Von links: Uwe Herrlen, Ulrike Schäfer, Alex Schreiber, Thorsten Müller, Petra Majunke, Roland Gross, Peter Bauereiß, Alexander Schöbel, Martina Rocco, Felizitas Heinebrodt, Thomas Karanatsios, Thomas Strickroth, Stefanie Ueberberg, Doris Wansch, Michael Schmitt, Claus Kismann, Marion Schön

Wir über uns

Der Personalrat der Ohm vertritt die Interessen der wissenschaftsstützenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Tarifbeschäftigte und Beamte).

Für die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind wir auf deren persönlichen Wunsch hin natürlich ebenfalls da - sprechen Sie uns an!

Zusammensetzung

Der Personalrat setzt sich entsprechend der Verteilung in der Gesamtbelegschaft aus Vertreterinnen und Vertretern der Gruppe der Arbeitnehmer sowie der Beamten zusammen. Er ist für fünf Jahre gewählt und besteht aus derzeit 13 Mitgliedern.

Beratung und Hilfe

Bei Fragen und Problemen steht der Personalrat beratend zur Seite.

Er erteilt Auskunft über Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Sonderregelungen. Er hilft bei Themen im Zusammenhang mit der Beschäftigung und klärt Fragen, z.B. bei Belastung durch Konflikte oder durch Mobbing.

Wichtig:

  • Als Interessenvertretung unterliegen alle Mitglieder des Personalrates der Schweigepflicht.
  • Während der Arbeitszeit hat jede/r Beschäftigte das Recht mit dem Personalrat Kontakt aufzunehmen.
  • Sie haben immer die Möglichkeit, zu Gesprächen mit der/dem Vorgesetzten einen Personalrat als Vertrauensperson mitzunehmen.

Sprechstunde

Der Personalrat bietet für Beratungsgespräche keine festen Sprechstunden. Um einen Termin zu vereinbaren schreiben Sie bitte eine E-Mail oder rufen Sie an!

An jedem ersten Mittwoch im Monat bietet der Personalrat eine Online-Sprechstunde über Zoom.

Interessenvertretung

Der Personalrat

  • erarbeitet Dienstvereinbarungen und Regelungen, die für gute Arbeitsbedingungen an der Hochschule sorgen,
  • überwacht die Einhaltung geltender Gesetze, Tarifverträge, Verordnungen usw. an der Hochschule.

Für die Wahrnehmung der Arbeitnehmerrechte hat der Gesetzgeber den Personalräten im Landespersonalvertretungsgesetz Bayern (BayPVG) bestimmte Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Anhörungsrechte an die Hand gegeben.

Weitere Informationen

Hochschulangehörige finden ausführliche Informationen des Personalrats und verschiedene Angebote für Hochschulbeschäftigte im Intranet der Hochschule.

Kontakt

Name Kontakt
Felizitas Heinebrodt Felizitas Heinebrodt
Dipl.-Ing. (FH)
Thomas Karanatsios Thomas Karanatsios
Dipl.-Inf. (FH)
Marion Schön Marion Schön
M.A.
Thomas Strickroth Thomas Strickroth
Dipl.-Math. (Univ.)

Personalrat

E-Mailpersonalratatth-nuernbergPunktde
Telefon0911 5880 4858 oder 0911 5880 4838
PersonalratsbüroRaum WK.003
SprechstundeNach vorheriger Vereinbarung per Telefon oder E-Mail

Wir setzen uns für Sie ein!

Der Personalrat ist die gewählte Vertretung der Hochschulbeschäftigten.

Er setzt sich für die Rechte und Interessen der Beschäftigten ein und gestaltet die Arbeitsbedingungen an der Hochschule mit.