Bewerbung auf das erste Semester für Hochschulwechsler

Sie studieren bereits an einer anderen Hochschule und möchten in einen Studiengang an der TH Nürnberg wechseln? Wenn Sie das Studium bei uns neu beginnen wollen, bewerben Sie sich das auf das erste Semester und beachten den üblichen Bewerbungsablauf.

Bewerbung auf ein höheres Semester unter Anerkennung/Anrechnung von Vorleistungen

Haben Sie in einem Vorstudium oder in Ihrer beruflichen Laufbahn Leistungen erbracht, die auf den angestrebten Studiengang bei uns anrechenbar wären? Dann können Sie mitunter in ein höheres Semester einsteigen. Die Bewerbung für das höhere Semester ist sowohl zum Wintersemester als auch zum Sommersemester möglich, der Bewerbungsablauf ist identisch mit dem auf das erste Semester (auch bezüglich der Bewerbungszeiten!), doch müssen Sie mit der Bewerbung einen Antrag auf Anerkennung /Anrechnung stellen.

Wenn Sie bereits an einer anderen Hochschule studiert haben und Leistungspunkte in das bei uns angestrebte Studium mitbringen, stellen Sie mit Ihrer Bewerbung einen Antrag auf Einstieg ins höhere Semester. Auch außerhochschulisch erworbene Kompetenzen (z. B. aus Fortbildung zum Fachwirt) können zu einer Anrechnung führen und entsprechend die Einstufung ins höhere Semester ermöglichen. Laden Sie das ausgefüllte Antragsformular bei Ihrer Onlinebewerbung ebenso wie die Modulbeschreibungen/Kompetenznachweise hoch.

Antrag auf Einstieg ins höhere Semester

Die Prüfungskommission des jeweiligen Studienganges entscheidet, ob Sie genügend Vorleistungen für eine Einstufung in ein höheres Semester mitbringen. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Vorleistungen für die Einstufung in ein höheres Semester ausreichend sind, empfehlen wir, sich auch auf das erste Semester zu bewerben. Bei NC-Studiengängen kann die Aufnahme in ein höheres Semester zudem von Kapazitätsauslastungen abhängig sein.

Für einige Bachelor-Studiengänge gilt eine festgelegte  Mindestanzahl an Leistungspunkten, die für einen Eintritt mindestens in das zweite Semester nötig sind. Diese sind:

Ab 16 Leistungspunkten für eine Aufnahme in das 2. Studiensemester, ab 40 Leistungspunkten für eine Einstufung in das 3. Studiensemester. Anrechnung/Anerkennung nur auf Module des 1. Studienabschnitts.

Eine Aufnahme in das 2. Studiensemester ist möglich, wenn mindestens 16 LP anerkannt werden können. Eine Aufnahme in das 2. Semester ist in besonderen Fällen ausnahmsweise auch mit weniger als 16 LP möglich, bei geeigneter Vorbildung - z.B. dem Vorliegen einer Ausbildung auf dem Gebiet der Materialwissenschaften. Hierzu ist vor der Bewerbung ein Gespräch mit dem Studienfachberater B-AMW der Fakultät Werkstofftechnik zu führen.

Für die Zulassung zu höheren Fachsemestern müssen hochschulisch erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen und/oder außerhochschulisch erworbene Kompetenzen anerkannt und die Eignung gemäß der Satzung über die Eignungsprüfung für den Bachelorstudiengang Architektur nachgewiesen werden.

Die Zulassung zum zweiten Studienplansemester ist unter Anrechnung der entsprechenden Fachsemester möglich, wenn externen Bewerberinnen oder Bewerben mindestens 23 ECTS-Leistungspunkte aufgrund bereits erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen an anderen Hochschulen anerkannt werden können. Ein Wechsel in das zweite Studienplansemester ist nur zum Sommersemester möglich.

Die Zulassung zum dritten Studienplansemester ist unter Anrechnung der entsprechenden Fachsemester möglich, wenn externen Bewerberinnen oder Bewerbern mindestens 46 ECTS-Leistungspunkte aufgrund bereits erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen an anderen Hochschulen anerkannt werden können. Ein Wechsel in das dritte Studienplansemester ist nur zum Wintersemester möglich.

Die Zulassung zum vierten Studienplansemester ist unter Anrechnung der entsprechenden Fachsemester möglich, wenn externen Bewerberinnen oder Bewerbern mindestens 70 ECTS-Leistungspunkte aufgrund bereits erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen an anderen Hochschulen anerkannt werden können.

Die Zulassung zum fünften Studienplansemester oder einem höheren Studienplansemester ist im Rahmen der vorhandenen Gesamtkapazität unter Anrechnung der entsprechenden Fachsemester möglich, wenn externen Bewerberinnen oder Bewerbern mindestens 95 ECTS-Leistungspunkte aufgrund bereits erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen an anderen Hochschulen anerkannt werden können.

Die Zulassung in ein höheres Semester setzt - wie bei Bewerbungen auf das erste Semester - das Bestehen der Eignungsprüfung voraus. Wenn Sie die Eignungsprüfung bereits an der anderen Hochschule abgelegt haben, laden Sie einen entsprechenden Nachweis Ihrer Hochschule bei der Bewerbung mit hoch.

Ab 16 Leistungspunkten für die Aufnahme in das 2. Studiensemester. Eine Aufnahme in das zweite Semester ist generell nur dann möglich, wenn die per Satzung festgelegte Aufnahmekapazität (Zulassungszahl) unterschritten wird.

Eine Einstufung in das dritte Semester ist bei der Anrechnung/Anerkennung ab 45 Leistungspunkten möglich.

Zur Berechnung der Leistungspunkte können jeweils nur Module des ersten Studienabschnitts ge­wertet werden.

Ab 45 Leistungspunkten für die Aufnahme in das 3. Studiensemester. Eine Aufnahme mit weniger als 45 Leistungspunkten ins 2. Semester ist nur dann möglich, wenn die per Satzung festgelegte Aufnahmekapazität (Zulassungszahl) unterschritten wird.  

Es ist eine Anerkennung von hochschulisch erbrachten Leistungen aber auch eine Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen aus beruflichen Fortbildungsprüfungen (z. B. Handelsfachwirt/in) möglich.

  • Zulassung ins 2. Studienplansemester zwischen 20 und 44 LP, jedoch nur zum Sommersemester.
  • Zulassung ins 3. Studienplansemester zwischen 45 und 69 LP, jedoch nur zum Wintersemester.
  • Zulassung ins 4. Studienplansemester ab 70 LP, jedoch nur zum Sommersemester.
  • Zulassung ins 5. Studienplansemester ab 95 LP, jedoch erst ab dem Wintersemester 2023/24.

Bitte informieren Sie sich auch über das verpflichtende Vorpraktikum für diesen Studiengang (Siehe Reiter „Anforderungen“).

Ab 25 Leistungspunkten für die Aufnahme in das 2. Studiensemester.

Ab 25 Leistungspunkten für eine Aufnahme in das 2.Semester, ab 50 Leistungspunkten für eine Einstufung in das 3. oder folgende Semester. Bitte informieren Sie sich auch über die verpflichtende Ableistung eines Vorpraktikums.

Ab 38 Leistungspunkten für die Anerkennung/Anrechnung nur auf Module des ersten Studienabschnittes für eine Aufnahme ins 3. Semester. Eine Aufnahme ins 2. Semester mit weniger als 38 Leistungspunkten  ist nur dann möglich, wenn die per Satzung festgelegte Aufnahmekapazität (Zulassungszahl) unterschritten wird.  

Ab 45 Leistungspunkten für die Aufnahme in das 3. Studiensemester. Eine Aufnahme mit weniger als 45 Leistungspunkten ins 2. Semester ist nur dann möglich, wenn die per Satzung festgelegte Aufnahmekapazität (Zulassungszahl) unterschritten wird. Auch für die höheren Semester sind zum Teil Zulassungsbeschränkungen festgelegt. Näheres regelt die jeweils aktuelle Satzung über Zulassungszahlen.

Ein Wechsel in das dritte Semester ist nur zum Wintersemester möglich.

Siehe: Admission Process

Eine Aufnahme mit mindestens 25 anerkennungsfähigen Leistungspunkten ist ins 2. Semester nur dann möglich, wenn die per Satzung festgelegte Aufnahmekapazität (Zulassungszahl) unterschritten wird. Ein Einstieg ins zweite Semester ist nur zum Sommersemester möglich.

Die Aufnahme in das 3. Semester setzt mindestens 45 anerkennungsfähige Leistungspunkte voraus und ist nur zum Wintersemester möglich, wenn die per Satzung festgelegte Aufnahmekapazität (Zulassungszahl) unterschritten wird.

Siehe: Admission Process

Ab 45 Leistungspunkten für die Aufnahme in das 3. Studiensemester.

Ab 25 Leistungspunkten für eine Aufnahme in das 2. Semester, ab 50 Leistungspunkten für eine Einstufung in das 3. oder folgende Semester. Bitte informieren Sie sich auch über das verpflichtende Vorpraktikum für diesen Studiengang.

Ab 20 Leistungspunkten für eine Aufnahme in das 2. Studiensemester, ab 40 Leistungspunkten für eine Einstufung in das 3. oder folgende Studiensemester. Anrechnung/Anerkennung nur auf Module des 1. Studienabschnitts. Eine Aufnahme ins 2. Semester ist nur dann möglich, wenn die per Satzung festgelegte Aufnahmekapazität (Zulassungszahl) unterschritten wird.  

Die Zulassung in das höhere Semester ist nur möglich, wenn die in der Satzung für Zulassungszahlen festgelegte Gesamtkapazität für dieses Semester unterschritten wird. Des Weiteren gilt:

  • Zulassung ins 2. Studienplansemester zwischen 20 und 44 LP, jedoch nur zum Sommersemester.
  • Zulassung ins 3. Studienplansemester zwischen 45 und 69 LP, jedoch nur zum Wintersemester.
  • Zulassung ins 4. Studienplansemester ab 70 LP.
  • Zulassung ins 5. Studienplansemester ab 95 LP.