal oder eine Kreditkarte (Mastercard oder VISA) verfügen!

 

Zahlung nicht abgeschlossen?

Falls die Zahlung nicht durchgeführt werden konnte oder abgebrochen wurde:

  • Öffnen Sie „Meine Bewerbungen“
  • Klicken Sie auf „Immatrikulationsantrag bearbeiten und bezahlen“
  • Dort gelangen Sie erneut zu den letzten Schritten der Online‑Immatrikulation

Dieser Button ist nur sichtbar, solange die Einschreibefrist noch nicht abgelaufen ist.

 

Rückerstattung 

für Erstsemester und Hochschulwechsler bei Nichtaufnahme des Studiums

Wenn Sie das Studium trotz bereits erfolgter Immatrikulation nicht aufnehmen wollen, ist eine Erstattung des Studierendenwerkbeitrages nur innerhalb folgender Fristen möglich:

  • Sommersemester: bis 14. März
  • Wintersemester: bis 30. September

Bitte teilen Sie uns innerhalb der Frist per E‑Mail mit, dass Sie Ihr Studium nicht aufnehmen möchten: studienbuero@th-nuernberg.de 

Die Rückerstattung des bereits gezahlten Studierendenwerkbeitrags erfolgt anschließend automatisch.

 

Nach Fristablauf

Geht Ihre E-Mail erst nach diesen Terminen ein, ist eine Rückerstattung über die Ohm nicht mehr möglich.

In diesem Fall müssen Sie:

  1. einen Exmatrikulationsantrag im Portal StudyOhm stellen und
  2. die Rückerstattung direkt beim Studierendenwerk Erlangen‑Nürnberg beantragen

📧 Kontakt Studierendenwerk: kommunikation@werkswelt.de

 

für Bewerber/ Bewerberinnen die keine Zulassung / keinen Studienplatz erhalten haben

→ der Studierendenwerkbeitrag wird automatisch erstattet.

für Absolventen

Studierende, die ihren Abschluss bereits im laufenden Semester machen, sich aber vorsorglich für ein weiteres Semester zurückgemeldet haben

→ der Studierendenwerkbeitrag wird automatisch erstattet. (innerhalb von 4 Wochen nach Exmatrikulation)

 

Rückmeldung

Für die Fortsetzung Ihres Studiums im kommenden Semester, ist die fristgerechte Zahlung des Studierendenwerkbeitrags und im Anschluss die rechtzeitige Rückmeldung erforderlich.

Mehr Informationen zur Rückmeldung finden Sie im Intranet. 

Befreiung vom Studierendenwerkbeitrag

Befreiung vom Solidarbeitrag Semesterticket oder dem Studierendenwerkbeitrag ist nur möglich für 

  • Schwerbehinderte, die im Besitz eines Schwerbehindertenausweises sind und zusätzlich durch eine Wertmarke des Amts für Familie und Soziales die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr nachweisen können.
     
  • Studierende, die an mehreren Hochschulen gleichzeitig eingeschrieben sind und gem. Art. 121 Abs. 4 Satz 2 BayHIG von der Zahlung von Studierendenwerkbeiträgen i. S. dieser Vorschrift befreit sind.
     
  • Studierende, die gemäß § 5 Abs. 3 der Satzung über den Solidarbeitrag des Studierendenwerkes Erlangen-Nürnberg ein Auslandssemester oder ein Auslandspraktikum ablegen wollen und sich hierfür entsprechend beurlauben lassen.

Bitte reichen Sie den Antrag auf Befreiung mit den erforderlichen Nachweisen zusammen mit Ihren Immatrikulationsunterlagen oder bei einer Rückmeldung für ein Weiterstudium im kommenden Semester während des Rückmeldezeitraums an studienbuero@th-nuernberg.de ein.

Im Falle eines Auslandsaufenthaltes, laden Sie bitte den Antrag auf Befreiung bei Ihrer Beantragung der Beurlaubung in StudyOhm mit hoch.

 

Hinweis: Ab Wintersemester 2023/2024 wird kein Solidarbeitrag erhoben und das Semesterticket wird nicht angeboten. Eine Befreiung ist daher nicht mehr möglich.