Nach Grundgesetz Artikel 3 Abs. 3 Satz 2 darf niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Schwerbehindertenvertretung für Professorinnen und Professoren, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Die besondere Fürsorge- und Förderungspflicht des Sozialgesetzbuches (SGB IX) und des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BayBGG) verpflichtet die Hochschule als öffentlichen Arbeitgeber, die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zu fördern und vor allem die Beschäftigungsquote von schwerbehinderter Menschen zu erfüllen. Im Rahmen dieser Verpflichtung erfüllt die Schwerbehindertenvertretung folgende Aufgaben:

  • Eingliederung schwerbehinderter Menschen, insbesondere durch Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei Berufungsverfahren und Stellenausschreibungen
  • Interessenvertretung Schwerbehinderter in der Hochschule, insbesondere durch Prüfung, ob Gesetze, Tarifverträge eingehalten werden
  • Präventive und unterstützende Maßnahmen
  • Ansprechpartnerinnen und -partner für Anregungen und Beschwerden von schwerbehinderten Menschen
  • Hilfe bei Anträgen auf Feststellung einer Behinderung, ihres Grades und Schwerbehinderung sowie bei Anträgen auf Gleichstellung bei den zuständigen Behörden

Kontakt: Vertrauenpersonen der Schwerbehinderten

Alexander Schöbel Alexander Schöbel
Sabine Wunder Sabine Wunder
Thorsten Müller Thorsten Müller

Wichtige Informationen

Weitere Information per Telefon oder im Internet

Bürgertelefone

Bürgertelefone, die bisher unter 0800-Nummern kostenlos zur Verfügung standen haben jetzt neue Rufnummern erhalten und sind nunmehr kostenpflichtig.

In 2005 ist das Bürgertelefon wie bisher von Montag bis Donnerstag jeweils von 8 bis 20 Uhr erreichbar. Allerdings kostet es jetzt 0,12 € pro Minute.

Die neuen Telefonnummern lauten:

  • 018 05 – 99 66 01 Fragen zur Rente
  • 018 05 – 99 66 02 Fragen zur Krankenversicherung
  • 018 05 – 99 66 03 Fragen zur Pflegeversicherung
  • 018 05 – 99 66 04 Infos für behinderte Menschen
  • 018 05 – 99 66 05 Fragen zur Unfallversicherung/Ehrenamt
  • 018 05 – 99 66 07 Schreibtelefon für Gehörgeschädigte // 018 05 -22 11 28 Fax

 

 

Schwerbehindertenantrag online

Menschen mit Behinderung können in Bayern ab sofort Anträge nach dem Schwerbehindertenrecht bequem von zu Hause aus über das Internet stellen:

https://www.schwerbehindertenantrag.bayern.de


Weitere Hilfen

Weitere Hilfen wie Technische Arbeitshilfen, Zuschuß zur Eingliederung, Beratung und Information finden Sie auf den Internetseiten:

www.regierung.mittelfranken.bayern.de

www.schwbv.de

Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung

Die Behindertenpolitik ist seit langem ein Schwerpunkt bayerischer Sozialpolitik.
Dabei sind zwei Grundsätze richtungsweisend:

  • Schutz des Lebens und der Würde von Menschen mit Behinderung
  • Stärkung der Fähigkeit und der Möglichkeit von Menschen mit Behinderung, über ihr Leben selbst zu bestimmen bzw. es selbst zu gestalten.

Im Zentrum bayerischer Behindertenpolitik steht derParadigmenwechsel von der Fürsorge und Versorgung hin zurgleichberechtigten Teilhabe für Menschen mit Behinderung.

Vorrangiges Ziel der bayerischen Behindertenpolitik ist es deshalb, die volle und gleichberechtigte Integration der Menschen mit Behinderung in Gesellschaft und Beruf zu erreichen. Eine effektive und nachhaltige gesellschaftliche Integration setzt zu aller erst voraus, dass behinderte Menschen nicht wegen ihrer Behinderung benachteiligt werden. Mit Aufnahme des Benachteiligungsverbots für behinderte Menschen in die Bayerische Verfassung 1998 wurde daher ein wichtiges Ziel bayerischer Behindertenpolitik erreicht. Gleichzeitig wurde durch die Aufnahme eines staatlichen Schutz- und Förderauftrags eine wichtigeWeichenstellung für die zukünftige Behindertenpolitik vorgenommen. Das am 1. Mai 2002 in Kraft getretene Behinderten- gleichstellungsgesetz des Bundes und der am 10. Dezember 2002 vom Ministerrat gebilligte Entwurf eines Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes konkretisieren den Verfassungsauftrag der Gleichstellung für den Bereich des öffentlichen Rechts. Die erste Lesung des Bayerischen Gesetzes zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung im Landtag erfolgte am 29. Januar 2003, am 25.06.2003 beschloss der Bayerische Landtag einstimmig den Gesetzentwurf der Staatsregierung, der zum 1.August 2003 in Kraft trat.

Zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gemeinschaft gehört auch eine sinnvolle Gestaltung der Freizeit, die Möglichkeit, Kontakte zu knüpfen und Neues kennen zu lernen. Hierzu bedarf es ggf. spezieller Angebote und besonderer Unterstützung, damit Menschen mit Behinderung, möglichst zusammen mit Nichtbehinderten, Gemeinschaft erleben. 198 Dienste der offenen Behindertenarbeit bieten insbesondere Beratung, Begleitung und betreute Freizeitmaßnahmen an. Auch der Behindertensport leistet wesentliche Integrationsarbeit. Allein an den vom Freistaat geförderten Sportmaßnahmen für Menschen mit Behinderung nehmen jährlich rund 900.000 Menschen mit Behinderung teil. Hervorzuheben ist dabei auch der oftmals unentbehrliche Einsatz ehrenamtlicher Helferinnen und Helfer.

Zur Erreichung gleichwertiger Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderung sind auch in Zukunft weitere Anstrengungen erforderlich. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Mobilität, beruflichen Integration und gesellschaftlichen Teilhabe behinderter Menschen.

Bayern schafft ein Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderung

Der Bayerische Landtag hat am 25. Juni 2003 das Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz) einstimmig beschlossen. Es ist am 1.August 2003 in Kraft getreten.

"Das Bayerische Behindertengleichstellungsgesetz ist ein Meilenstein bayerischer Behindertenpolitik und ein weiterer Schritt von der Fürsorge und Versorgung hin zur gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am gesellschaftlichen Leben. Oberste Leitlinien des Gesetzes, das zahlreiche Verbesserungen für Menschen mit Behinderungmit sich bringt, sind die Würde von Menschen mit Behinderung und die Stärkung ihrer Fähigkeit, ihr Leben selbst zu gestalten und es selbst zu bestimmen", erklärte Stewens.

Das Gesetz lehnt sich eng an die Bestimmungen des Bundesgleichstellungsgesetzes an, das am 1.Mai 2002 in Kraft getreten ist, und ergänzt es in vielen wichtigen Lebensbereichen. Schwerpunkte des Gesetzentwurfs sind insbesondere die Verbesserung der Barrierefreiheit und Mobilität behinderter Menschen,die Erleichterung der Kommunikation unter anderem durch Anerkennung der deutschen Gebärdensprache und die Einrichtung von Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung auf kommunaler Ebene. Außerdem sollen anerkannte Verbände unter bestimmten Voraussetzungen ein Verbandsklagerecht etwa bei einem Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot oder gegen Vorschriften zur Herstellung der Barrierefreiheit erhalten.

Oberste Leitlinien des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes sind die Würde von Menschen mit Behinderung sowie die Stärkung ihrer Fähigkeit, über ihr Leben selbst zu bestimmen und es selbst zu gestalten. Die Behindertenpolitik hat sich in den letzten Jahren stark gewandelt. Mit Fug und Recht kann von einem Paradigmenwechsel gesprochen werden: von der Fürsorge und Versorgung hin zur gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben der Gesellschaft. Dieser Paradigmenwechsel spiegelt sich auch im Landesgleichstellungsgesetz wider.

Entscheidend für die uneingeschränkte Teilhabe behinderter Menschen am täglichen Leben ist die Verbesserung der Mobilität. Die Staatsregierung wird deshalb die Förderung eines barrierefreien öffentlichen Personennahverkehrs verstärkt fortführen. Außerdem soll die barrierefreie Erreichbarkeit und Nutzbarkeit von öffentlichen Gebäuden verbessert und auch im privaten Wohnungsbau verstärkt auf barrierefreies Bauen geachtet werden. Eine barrierefreie Umwelt ermöglicht nicht nur Menschen mit Behinderung ein Leben in Teilhabe, sondern allen Bürgerinnen und Bürgern. Insbesondere bringt Barrierefreiheit älteren Menschen und jungen Müttern oder Vätern mit kleinen Kindern ebenso wie den zeitweise durch Unfall oder Krankheit in ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkten Menschen sehr oft eine deutliche Erleichterung im Alltag.

Zur Verbesserung der Kommunikation von Menschen mit Sinnesbehinderungen soll die deutsche Gebärdensprache im Umgang mit den bayerischen Behörden anerkannt werden. Außerdem sollen behinderte Menschen einen Anspruch auf Kostenerstattung bei Hinzuziehung eines Gebärdensprachdolmetschers im Verwaltungsverfahren erhalten. Internetauftritte der öffentlichen Hand werden künftig barrierefreigestaltet. Bei Landtagswahlen wird blinden Menschen die Möglichkeit eröffnet, mittels einer Stimmzettelschablone abzustimmen.

In Zukunft werden alle Bezirke, Landkreise und kreisfreien Gemeindenverpflichtet, Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungzu bestellen. Dadurch soll nicht nur eine verstärkte Einbindung der Betroffenen erreicht, sondern auch eine Instanz zur Wahrnehmung behindertenspezifischer Interessen geschaffen werden. Ergänzt wird diese Regelung durch ein Benachteiligungsverbot für Menschen mit Behinderung durch die Träger öffentlicher Gewalt in Bayern.

Sozialministerin Stewens: "Mit dem Inkrafttreten des Bayerischen Landesgleichstellungsgesetzes sind die gesetzlichen Rahmenbedingungenabgesteckt. Darüber hinaus brauchen wir jedoch die Unterstützung jedes einzelnen, um die Gleichstellung behinderter Menschen im Alltag mit Leben zu erfüllen und so allen Bürgern - mit und ohne Behinderung -eine echte gemeinsame Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen."

--> Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung

Arbeitszeitverlängerung für Schwerbehinderte

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