Beauftragte

Für diverse Anliegen rund um den Arbeits- und Studienalltag an der Ohm gibt es Beauftragte. Ihre Arbeitsgebiete reichen von Arbeitssicherheit über Gleichstellung bis hin zu Fragen rund um Stipendien.

Erfüllung der Pflichten nach §6 ASiG.:

  • Beratung der Hochschule in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit. Insbesondere bei:
  • der Gestaltung der Arbeitsplätze, bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln, Gefahrstoffen und bei Baumaßnahmen,
  • der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung, den Betriebsanweisungen und den Sicherheitsunterweisungen,
  • bei der Einführung und Inbetriebnahme von Betriebsanlagen sowie technischen Arbeitsmitteln, und Arbeitsverfahren.
  • Regelmäßige Begehungen der Arbeitsbereiche.
  • Mitwirkung bei Schulungen von Beauftragten für Arbeitssicherheit und Brandschutz.
  • Untersuchung von Unfällen

Ansprechpartner:

Ayse Gecer Ayse Gecer
Dipl.-Ing.-Chemie
Svenja Jelinski Svenja Jelinski
Dipl.-Ing. (FH)

Standort Keßlerplatz

90489 Nürnberg

Raum KV.003

Das Bedrohungsmanagement-Team

Der Ohm ist die Sicherheit ihrer Studierenden und Beschäftigten ein wichtiges Anliegen. Aus diesem Grund wurde ein hochschulweites Bedrohungsmanagement aufgebaut.

Die Ohm hat ein ressortübergreifendes Bedrohungsmanagement-Team eingerichtet. Das Team ist mit internen und externen Partnern vernetzt (u. a. Personalrat, Betriebsärztin / -arzt, Bedrohungsmanagement Mittelfranken, Polizei Nürnberg).

Wann sollte das Bedrohungsmanagement-Team informiert werden?

Wird jemand an der Ohm zum Opfer von Drohungen, Stalking oder Gewalt, sprechen Sie das BM-Team an, das sich mit den Betroffenen in Verbindungen setzen wird. Das BM-Team wird nach einer Erst-Einschätzung der Meldung entweder selbst aktiv oder leitet sie ggf. an die externen Netzwerke weiter.

Sie sollten das BM-Team kontaktieren wenn

  • Sie sich bedroht fühlen oder von Drohungen gegen andere Kenntnis erlangen
  • Sie oder eine andere Person von Stalking betroffen sind
  • Sie oder jemand in Ihrem Umfeld (mit Bezug zur Hochschule) körperlich angegriffen wird
  • jemand Suizidgedanken äußert
  • Sie Waffen sehen oder in Ihrer Gegenwart von Waffen gesprochen wird
  • Sie von extremen Gewaltphantasien hören oder lesen.

Kontakt

Tel.: 0151/19410723

E-Mail: bedrohungsmanagementatth-nuernbergPunktde

Aufgaben

  • Ansprechpartner für behinderte und chronisch kranke Studierenden sein
  • studienvorbereitende und studienbegleitende Beratung
  • sich für den Ausgleich von Nachteilen beim Studium und bei Prüfungen einsetzen
  • Mitwirkung bei der Planung und Durchführung behindertengerechter Maßnahmen

Behindertenbeauftragte für Studierende

Name Kontakt
Ursula Meßmann Ursula Meßmann
Dipl.-Päd.

Sprechzeiten

Montag, 9.30 - 12.00 Uhr und nach Vereinbarung.

Wichtige Informationen für Studieninteressierte und Studierende

Wenn Sie sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang interessieren, gibt es die Möglichkeit einen Härtefall oder eine Verbesserung von Wartezeit oder Notendurchschnitt beim Studienbüro zu beantragen.

Welche Kriterien für den Antrag gelten, können Sie hier nachlesen.

Informationen zum behindertengerechten Zugang und Ausstattung unserer Gebäude finden Sie hier.

In der Rahmenprüfungsordnung für die Fachhochschulen in Bayern ist in §5 festgelegt, dass es für behinderte Studierende einen Nachteilsausgleich bei Prüfungen geben kann:

'Behinderten Studenten kann Nachteilsausgleich in Form von zusätzlichen Arbeits- und Hilfsmitteln gewährt werden, soweit dies zur Herstellung der Chancengleichheit erforderlich ist. Zu diesem Zweck können auch die Bearbeitungszeiten in angemessenem Umfang verlängert oder die Anlegung der Prüfung in einer anderen Form genehmigt werden.'

Der Nachteilsausgleich wird mit einem formlosen Antrag und einem ärztlichen Attest an den Prüfungsausschuss gestellt und beim Studienbüro abgegeben. Der Antrag muss spätestens mit der Anmeldung zur Prüfung gestellt werden.

Wer mehr über die Möglichkeiten des Nachteilsausgleichs wissen will, kann Näheres auf den Seiten der Beratungsstelle 'Studium und Behinderung' des Studentenwerks in Berlin nachlesen.

Wenn Sie zusätzlich Hilfen, wie Gebärdensprachdolmetscher, Vorlesekräfte oder Begleitpersonen, zum Studium brauchen, müssen Sie einen Antrag auf Kostenübernahme beim überörtlichen Sozialhilfeträger stellen. 

Für unsere Hochschule ist die Bezirksverwaltung Mittelfranken in Ansbach zuständig: 

Bezirk Mittelfranken: Sozialreferat
Rettistraße 54-56, 91522 Ansbach
Tel: 0981 4664-2402
Arbeitsbereich24atbezirk-mittelfrankenPunktde
www.bezirk-mittelfranken.de

Postanschrift: Postfach 617, 91511 Ansbach

 

Persönliches Budget - eine Lösung ?
Menschen mit Behinderung, die das persönliche Budget und damit die Möglichkeit, ein selbstbestimmtes Leben führen zu können, nutzen wollen, brauchen effektiv gestaltete Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebote.

Informationen bei der Frage 'Persönliches Budget ja  oder nein?' finden Sie unter:
www.forsea.de
www.familienratgeber.de

 

Berufliche Integration

Die Pfennigparade bietet Menschen mit Körperbehinderung qualifizierte Arbeitsplätze im kaufmännischen, technischen und IT-Bereich in Süddeutschland an.

Informationen zum Berufseinstieg finden Sie auch hier EnableMe

Wer einen Behinderungsgrad nachweist von mindestens 70 % MdE, kann für einen Wohnheimplatz in einem der Studentenwerkswohnheime einen Antrag auf bevorzugte Berücksichtigung stellen. Im Studentenwohnheim St. Peter in Nürnberg gibt es vier ausgewiesene Wohnheimplätze für behinderte Studierende. 
Wohnheime siehe unter: Studentenwerk Erlangen-Nürnberg

Google Europe Stipendium für Studierende mit Behinderung

Das Stipendium richtet sich an Studierende mit Behinderung, die Informatik studieren und sich im letzten Jahr der Ausbildung zum Bachelor, in einem Masterstudiengang oder in einer Doktorandenausbildung befinden.

Michael Klisa Michael Klisa

Die wichtigste Adresse für behinderte Studienbewerber und Studierende ist die Informations- und Beratungstelle Studium und Behinderung des Deutschen Studentenwerks in Berlin. Dort gibt es auch sehr ausführliche Informationen und einen Führer 'Studium und Behinderung'. Diese Broschüre enthält wichtige Informationen und sollte von jedem gelesen werden, der mit einer Behinderung ein Studium aufnehmen möchte.

Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung
Monbijouplatz 11
10178 Berlin
Tel. 030 / 29 77 27 - 64
Fax: 030 / 29 77 27 - 69
E-Mail: studium-behinderungatstudentenwerkPunktde
Internet: www.studentenwerke.de

Bundesarbeitsgemeinschaft Hörbehinderter Studenten und Absolventen e.V.
Dipl.-pol. Andreas Kammerbauer
H. d. Hochstätte 2b
65239 Hochheim am Main
ST/Tel.: 06 14 6 / 83 55 37
Fax: 06 14 6 / 83 55 38
E-Mail: andreas.kammerbaueratt-onlinePunktde
Homepage: www.bhsa.de

Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V. DVBS
Frauenbergstraße 
835039 Marburg
Tel. 06421/94888-0
Fax 06421/94888-10
E-Mail infoatdvbs-onlinePunktde
Homepage: http://www.dvbs-online.de/


Weitere wichtige Adressen für behinderte Studierende im Raum Nürnberg/Erlangen:

Berufsberatung für Abiturienten und Hochschüler
Arbeitsagentur Nürnberg, Richard-Wagner-Platz 5, 90443 Nürnberg,
Tel. 0911 / 529-0

Wenn Hilfen zum Studium auf Basis der Sozialhilfe beantragt werden müssen:
Bezirk Mittelfranken, Sozialverwaltung, Rettistraße 54-56, 91522 Ansbach,Tel: 0981 4664-2402

Arbeitsbereich24(at)bezirk-mittelfranken.de 
www.bezirk-mittelfranken.de

Postanschrift: Postfach 617, 91511 Ansbach

Selbsthilfeprojekte:
Studenten-Initiative-Behinderte e.V. (STIB)
Cedernstr. 2, 91054 Erlangen, Tel. 09131 / 205449.

ZSL e.V. Erlangen, Zentrum für selbstbestimmtes Leben Behinderter e.V.
Luitpoltstr. 42, 91052 Erlangen, Tel. 09131 / 205022
www.zsl-erlangen.de

HörEnswert e.V.
Vereinigung junger Menschen mit Hör-Handicap in Nordbayern
Blaicherstraße 12, 95326 Kulmbach, Tel 09221 /  395-9752
info(at)hoerenswert.org
www.hoerenswert.org

Die Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung des Deutschen Studentenwerks bietet außerdem regelmäßig Seminare an.

Für Fragen stehen Ihnen die MitarbeiterInnen der Beratungsstelle Studium und Behinderung zur Verfügung:
Tel. 030 / 29 77 27-64
E-Mail: studium-behinderungatstudentenwerkePunktde

 

Gebärdensprachvideos

Gebärdensprachvideos für hörgeschädigte Studieninteressierte auf den Internetseiten der Universität Hamburg Basis-Informationen für hörgeschädigte Studieninteressierte, die in Deutscher Gebärdensprache kommunizieren, bietet die Universität Hamburg auf ihren Internetseiten an. Es handelt sich insgesamt um zehn Gebärdensprachvideos, die im Rahmen eines von der Hansischen Universitätsstiftung finanzierten Projekts in Zusammenarbeit mit dem Hamburger Unternehmen "Gebärdenwerk" entstanden sind.

Hier finden Sie Informationen für Studierende mit...
Hörbehinderung
Körperbehinderung
Legasthenie
Sehbehinderung

Technische Hilfsmittel
Datenbank zu technischen Hilfsmitteln: www.rehadat.de

Studienfinanzierung
Eine Studienfinanzierung aus einer Hand gibt es nicht. Eine Reihe verschiedener Kostenträger übernimmt die Finanzierung des üblichen Lebensunterhalts und der behinderungsbedingten Mehrbedarfe. Es ist nicht immer einfach zu klären, wer für die Finanzierung zuständig ist. Beteiligte Kostenträger sind insbesondere: die BAföG-Ämter, die örtlichen und überörtlichen Sozialhilfeträger, die Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende und die Kranken- und Pflegekassen. In Einzelfällen können Berufsgenossenschaften, Dritte bzw. deren Haftpflichtversicherungen, Versorgungsämter u. a. zu Zahlungen verpflichtet sein.

Sonstiges
Wohnen
Portal für behinderte Menschen

Aufgaben der / des Brandschutzbeauftragten gemäß Vfdb-Richtlinie 12-09/01, Punkt 2.2

  • Beratung und Unterstützung der Verantwortlichen in allen Fragen des Brandschutzes
  • Gefährdungen im Brandschutz ermitteln und beurteilen
  • Durchführung von Begehungen und Mitwirkung bei der Beurteilung der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
  • Kontrolle der Flucht-/Rettungspläne und Feuerwehrpläne
  • Erstellung / Fortschreibung der Brandschutzordnung
  • Planung, Organisation und Durchführung von Räumungsübungen
  • Ausbildung von Brandschutz-/Evakuierungshelfer/innen gem. ArbSchG und ASR A2.2

Externer Brandschutzbeauftragter: Gerd Gruber


Kontakt über die Sicherheitsingenieurin:

Name Kontakt
Ayse Gecer Ayse Gecer
Dipl.-Ing.-Chemie

Standort Kesslerplatz

90489 Nürnberg

Raum KV.003

Aufgaben einer Betriebsärztin / eines Betriebsarztes

Aufgaben einer Betriebsärztin / eines Betriebsarztes gemäß §3 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)

  • Beratung bei der Gestaltung der Arbeitsplätze, bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln und bei der Ersten Hilfe
  • Regelmäßige Begehungen der Arbeitsbereiche
  • Mitarbeit bei der Gefährdungsbeurteilung
  • Beratung bei Unterweisungen, Mitwirken bei der Schulung von Sicherheitsbeauftragte
  • Untersuchung von Unfällen und Berufskrankheiten, Vorschlag von Maßnahmen zur zukünftigen Vermeidung
  • Unterstützung und arbeitsmedizinische Beratung der Mitarbeiter/innen (Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen usw.)


Ansprechpartner/in: Kontaktaufnahme mit Klinikum Nürnberg über Frau Ayşe Geçer

Ayse Gecer Ayse Gecer
Dipl.-Ing.-Chemie

Aufgaben des behördlichen Datenschutzbeauftragten

Der behördliche Datenschutzbeauftragte nimmt Aufgaben i.S.v. Art. 37 bis 39 DSGVO und in Ergänzung Art. 12 sowie Art. 24 BayDSG wahr. Seine sachliche Zuständigkeit erstreckt sich insbesondere auf:

  • Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz, insbesondere des BayDSG und der DSGVO
  • Schulungen für die Datenschutzkoordinatorinnen und Datenschutzkoordinatoren an der Hochschule
  • Führung des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten nach Art 30 DSGVO
  • Zentrale Beratung, Beantwortung von Anfragen und Bearbeitung von Beschwerden in Angelegenheiten des Datenschutzes

Datenschutzbeauftragter

Michael Günther Michael Günther
M.A., Dipl.-Bibl. (FH)

Postanschrift

Technische Hochschule Nürnberg Georg-Simon-Ohm

-  Datenschutzbeauftragter -

Kesslerplatz 12

D-90489 Nürnberg

Grundlagen

Der Ohm sind die Achtung des gegenseitigen Wohlbefindens sowie die Anerkennung von Vielfalt und Diversität wichtige Anliegen. Daher legt die Hochschule Wert auf einen fairen und wertschätzenden Umgang miteinander. Alle Mitglieder der Hochschule – Studierende, wie auch Beschäftigte der Ohm – sind dazu aufgerufen auf allen Ebenen respektvoll zusammenzuarbeiten und eine Kultur des Hinsehens und Achtgebens zu pflegen.

Diskriminierung, Gewaltanwendung, Belästigung (grenzüberschreitendes Fehlverhalten) sowie mittelbare und unmittelbare Benachteiligung aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität werden in keinem Bereich der Ohm toleriert.

Mit Beschlussfassung der Hochschulleitung am 04. April 2017 und der Veröffentlichung im Amtsblatt der Hochschule am 11.04.2017  ist die Richtlinie für das Beschwerdeverfahren bei Benachteiligung, Diskriminierung, Gewaltanwendung und Belästigung an der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm in Kraft getreten.

Die Antidiskriminierungsrichtlinie legt Ablauf und mögliche Ansprechpersonen fest und gibt notwendige Dokumente zur Erfassung und Bearbeitung von Meldungen und Anliegen in den obengenannten Bereichen an die Hand.

Was sind Situationen, in denen eine Ansprechperson kontaktiert werden kann?

Als Hochschulmitglied können Sie Kontakt aufnehmen, wenn Sie auf dem Hochschulgelände oder im Rahmen einer Tätigkeit mit Hochschulbezug (z.B. Lerngruppen, Homeoffice etc.) Diskriminierung oder sexuelle Belästigung erlebt oder bei anderen beobachtet haben.

Beispiele von Diskriminierung und sexueller Belästigung:

  • Unangemessene Bemerkungen oder sexuelle Anspielungen, welche Unwohlsein auslösen z.B. durch die Verwendung von Kosewörtern, anzügliche Bemerkungen oder Kommentare über das Aussehen und den Körper Anderer
  • Ungewollte Berührungen z.B. durch Haarstreichen ohne Zustimmung
  • Ungleiche Vergabe von Ressourcen aufgrund eines geschützten Merkmales* z.B. bei der Zuweisung von Forschungsgeldern
  • Sexuelle Belästigung durch die Nutzung von sozialen Medien und das Versenden von sexuellen Nachrichten oder Bildern ohne die Zustimmung der Beteiligten

Mögliche Anliegen in diesem Bezug:

  • das Einholen von Information über
    • interne Handlungsmöglichkeiten und Unterstützungsangebote
    • externe Beratungsstellen
  • das Einholen von Unterstützung bei der Durchführung eines Klärungsgespräches
  • das Wahrnehmen eines wertschätzenden Gesprächsraum
  • das Melden von diskriminierenden Verhaltensweisen und Einleiten eines offiziellen Beschwerdeverfahrens sein

* geschützte Merkmale: Alter, Geschlecht, Rasse oder ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, sexueller Orientierung, Behinderung und genetischen Merkmalen

Wer ist ansprechbar?

Gerne können Sie sich mit Ihrem Anliegen an die zentrale Ansprechperson für Anliegen rundum Diskriminierung oder sexueller Belästigung (Nach BayHIG Art.25 Abs,1(1,5) und Abs. 5(5)) Christin Wolter wenden. Grundsätzlich können Sie sich mit ihren Anliegen auch an jede der unten genannten funktionellen Ansprechpersonen wenden. Diese werden sich Ihrem Anliegen nach dem in der Antidiskriminierungsrichtlinie vorgestellten Prozess und mit den entsprechenden Unterlagen annehmen.

Sie können sich abgesehen von den obengenannten Gründen mit ihrem Anliegen auch an die zentrale Ansprechperson wenden, wenn …

  • Sie von einer betroffenen Person (als genannte Ansprechperson in der Antidiskriminierungsrichtlinie) angesprochen werden und über das Vorgehen und den Ablauf informiert und ggf. unterstützt werden möchten im Sinne einer anonymen kollegialen Fallberatung
  • Sie mit einer Person außerhalb ihres direkten Kontextes sprechen möchten
  • Sie eine psychologisch fundierte Beratung aufgrund eines derartigen Erlebnisses wünschen

Kontakt

Zentrale Ansprechperson: Christin Wolter

E-Mailadresse: christin.wolter@th-nuernberg.de

Betroffene Funktionale Ansprechperson innerhalb der Hochschule
  • Alle Hochschulangehörige und Gäste

Zentrale Ansprechperson für Antidiskriminierung und/oder zentrale Ansprechperson bei sexualisierter Gewalt und sexueller Belästigung (nach BayHIG Art. 25 Abs.1 und Abs.2)

  • Studierende

Beauftragte*r für die Gleichstellung von Frauen in der Wissenschaft und Kunst der Fakultät (Frauenbeauftragte*r) und/oder Dekan*in und/oder Psychologische Studienberatung und/oder Behindertenbeauftragte*r für Studierende und/oder AStA und/oder zentrale Studienberatung

  • Lehrende
  • Wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter*innen in den Fakultäten
  • Promovierende in den Fakultäten

Frauenbeauftragte*r der Fakultät und/oder Dekan*in und/oder Schwerbehindertenvertretung

  • Wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter*innen in fakultätsunabhängigen Instituten und Zentren
  • Promovierende in diesen Instituten

Beauftragte*r für die Gleichstellung von Frauen in der Wissenschaft und Kunst der Hochschule (Hochschulfrauenbeauftragte*r) oder deren Stellvertreter*in und/oder Institutsleiter*innen  und/oder Schwerbehindertenvertretung

  • Wissenschaftsstützende Beamt*innen und Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung

Gleichstellungsbeauftragte*r und/oder Dekan*in bzw. Abteilungsleiter*in und/oder Schwerbehindertenvertretung und/oder Personalrat

 

Aufgaben der Frauenbeauftragten

Die Frauenbeauftragten sind Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für das weibliche wissenschaftliche Personal, weibliche Lehrpersonen und für Studentinnen. Insbesondere erfüllen Sie folgende Aufgaben, sie:

  • informieren über Fördermöglichkeiten für Studentinnen,
  • informieren über berufliche Perspektiven von Frauen,
  • organisieren Veranstaltungen zur Vermittlung und Einübung spezifischer Schlüsselqualifikationen,
  • beraten bei Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen,
  • unterstützen und fördern frauenspezifische Themen in Lehre und Praxis,
  • wirken darauf hin, den Frauenanteil bei Professuren zu erhöhen.

Scheuen Sie sich nicht, die Frauenbeauftragte Ihrer Fakultät oder die Hochschulfrauenbeauftragte bei Fragen oder Problemen anzusprechen!

Erste Beauftragte:

Prof. Dr.-Ing. Areti Papastavrou

Keßlerplatz 12
90489 Nürnberg
Telefon: + 49 911 5880 -1382
E-Mail: frauenbeauftragteatth-nuernbergPunktde

Sprechstunde

nach Vereinbarung 

 

 

Beauftragte der Fakultäten

Eine Auflistung aller Frauenbeauftragten der einzelnen Fakultäten finden Sie hier.

Stellvertretende Beauftrage:

Prof. Dr. Renate Bitzan

Keßlerplatz 12
90489 Nürnberg
E-Mail: renate.bitzanatth-nuernbergPunktde

Sprechstunde

nach Vereinbarung

Die Gleichstellungsbeauftragte ist Ansprechpartnerin für die nichtwissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und hat folgende Aufgaben:

  • Förderung und Sicherung des Vollzugs des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes und des Gleichstellungskonzeptes
  • Sicherung der Chancengleichheit von Männern und Frauen
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Beratungsgespräche und Unterstützung der Beschäftigten in Einzelfälle

Gleichstellungsbeauftragte (für Personal)

Barbara Hagel Barbara Hagel
M.Eng., Dipl.-Ing. (FH)

Stellvertretung

Michael Pfisterer Michael Pfisterer
Dipl.-Ing. arch. (FH)

Unsere Gleichstellungsbeauftragten erreichen Sie auch immer über die allgemeine Mail-Adresse:

gleichstellungsbeauftragteatth-nuernbergPunktde

Kontakt

Leitung:

Gebäude KB, Raum KB.405


Stellvertretung:

Gebäude BB, Raum BB.305

Aufgaben der Inklusionsbeauftragten

 

Die Inklusionsbeauftragte unterstützt und vertritt den Arbeitgeber in Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen und hat vor allem auf die Einhaltung der dem Arbeitgeber obliegenden Verpflichtungen zu achten.

Inklusionsbeauftragte

Korruption gehört zu den Delikten, die in der Öffentlichkeit große Aufmerksamkeit erfahren. Bereits der Verdacht, in einen solchen Vorfall verwickelt zu sein, kann sowohl das Ansehen der Technischen Hochschule Nürnberg als auch das der Betroffenen stark beschädigen. Korruption beginnt oft schleichend und wird häufig durch "kleine Gefälligkeiten" wie Geschenke und Belohnungen eingeleitet. Dies schließt auch Situationen ein, in denen unaufgefordert Vorteile angeboten werden. Daher ist es wichtig, die Risiken zu kennen und frühzeitig zu handeln. Für Beschäftigte der öffentlichen Verwaltung gelten strengere Vorschriften als dies in der Privatwirtschaft der Fall ist. Daher sollte sich jede*r Beschäftigte mit den einschlägigen Vorschriften vertraut machen. (vergleiche KorruR Nr. 2.7 Annahme von Belohnungen oder Geschenken)

Unsere Beauftragte für Korruptionsprävention nimmt insb. folgende Aufgaben wahr:

  • Sensibilisierung und Schulung (interne Fortbildung, BayLern; QM-Portal) der Beschäftigten für die Korruptionsproblematik
  • Erteilen von Auskünften in Fällen von versuchter Manipulation und Einflussnahme oder bei aufkommenden Verdachtsmomenten
  • Nachgehen von Hinweisen auf korruptives Verhalten sowie Information der Hochschulleitung (vergleiche KorruR Nr. 5.1 Verhalten bei Auftreten eines Korruptionsverdachtes )

Die Beauftragte für Korruptionsprävention nimmt ihre Aufgabe weisungsfrei wahr und ist direkt der Hochschulleitung unterstellt. Sie kann in ihrem Zuständigkeitsbereich ohne Einhaltung des Dienstweges um Rat und Unterstützung gebeten werden.

Ansprechpartnerin

Evelyn Haupt Evelyn Haupt

Alle Informationen rund um unser Qualitätsmanagement finden Sie hier.

Qualitätsmanagementbeauftragter (Stabstelle des Vizepräsidenten Lehre und Studium)

Name Kontakt
Christoph Richter Christoph Richter

Aufgaben

Der Stipendienbeauftragte

  • informiert über Stipendienmöglichkeiten
  • berät bei der Suche nach einem geeigneten Stipendium und anderen Studienfinanzierungsmöglichkeiten
  • unterstützt bei der Bewerbung um ein Stipendium

Informationen zu Stipendien und Preisen sowie zu den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern Ihrer Fakultät finden Sie hier.