Der Übergang in ein Studium stellt gerade für Menschen mit einer Behinderung oder chronischen Krankheit oft eine besonders große Herausforderung dar.
Ziel der Ohm ist es, Studierenden mit einer solchen Beeinträchtigung möglichst die gleichen Studienbedingungen zu ermöglichen und sie auf Ihrem Weg von der Studienwahl bis zum erfolgreichen Studienabschluss bestmöglich zu unterstützen.

Wenn Sie sich für einen zulassungsbeschränkten Studiengang interessieren, gibt es die Möglichkeit einen Härtefall oder eine Verbesserung des Notendurchschnitts beim Studienbüro zu beantragen.

Welche Kriterien für den Härtefall-Antrag gelten, können Sie hier nachlesen.

Weitere Informationen zum Thema Zulassung und Bewerbung finden Sie hier.

Barrierefreiheit meint eine umfassende Zugänglichkeit und Benutzbarkeit für alle Menschen und umfasst damit sowohl bauliche Barrierefreiheit und die behindertengerechte Ausstattung von Gebäuden als auch den barrierefreien Zugang zu Kommunikation, Information und Inhalten.

Unsere Hochschule ist baulich nicht in allen Gebäuden barrierefrei, aber beim überwiegenden Teil der Gebäude. Bitte melden Sie sich, wenn Sie Barrieren feststellen. In vielen Fällen ist es möglich, Abhilfe zu schaffen. Einen Überblick über die Zugänglichkeit der Gebäude finden Sie hier:

Gebäudeleitfaden

Hinweis: Eine, durch einen Wasserschaden bedingte Sanierung führt derzeit dazu, dass nicht zu jeder Zeit ein barrierefreier Zugang zum Gebäude Wassertorstraße gegeben ist. Personen, die davon betroffen sind, können sich bei mir als Behindertenbeauftragter melden.

Auch im Unterricht kann es Barrieren für Studierende mit Beeinträchtigung geben. Ein Leitfaden für Lehrende gibt den Dozenten eine Orientierung auf was sie achten sollten:

Leitfaden für Lehrende

Nachteilsausgleich - was ist das?

In der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung (ASPO) der Technischen Hochschule Nürnberg ist in §23 festgelegt, dass es für behinderte Studierende einen Nachteilsausgleich bei Prüfungen geben kann:

'Studierenden, die wegen eine Behinderung nicht in der Lage sind, eine Prüfung ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form abzulegen, wird Nachteilsausgleich gewährt, soweit dies zur Herstellung der Chancengleichheit erforderlich ist. Der Nachteilsausgleich kann insbesondere in Form von zusätzlichen Arbeits- und Hilfsmitteln gewährt werden, einer angemessenen Verlängerung der Bearbeitungszeit oder die Ablegung der Prüfung in einer anderen Form gewährt werden.'

Der Nachteilsausgleich wird mit einem formlosen Antrag an den Prüfungsausschuss gestellt und zusammen mit einem Attest beim Studienbüro abgegeben. Der Antrag muss spätestens mit der Anmeldung zur Prüfung gestellt werden.
Hier finden Sie Hinweise zur Formulierung eines Antrags und hier Hinweise zur Erstellung eines ärztlichen Attests. Außerdem finden Sie hier eine gute Zusammenfassung zu dem Thema:

Beurlaubung und Fristverlängerung

Es gibt auch die Möglichkeit ein Urlaubssemester zu beantragen, wenn Sie längere Zeit durch eine gesundheitliche Beeinträchtigung nicht am Studium teilnehmen können.

Eine weitere Möglichkeit Ihr Studium auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen, wäre eine Fristverlängerung für Prüfungsleistungen.

Wenn Sie auf Grund Ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung nicht alle Prüfungsleistungen eines Semesters erbringen können, haben Sie die Möglichkeit zusammen mit einem Attest bei der Prüfungskommission eine Fristverlängerungen zu beantragen.

Bei Bedarf informieren Sie sich gerne bei der Beratungsstelle der Behindertenbeauftragten: ursula.messmannatth-nuernbergPunktde 

Interne Angebote

  • Beratung der Behindertenbeauftragen (siehe unten auf dieser Seite)
  • Psychologische Beratung
  • MentalHealth First Aid Helfer
    Die MentalHealth First Aid ist eine erste Anlaufstelle von Studierenden für Studierende bei mentalen Problemen im Studium. Wenn Sie merken, dass sich bei Ihnen eine Krise anbahnt und Sie das Studium nicht mehr bewältigen, wenden Sie sich an die Beratung der Behindertenbauftragten. Dort kann Ihnen ein Kontakt zu einem Ersthelfer vermittelt werden. Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, habenn alle Ersthelfer eine Schulung absolviert. Zögern Sie also nicht, sich an uns zu wenden, wenn Sie einen Gesprächspartner brauchen.
  • Gesundheitsangebote
    Bei den Gesundheitsangeboten finden Sie sowohl Angebote zum sportlichen Ausgleich mit Gleichgesinnten, als auch andere Angebote zur Stressbewältigung und psychischen Problemen.
  • Schreibzentrum
    Hier bekommen Studierende Unterstützung beim wissenschaftlichen Schreiben.

Externe Angebote

  • Studium im Ausland
    Auch mit einer Beeinträchtigung ist es möglich ein Auslandssemester zu machen. Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des Deutschen Studentenwerks. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich an unser International Office.
  • Krisendienst Mittelfranken
    Dies ist ein Angebot für alle die sich in einer Krise befinden und einen ausgebildeten Gesprächspartner brauchen. Der Krisendienst ist rund um die Uhr zu erreichen.

Barrierefreie Hochschule

hier finden Sie Informationen zum behindertengerechten Zugang und Ausstattung unserer Gebäude:

  • Gebäudeleitfaden
    Hinweis: Eine durch einen Wasserschaden bedingte Sanierung führt derzeit dazu, dass das Gebäude Wassertorstraße 10 nicht immer barrierefrei betreten werden kann. Personen, die davon betroffen sind, können sich bei mir als Behindertenbeauftragter melden.

Mobile Höranlagen

Mobile Höranlagen können bei der Beauftragten für Behinderte Studierende Ursula Meßmann ausgeliehen werden.

Parkausweis

Gehbehinderte Studierende können einen Parkausweis für Parken am Hochschulgelände beantragen. Bitte wendet Euch an:
michael.klisaatth-nuernbergPunktde 

Wohnen

Studierend mit einem Behinderungsgrad von mindestens 70% MdE, kann für einen Wohnheimplatz beim Studentenwerk einen Antrag auf bevorzugte Berücksichtigung stellen. Im Studentenwohnheim St. Peter gibt es vier ausgewiesene Wohnheimplätze für behinderte Studierende. Informationen zu Wohnheimen findet ihr hier:
www.werkswelt.de 

Ruheräume

Studierende mit Beeinträchtigung können folgende Sanitärräume als Ruheräume nutzen:

  • KA.042b (EG)
  • KI.005 (EG)
  • KT.310 (3.OG)
  • HQ.U10 (UG) nicht barrierefrei
  • WE.003 (EG)
  • BL.011 (EG)
  • BB.009 (EG)
  • A.1.244 (1.OG)
  • F47.022 (EG)

Finanzielle und technische Hilfen im Studium

Mit einer Behinderung oder chronischen Krankheit sind in der Regel auch Mehrkosten verbunden. Zum einen durch die medizinische Behandlung, zum andere durch notwendige technische Unterstützung oder auch wenn das Studium länger dauert. 

  • Umfangreiche Informationen zur Finanzierung eines Studiums mit Beeinträchtigung finden Sie hier: Deutsche Studentenwerke
  • Wenn Sie zusätzlich Hilfen, wie Gebärdensprachdolmetscher, Vorlesekräfte oder Begleitpersonen, zum Studium brauchen, stellen Sie einen Antrag auf Kostenübernahme beim überörtlichen Sozialhilfeträger stellen.
    Für unsere Hochschule ist die Bezirksverwaltung Mittelfranken in Ansbach zuständig:
    Bezirk Mittelfranken, Sozialreferat, Danzigerstraße 5, 91522 Ansbach,
    Tel: 0981/4664-24002, Postanschrift: Postfach 617, 91511 Ansbach

 Eine Übersicht zu dem Thema finden Sie auch hier:

https://www.studieren-in-bayern.de/rund-ums-studium/studieren-mit-behinderung/finanzierung/ 


Für Studierende, die eine Pflegeunterstützung brauchen, kann das persönliche Budget eine Möglichkeit sein.

Persönliches Budget - eine Lösung ?

Menschen mit Behinderung, die das persönliche Budget und damit die Möglichkeit, ein selbstbestimmtes Leben führen zu können, nutzen wollen, brauchen effektiv gestaltete Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebote.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Stipendien

Stipendium von Google Europe für Informatikstudierende

Unter www.barrierefrei-studieren.de finden Sie außerdem einen Stipendienfinder.

 

Weitere Informationen zu Möglichkeiten der Studienfinanzierung finden Sie hier.

Hier finden Sie hilfreiche Informationen zum Berufseinstieg mit einer Behinderung:

 

Die Pfennigparade beinhaltet eine Jobbörse.Dort kann man explizit nach Jobs für Menschen mit Behinderung suchen:

www.pfennigparade.de 

Eine wichtige Adresse für Studienbewerber und Studierende mit Behinderung ist die Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung des Deutschen Studentenwerks in Berlin. Dort gibt es auch sehr ausführliche Informationen zum Studium mit Behinderung.

Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung
Monbijouplatz 11
10178 Berlin
Tel. 030 / 29 77 27 - 64
Fax: 030 / 29 77 27 - 69
E-Mail: studium-behinderungatstudentenwerkPunktde
Internet: http://www.studentenwerke.de

Adressen für bestimmte Gruppen:

Bundesarbeitsgemeinschaft Hörbehinderter Studenten und Absolventen e.V.
Internet: www.bhsa.de

Deutscher Verein der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf e.V. DVBS
E-Mail infoatdvbs-onlinePunktde
Homepage: http://www.dvbs-online.de/

BVL Bundesverband für Legasthenie und Dyskalkulie e.V.
E-Mail: infoatbvl-legastheniePunktde 
Internet: http://www.bvl-legasthenie.de  

ADHS Deutschland e.V.
Email: infoatadhs-deutschlandPunktde 
Internet: www.adhs.info & www.adhs-deutschland.de 

Autismus Deutschland e.V., Bundesverband zur Förderung von Menschen mit Autismus
Email: infoatautismusPunktde 
Internet: www.autismus.de 

 

Weitere wichtige Adressen für behinderte Studierende im Raum Nürnberg/Erlangen:

Sozialberatung des Studentenwerks Erlangen-Nürnberg:
Hofmannstraße 27, 2.OG, Raum 206, 91052 Erlangen
09131/8002-757
sozialberatungatwerksweltPunktde 
www.werkswelt.de 

Berufsberatung für Abiturienten und Studierende
Arbeitsagentur Nürnberg, Richard-Wagner-Platz 5, 90443 Nürnberg,
Tel. 0800 / 4 555 00
Email: nuernberg.berufsberatungatarbeitsagenturPunktde 
Internet: www.arbeitsagentur.de/menschen-mit-behinderungen 

 

Selbsthilfeprojekte:

ZSL e.V. Erlangen, Zentrum für selbstbestimmtes Leben Behinderter e.V.
Luitpoltstr. 34, 91052 Erlangen, Tel. 09131 / 98783-0
www.zsl-erlangen.de

ADHS-Deutschland e.V., Selbsthilfe für Menschen mit ADHS
www.adhs-deutschland.de/unser-angebot/selbsthilfegruppen 

HörEnswert e.V.
Vereinigung junger Menschen mit Hör-Handicap in Nordbayern
Blaicher Straße 12, 95326 Kulmbach, Tel 09221 / 395-9752, info(at)hoerenswert.org
www.hoerenswert.org

 

Raum Nürnberg / Erlangen 

Wenn Hilfen zum Studium auf Basis der Sozialhilfe beantragt werden müssen:

Bezirk Mittelfranken: Sozialreferat, Rettistraße 54-56, 91522 Ansbach, Tel: 0981 4664-2402
Arbeitsbereich24(at)bezirk-mittelfranken.de  
www.bezirk-mittelfranken.de
Postanschrift: Postfach 617, 91511 Ansbach

Die Technische Hochschule Nürnberg ist bestrebt behinderten und chronisch kranken Studierenden eine gleichberechtigte und selbständige Teilhabe am Studium zu ermöglichen. Die Behindertenbeauftragte unterstützt und berät Studieninteressierte und Studierende in allen Belangen des Studiums, z.B. in der Studienorganisation, im Studienverlauf, Nachteilsausgleich uvm. Sie tut dies auf Grund bestimmter rechtlicher Grundlagen.

Rechtliche Grundlagen

Das Recht auf chancengleiche Teilhabe an der Hochschulbildung ist gesetzlich vielfach verankert. 
Gesetzliche Grundlagen finden sich im Grundgesetz, in der UN-Behindertenrechtskonvention oder dem Sozialgesetzbuch. Die Regelungen an der Ohm finden sich in der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung (ASPO).

Grundgesetz Artikel 3 Abs. 3 Satz 2
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Zugang zum Studium und Studienmöglichkeiten
Härtefallantrag, Verbesserung der Durchschnittsnote Schulgutachten

Technische Hilfsmittel
In der Datenbank http://www.rehadat.de kann man nach technischen Hilfsmitteln für verschiedene Behinderungsarten suchen. 

Sonstiges
Portal für Menschen mit Beeinträchtigung

Informationen der Agentur für Arbeit zu Studieren und Arbeiten mit Beeinträchtigung

Was bedeutet Beeinträchtigung?
Die Belange von Studierenden mit Beeinträchtigung sind übergeordnet in der UN-Behindertenrechts-konvention, im Grundgesetz und im Sozialgesetzbuch geregelt.
Weitere rechtliche Grundlagen an Hochschulen regelt das Hochschulrahmengsetz und das Bayerische Hochschulgesetz.
An der Ohm gibt es weitere Regelungen in der Allgemeinen Studien- und Prüfungsordnung.

Wer kann einen Nachteilsausgleich beantragen?
Ihre Behinderung oder chronische Erkrankung kann sich auf Ihr Studium auswirken. Die Auswirkungen sind jedoch sehr individuell. Grundsätzlich haben Studierende den Anspruch auf einen Nachteilsaugleich, wenn sie eine studienbeeinträchtigende und ausgleichsfähige Beeinträchtigung haben, allerdings nicht unbedingt in der von ihnen gewünschten Form. Wenn sie unsicher sind, ob Sie eine ausgleichsfähige Beeinträchtigung haben, kommen Sie gerne in die Beratung (Kontakt siehe unten)

Wie beantrage ich einen Nachteilsausgleich?
Auf dieser Seite mehr zur Beantragung eines Nachteilsausgleichs (siehe oben im Tab "Nachteilsausgleich") .

Muss ich ein ärztliches Attest einreichen?
Ja, Sie brauchen ein Attest von einem Facharzt oder einem Therapeuten. Zu den Anforderungen an das Attest finden Sie hier eine Übersicht.

Kann ich mich wegen einer Beeinträchtigung beurlauben lassen?
Ja, dies ist möglich. Sie müssen dazu ein ärztliches Attest vorlegen.

Gibt es die Möglichkeit sich am Campus auszuruhen?
Sie können die Sanitärräume als Ruheraum nutzen. Den allgemeinen Gebäudeleitfaden finden Sie hier.

Was mache ich in einer Krise?
Wenn Sie akut in einer psychischen Krise sind, können sie sich an den Krisendienst Mittelfranken wenden. Dort erreichen Sie rund um die Uhr erfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Ihnen helfen können:
www.kdmfr.de/krisendienst-mittelfranken/ 
Ansonsten können Sie sich an Kommilitonen wenden, die als Mental Health First Aid Helfer ausgebildet sind. Einen Kontakt kann Ihnen der Studienfachberater oder die Behindertenbeauftragte

Kontakt und Beratung

Frau Ursula Meßmann von der zentralen Studienberatung ist Ansprechpartnerin für behinderte und chronisch kranke Studierende. An sie können Sie sich wenden, wenn Sie kompetente Beratung rund um das Thema Studienwahl suchen oder wissen möchten, wie wir Sie während Ihres Studiums unterstützend begleiten können.