Die Studienplätze werden gemäß Art. 5 Hochschulzulassungsgesetz aufgeteilt und nach verschiedenen Kriterien vergeben. Zunächst bekommen alle Bewerberinnen und Bewerber mit Vorwegzulassung einen Studienplatz. Von den übrigen Studienplätzen werden zunächst die Vorabquoten gebildet. Der konkrete Prozentsatz an zu vergebenden Studienplätzen für die einzelnen Vorabquoten ist in der jeweils geltenden Satzung über Zulassungszahlen veröffentlicht. Gesetzlich sind folgende Vorabquoten vorgesehen:

  • 5 bis 10 % für ausländische Staatsangehörige
  • 2 % für außergewöhnliche Härte
  • 2 bis 8 % für Bewerberinnen und Bewerber, die in einem noch nicht abgeschlossenen Studiengang die Qualifikation für das gewählte Studium erworben haben
  • bis zu 8 % für dual Studierende im Verbundstudium
  • 2 bis 8 % für Zweitstudierende
  • 3 bis 10 % für qualifizierte Berufstätige mit allgemeiner oder fachgebundener Hochschulzugangsberechtigung gem. Art. 88 BayHIG (siehe hierzu die Infos zum Studium ohne Abitur), davon erhalten Bewerberinnen und Bewerber mit fachgebundenen Hochschulzugang anteilig Studienplätze. Der Anteil dieser Sonderquote entspricht dem Anteil der fachgebundenen Bewerber an der Gesamtzahl der Bewerberinnen und Bewerber nach Art. 88 BayHIG (=alle Bewerbungen mit beruflicher Quaifikation).
  • bis zu 3 % für Bewerberinnen und Bewerber, die einem von der Hochschule durch Satzung festgelegten, im öffentlichen Interesse zu berücksichtigenden oder zu fördernden Personenkreis angehören, insbesondere für Bewerberinnen und Bewerber, die einem auf Bundesebene gebildeten Olympia-, Perspektiv-, Ergänzungs- oder Nachwuchskader 1 eines Bundesfachverbands des Deutschen Olympischen Sportbunds angehören (Spitzensportler).


Nach Abzug dieser Vorabquoten werden die verbleibenden Studienplätze in den Hauptquoten wie folgt verteilt:

 

  • Abiturquote Allgemeine Hochschulreife

    Die Studienplätze werden nach der Abiturdurchschnittsnote vergeben

    oder
     
  • FOS/BOS Quote Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife

    Die Studienplätze werden nach der Durchschnittsnote vergeben.

    Es handelt sich um eine Sonderquote für Bewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer Fach- oder Berufsoberschule erworben haben.

    Der Anteil der Sonderquote an den Studienplätzen entspricht dem Anteil der Bewerber mit HZB von einer FOS/BOS an der Gesamtzahl der deutschen oder Deutschen gleichgestellten Bewerbenden in dem betreffenden Studiengang.

    Das heißt, haben z.B. 40% der Bewerber Ihre HZB an einer FOS/BOS erworben und 60% an einem Gymnasium, so fallen 40% der Studienplätze auf die FOS/BOS Quote und 60% auf die Abiquote.

    Es zählt also die Schulart und nicht die Art der Hochschulzugangsberechtigung für die Einordnung in die jeweilige Quote.
     
  • bei Studiengängen mit ergänzendem Hochschulauswahlverfahren: 30 %  nach der Auswahl der Abiturdurchschnittsnote und 70 % nach dem Ergebnis des ergänzenden Hochschulauswahlverfahrens gemäß Artikel 5 Abs. 4 S.1 BayHZG.

    Hinweis: Im Zulassungsverfahren zum Wintersemester 23/24 wurde zum letzten Mal die Wartezeit berücksichtigt, zukünftig ist die Wartezeit bei der Zulassung nicht mehr relevant.