Studierendenwerkbeitrag

Der Studierendenwerkbeitrag wird für jedes Semester vom zuständigen Studierendenwerk Erlangen-Nürnberg festgelegt und per Satzung veröffentlicht.

Bei Ihrer Zulassung finden Sie den Beitrag für das Studierendenwerk in Ihrem Zulassungsbescheid und dem Antrag auf verbindliche Immatrikulation.

 

Fälligkeit für Erstsemester, Hochschulwechsler/-innen

Erstsemester und Hochschulwechsler/-innen müssen die Zahlung des Studierendenwerkbeitrags in oben genannter Höhe zu dem im Zulassungsbescheid genannten Immatrikulationstermin nachweisen.

Erfolgt keine fristgerechte Zahlung, ist die Immatrikulation nicht möglich. 

Zur Einschreibung fügen Sie Ihren Immatrikulationsunterlagen bitte einen Einzahlungsbeleg des Geldinstituts bzw. einen aktuellen Kontoauszug bei.

Die Bankverbindung der Hochschule und den Verwendungszweck finden Sie im Antrag auf Immatrikulation, der im Bewerbungsportal StudyOhm erscheint, sobald Sie Ihre Onlineimmatrikulation dort durchgeführt haben.

Rückerstattung für Erstsemester und Hochschulwechsler bei Nichtaufnahme des Studienganges

Wenn Sie das Studium trotz bereits erfolgter Immatrikulation nicht aufnehmen wollen, ist eine Erstattung des Studierendenwerkbeitrages nur möglich, wenn der Antrag auf Rückerstattung  bis zum 14. März für ein Sommersemester bzw. bis zum 30.09. für ein Wintersemester an der Technischen Hochschule vorliegt. Senden Sie den Antrag an: studienbuero@th-nuernberg.de

Falls Ihr Antrag nach diesen Terminen an der Technischen Hochschule vorliegt, ist eine Erstattung des Studierendenwerkbeitrages nicht mehr möglich. Beachten Sie, dass Sie in diesem Fall den Antrag auf Exmatrikulation im Portal StudyOhm stellen müssen und die Rückerstattung des Beitrages nur noch über das Studierendenwerk Erlangen-Nürnberg erfolgen kann. Wenden Sie sich in diesem Fall an: kommunikationatwerksweltPunktde

Befreiung vom Studierendenwerkbeitrag

Befreiung vom Solidarbeitrag Semesterticket oder dem Studierendenwerkbeitrag ist nur möglich für 

  • Schwerbehinderte, die im Besitz eines Schwerbehindertenausweises sind und zusätzlich durch eine Wertmarke des Amts für Familie und Soziales die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr nachweisen können.
     
  • Studierende, die an mehreren Hochschulen gleichzeitig eingeschrieben sind und gem. Art. 121 Abs. 4 Satz 2 BayHIG von der Zahlung von Studierendenwerkbeiträgen i. S. dieser Vorschrift befreit sind.
     
  • Studierende, die gemäß § 5 Abs. 3 der Satzung über den Solidarbeitrag des Studierendenwerkes Erlangen-Nürnberg ein Auslandssemester oder ein Auslandspraktikum ablegen wollen und sich hierfür entsprechend beurlauben lassen.

Bitte reichen Sie den Antrag auf Befreiung mit den erforderlichen Nachweisen zusammen mit Ihren Immatrikulationsunterlagen oder bei einer Rückmeldung für ein Weiterstudium im kommenden Semester während des Rückmeldezeitraums an studienbuero@th-nuernberg.de ein.

Im Falle eines Auslandsaufenthaltes, laden Sie bitte den Antrag auf Befreiung bei Ihrer Beantragung der Beurlaubung in StudyOhm mit hoch.

Ab Wintersemester 2023/2024: Derzeit wird der Solidarbeitrag nicht erhoben und das Semesterticket wird nicht angeboten. Daher kann zur Zeit keine Befreiung vom Solidarbeitrag beantragt werden.