Die sogenannte Wartezeitregelung galt nur bis einschließlich der Bewerbungsphase zum Wintersemester 2023/24.
Inzwischen wird die Wartezeit im Hochschulzulassungsgesetz nicht mehr berücksichtigt. Das heißt, es erfolgt nur noch die Einsortierung der Bewerberinnen und Bewerber nach der Durchschnittsnote der HZB in die Hauptquoten "Abitur" und "FOS/BOS".

 

Bitte beachten Sie, dass bis zum 30.09.20 eine andere Wartezeitregelung galt, die nicht zu einer Verbesserung der Note führte. Deshalb finden Sie in der Rangliste Wartezeit in der Liste mit den NC-Grenzwerten nur die Anzahl der Wartesemester, nach denen bisher die Studienplätze vergeben wurden.