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Dem Vizekanzler oder der Vizekanzlerin steht zur Erledigung der Rechtsangelegenheiten ein Justiziariat zur Seite.
Aufgaben:
Leitung des Justiziariats.
Zuständig für die Ermäßigungs- und Kapazitätsberechnung, Korruptionsprävention, innenrevisorische Tätigkeiten und begleitende Beratung in der Trennungsrechnung mit Schwerpunkt akademische Weiterbildung.
Zuständig für personalrechtlichen Angelegenheiten inkl. Tarifrecht, Eingruppierung sowie Disziplinarverfahren.
Zuständig für die TH Nürnberg als Organisation (Grundordnung, Wahlordnung, Kooperationen, Hochschulinnovationsgesetz und Geschäftsordnungen der Institute) und Verträge der Verwaltung.
Zuständig für Vertragsrecht und juristische Bearbeitung von Themen der angewandten Forschung und Entwicklung.
Zuständig für Themenkomplex Studium inklusive Satzungen, SPOs, Zulassungsrecht, Widersprüche und Klagen im Zusammenhang mit dem Studium und dem Urheberrecht.
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