Werden Sie Professorin oder Professor an der Ohm!

Als Professorin und Professor an der Ohm haben Sie ein einzigartiges berufliches Umfeld.

Als große Hochschule bieten wir Ihnen viele Möglichkeiten, Ihre Tätigkeit flexibel zu gestalten. Ihre innovativen Ideen in Lehre und Forschung sowie Ihr Mitwirken in strategischen Projekten prägen das Profil unserer Hochschule mit.

Bei uns agieren Sie vernetzt in kollegialen Teams. Sie arbeiten mit Studierenden in innovativen Lehr- und Lernformaten und begleiten aktiv deren Persönlichkeitsentwicklung. Sie bringen Ihre Kompetenz in interessante und gesellschaftlich relevante Vorhaben ein.

Sie sind hochschulweit und international interdisziplinär vernetzt. Der Transfer Ihrer Erkenntnisse in die Praxis schafft einen Mehrwert für die Menschen – so gestalten Sie den technologischen und gesellschaftlichen Wandel aktiv mit.

Wir freuen uns, dass Sie sich für eine unserer ausgeschriebenen Professuren interessieren und Teil unserer Hochschule werden möchten.

FAQ - Fragen und Antworten rund um das Berufungsverfahren

Um als Professorin oder Professor an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften in Bayern berufen werden zu können, sind die folgenden Einstellungsvoraussetzungen zu erfüllen (vgl. Professorenstellen an staatlichen Hochschulen für angewandte Wissenschaften (bayern.de):

  • Abgeschlossenes Hochschulstudium
  • Pädagogische Eignung, der Nachweis hierzu ist u.a. durch die Teilnahme an einer Probelehrveranstaltung zu erbringen
  • Besondere Befähigung zur wissenschaftlichen Arbeit, in der Regel Nachweis durch die Qualität einer Promotion oder durch ein Gutachten über promotionsadäquate Leistungen
  • Besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, die nach Abschluss des Hochschulstudiums erworben sein muss und von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen


Menschen mit Schwerbehinderung werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt. (vgl. Nr. 4.4.2 Bayerische Inklusionsrichtlinien - BayInklR).

In das Beamtenverhältnis kann berufen werden, wer das 52. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Nach Erfüllung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen ist die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit vorgesehen.

Um Ihre Qualifikation in Bezug auf das Anforderungsprofil der ausgeschriebenen Professur prüfen zu können, bitten wir um die Einreichung der folgenden Bewerbungsunterlagen über unser Online-Bewerbungsportal:

  • Anschreiben

  • Lückenloser taggenauer Lebenslauf mit Angaben über den schulischen, wissenschaftlichen und beruflichen Werdegang (Angabe der Arbeitgeber/selbstständige Tätigkeit mit taggenauer Beschäftigungsdauer und des jeweiligen Tätigkeitsumfangs - Vollzeit oder Teilzeit in %)
  • Arbeitszeugnisse bzw. Nachweise zur hauptberuflichen bzw. selbstständigen Tätigkeit
  • Zeugnisse und Urkunden zum Studienabschluss
  • Promotionsurkunde oder Gutachten über promotionsadäquate Leistungen
  • Falls der höchste Bildungsabschluss (Promotion bzw. Master/ Diplom) im Ausland erworben wurde, ist zusätzlich zu den Urkunden und Zeugnissen eine Zeugnisbewertung der ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen) erforderlich. Wir empfehlen, diese zeitnah zu beantragen
  • Aufstellung über besondere wissenschaftliche Leistungen (z.B. Veröffentlichungen, Forschungsprojekte, Patente, Vorträge, Wettbewerbe)
  • Verzeichnis bisheriger Lehrtätigkeiten
  • ggf. weitere Dokumente wie im Ausschreibungstext erwähnt
  • ggf. einen Nachweis über eine Schwerbehinderung/Gleichstellung

 

Grundsätzlich sind besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, die nach Abschluss des Hochschulstudiums erworben sein muss und von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen, erforderlich.

  • Tätigkeiten in Teilzeit, bspw. wegen Elternzeit oder Pflegezeit können angerechnet werden. Voraussetzung ist hier, dass die Teilzeit mind. 50 % der gewöhnlichen Arbeitszeit (lt. Arbeitvertrag, Tarifvertrag) beträgt
  • Teilzeittätigkeiten unter 50 % können nicht angerechnet werden

Das Berufungsverfahren an der Ohm besteht aus 10 Schritten:

Die Ohm achtet bei der Durchführung ihrer spezifischen Berufungsverfahren auf Qualität, Objektivität und Transparenz. Alle Verfahren sind mehrstufig und folgen einer ausgearbeiteten Prozessbeschreibung.

Bewerbung: Ihre Bewerbungsunterlagen reichen Sie bitte ausschließlich über unser Online-Bewerbungsportal ein. Hierzu können Sie gerne auf Ihr Xing- oder LinkedIn-Profil zurückgreifen.

Vorauswahl: Nach Bewerbungsende sichtet der Berufungsausschuss die Bewerbungsunterlagen und trifft eine Vorauswahl an Bewerbenden, die zur Probelehrveranstaltung eingeladen werden.

Probelehrveranstaltung: Bei der hochschulöffentlichen Probelehrveranstaltung halten Sie einen Probevortrag zu einem bestimmten Pflichtthema und einen Vortrag zu einem Thema Ihrer Wahl. An beide Vorträge schließt sich eine Diskussionsrunde mit dem Auditorium an. Um Sie persönlich näher kennenzulernen, findet in der Regel zusätzlich ein Gespräch mit den Mitgliedern des Berufungsausschusses statt, an welchem auch weitere Hochschulangehörige wie bspw. Vertreterinnen und Vertreter aus der Personalentwicklung teilnehmen können.

Auswahlentscheidung + Listung: Der Berufungsausschuss beurteilt die fachliche, persönliche und pädagogische Eignung der Bewerbenden und erstellt anschließend einen Berufungsvorschlag mit grundsätzlich drei gelisteten Personen.

Gespräch mit der Hochschulleitung: Wenn Sie für die Berufungsvorschlagsliste vorgeschlagen werden, laden wir Sie zu einem Gespräch mit der Hochschulleitung ein.

Stellungnahme durch den Senat: In der Senatssitzung nimmt der Senat zur Berufungsvorschlagsliste Stellung und spricht eine Empfehlung an die Hochschulleitung aus.

Ruferteilung: Die Hochschulleitung entscheidet über die zu berufende Person und erteilt ihr den Ruf.

Berufungsgespräch: Wenn Sie den Ruf erhalten, lädt Sie unser Präsident zum Berufungsgespräch ein und bespricht mit Ihnen die Rahmenbedingungen für Ihre Professur.

Rufannahme: Sie nehmen den Ruf an.

Ernennung: Herzlichen Glückwunsch! Sie werden offiziell zur Professorin oder zum Professor an unserer Hochschule ernannt. Mit unserem Willkommensprogramm für neuberufene Professorinnen und Professoren möchten wir Sie bei Ihrer neuen beruflichen Tätigkeit von Beginn an unterstützen.

Der Berufungsausschuss ist so besetzt, dass die ihm angehörenden Professorinnen und Professoren über die Mehrheit der Stimmen verfügen. Als weitere stimmberechtigte Mitglieder gehören dem Berufungsausschuss eine Vertretung der wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeitenden und der Studierenden, sowie die oder der Frauenbeauftragte der Fakultät an. Überdies ist eine Berichterstatterin oder ein Berichterstatter als Mitglied ohne Stimmrecht Teil des Berufungsausschusses.

Es wird auf eine möglichst gendergerechte Besetzung geachtet.

Die Vergütung der nach W besoldeten Professorinnen und Professoren setzt sich aus einem in drei (Erfahrungs-) Stufen ansteigendem Grundgehalt und variablen Leistungsbezügen zusammen. Maßgebliche Grundlagen der W-Besoldung in Bayern sind das Bayerische Besoldungsgesetz (BayBesG), das Bayerische Beamtenversorgungsgesetz (BayBeamtVG) sowie die Bayerische Hochschulleistungsbezügeverordnung (BayHLeistBV).

Die Grundgehaltssätze der W-Besoldung in Bayern sind im Bayerischen Besoldungsgesetz (BayBesG: Anlage 3 - Bürgerservice (gesetze-bayern.de) geregelt.

Hinzu kommen der Familienzuschlag (abhängig von Familienstand und Kinderzahl) sowie die jährliche Sonderzahlung.

Verbeamtete Professorin oder Professor

Beamtenverhältnis auf Lebenszeit:

Professorinnen und Professoren werden in der Regel zu Beamtinnen oder Beamte auf Lebenszeit ernannt. Voraussetzung für eine Verbeamtung auf Lebenszeit ist eine mindestens dreijährige hauptberufliche Tätigkeit an einer Hochschule nach Maßgabe des Art. 57 Abs. 1 BayHIG.

Für die Berufung in das Beamtenverhältnis darf das 52. Lebensjahr noch nicht vollendet sein (Art. 60 Abs. 3 BayHIG). Weiterhin müssen die beamtenrechtlichen Voraussetzungen nach § 7 Beamtenstatusgesetzes (https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__7.html) erfüllt und die gesundheitliche Eignung nachgewiesen sein.


Beamtenverhältnis auf Probe:

Sofern Sie keine dreijährige hauptberufliche Tätigkeit an einer Hochschule nachweisen können und die sonstigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen vorliegen, werden Sie zunächst in ein Beamtenverhältnis auf Probe berufen. Die Dauer der Probezeit beträgt i. d. R. 18 Monate.

Für die Berufung in das Beamtenverhältnis darf das 52. Lebensjahr noch nicht vollendet sein (Art. 60 Abs. 3 BayHIG). Weiterhin müssen die beamtenrechtlichen Voraussetzungen nach § 7 Beamtenstatusgesetzes (https://www.gesetze-im-internet.de/beamtstg/__7.html) erfüllt und die gesundheitliche Eignung nachgewiesen sein.

 

Angestellte Professorin oder angestellter  Professor

Privatrechtliches Dienstverhältnis:

Liegen die Voraussetzungen für eine Verbeamtung nicht vor, z.B. Überschreiten der Altersgrenze, erfolgt die Beschäftigung als Professorin oder Professor in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis.

Dies gilt grundsätzlich auch für Teilzeit-Professuren (z.B. Teilzeit mit 50 %) oder befristete Professuren (z.B. Vertretungsprofessur).

  • Für formale oder rechtliche Fragen in Bezug auf Ihre Bewerbung oder zum Verfahren steht Ihnen unser Team Berufungsmanagement unter berufungsverfahrenatth-nuernbergPunktde gerne zur Verfügung.

  • Bei Fragen zu dem ausgeschriebenen Fachgebiet oder zur Fakultät wenden Sie sich bitte direkt an die genannte Person in der Stellenausschreibung. In der Regel ist dies die oder der Vorsitzende des Berufungsausschusses bzw. die Dekanin oder der Dekan der jeweiligen Fakultät.
  • Interessieren Sie sich für eine zukünftige Karriere als Professorin oder Professor an unserer Hochschule? Für erste Informationen steht Ihnen gerne Frau Simone Harrmann aus der Personalentwicklung zur Verfügung.

 

Sie möchten sich als Professorin bei uns bewerben?

Die Ohm ist bestrebt, den Frauenanteil an Professuren zu erhöhen und bietet daher verschiedene Programme für interessierte Nachwuchswissenschaftlerinnen an. Ausführliche Informationen finden Sie hier.