Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, sich Studienzeiten, Studienleistungen,  Berufs- und Ausbildungszeiten oder berufspraktische Tätigkeiten anerkennen zu lassen, wenn diese gleichwertig sind.

 

Die Prüfungskommissionen der einzelnen Studiengänge entscheiden, welche  Leistungen oder Kompetenzen mit wie vielen ECTS-Punkten angerechnet werden. Die Einordnung in Studiensemester oder Fachsemester resultiert aus der Anzahl der ECTS-Punkte, wobei jeweils 15-30 ECTS-Punkte der Anrechnung von einem Semester entsprechen.   

 

Bei einer Bewerbung

müssen Sie die Anträge zur Anerkennung /Anrechnung von Leistungen mit Ihren sonstigen Bewerbungsunterlagen bis spätestens zum Ende der Bewerbungsfrist - für ein Wintersemester zum 15. Juli, für ein Sommersemester zum 15. Januar -  einreichen. 

  • Anrechnung Vorpraktikum: Anrechnung von beruflichen Zeiten auf das Vorpraktikum                                                        erfolgt ganz oder teilweise, wenn Sie eine vor Studienbeginn abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder eine berufspraktische Tätigkeit nachweisen können, deren Ausbildungsziel und -inhalte des Vor- oder Grundpraktikums entsprechen.

 

Falls Sie nach Studienstart weitere Anträge stellen wollen, können diese – mit entsprechenden Nachweisen – innerhalb der ersten vier Wochen nach dem Semesterbeginn beantragt werden. Später gestellte Anträge können im jeweiligen Semester nur berücksichtigt werden, soweit eine Entscheidung noch vor dem Prüfungszeitraum möglich ist, ansonsten erfolgt die Anerkennung bzw. Anrechnung zum Folgesemester.

 

Im weiteren Studienverlauf

können Anträge auf Anerkennung bzw. Anrechnung einer Studien- oder Prüfungsleistung nur gestellt werden, solange noch kein Antritt zur anzurechnenden Prüfung erfolgt ist oder die Studien- und Prüfungsleistung wegen Fristversäumnis nicht mit einer „Amtsfünf“ (= nicht bestanden) benotet wurde. 

Folgende Anträge können Sie stellen:

 

Möchten Sie während des Studiums an der Ohm einen Studienabschnitt im Ausland verbringen und sich diese Leistungen anerkennen lassen? Dann ist neben dem Antrag auf Anerkennung, auch das ausgefüllte Formular

mit einzureichen. Alle Auslandsaufenthalte, die über dieses Formular gemeldet werden, werden ab dem Sommersemester 2017 auch im Diploma Supplement, dem Anhang des verliehenen Abschlusszeugnisses, offiziell dokumentiert.