Regelungen für schwangere Studentinnen

In Absprache mit dem Gewerbeaufsichtsamt und der für unsere Hochschule zuständigen Betriebsärztin ist auf eigenen Wunsch die Teilnahme von schwangeren Studentinnen an Präsenzveranstaltungen möglich. Eine Verpflichtung gibt es nicht. Nach § 9 Abs. 1 des Mutterschutzgesetzes haben Frauen, die eine Teilnahme in Präsenz ablehnen, weiterhin das Recht auf Nachteilsausgleich. Wir bitten die Lehrenden darum, auf diesen Nachteilsausgleich für schwangere Studentinnen zu achten und ggf. Alternativangebote für die Studentinnen anzubieten. Vor einer Teilnahme wenden sich schwangere Studentinnen bitte an den Hochschulservice für Familie, Gleichstellung und Gesundheit. Dort werden sie zum Mutterschutzgesetz und zu den sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten sowie über die vorausgesetzten Schutzmaßnahmen für eine Teilnahme an Präsenz-Veranstaltungen und -Prüfungen informiert. An der Fakultät muss zudem vor der Teilnahme (unter Einbeziehung der bereits vorhandenen anlassunabhängigen Gefährdungsbeurteilungen) eine individuelle Gefährdungsbeurteilung mit der schwangeren Studentin erstellt werden. Dies gilt zusätzlich gegebenenfalls für die Prüfung. Hierzu wenden sich die betreffenden Studentinnen bitte an die jeweilige Fakultätsleitung.

Folgende allgemeine Schutzmaßnahmen müssen bei einer Teilnahme einer schwangeren Studentin mindestens eingehalten werden: Mindestens 1,5 Meter Abstand zu anderen Personen, häufiges Lüften (wenn keine Lüftungsanlage vorhanden), Tragen einer FFP2-Maske durch die Studentin und regelmäßige Tragepausen der Maske.
 

© Sebahat Sahverdi

Regelungen im Mutterschutz seit 2018

Alle Studentinnen, die schwanger sind oder stillen, fallen seit dem 01.01.2018 unter den Schutz des Mutterschutzgesetzes.

Damit Sie die Vorteile des Mutterschutzgesetzes nutzen können und über alle relevanten Regelungen informiert sind, melden Sie Ihre Schwangerschaft/Ihr Stillen bitte der Hochschule.

Ansprechpartner für die Meldung und alle Belange rund um den Mutterschutz von Studentinnen ist der Hochschulservice für Familie, Gleichstellung und Gesundheit (HSFG).

Laut §15 MuSchG sollen Studentinnen ihre Schwangerschaft bzw. ihr Stillen so bald wie möglich melden. Setzen Sie sich daher bitte umgehend mit uns in Verbindung, wenn Sie schwanger sind oder stillen. Nur wenn Sie sich melden, können Sie alle Vorteile des Mutterschutzgesetzes nutzen und umfassend über Ihre Rechte und Möglichkeiten informiert werden. Wir beraten Sie gerne auch zu weiteren Fragen rund um Ihre Schwangerschaft und Elternschaft und freuen uns auf Ihre Anfrage. Studentinnen, die ihre Schwangerschaft bei uns melden und uns dann eine Kopie der Geburtsurkunde zusenden, erhalten von uns als Willkommensgruß ein Lätzchen mit Ohm-Logo. Auch werdenden Väter, die an der Ohm studieren und ein Beratungsgespräch bei uns hatten, senden wir bei einem Nachweis durch eine Geburtsurkunde gern ein Lätzchen zu.

Bitte lesen Sie sich auch folgendes Merkblatt zum Mutterschutzgesetz sorgfältig durch. Das Mutterschutzgesetz im Originaltext finden Sie auch hier.

Bitte beachten Sie auch unsere Formblätter, mit denen Sie auf Bereiche des Mutterschutzes verzichten können:

Zur Abgabe der Formulare kontaktieren Sie bitte den Hochschulservice für Familie, Gleichstellung und Gesundheit.

Die Datenschutzerklärung für die Beratung zum Mutterschutzgesetz finden Sie hier.

 

Kontakt

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Sebahat Sahverdi Sebahat Sahverdi
Andrea Ditscher-Rülling Andrea Ditscher-Rülling
Janina Halbig Janina Halbig