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Praktikum im Ausland

Ein Auslandpraktikum ist eine hervorragende Möglichkeit, während des Studiums internationale Erfahrung zu sammeln. Neben einem großen Plus im Lebenslauf dient ein Praktikum im Ausland vor allem dazu, akademisches Fachwissen anzuwenden und nebenbei den eigenen Horizont bedeutend zu erweitern und Fremdsprachenkenntnisse direkt vor Ort zu vertiefen.

Im Vorfeld stellen sich für viele Studierende zunächst einmal zahlreiche Fragen bezüglich der Organisation eines Auslandspraktikums: Wie gehe ich am besten vor, womit soll ich beginnen? Wie finde ich eine geeignete Stelle? Wann bewerbe ich mich? Welche Formalitäten muss ich beachten? Wie kann ich mir den Aufenthalt finanzieren?

Das International Office bietet folgende Hilfeleistungen an:

  • Beratung bezüglich Vorgehensweise, Formalitäten und Förderprogrammen

  • Kontakte zu Firmen/Einrichtungen und aktuelle Stellenangebote

  • Verleih von Bewerbungshandbüchern

  • Ausstellen erforderlicher Bescheinigungen

  • Erfahrungsberichte ehemaliger Outgoings

Für die Beratung zum Auslandspraktikum ist Christina Hempel zuständig. Die Kontaktdaten und Sprechzeiten finden Sie im untenstehenden Reiter "Kontakt und Beratung zum Praktikum im Ausland".

Vor einer individuellen Beratung sollten Sie unsere CHECKLISTE AUSLANDSPRAKTIKUM in Ruhe durchlesen.

Im Intranet der Ohm können Sie unter folgenden Links Hochschulkontakte für Auslandspraktika sowie aktuelle Stellenangebote einsehen. Ebenso finden Sie zahlreiche Erfahrungsberichte ehemaliger Outgoings sowie Länderformationen mit den wichtigsten Facts im Überblick.

> PRAKTIKUMSKONTAKTE AUSLAND

> AKTUELLE STELLENANGEBOTE

> ERFAHRUNGSBERICHTE

> LÄNDERINFORMATIONEN

> Folien vom Vortrag "Praktikum im Ausland" am 25.04.2024

> Folien vom Vortrag ESPA-UK am 09.04.2024

 

Stellensuche

Die Suche nach einer geeigneten Praktikumsstelle erfordert Eigeninitiative, Motivation und Engagement. Folgende Tipps können für die Stellensuche hilfreich sein:

Stellenkontakte des International Office:
Im Intranet der Ohm finden Sie zahlreiche STELLENKONTAKTE zu Firmen/Einrichtungen, die potentiell Praktikanten aufnehmen. Die Kontakte werden regelmäßig aktualisiert und bei vielen Stellen waren bereits Studierende der Ohm als Praktikanten tätig. Weiterhin stellen wir auch AKTUELLE STELLENANGEBOTE für Sie bereit.

Ohm-Jobbörse
Die Hochschul-Jobbörse beinhaltet neben Job- und Praktika-Angeboten innerhalb Deutschlands auch regelmäßig Stellenangebote im Ausland.

Internetportale und Suchmaschinen 
Zahlreiche Webseiten und Portale bieten mittlerweile (kostenfrei) Stellenangebote oder Suchmaschinen für Praktika im In- und Ausland. Hier nur einige Beispiele:
www.auslandspraktikum.info
www.praktikum-service.de

Praktikumsvermittlungen
Es gibt eine Vielzahl an Austauschorganisationen und Praktikantenvermittlungen. Viele davon sind mittlerweile kostenlos, einige verlangen jedoch auch Vermittlungsgebühren. In der CHECKLISTE AUSLANDSPRAKTIKUM finden Sie Beispiele kostenloser Vermittlungen.

Weitere Tipps und Links

  • Ehemalige Arbeitgeber kontaktieren und nach Kontakten ins Ausland fragen
  • Mit Professoren des eigenen Studiengangs sprechen (viele haben Kontakte ins Ausland)
  • Deutsche Außenhandelskammern www.ahk.de
  • Initiative "Wege ins Auslandspraktikum" www.wege-ins-ausland.org
  • www.studieren-weltweit.de > "studieren weltweit - ERLEBE ES!" Kampagne des BMBF und DAAD
  • Deutscher Akademischer Austauschdienst www.daad.de > Im Ausland studieren, forschen und lehren > Praktika

Bewerbung und Vorbereitung

Bewerbung
  • Wann? Als Faustregel gilt: Für Praktika in Europa sollten Sie ca. 6 Monate Vorlaufzeit einplanen, für Praktika in nichteuropäischen Ländern ca. 6-12 Monate.
  • Wie? Die Bewerbung erfolgt mitlerweile meist per E-mail oder direkt über ein Online-Bewerbungsportal. Achten Sie bei der Bewerbung auf die landesspezifischen Bewerbungseigenheiten (z.B. Unterschiede im britschen und amerikanischen CV).
    Bewerbungshandbücher mit Beispielen und Tipps finden Sie in der Hochschulbibliothek oder direkt bei uns im International Office.
Vorbereitung
  • Im Language Center finden Sie zahlreiche Angebote zur sprachlichen und interkulturellen Vorbereitung auf einen Auslandsaufenthalt. Eine spezielle Dozenten-Sprechstunde bietet die Möglichkeit zur Korrektur von Lebensläufen und Bewerbungsanschreiben durch Muttersprachler
  • Der Career-Service organisiert jedes Semester ein vielfältiges Seminarprogramm (z.B. Bewerbungstrainings etc.) und bietet bei Bedarf Einzelberatungen an.

Hochschulformalitäten

Grundsätzlichen haben Sie die Möglichkeit, ein Pflichtpraktikum oder ein freiwilliges Praktikum im Ausland zu absolvieren.

Pflichtpraxissemester

Wenn Sie Ihr Pflichtpraxissemester im Ausland absolvieren möchten, können Sie sich dieses von Ihrer Fakultät voll anerkennen lassen. Wichtig ist dabei grundsätzlich, dass Sie die studiengangspezifischen Hinweise der jeweiligen Fakultät beachten.

Wenn Sie eine Stelle in Aussicht bzw. eine konkrete Zusage erhalten haben, können Sie zunächst in der Praxisstellendatenbank (StudyOhm) prüfen, ob die Einrichtung bereits für Ihren Studiengang genehmigt wurde. Falls noch keine Genehmigung im System hinterlegt ist, müssen Sie den Meldebogen für noch nicht registrierte Firmen/Einrichtungen ausfüllen und vom Praxisbeauftragten Ihrer Fakultät unterschreiben lassen.

Im letzten Schritt können Sie sich dann um den offiziellen Ausbildungsvertrag (Training Contract) kümmern. Dieser wird von Ihnen, der Praktikumseinrichtung und dem Praxisbeauftragten der jeweiligen Fakultät unterschrieben und anschließend in dreifacher Ausfertigung im Studierendenservice abgegeben.

Freiwilliges Praktikum

Bei einem freiwilligen Praktikum fallen die Hochschulformalitäten weg. Es wird ein direkter Vertrag zwischen Ihnen und der Praktikumseinrichtung geschlossen.

Ein freiwilliges Praktikum kann zum Beispiel gut im Rahmen eines Urlaubssemesters eingelegt werden. Die Beantragung eines Urlaubssemesters erfolgt im Studierendenservice (eine Praktikumsdauer von mindestens 2 Monaten ist dabei nötig)

Erfassung aller studienbezogenen Auslandsaufenthalte

Hochschulweit werden alle studienbezogenen Auslandsaufenthalte erfasst und im Diploma Supplement, dem Anhang des verliehenen Abschlusszeugnisses, offiziell dokumentiert. 
Das hierfür nötige Formular "Erfassung eines studienbezogenen Auslandsaufenthaltes" befindet sich auf der Homepage des Studienbüros im Download-Center.
Bitte senden Sie den ausgefüllten Erfassungsbogen per E-mail spätestens nach Durchführung des Auslandpraktikums zusammen mit Ihrem Praktikumsvertrag an das Studienbüro (Email: studienbuero@th-nuernberg.de).

Fördermöglichkeiten

Es gibt zahlreiche Fördermöglichkeiten zur finanziellen Unterstützung von Auslandspraktika. Eine Auswahl der gängigsten Stipendienprogramme finden Sie im Intranet-Bereich in unserer Übersicht STIPENDIEN AUSLANDSPRAKTIKUM

Bitte beachten Sie bei einer Bewerbung die vorgegebenen Fristen, die Vollständigkeit der Unterlagen und die Einhaltung aller Förderkriterien!

Erasmus+ Praktikumsförderung SoSe 2024

Folien Informationsverstaltung zum Erasmus+ Praktikum im SoSe 2024 am 21.11.2023

Hier geht's zu den Erasmus Erklärvideos:

Auslandspraktikum mit Erasmus
Auslandsstudium oder lieber Praktikum mit Erasmus?

Wer kann gefördert werden?

Studierende

  • Gefördert werden können alle regulären Vollzeitstudierenden der Technischen Hochschule Nürnberg mit geplantem Abschluss. Eine Förderung für Austauschstudierende ist nicht möglich
  • Studierende dürfen für Auslandsaufenthalte in einem Programmland gefördert werden, welches nicht das Land der entsendenden Hochschule und nicht ihr Wohnsitzland ist
  • Studierende, die keine zusätzliche Förderung aus anderen EU-Mitteln erhalten

Graduierte

Im Rahmen des Erasmus+ Programms vergibt die Technische Hochschule Nürnberg auch Stipendien an Graduierte. Voraussetzungen hierfür:

  • zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Teilnehmende noch immatrikuliert sein und es muss bereits eine Praktikumszusage vorliegen
  • zum Zeitpunkt des Praktikumsbeginns müssen Teilnehmende das Studium abgeschlossen haben
  • die maximale Förderdauer (360 Tage) wurde im Bachelor- bzw. Masterstudium noch nicht erreicht

Eine Förderung für Graduierte ist bis zu 12 Monate nach Abschluss möglich.

Was kann gefördert werden? 

  • Pflichtpraktika und freiwillige Praktika ab zwei Monaten (60 Tage). Gemäß der Definition der EU-Kommission entspricht hierbei 1 Fördermonat immer genau 30 Tagen
  • Studienbezogene Praktika, die Bestandteil des Curriculums sind
  • Vollzeitpraktika mit mindestens 30 Wochenarbeitsstunden

Dauer der Förderung:
Mobilitätszuschüsse für Erasmus-Praktika können für einen Zeitraum von mindestens 2 Fördermonaten (60 Tage) bis maximal 12 Fördermonaten (360 Tage) vergeben werden.
Eine mehrmalige Inanspruchnahme von Fördermitteln ist erlaubt, jedoch beträgt die Summe der Fördertage für ein Erasmus-Studium und/oder Erasmus-Praktikum insgesamt max. 360 Tage pro Studienzyklus (Bachelor/Master).

Im Rahmen dieses Erasmus-Förderzyklus können Anträge für Praktika im Sommersemester 2024 gestellt werden.

Aufnehmende Einrichtungen:
Aufnehmende Einrichtungen für Praktika können entweder Hochschulen oder beliebige, in einem Programmland ansässige, auf dem Arbeitsmarkt oder in Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätige Einrichtungen sein.

Ausnahmen:

  • EU-Institutionen und andere EU-Einrichtungen einschließlich spezialisierter Agenturen (eine vollständige Liste finden Sie hier)
  • Einrichtungen, die EU-Programme verwalten (z. B. Nationale Agenturen), um Interessenkonflikte oder Doppelfinanzierung zu vermeiden

Förderfähige Länder: 
Mitgliedstaaten der EU:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern

Programm- und Partnerländer außerhalb der EU:
Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Schweiz, Serbien, Türkei, Vereinigtes Königreich

Förderleistungen
Geförderte Studierende erhalten einen Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten. Die Höhe der Stipendien orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern und ist in drei Gruppen gestaffelt. Für das Sommersemester 2024 sind die Fördersätze wie folgt:

  • Ländergruppe 1: 750 €/Fördermonat  Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Schweiz, Vereinigtes Königreich
  • Ländergruppe 2: 690 €/Fördermonat  Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
  • Ländergruppe 3: 640 €/Fördermonat  Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Türkei, Ungarn

Finanzielle Zusatzförderung

Grünes Reisen/Green Travel

Bei Durchführung des überwiegenden Reisewegs (mehr als 50 % der An- und Abreise) auf emissionsarme Art und Weise (z.B. Zug, Bus, Fahrrad, Fahrgemeinschaften) kann ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 50 Euro für "Green Travel" gewährt werden. Ggf. können bis zu 4 zusätzliche Reisetage hinzugerechnet werden, die mit dem Stipendientagessatz des Ziellandes gefördert werden. Das International Office prüft je nach Distanz die Förderfähigkeit zusätzlicher Reisetage.

"Social Top-Ups" für Studierende mit geringeren Chancen

Zusätzlich zu den regulären Fördersätzen können folgende Teilnehmer*innen eine finanzielle Zusatzförderung im Rahmen eines "Social Top-Ups" von 250 Euro/Monat beantragen:

  • Studierende mit einer Behinderung ab GdB 20
  • Studierende mit chronischer Erkrankung (die zu einem finanziellen Mehrdarf im Ausland führt)
  • Studierende mit Kind/ern, die eine Auslandsmobilität durchführen
  • Erstakademikerinnen und Erstakademiker (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus)
  • Erwerbstätige Studierende

Weitere Details und Kriterien zu Green Travel und zu den Social-Top-Ups finden Sie in der Übersicht "Finanzielle Zusatzförderung im Erasmus+ Programm"

Realkostenanträge für Studierende mit geringeren Chancen

Weiterhin besteht für Studierende mit einer Behinderung (GdB ab 20) oder chronischer Erkrankung (mit finanziellem Mehrbedarf) und Geförderte, die mit Kind/ern ihren Auslandsaufenthalt antreten, die Möglichkeit, einen Antrag auf Realkostenzuschuss über die auslandsbedingten Mehrkosten einzureichen (maximal 15.000 € pro Semester/30 000 € pro Studienjahr). Zudem haben sie die Möglichkeit, sofern sie bereits für eine Mobilität ausgewählt wurden, eine vorbereitende Reise vorab zu beantragen und durchzuführen, um die Gegenheiten vor Ort kennenzulernen und einzuordnen.

Da Realkostenanträge bei der NA DAAD eingereicht werden müssen und verschiedene Nachweise nötig sind, sind in dem Fall mehrere Monate Vorlaufzeit nötig. Bitte kontaktieren Sie uns für einen Realkostenantrag frühzeitig (im besten Fall ca. 6 Monate vor Beginn Ihres Praktikums).

Wie kann ich die Erasmus-Praktikumsförderung beantragen?

  • Bitte beachten Sie für den Antragsprozess unseren LEITFADEN Erasmus+-Praktikum
  • Sobald Sie eine Praktikumszusage erhalten haben, können Sie den ANTRAG Erasmus+ Praktikum sowie die weiteren Unterlagen von Schritt 1 per E-mail an das International Office senden. Falls noch kein Vertrag vorliegt, kann dieser ggf. nachgereicht werden
  • Um eine termingerechte Bearbeitung zu gewährleisten, sollen Bewerbungen zwei Monate vor Praktikumsbeginn eingereicht werden. Spätere Anträge können nach Absprache mit dem International Office angenommen werden, wenn noch ausreichend Vorlaufzeit und Budget vorhanden sind. Alle Formalitäten müssen zwingend vor Praktikumsbeginn abgeschlossen werden
  • Die Anträge auf eine Erasmus Praktikumsförderung werden grundsätzlich nach Eingangsdatum bearbeitet. Neben rechtzeitigem Eingang des Antrages sind die Vollständigkeit der Unterlagen, die Erfüllung der formalen Voraussetzungen sowie die Verfügbarkeit der Fördergelder Kriterien für die Vergabe der Stipendien
  • Nach Eingang aller Unterlagen von Schritt 1 erhalten Sie von uns im zweiten Schritt per E-mail das Erasmus Learning Agreement, die Freischaltung zum OLS-Sprachtest, ausführliche Informationen zu den Themen Sicherheit und Versicherungen sowie ggf. die jeweiligen Ehrenwörtlichen Erklärungen zu den beantragten finanziellen Zusatzförderungen.

Learning Agreement
Das Learning Agreement ist eine Lernvereinbarung. Diese zeigt auf, welche Inhalte, Ziele und Rahmenbedingungen für das Praktikum vereinbart werden und in welcher Form der Praktikumsaufenthalt an der Hochschule anerkannt wird. Der Abschluss des Learning Agreements ist zwingend vor Beginn der Mobilität notwendig. Das Dokument wird vor Beginn des Praktikums von den Teilnehmenden, der Praktikumseinrichtung sowie der Fakultät (i.d.R. Praxisbeauftragte) unterzeichnet. Bitte planen Sie genügend Zeit für den Bearbeitungsprozess des Learning Agreements ein.

OLS-Sprachunterstützung und OLS-Sprachtest
Der Online Language Support (OLS) ist derzeit in insgesamt 29 Sprachen verfügbar (24 Amtsprachen der Europäischen Union sowie zusätzlich Isländisch, Norwegisch, Mazedonisch, Serbisch und Türkisch).
Der OLS-Sprachtest ist für alle Erasmus-Teilnehmende verpflichtend vor Beginn der Mobilität in der jeweiligen Hauptarbeitssprache des Praktikums zu absolvieren. Er ist jedoch kein Auswahlkriterium für die Förderung und gilt nicht für Muttersprachler. Die Durchführung des Sprachtests dient als Einstufung und Dokumentation des aktuellen Sprachstandes. 
Weiterhin können Erasmus Teilnehmende mit dem OLS-Sprachkurs ihre Fremdsprachenkenntnisse in der Arbeits- und/oder Landessprache während des Auslandsaufenthaltes verbessern.

Versicherungen
Alle durch das Erasmus Programm geförderten Teilnehmenden sind verpflichtet, für den gesamten Zeitraum des Praktikums (einschließlich An- und Abreise) für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Dieser beinhaltet insbesondere

  • eine Krankenversicherung für die gesamte Dauer des Aufenthaltes. Hierbei ist zu beachten, dass die nationale Krankenversicherung mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) nur einen Grundversicherungsschutz bietet. Häufig ist dieser jedoch unzureichend, insbesondere, wenn ein Rücktransport oder besondere medizinische Eingriffe nötig sind. Deshalb ist eine ergänzende Zusatzversicherung dringend zu empfehlen
  • eine Haftpflichtversicherung, welche auch Schäden am Arbeitsplatz abdeckt
  • eine Unfallversicherung, welche auch Unfälle am Arbeitsplatz absichert
  • eine Lebensversicherung (empfohlen)

Weiterhin verpflichten sich alle Teilnehmende, sich über weiteren im Gastland erforderlichen Versicherungsschutz ausreichend zu informieren und ggf. eine entsprechende Versicherung abzuschließen.

Die DAAD-Gruppenversicherung bietet ein umfassendes Angebot (Tarif 720)
https://www.daad.de/versicherung/allgemein/bedingungen/de/14380-daad-versicherung-zielland-ausland/

Gesundheit und Sicherheit
Bitte beachten Sie alle Informationen im Abschnitt "Gesundheit und Sicherheit".

Grant Agreement
Nach Vorliegen aller Unterlagen von Schritt 1 und 2 erhalten Sie die Finanzvereinbarung (sog. Grant Agreement). Das Grant Agreement muss zwingend vor Antritt des Praktikums unterschrieben und im Original vorliegen.

Auszahlung
Die Auszahlung erfolgt mit einer 1.Rate (70 %) zu Beginn des Praktikums. Die restlichen 30% werden mit einer 2.Rate nach Ende des Praktikums und Erhalt aller Abschlussunterlagen ausgezahlt.

Abschlussformalitäten
Alle Geförderten, die an einer Erasmus Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, nach Praktikumsende folgende Abschluss-Formalitäten zu erfüllen:

  • Einreichen eines qualifizierten Arbeitszeugnisses
  • Durchführung einer EU-Survey (online)
  • Abgabe eines frei formulierten Erfahrungsberichtes

Erasmus Charta für Studierende
Die Rechte und Pflichten der Studierenden im Erasmus Programm sind in der „Erasmus Charta für Studierende“ geregelt, die jedem Studierenden vor Beginn des Auslandsaufenthalts ausgehändigt wird.

Ansprechpartner Erasmus Praktikum
Christina Hempel
christina.hempelatth-nuernbergPunktde
Tel: 0911/ 5880 - 4113

Joseph Jehlicka
joseph.jehlicka@th-nuernberg.de
Tel: 0911/ 5880 - 4294

Visum und Einreise

Visum/Arbeitserlaubnis

EU
Staatsangehörige der Mitgliedstaaten der EU und des Europäischen Wirtschaftsraumes sind berechtigt, ohne Visum oder Arbeitserlaubnis in jedem anderen Land innerhalb der EU zu arbeiten.

Außerhalb der EU
Wenn Sie ein Praktikum in einem Nicht-EU-Land machen, benötigen Sie ein Visum oder eine Arbeitsgenehmigung. Kontaktieren Sie hierzu am besten direkt die jeweilige Botschaft des Landes in Deutschland. Eine Liste der Botschaften bzw. Konsulate finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes.

Das International Office stellt gerne Bescheinigungen auf Englisch aus, falls die jeweilige Botschaft eine solche benötigt. 

Besondere Hinweise zum Visum für UK:
Seit Januar 2021 ist im Zuge des Brexit ein T5-Visum für Praktika in UK nötig. Für das Visum wird ein Certificate of Sponsorship (CoS) benötigt, für welches die Firmen/Einrichtungen in UK über eine Sponsor-Lizenz verfügen müssen. Bitte erkundigen Sie sich bei den Praktikumeinrichtungen, für die Sie sich bewerben, ob eine solche Lizenz vorliegt und Praktika möglich sind.

Infos zum T5-Visum: https://www.gov.uk/government-authorised-exchange/eligibility
Infos zum CoS https://www.gov.uk/uk-visa-sponsorship-employers/certificates-of-sponsorship  
Infos zur Versicherung in UK: https://www.gov.uk/guidance/healthcare-for-eu-and-efta-nationals-living-in-the-uk

Für Praktika, die über die Agentur ESPA-UK vermittelt werden, kann eine CoS über ESPA-UK organisiert werden https://www.espauk.com/

Besondere Hinweise zum Visum für die USA:
Für ein Praktikum in den USA benötigen Sie ein J1-Visum, das Sie bei dem für Sie zuständigen US-Konsulat beantragen. Eine zwingende Voraussetzung, um ein J1-Visum zu erhalten, ist die Vorlage des sogenannten DS-2019 Formulars (Berechtigungszertifikat) beim US-Konsulat. Dieses Formular erhalten Sie nur von Austauschorganisationen bzw. Visaagenturen, die vom U.S. Department of State zertifiziert sind (hierfür wird eine Bearbeitungsgebühr verlangt), wie z.B.

Besondere Hinweise zum Visum für Südafrika:
Seit 2015 ist es leider aktuell nicht mehr möglich, ein Praktikumsvisum für Südafrika zu erhalten. 

Besondere Hinweise zum Visum für China:
Wir empfehlen, bei einem geplanten Praktikum in China im Vorab mit BayCHINA Kontakt aufzunehmen, um sich zur aktuellen Visa-Situation beraten zu lassen  www.baychina.de

Versicherungen

Krankenversicherung

EU
Wenn Sie Ihr Praktikum in einem EU-Mitgliedsstaat machen, finden Sie auf der Rückseite Ihrer Gesundheitskarte die EHIC (European Health Insurance Card). Hiermit können Sie sich im europäischen Ausland behandeln lassen. Wir empfehlen dennoch, sich zu informieren, ob zusätzlich eine spezielle Auslandskrankenversicherung für bestimmte Leistungen sinnvoll ist.

Außerhalb der EU
Wenn Sie Ihr Praktikum in einem außereuropäischen Land machen, empfehlen wir Ihnen, in jedem Fall eine spezielle Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Erkundigen Sie sich hierfür am besten bei Ihrer Krankenkasse oder bei einem privaten Anbieter, wie z.B. ADAC, CareMed, ERV.

Hinweis: Da während des Auslandspraktikums der Studentenstatus an der Technischen Hochschule Nürnberg regulär weiterläuft, muss die studentische gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland in jedem Fall beibehalten werden!

Haftpflichtversicherung

In der Regel gelten die meisten privaten Haftpflichtversicherungen auch bis zu einem Jahr im Ausland. Bitte erkundigen Sie sich hierfür direkt bei Ihrer jeweiligen Versicherung.
Weiterhin ist es sinnvoll, bei einem Auslandspraktikum für Schäden am Arbeitsplatz abgesichert zu sein.
Im Rahmen von Erasmus+ geförderten Aufenthalten muss eine Haftpflichtversicherung am Arbeitsplatz nachgewiesen werden.

Unfallversicherung

Wird das Praktikum bei einem ausländischen Arbeitgeber oder bei einer ausländischen Filiale eines deutschen Unternehmens im Ausland abgeleistet, besteht kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz nach deutschem Recht. Bitte sorgen Sie selbst für einen ausreichenden Unfallversicherungsschutz.
Im Rahmen von Erasmus+ geförderten Aufenthalten muss ein Unfallversicherungsschutz am Arbeitsplatz nachgewiesen werden.

DAAD-Gruppenversicherung

Wir weisen auf das umfassende Angebot der DAAD-Gruppenversicherung (Tarif 720) hin, welches für Pflichtpraktika sowie für alle über den DAAD/Erasmus+ geförderten Praktika (Pflicht und freiwillig) in Anspruch genommen werden kann.
https://www.daad.de/de/im-ausland-studieren-forschen-lehren/stipendien-finanzierung/daad-versicherungen/versicherung-im-ausland/

Gesundheit und Sicherheit

Gesundheit

Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrer Abreise rechtzeitig bei Ihrem Hausarzt oder der Impfberatung im Nordklinikum Nürnberg oder des Klinikums Erlangen über evtl. nötige Impfungen für das Zielland.

Beachten Sie in jedem Fall die aktuellen medizinischen Hinweise des Auswärtiges Amtes.
Einen aktuellen reisemedizinischen Infoservice bietet auch die Website www.fit-for-travel.de.

Sicherheit

Hinweise zur allgemeinen Sicherheitsvorsorge

Auslandspraktika sind grundsätzlich in jedem Land möglich und werden auf eigenen Wunsch und auf eigenes Risiko angetreten. Bitte beachten Sie bei Ihren Planungen folgende allgemeine Hinweise zur Sicherheitsvorsorge:

  • Tragen Sie sich in jedem Fall in die Krisenvorsorgeliste "Elefand" des Auswärtigen Amtes für deutsche Staatsbürger ein
  • Denken Sie an Ihre Gesundheitsvorsorge (Auslandskrankenversicherung, Impfschutz, Prophylaxe, Reiseapotheke)
  • Informieren Sie sich über Ihr Gastland und ein angemessenes Verhalten im Gastland
  • Notieren Sie wichtige Notfallnummern
  • Kopieren/Scannen Sie wichtige Dokumente

Eine ausführliche Übersicht zu den wichtigsten Sicherheitsvorkehrungen mit den entsprechenden Links finden Sie in folgender Check-Liste des DAAD: "Hinweise zur allgemeinen Sicherheitsvorsorge"

Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes

Das Auswärtige Amt bietet die App "Sicher Reisen" und veröffentlich regelmäßig Reisehinweise, Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.

  • Reisehinweise enthalten Informationen unter anderem über die Einreisebestimmungen eines Landes, medizinische Hinweise, straf- oder zollrechtliche Besonderheiten. Sie werden regelmäßig überprüft und aktualisiert
  • Sicherheitshinweise machen auf besondere Risiken für Reisende und im Ausland lebende Deutsche aufmerksam. Sie können die Empfehlung enthalten, auf Reisen zu verzichten oder sie einzuschränken. Gegebenenfalls wird von nicht unbedingt erforderlichen oder allen Reisen abgeraten. Auch die Sicherheitshinweise werden regelmäßig überprüft und aktualisiert.
  • Reisewarnungen enthalten einen dringenden Appell des Auswärtigen Amts, Reisen in ein Land oder in eine Region eines Landes zu unterlassen. Sie werden nur dann ausgesprochen, wenn aufgrund einer akuten Gefahr für Leib und Leben vor Reisen in ein Land oder in eine bestimmte Region eines Landes gewarnt werden muss. Eine Reisewarnung wird nur selten ausgesprochen. Deutsche, die in diesem Land leben, werden gegebenenfalls zur Ausreise aufgefordert.

Reise- und Sicherheitshinweise sowie Reisewarnungen beruhen auf den zum angegebenem Zeitpunkt dem Auswärtigen Amt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.

Das Auswärtige Amt rät weiterhin dringend, bei Auslandsreisen immer eine Auslands-Krankenversicherung mit Rückholversicherung abzuschließen.

Wohnen und Leben

Unterkunft

In der Regel erhalten Sie nach der Stellenzusage von Ihrer Praktikumseinrichtung Tipps und Links bezüglich einer möglichen Unterkunft in der Umgebung. Weiterhin geben ehemalige Outgoings oft wertvolle Hinweise zur Wohnungssuche. Werfen Sie hierfür einen Blick in unsere Erfahrungsberichte.

Kontakt und Beratung zum Praktikum im Ausland

Kontakt:

Christina Hempel
christina.hempelatth-nuernbergPunktde

Tel: 0911 5880 - 4113

Offene Sprechstunde (Raum WF.203):

Mittwoch 9.30 - 11.30 Uhr
Donnerstag 13.00 - 15.00 Uhr

Sie können zur offenen Sprechstunde persönlich und ohne Terminvereinbarung vorbeikommen.
Für Termine außerhalb der offenen Sprechstunde oder für eine Online-Beratung über Zoom/Teams nehmen Sie bitte im Vorab per E-mail Kontakt auf.