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/ Hochschule & Region / Organisation und Struktur / Hochschulleitung und Gremien /
Gremien
Wichtige Elemente der akademischen Selbstverwaltung sind die Gremien, deren Zuständigkeiten durch das Hochschulgesetz geregelt sind
Aufgaben
Die Erweiterte Hochschulleitung
Zusammensetzung
Der Erweiterten Hochschulleitung gehören an:
Zu den Sitzungen der Erweiterten Hochschulleitung kann der Präsident themenbezogen Gäste aus dem Kreis der Studierenden und des Personals mit beratender Stimme einladen.
Die Aufgaben des Senats umfassen nach Art. 25 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) im Wesentlichen fachliche Angelegenheiten. Er
Der Senat setzt sich (abweichend von Art. 25 Abs. 1 Satz 1 BayHSchG) an unserer Hochschule wie folgt zusammen:
sowie die Mitglieder der Hochschulleitung als ständige Gäste mit beratender Funktion.
Vorsitz
Der Senat wählt aus der Mitte seiner stimmberechtigten Mitglieder eine dem Senat vorsitzende Person, die die Sitzungen des Senats einberuft und leitet, sowie eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter.
Mitglieder
Mitglieder des Senats für die laufende Amtszeit:
Amtszeit
Die Amtszeit der Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden beträgt ein Jahr. Die Amtszeit aller übrigen Mitglieder beträgt vier Semester.
Sitzungsturnus
Der Senat tagt viermal im Wintersemester und dreimal im Sommersemester.
Die Aufgaben des Hochschulrats umfassen nach Art. 26 Abs. 5 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) so genannte Aufsichtsratsfunktionen. Er
sowie die Mitglieder der Hochschulleitung, die Frauenbeauftragte der Hochschule und eine Vertreterin bzw. ein Vertreter des Staatsministeriums als Gäste mit beratender Funktion.
Mitglieder des Hochschulrats für die laufende Amtszeit sind:
Der Hochschulrat wählt aus der Mitte seiner nichthochschulangehörigen Mitglieder eine Vorsitzende bzw. einen Vorsitzenden. Stellvertreterin bzw. Stellvertreter ist die/der Vorsitzende des Senats.
neun hochschulangehörige Mitglieder:
neun Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Kultur, Wirtschaft und beruflicher Praxis als nicht hochschulangehörige Mitglieder:
sowie die Mitglieder der Hochschulleitung, die Frauenbeauftragte der Hochschule und ein/e Vertreter/in des Staatsministeriums als Gäste mit beratender Funktion.
Die Amtszeit der hochschulangehörigen Mitglieder beträgt vier Semester. Die Amtszeit der nichthochschulangehörigen Mitglieder beträgt acht Semester.
Der Hochschulrat tagt zweimal pro Semester.
An der Hochschule besteht je ein Sachverständigenausschuss (SA) für:
Die Frauenbeauftragte ist Mitglied aller Sachverständigenausschüsse. Einem Sachverständigenausschuss soll von jeder Ausbildungsrichtung der Hochschule mindestens ein Vertreter oder eine Vertreterin der Professoren und Professorinnen angehören.
Die Mitglieder der Sachverständigenausschüsse werden vom Senat bestellt.
Den Vorsitz in den Sachverständigenausschüssen für Lehre und Studium, für Hochschulentwicklung, für Wissens- und Technologietransfer einschließlich Weiterbildung und für Internationale Beziehungen führen der Präsident oder der/die Vizepräsident/in. Den Vorsitz im Sachverständigenausschuss für Haushalts-, Raum- und Bauangelegenheiten führt der Kanzler.
Ihre Amtszeit richtet sich nach der Amtszeit des jeweils amtierenden Senats.
Die Sachverständigenausschüsse tagen zwei- oder dreimal pro Semester.
Studierendenparlament (StuPa)
Das höchste beschlussfassende Gremium der Studierenden ist das Studierendenparlament. Es besteht aus 15 Mitgliedern, die in direkter Wahl im Rahmen der allgemeinen Hochschulwahlen nach den Bestimmungen der Hochschulwahlordnung gewählt werden, sowie aus den Delegierten der Fachschaftsvertretungen. Jede Fachschaftsvertretung kann eine Studentin oder einen Studenten ihrer Fakultät als Vertreterin, als Vertreter delegieren.
Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA)
Das Studierendenparlament wählt aus seiner Mitte die Mitglieder des Allgemeinen Studierendenausschusses. Der AStA besteht aus fünf gewählten Mitgliedern und kann weitere Mitglieder kooptieren. Die Sitzungen sind offen und allgemein zugänglich; alle Studierende besitzen prinzipiell Anwesenheits-, Rede- und Antragsrecht. Studierende können in Abstimmung mit dem AStA Referate gründen und über diese zu einzelnen Themen arbeiten.
Dem AStA obliegen die laufenden Geschäfte des Studierendenparlaments und die Vertretung der Studierenden. Er führt die Beschlüsse des Studierendenparlaments aus und koordiniert die Arbeit der Fachschaften sowie der studentischen Mitglieder in den Sachverständigenausschüssen und in den Gremien Senat und Hochschulrat. Außerdem organisiert der AStA Veranstaltungsangebote wie Vorträge und Flohmärkte, vernetzt sich im Freien Zusammenschluss von Studenten- und Studentinnenschaften und in der LAK Bayern überregional mit anderen Studierendenvertretungen oder leistet Hilfestellung bei der Organisation von studentischen Arbeitskreisen und Referaten.
Homepage: asta.th-nuernberg.deE-Mail: astaatth-nuernbergPunktdeBürozeiten: Montag und Mittwoch: 12.00 bis 15.00 Uhr / Donnerstag: 13.30 bis 15.30 Uhr
Fachschaftsvertretung
Darüber hinaus gibt es für jede der zwölf Fakultäten jeweils eine Fachschaftsvertretung. Diese sind die Studierenden, die bei der Wahl zum Fakultätsrat durch Direktwahl oder durch Listenwahl die meisten Stimmen erhalten haben. Alle Mitglieder der Fachschaftsvertretung sind gleichberechtigte Fachschaftssprecherinnen und -sprecher. Weitere Mitglieder kann die Fachschaftsvertretung kooptieren. Kooptierte Mitglieder besitzen Anwesenheits-, Rede- und Antragsrecht in Fachschaftssitzungen, jedoch kein Stimmrecht.
Mehr: https://fachschaften.th-nuernberg.de/
Kontakt
KA. 010
KA. 010a
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