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/ Studium & Karriere / Wichtiges zum Studienstart /
Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, sich Studienzeiten, Studienleistungen, Berufs- und Ausbildungszeiten oder berufspraktische Tätigkeiten anerkennen zu lassen, wenn diese gleichwertig sind.
Die Prüfungskommissionen der einzelnen Studiengänge entscheiden, welche Leistungen oder Kompetenzen mit wie vielen ECTS-Punkten angerechnet werden. Die Einordnung in Studiensemester oder Fachsemester resultiert aus der Anzahl der ECTS-Punkte, wobei jeweils 15-30 ECTS-Punkte der Anrechnung von einem Semester entsprechen.
Bei einer Bewerbung für ein höheres Semester müssen Sie die Anträge zur Anerkennung /Anrechnung von Leistungen mit Ihren sonstigen Bewerbungsunterlagen bis spätestens zum Ende der Bewerbungsfrist - für ein Wintersemester zum 15. Juli, für ein Sommersemester zum 15. Januar - einreichen.
Falls Sie nach Studienstart weitere Anträge stellen wollen, können diese – mit entsprechenden Nachweisen – innerhalb der ersten vier Wochen nach dem Semesterbeginn beantragt werden. Später gestellte Anträge können im jeweiligen Semester nur berücksichtigt werden, soweit eine Entscheidung noch vor dem Prüfungszeitraum möglich ist, ansonsten erfolgt die Anerkennung bzw. Anrechnung zum Folgesemester.
Im weiteren Studienverlauf können Anträge auf Anerkennung bzw. Anrechnung einer Studien- oder Prüfungsleistung nur gestellt werden, solange noch kein Antritt zur anzurechnenden Prüfung erfolgt ist oder die Studien- und Prüfungsleistung wegen Fristversäumnis nicht mit einer „Amtsfünf“ (= nicht bestanden) benotet wurde.
Informationen dazu, einschließlich der Anträge, finden Sie im Intranet der Hochschule (von extern nur über VPN zugänglich):
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