D-Ticket Upgrade Code - Hinweis

Die TH Nürnberg ist ideal mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Die U-Bahn-Haltestelle Wöhrder Wiese sowie weitere Bus- und Tram-Haltestellen befinden sich in unmittelbarer Nähe.
Mit dem Studierendenwerkbeitrag können Studierende den öffentlichen Nahverkehr dabei zu günstigen Konditionen nutzen.
Das Semesterticket gilt im gesamten Verkehrsverbund Großraum Nürnberg und besteht aus zwei Komponenten, einer Basiskarte und einer Zusatzkarte. Beide sind im VGN-Onlineshop erhältlich.

Basiskarte

Die Basiskarte berechtigt dazu, während des Semesters von Montag bis Donnerstag zwischen 18.00 Uhr und 6.00 Uhr des Folgetages, sowie freitags bereits ab 17.00 Uhr im gesamten Verbundgebiet den öffentlichen Nahverkehr zu nutzen. An Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen existiert kein Zeitlimit.

Die Basiskarte wird solidarisch von allen Studierenden der großen Hochschulen in der Metropolregion über den Studierendenwerkbeitrag finanziert. Studierende bezahlen die Basiskarte deshalb automatisch mit dem Studierendenwerkbeitrag bei der Rückmeldung bzw. bei der Einschreibung. Die Basiskarte muss also erworben werden, selbst wenn Studierende den öffentlichen Nahverkehr nicht nutzen möchten. Der aktuelle Preis wird bei der Einschreibung oder Rückmeldung jeweils bekannt gegeben.

Weitere Informationen zum Semesterticket erhalten Sie unter www.vgn.de/semesterticket  sowie unter www.semesterticket.org

Freiwillige Zusatzkarte

Mit der freiwilligen Zusatzkarte können Studierende während des Semesters tageszeitunabhängig den öffentlichen Nahverkehr im gesamten VGN-Gebiet nutzen. Der für das jeweilige Semester aktuelle Preis ist auf den Webseiten des VGN zu finden.
Die Zusatzkarte ist nur noch in den Apps "VGN Tickets & Fahrplan" sowie "NürnbergMOBIL" zu erwerben. Studierende, welche die Zusatzkarte kaufen, erhalten per Mail ab 03.04. einen Gutschein-Code für ein Deutschlandticket, das ab 01.05. bis 30.09. gilt. Die Umstellung muss bis Ende Mai gemacht werden, da dann das Zusatzticket ungültig wird. Ab 01.06. kann das Zusatzticket nicht mehr erworben werden.

VAG_RAD

Seit dem Sommersemester 2022 erhalten Studierende aus Nürnberg beim Kauf des Semester-Zusatztickets über neue VAG App NürnbergMOBIL pro Monat 100 Freiminuten für das VAG_Rad.
Sofern das Semesterticket bereits über die VGN Ticketapp gekauft wurde, kann eine Verknüpfung über den NürnbergMOBIL Shop nicht (wieder) hergestellt werden und Studierende haben während der Gültigkeit des Semestertickets keinen Zugriff auf die Freiminuten.
Alle Infos rund um NürnbergMOBIL und das VAG_Rad finden sich auf https://nuernbergmobil.de/ und https://www.vagrad.de/de/nuernberg/.

FAQs zum Semesterticket

Befreit vom Erwerb des Basistickets sind folgende Personengruppen:

  • Schwerbehinderte, die im Besitz eines Schwerbehindertenausweises sind und zusätzlich durch eine Wertmarke des Amts für Familie und Soziales die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr nachweisen können.
  • Studierende, die an mehreren Hochschulen gleichzeitig eingeschrieben sind und gem. Art. 121 Abs. 4 Satz 2 BayHIG von der Zahlung von Studierendenwerksbeiträgen i. S. dieser Vorschrift befreit sind.
  • Studierende, die gemäß § 5 Abs. 3 der Satzung über den Solidarbeitrag des Studierendenwerkes Erlangen-Nürnberg ein Auslandssemester oder ein Auslandspraktikum ablegen wollen und sich hierfür entsprechend beurlauben lassen.

Bitte reichen Sie den Antrag auf Befreiung mit den erforderlichen Nachweisen zusammen mit Ihren Immatrikulationsunterlagen oder bei einer Rückmeldung für ein Weiterstudium im kommenden Semester bis zum Ende des Rückmeldezeitraums an studierendenserviceatth-nuernbergPunktde ein.

Weiterreichende Befreiungsmöglichkeiten, etwa aufgrund wirtschaftlicher Notlagen, sind leider nicht möglich. Auch die tatsächliche Nichtnutzung des mit dem Semesterticket verbundenen Angebots stellt keinen ausreichenden Befreiungsgrund dar, da die Verpflichtung zur Zahlung lediglich an die Möglichkeit der Nutzung und nicht an die tatsächliche Ingebrauchnahme geknüpft ist.
 

Bei einer Rückmeldung für das kommende Semester wird der komplette Studierendenwerkbeitrag ab dem ersten Tag der Gültigkeit im neuen Semester nicht mehr rückerstattet. Der Grund hierfür ist darin zu sehen, dass Sie ab dem ersten Tag der Gültigkeit des Basistickets auch die Möglichkeit besitzen, dies zu benutzen.

In Einzelfällen konnte bisher der bereits gezahlte Studierendenwerkbeitrag für das folgende Semester nachträglich rückerstattet werden. Dies ist nicht mehr möglich, da nun der Studierendenwerkbeitrag an den Solidarbeitrag für das Semesterticket gekoppelt ist.
 

Falls Sie den fälligen Gesamtbeitrag nicht vollständig fristgerecht an die Hochschule entrichten, führt dies aufgrund hochschulrechtlicher Vorgaben zwingend zur Exmatrikulation mit Ablauf des laufenden Semesters.