© Sebahat Sahverdi

Schwanger im Studium - Regelungen im Mutterschutz

Alle Studentinnen, die schwanger sind oder stillen, fallen seit dem 01.01.2018 unter den Schutz des Mutterschutzgesetzes.

Damit Sie die Vorteile des Mutterschutzgesetzes nutzen können und über alle relevanten Regelungen informiert sind, melden Sie Ihre Schwangerschaft/Ihr Stillen bitte der Hochschule.

Ansprechpartner für die Meldung und alle Belange rund um den Mutterschutz von Studentinnen ist der Hochschulservice für Familie, Gleichstellung und Gesundheit (HSFG).

Laut §15 MuSchG sollen Studentinnen ihre Schwangerschaft bzw. ihr Stillen so bald wie möglich melden. Setzen Sie sich daher bitte umgehend mit uns in Verbindung, wenn Sie schwanger sind oder stillen. Nur wenn Sie sich melden, können Sie alle Vorteile des Mutterschutzgesetzes nutzen und umfassend über Ihre Rechte und Möglichkeiten informiert werden. Wir beraten Sie gerne auch zu weiteren Fragen rund um Ihre Schwangerschaft und Elternschaft und freuen uns auf Ihre Anfrage. Studentinnen, die ihre Schwangerschaft bei uns melden und uns dann eine Kopie der Geburtsurkunde zusenden, erhalten von uns als Willkommensgruß ein Lätzchen mit Ohm-Logo. Auch werdenden Väter, die an der Ohm studieren und ein Beratungsgespräch bei uns hatten, senden wir bei einem Nachweis durch eine Geburtsurkunde gern ein Lätzchen zu.

Bitte lesen Sie sich auch folgendes Merkblatt zum Mutterschutzgesetz sorgfältig durch. Das Mutterschutzgesetz im Originaltext finden Sie auch hier.

Bitte beachten Sie auch unsere Formblätter, mit denen Sie auf Bereiche des Mutterschutzes verzichten können:

Zur Abgabe der Formulare kontaktieren Sie bitte den Hochschulservice für Familie, Gleichstellung und Gesundheit. Gerne können wir in der Beratung auch klären, ob für Sie eine Beurlaubung aufgrund Mutterschutz in Frage kommt. Sprechen Sie uns einfach darauf an.

Die Datenschutzerklärung für die Beratung zum Mutterschutzgesetz finden Sie hier.

 

Kontakt

Name Kontakt
Janina Halbig Janina Halbig