Sie möchten aus dem Ausland zum Studium an die Technische Hochschule Nürnberg kommen? Damit Ihre Bewerbung erfolgreich sein kann, müssen Sie zunächst folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Zeugnisanerkennung: Die Qualifikation aus Ihrem Heimatland muss hier an der Hochschule anerkannt werden.
    Bei der Bewerbung auf einen Bachelorstudiengang prüfen wir hier an der Hochschule, ob Ihre Zeugnisse oder sonstigen Bildungsnachweise dem bayerischen Abitur gleichwertig sind.
    Für einen Masterstudiengang müssen Sie bereits ein Studium abgeschlossen haben, das einem deutschen Hochschulabschluss entspricht. Weitere Informationen zur Zeugnisanerkennung
  • Nachweis der Deutschkenntnisse: Für die meisten Studiengänge an unserer Hochschule sind fundierte Deutsch-Sprachkenntnisse notwendig.

    Für das Studium eines deutschsprachigen Programmes benötigen Sie den Nachweis sehr guter Sprachkenntnisse auf C1-Niveau für die Hochschule. Der Sprachnachweis muss spätestens zum Zeitpunkt der Immatrikulation vorgelegt werden. Diese Sprachnachweise werden von der TH Nürnberg akzeptiert.

    Es besteht die Möglichkeit, die sprachliche Vorbereitung direkt an der Technischen Hochschule Nürnberg zu besuchen. Das Language Center bietet den DSH-Vorbereitungskurs semesterbegleitend auf den Niveaustufen B1, B2 und C1. Auch eine Teilnahme an der DSH-Prüfung ist an der Technischen Hochschule Nürnberg zweimal jährlich (Februar und Juli) möglich. Weitere Informationen zu den Kurszeiten, Kosten, Beratung und Anmeldung finden Sie auf den Seiten des Language Centers.

  • Studiengangsspezifische Voraussetzungen: Einige Bachelor- und Master-Studiengänge haben spezifische Zulassungsvoraussetzungen (z. B. Vorpraktikum), die auch für Sie als Bewerberin bzw. Bewerber aus dem Ausland gelten.

Nötige Unterlagen

Details zu den nötigen Unterlagen und zum Ablauf der Bewerbung finden sich auf den Seiten für Studieninteressierte aus dem Ausland des International Office.

Informationen zur Ausländerquote

Im Rahmen der Ausländerquote werden in NC-Studiengängen für ausländische Bewerberinnen und  Bewerber bis zu 10 % der Studienplätze vorbehalten. Dabei geht es jedoch nicht primär um Ihre Staatsangehörigkeit, sondern darum, ob Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland als "Bildungsinländer" oder im Ausland als "Bildungsausländer" erworben haben.

Sie werden der Ausländerquote zugeordnet, wenn Sie

  • die Hochschulzugangsberechtigung (HZB) nicht in der Bundesrepublik Deutschland oder an einer deutschen Auslandsschule oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union erworben haben oder
  • die Hochschulzugangsberechtigung über die Feststellungsprüfung an einem deutschen  Studienkolleg in einem für den angestrebten Studiengang benötigten Schwerpunktkurs erworben haben oder
  • staatenlos sind.

Haben sich für einen Studiengang mehr Ausländerinnen und Ausländer beworben, als innerhalb der Quote an Studienplätzen zur Verfügung stehen, werden die Bewerberinnen bzw.  Bewerber nur nach der (umgerechneten) Durchschnittsnote ausgewählt. Wartezeit wird nicht angerechnet, auch Anträge auf Anerkennung eines Härtefalles können nicht gestellt werden.

Bewerberinnen und Bewerber, die Ihre Hochschulzugangsberechtigung in einem EU-Mitgliedstaat erworben haben, werden der Abiturquote zugerechnet und bekommen auch Wartezeiten angerechnet. Dabei sind Zeiten unschädlich, die Sie an einer ausländischen Hochschule studiert haben, das heißt diese werden nicht von der Wartezeit abgezogen.