Aufgaben

Die Erweiterte Hochschulleitung

  • berät die Hochschulleitung,
  • stellt den Entwicklungsplan der Hochschule auf
  • beschließt über die Gliederung der Hochschule in Fakultäten.

Zusammensetzung

Der Erweiterten Hochschulleitung gehören an:

  • die Mitglieder der Hochschulleitung,
  • die Dekane und Dekaninnen und der Fakultäten,
  • die Frauenbeauftragte der Hochschule.

Zu den Sitzungen der Erweiterten Hochschulleitung kann der Präsident themenbezogen Gäste aus dem Kreis der Studierenden und des Personals mit beratender Stimme einladen.

Externe Mitglieder mit Stimmrecht

Oliver Baumbach

Andreas Baumüller

Prof. Dr. Uta Feser - Vorsitzende

Karl Freller

Prof. Dr. Albert Heuberger

Verena Osgyan

Prof. Dr. Michael Popp

Prof. Dr. Wolfgang Söllner

Diana Windmeißer

Interne Mitglieder mit Stimmrecht

Prof. Dr. Bruno Hauer                                          AMP

Prof. Dr. Reinhard Janker – stellv. Vorsitzender              efi

Prof. Dr. Florian Gallwitz                                         IN

Prof. Dr. Ingo Palsherm                                         SW

Prof. Dr. Ulrich Teipel                                             VT

Dr. Stephan Kraft                                                    WT

Carmen Marginean                                                 RZ

Franziska Reiniger                                                SW

Michael Weig                                                         efi

Teilnehmer/innen ohne Stimmrecht

Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst

RD Alexandra Wonisch

Christiane Wank

 

Hochschulleitung

Prof. Dr. Niels Oberbeck, Präsident

Prof. Dr. Christina Zitzmann, Vizepräsidentin

Prof. Dr. Tilman Botsch, Vizepräsident

Prof. Dr. Uwe Mummert, Vizepräsident

Andrea Gerlach-Newman, Kanzlerin

 

Frauenbeauftragte

Prof. Dr. Areti Papastavrou

Prof. Dr. Renate Bitzan, Stellvertreterin

 

Vorsitz

 

Prof. Dr. Reinhard Janker

efi

Stellvertreter/in

 

Prof. Dr. Florian Gallwitz

IN

Gruppe der Professoren/innen

 

Prof. Dr. Bruno Hauer

AMP

Prof. Dr. Harald Kipke                            

BI

Prof. Dr. Ralf Bogdanski

BW

Prof. Dr. Max Ackermann                 

D

Prof. Dr. Ulrich Grau

MB/VS

Prof. Dr. Ingo Palsherm                          

SW

Prof. Dr. Ulrich Teipel

VT

Prof. Dr. Michael Mirke

WT

Frauenbeauftragte der HS kraft Gesetz

 

Prof. Dr. Areti Papastavrou                     

MB/VS

Prof. Dr. Renate Bitzan, Stellvertretung

AMP

Wissenschaftliche Mitarbeiter/innen

 

Dr. Stephan Kraft

WT

Sonstige Mitarbeiter/innen

 

Carmen Marginean                                

RZ

Thomas Ulrich

IN

Gruppe der Studierenden

 

Holger Kantor

AMP

Franziska Reiniger

SW

Michael Weig

efi

Studierendenparlament (StuPa)

Das höchste beschlussfassende Gremium der Studierenden ist das Studierendenparlament. Es besteht aus 15 Mitgliedern, die in direkter Wahl im Rahmen der allgemeinen Hochschulwahlen nach den Bestimmungen der Hochschulwahlordnung gewählt werden, sowie aus den Delegierten der Fachschaftsvertretungen. Jede Fachschaftsvertretung kann eine Studentin oder einen Studenten ihrer Fakultät als Vertreterin, als Vertreter delegieren.

Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA)

Das Studierendenparlament wählt aus seiner Mitte die Mitglieder des Allgemeinen Studierendenausschusses. Der AStA besteht aus fünf gewählten Mitgliedern und kann weitere Mitglieder kooptieren. Die Sitzungen sind offen und allgemein zugänglich; alle Studierende besitzen prinzipiell Anwesenheits-, Rede- und Antragsrecht. Studierende können in Abstimmung mit dem AStA Referate gründen und über diese zu einzelnen Themen arbeiten.

Dem AStA obliegen die laufenden Geschäfte des Studierendenparlaments und die Vertretung der Studierenden. Er führt die Beschlüsse des Studierendenparlaments aus und koordiniert die Arbeit der Fachschaften sowie der studentischen Mitglieder in den Sachverständigenausschüssen und in den Gremien Senat und Hochschulrat. Außerdem organisiert der AStA Veranstaltungsangebote wie Vorträge und Flohmärkte, vernetzt sich im Freien Zusammenschluss von Studenten- und Studentinnenschaften und in der LAK Bayern überregional mit anderen Studierendenvertretungen oder leistet Hilfestellung bei der Organisation von studentischen Arbeitskreisen und Referaten.

E-Mail: astaatth-nuernbergPunktde

An der Hochschule besteht je ein Sachverständigenausschuss (SA) für:

  •     Lehre und Studium,
  •     Wissens- und Technologietransfer sowie angewandte Forschung und Entwicklung,
  •     Haushalts-, Raum- und Bauangelegenheiten,
  •     Internationale Beziehungen,
  •     IT-Infrastruktur.

Zusammensetzung

Die Frauenbeauftragte ist Mitglied aller Sachverständigenausschüsse. Einem Sachverständigenausschuss soll von jeder Ausbildungsrichtung der Hochschule mindestens ein Vertreter oder eine Vertreterin der Professoren und Professorinnen angehören.

Mitglieder

Die Mitglieder der Sachverständigenausschüsse werden vom Senat bestellt.

Vorsitz

Den Vorsitz in den Sachverständigenausschüssen für Lehre und Studium, für Hochschulentwicklung, für Wissens- und Technologietransfer einschließlich Weiterbildung und für Internationale Beziehungen führen der Präsident oder der/die Vizepräsident/in. Den Vorsitz im Sachverständigenausschuss für Haushalts-, Raum- und Bauangelegenheiten führt der Kanzler.

Amtszeit

Ihre Amtszeit richtet sich nach der Amtszeit des jeweils amtierenden Senats.

Sitzungsturnus

Die Sachverständigenausschüsse tagen zwei- oder dreimal pro Semester.