Bibliotheksausweis/OHMcard

  • Studierende der Technischen Hochschule Nürnberg erhalten ihre OHMcard, die gleichzeitig Bibliotheksausweis ist, direkt bei den Einführungsveranstaltungen in den Fakultäten oder anschließend in den Fakultätssekretariaten gegen Vorlage eines aktuellen Ausweisdokumentes.
  • Mitarbeitende der TH und externe Nutzerinnen und Nutzer erhalten ihren Bibliotheksausweis unter Vorlage des Personalausweises bzw. Reisepasses + aktueller Meldebescheinigung an der Servicetheke. Karten mit Bezahlfunktion (etwa für die Mensa, Kopierer, Gebührenbezahlung) erhalten Sie an den Gästekartenautomaten in der Mensa auf der Insel Schütt.
  • Studierende und andere Angehörige der Universität Erlangen-Nürnberg können ihren bereits vorhandenen UB-Ausweis zusätzlich für die Ohm freischalten lassen, wenn sie persönlich während der Servicezeiten ihren Personalausweis vorlegen. Eine weitere Gebühr entfällt.
  • Minderjährige benötigen für die Nutzung der Bibliothek und Ausleihe von Medien das Einverständnis der Eltern. Bitte bringen Sie daher neben Personalausweis bzw. Reisepass + aktueller Meldebescheinigung die unterschriebene Einverständniserklärung mit.


Bitte melden Sie einen Verlust der Karte umgehend, damit diese gesperrt werden und Missbrauch durch Dritte ausgeschlossen werden kann. Eine verlorene OHMcard muss an die Zentrale IT gemeldet werden, eine Ersatzkarte kostet 10 €.

Nutzungsbedingungen

Kennwort

Ihr Kennwort besteht aus den ersten vier Ziffern Ihres Geburtsdatums (geboren am 1.3.1994 -> Kennwort 0103) und wird zusammen mit der Bibliotheksnummer für die Anmeldung im OPAC-Benutzerkonto benötigt. Dort können Sie das Kennwort ggf. ändern.
Falls Sie Ihr geändertes Kennwort vergessen haben, wenden Sie sich bitte an die Servicetheke, es wird dann auf das ursprüngliche zurückgesetzt.

Das Kennwort ermöglicht - in Verbindung mit der Bibliotheksnummer - personalisiertes Arbeiten im OPAC:

  • Einsicht in das Benutzerkonto
  • Leihfristverlängerungen
  • Vormerken entliehener Literatur
  • Anlegen und Pflegen einer persönlichen Merkliste im OPAC
  • Nutzung der Fernleihe (Ausnahme: externe Benutzer, für die die Universitätsbibliothek oder die Stadtbibliothek zuständig ist)

Entleihbarkeit

Die meisten im Freihandbereich zugänglichen Medien sind ausleihbar. Medien, die nicht entleihbar sind, sind durch ein rotes Etikett mit der Aufschrift "Präsenzexemplar" gekennzeichnet.

Nicht entleihbar sind außerdem:

  • Zeitschriften
  • Magazinbestände, die vor 1930 erschienen sind

Bestände aus dem Magazin müssen über den OPAC bestellt werden. Im OPAC wird Ihnen nach der Bestellung angezeigt, wann Sie das gewünschte Werk abholen können (frühestens am nächsten Morgen).

Leihfristen

Die Leihfrist beträgt im Regelfall 4 Wochen mit folgenden Ausnahmen:

  • bei mehrfach vorgemerkten Titeln wird die Leihfrist auf 2 Wochen verkürzt
  • für bestimmte Medien wie Filme, CD-ROMs, Fachwörterbücher... kann eine reduzierte Leihfrist von 1 Woche festgesetzt sein

Verlängern der Leihfristen

Die Leihfrist kann im allgemeinen fünf Mal verlängert werden, sofern der Titel nicht von einer anderen Person vorgemerkt ist. Für Hochschulangehörige erfolgt die erste Verlängerung automatisch, alle folgenden Verlängerungen müssen selbst durchgeführt werden.

Verlängerungen können frühestens 5 Tage vor Ablauf der Leihfrist am OPAC oder an den Ausleihstationen in der Bibliothek selbst vorgenommen werden, indem Sie sich mit Ihrer Bibliotheksnummer und Ihrem Kennwort anmelden und somit Ihr Konto verwalten können. Am Bildschirm wird das neue Leihfristende angezeigt, das Sie sich bitte notieren oder ausdrucken. Eine Verlängerung ist erst dann korrekt im Benutzerkonto eingetragen, wenn das neue Leihfristende auch angezeigt wird! Bei Ablehnung einer Verlängerung (z.B. weil ein anderer Nutzer den Titel vorgemerkt hat) müssen Sie das Buch spätestens zum Leihfristende zurückgeben.

Die Leihfristen und Verlängerungsmöglichkeiten von Medien, die Sie über Fernleihe erhalten haben, sind dem jeweils beigelegten Schein zu entnehmen. Die hier angegeben Leihfristen und Verlängerungen werden von der gebenden Bibliothek festgelegt, die Bibliothek der Ohm hat darauf keinen Einfluss.
Zwischenzeitlich rückgeforderte Fernleihen können jedoch nicht verlängert werden, eine Verlängerungsfrist kann ggf. widerrufen werden.

Voraberinnerungen

Fünf Tage vor Ablauf der Leihfrist verschickt die Bibliothek Voraberinnerungen per E-Mail. Bitte beachten Sie, dass auf diese kein Rechtsanspruch besteht und Sie unabhängig davon für die Einhaltung der Leihfristen verantwortlich sind.

Vormerken entliehener Literatur

Entliehene Literatur kann am OPAC vorgemerkt werden. Bitte melden Sie sich dazu mit Ihrer Bibliotheksnummer (auf der Rückseite der OHMCard) und Passwort (vor eingestellt: TTMM des Geburtstags) an. Sie erhalten eine Benachrichtigung per E-Mail, sobald die vorgemerkte Literatur zur Abholung bereitliegt (9 Öffnungstage lang). Wer keine E-Mail-Adresse in der Bibliothek angegeben hat, kann durch regelmäßige Einsicht ins Benutzerkonto im OPAC feststellen, ob die Vormerkung inzwischen eingegangen ist. Die noch nicht eingegangenen Vormerkungen werden im gleichnamigen Unterkonto angezeigt, im Unterkonto "Bestellungen" sind alle zur Abholung bereit gelegten Vormerkungen wie auch alle laufenden und abholbaren Fernleihbestellungen aufgeführt.
Eine Vormerkung ist nicht möglich auf:

  • mehrere Exemplare des gleichen Titels
  • Präsenzexemplare
  • Exemplare eines Titels, den Sie bereits entliehen haben

Wenn Sie einen Titel nicht mehr benötigen, bevor Ihr Vormerkwunsch erfüllt werden konnte, stornieren Sie die Vormerkung bitte in Ihrem Benutzerkonto!

Gebühren

Die Benützung der Bibliothek ist gebührenfrei. Es entstehen allerdings Kosten für Bibliotheksausweise von Externen, für Fernleih-Kopien, verlorengegangene Benutzerausweise, bei Aufforderungen zur Bücherrückgabe etc. Die Beträge können Sie in der Gebührenliste einsehen.

Die meisten Gebühren können mit der OHMcard beglichen werden. Ein Abbuchungsterminal dafür steht u.a. im Foyer des Informationszentrums. 

Ist eine sofortige Entlastung des Bibliothekskontos gewünscht, muss die Quittung an der Servicetheke vorgelegt werden. Ansonsten erfolgt die Entlastung (und damit die Freigabe) bis zu drei Werktagen zeitverzögert.

Beachten Sie bitte in diesem Fall, dass die Ausleihen und Verlängerungen anderer Medien bis dahin nicht möglich sind.

Verhalten in der Bibliothek

Die Mitnahme von Getränken in fest verschließbaren Behältnissen ist erlaubt. Getränke in Papp- und Plastikbechern sowie Dosen sind nicht gestattet!

Die Mitnahme von belegten Brötchen/ Broten ist gestattet. Alle anderen Speisen sind außerhalb der Bibliothek zu verzehren!

Das Telefonieren in den Räumen der Bibliothek ist nicht gestattet.

Rechtliche Hinweise

Das Verhältnis zwischen Benutzer und Bibliothek wird durch die Allgemeine Benützungsordnung der Bayerischen Staatlichen Bibliotheken (ABOB) vom 18. August 1993 (GVBl 1993, S. 635 ff) geregelt.
Die Zulassung zur Benutzung richtet sich nach näheren Bestimmungen der vom Senat erlassenen Nutzerordnung der Bibliothek.

Sie als Benutzer/Benutzerin sind für die korrekte Rückbuchung der Medien selbst verantwortlich. Im Zweifelsfall können Sie diese in Ihrem Benutzerkonto im OPAC kontrollieren, um Mahngebühren zu vermeiden.

Des weiteren müssen Beschädigungen/Anstreichungen bei Ausleihe gemeldet werden, da der letzte Entleiher bzw. die letzte Entleiherin für etwaige Schadenersatzforderungen aufkommt.

Die EDV-Arbeitsplätze in der Bibliothek sind ins Rechnernetz der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm eingebunden. Für die Nutzung ist ein Login erforderlich. Das Login  und das Passwort wird Studierenden bei der Immatrikulation mitgeteilt. Für die Nutzung dieser Arbeitsplätze gelten ergänzende Richtlinien.

Personen, die nicht Mitglieder der Hochschule sind, können keine PC-Arbeitsplätze mit freiem Internetzugang nutzen. Angehörige anderer Hochschulen können ggf. über Eduroam auf das Internet zugreifen. Die OPAC-Plätze sind für alle Bibliotheksbenutzerinnen und -benutzer frei zugänglich.