Ein Anrecht auf Vorwegzulassung auf einen Studienplatz haben Sie, wenn Sie sich an der TH Nürnberg bereits zu einem früheren Zeitpunkt auf einen Studiengang beworben und eine Zulassung erhalten haben, das Studium jedoch nicht antreten konnten, weil Sie einen bestimmten Dienst geleistet haben.
Auch Studienbewerberinnen und Bewerber, die ein Verbundstudium aufnehmen wollen und dafür zunächst ein Jahr in die Ausbildung gehen, können vorweg zugelassen werden.

Ableistung eines Dienstes

Bewerberinnen und Bewerber, die "Dienste" geleistet haben, werden bevorzugt zugelassen, wenn für diesen Studiengang in Bayern zu Beginn oder während des Dienstes

  • Zulassungsbeschränkungen nicht bestanden haben oder
  • Zulassungsbeschränkungen bestanden haben und die Bewerberinnen und Bewerber zugelassen waren.

 Folgende Dienste zählen dazu:

  • Dienst beim Bundesgrenzschutz bis zur Dauer von drei Jahren oder ein freiwilliger Wehrdienst,
  • ein Zivildienst sowie andere Dienste im Ausland oder ein Bundesfreiwilligendienst,
  • ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr,
  • einen mindestens zweijährigen Dienst als Entwicklungshelferin oder Entwicklungshelfer,
  • die Betreuung oder Pflege eines Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von drei Jahren.

Wenn Sie sich nach Ihrem Dienst erneut bei der TH Nürnberg auf denselben Studiengang mit allen Unterlagen frist- und formgerecht bewerben, werden Sie bevorzugt zugelassen. Dafür müssen Sie den früheren Zulassungsbescheid sowie eine (ggf. vorläufige) Kopie der Dienstzeitbescheinigung vorlegen. Beachten Sie, dass die Zulassungsbescheide seitens der TH Nürnberg nicht gespeichert werden und Sie für die Aufbewahrung daher selbst verantwortlich sind.

Die bevorzugte Zulassung ist nur möglich, wenn Sie sich spätestens bis zum zweiten, auf die Beendigung des Dienstes folgenden Bewerbungsverfahren beantragen.

Erstes Ausbildungsjahr im Verbundstudium

Studierende, die das Hochschulstudium mit dem Erlernen eines Ausbildungsberufes verbinden, können bevorzugt zugelassen werden, wenn sie sich in der Bewerbungsphase vor Antritt der Berufsausbildung bereits auf den Studiengang beworben und dafür eine Zulassung erhalten haben. Als Verbundstudierende nehmen Sie in diesem Fall den Studienplatz an, immatrikulieren sich jedoch nicht, sondern heben den Zulassungsbescheid auf. Im darauffolgenden Jahr müssen Sie sich erneut frist- und formgerecht bewerben und neben den geforderten Bewerbungsunterlagen den früheren  Zulassungsbescheid und Ihren Ausbildungsvertrag vorlegen.

Die Vorwegzulassung erfolgt nur an der Hochschule und für den Studiengang, für den Sie einen Zulassungsbescheid erhalten hatten.