Aufgaben

Die Erweiterte Hochschulleitung

  • berät die Hochschulleitung,
  • stellt den Entwicklungsplan der Hochschule auf
  • beschließt über die Gliederung der Hochschule in Fakultäten.

Zusammensetzung

Der Erweiterten Hochschulleitung gehören an:

  • die Mitglieder der Hochschulleitung,
  • die Dekane und Dekaninnen und der Fakultäten,
  • die Frauenbeauftragte der Hochschule.

Zu den Sitzungen der Erweiterten Hochschulleitung kann der Präsident themenbezogen Gäste aus dem Kreis der Studierenden und des Personals mit beratender Stimme einladen.

Externe Mitglieder mit Stimmrecht

 

Oliver Baumbach

IHK Nürnberg

Andreas Baumüller

Baumüller Gruppe

Prof. Dr. Uta M. Feser - Vorsitzende

Hochschule Neu-Ulm

Karl Freller

Landtagsvizepräsident

Prof. Dr. Alexander Martin

Stellvertretender Gründungspräsident UTN

Barbara Fuchs

MdL, wirtschaftspolitische Sprecherin der Grüne

Prof. Dr. Michael Popp

Vorstandvorsitzender Bionorica

Prof. Dr. med. Achim Jockwig

Vorstandsvorsitzender Klinikum Nürnberg

Diana Windmeißer

Vorstandsmitglied der DATEV eG

Interne Mitglieder mit Stimmrecht

 

Prof. Dr. Bruno Hauer

AMP

Prof. Dr. Reinhard Janker – stellv. Vorsitzender

efi

Prof. Dr. Florian Gallwitz

IN

Prof. Dr. Ulrich Teipel

VT

Prof. Dr. Barbara Hintz

WT

Dr. Stephan Kraft

WT

Carmen Marginean

ZIT

Lizzy Schmid

SW

Michael Robinson

efi

Teilnehmende ohne Stimmrecht

 

Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst

 

MRin Alexandra Wonisch

 

Constanze Hirscher

 

Markus Fürstenberg

 

 

 

Hochschulleitung

 

Prof. Dr. Niels Oberbeck, Präsident

 

Prof. Dr. Christina Zitzmann, Vizepräsidentin

 

Prof. Dr. Tilman Botsch, Vizepräsident

 

Prof. Dr. Uwe Mummert, Vizepräsident

 

Andrea Gerlach-Newman, Kanzlerin

 

 

 

Frauenbeauftragte

 

Prof. Dr. Areti Papastavrou

 

Prof. Dr. Renate Bitzan, Stellvertreterin

 

 

 

Vorsitz

 

Prof. Dr. Reinhard Janker

efi

Stellvertretung

 

Prof. Dr. Florian Gallwitz

IN

Gruppe der Professorenschaft

 

Prof. Dr. Stefan Heuser

AC

Prof. Dr. Bruno Hauer

AMP

Prof. Dr. Harald Kipke

BI

Prof. Dr. Ralf Bogdanski

BW

Prof. Dr. Max Ackermann

D

Prof. Dr. Michael Koch

MB/VS

Prof. Dr. Vera Antonia Büchner

SoH

Prof. Dr. Ingo Palsherm

SW

Prof. Dr. Ulrich Teipel

VT

Prof. Dr. Barbara Hintz

WT

Frauenbeauftragte der HS kraft Gesetz

 

Prof. Dr. Areti Papastavrou

MB/VS

Prof. Dr. Renate Bitzan, Stellvertretung

AMP

Wissenschaftliche Mitarbeitende

 

Dr. Stephan Kraft

WT

Sonstige Mitarbeitende

 

Carmen Marginean

ZIT

Thomas Ulrich

IN

Gruppe der Studierenden

 

Michael Robinson

efi

Lizzy Schmid

SW

Laura Godek

BW

Studierendenparlament (StuPa)

Das höchste beschlussfassende Gremium der Studierenden ist das Studierendenparlament. Es besteht aus 15 Mitgliedern, die in direkter Wahl im Rahmen der allgemeinen Hochschulwahlen nach den Bestimmungen der Hochschulwahlordnung gewählt werden, sowie aus den Delegierten der Fachschaftsvertretungen. Jede Fachschaftsvertretung kann eine Studentin oder einen Studenten ihrer Fakultät als Vertreterin, als Vertreter delegieren.

Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA)

Das Studierendenparlament wählt aus seiner Mitte die Mitglieder des Allgemeinen Studierendenausschusses. Der AStA besteht aus fünf gewählten Mitgliedern und kann weitere Mitglieder kooptieren. Die Sitzungen sind offen und allgemein zugänglich; alle Studierende besitzen prinzipiell Anwesenheits-, Rede- und Antragsrecht. Studierende können in Abstimmung mit dem AStA Referate gründen und über diese zu einzelnen Themen arbeiten.

Dem AStA obliegen die laufenden Geschäfte des Studierendenparlaments und die Vertretung der Studierenden. Er führt die Beschlüsse des Studierendenparlaments aus und koordiniert die Arbeit der Fachschaften sowie der studentischen Mitglieder in den Sachverständigenausschüssen und in den Gremien Senat und Hochschulrat. Außerdem organisiert der AStA Veranstaltungsangebote wie Vorträge und Flohmärkte, vernetzt sich im Freien Zusammenschluss von Studenten- und Studentinnenschaften und in der LAK Bayern überregional mit anderen Studierendenvertretungen oder leistet Hilfestellung bei der Organisation von studentischen Arbeitskreisen und Referaten.

E-Mail: astaatth-nuernbergPunktde

An der Hochschule besteht je ein Sachverständigenausschuss (SA) für:

  •     Lehre und Studium,
  •     Wissens- und Technologietransfer sowie angewandte Forschung und Entwicklung,
  •     Haushalts-, Raum- und Bauangelegenheiten,
  •     Internationale Beziehungen,
  •     IT-Infrastruktur.

Zusammensetzung

Die Frauenbeauftragte ist Mitglied aller Sachverständigenausschüsse. Einem Sachverständigenausschuss soll von jeder Ausbildungsrichtung der Hochschule mindestens ein Vertreter oder eine Vertreterin der Professoren und Professorinnen angehören.

Mitglieder

Die Mitglieder der Sachverständigenausschüsse werden vom Senat bestellt.

Vorsitz

Den Vorsitz in den Sachverständigenausschüssen für Lehre und Studium, für Hochschulentwicklung, für Wissens- und Technologietransfer einschließlich Weiterbildung und für Internationale Beziehungen führen der Präsident oder der/die Vizepräsident/in. Den Vorsitz im Sachverständigenausschuss für Haushalts-, Raum- und Bauangelegenheiten führt der Kanzler.

Amtszeit

Ihre Amtszeit richtet sich nach der Amtszeit des jeweils amtierenden Senats.

Sitzungsturnus

Die Sachverständigenausschüsse tagen zwei- oder dreimal pro Semester.