Wenn du einen Bachelorstudiengang in Deutschland studieren möchtest, benötigst du eine Hochschulzugangsberechtigung (HZB). Diese bestätigt, dass deine bisherige Ausbildung dich für das Studium an einer deutschen Hochschule qualifiziert. In der Regel ist dies dein Schulabschluss aus deinem Heimatland. Je nach Herkunftsland können zusätzliche Anforderungen wie Studienleistungen oder Aufnahmeprüfungen hinzukommen.

Nicht alle ausländischen Abschlüsse entsprechen einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung. Deshalb müssen alle Qualifikationen aus dem Ausland von der Ohm geprüft und als Hochschulzugangsberechtigung anerkannt werden.

Es gibt zwei Möglichkeiten zur Beantragung der Zeugnisanerkennung.

  • Während der Online-Bewerbungsfrist (2. Mai bis 15. September): lade deine Qualifikationen einfach im Rahmen des Bewerbungsprozesses über das Online-Bewerbungsportal StudyOhm hoch. Du musst keinen separaten Antrag auf Zeugnisanerkennung stellen!
  • Außerhalb der Bewerbungsfrist für Studiengänge (1.Oktober bis 30. April): reiche deinen „Antrag auf Anerkennung“ mit allen erforderlichen Dokumenten ein. Das Antragsformular wird im September hier veröffentlicht.

Für alle Dokumente, die du einreichen möchtest, gilt: scanne jedes Dokument vollständig ein und speichere es in einer einzelnen PDF-Datei. Achte beim Scannen auf eine gut Qualität und Lesbarkeit!

Hinweis: die Bewertung findet immer auf der Grundlage originalsprachiger Dokumente in der Amtssprache statt. Eine offizielle Übersetzung ersetzt nie das Dokument in der Originalsprache.

Folgende Dokumente musst du für die Zeugnisanerkennung während deiner Bewerbung im Portal StudyOhm hochladen:

  • Lebenslauf (mit Infos über Schuldauer, inklusive Studien- und Ausbildungszeiten)
  • Reisepass bzw. Personalausweis (bei mehreren Staatsbürgerschaften bitte alle Pässe hochladen, jeweils die Seite(n) mit Foto, Namen und Unterschrift)
  • Schulabschlusszeugnis mit Fächer- und Notenübersicht mit einer vereidigten Übersetzung (wenn diese nicht auf Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Rumänisch ausgestellt sind) als amtlich beglaubigte Fotokopie
  • Bewerbungen mit Zeugnissen aus China, Indien und Vietnam: APS - digital signiertes Prüfzertifikat („DigZert“)
  • soweit vorhanden: Anerkennungsbescheid der Technischen Hochschule Nürnberg
  • soweit vorhanden: Zeugnisanerkennung der Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern oder ZAB-Bescheid
  • falls zutreffend: Voruniversitätsjahr (z.B. Iran)
  • falls zutreffend: Hochschulaufnahmeprüfung aus Heimatland (z. B. Chile, Griechenland, Kolumbien, Mongolei, Iran, Spanien, Türkei)
  • falls zutreffend: Studiennachweise (offizielle Bescheinigung mit Fächer- und Notenübersicht oder Bachelor-Abschlussdiplom mit Fächer- und Notenübersicht; Vorderseite und Rückseite bzw. Notensystem der entsprechenden Hochschule) mit einer vereidigten Übersetzung (wenn diese nicht auf Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Rumänisch ausgestellt sind) in amtlich beglaubigter Fotokopie
  • falls zutreffend: Feststellungsprüfung inkl. Zeugnisse aus dem Ausland (bei Indien: Rückseite mit Notensystem) und die entsprechende Übersetzung

International Baccalaureate (IB) Diploma

Wenn du ein International Baccalaureate (IB) Diploma hast, musst du bei der Bewerbung folgende Unterlagen in StudyOhm hochladen:

  • IB-Diploma mit zugehöriger Fächer- und Notenübersicht
  • IB-Results Summary über alle vier Semester im Original (ausgestellt von der besuchten Internationalen Schule)

Wenn du dein endgültiges IB Diploma/deine IB-Ergebnisse noch nicht erhalten hast, beantrage ein offizielles Transcript of Grades des IBO-Büros Cardiff/UK als vorläufiges Zeugnis. Weitere Informationen zum Antrag und den Kosten findest du hier.

 

Bei Nicht-EU/EWR-Staaten (mit Ausnahme von Australien, Großbritannien, Japan, Kanada, Moldau, Neuseeland, Schweiz, Südamerika, Süd-Korea, Türkei und USA) müssen die Unterlagen in amtlich beglaubigter Form hochgeladen werden.

Amtliche Beglaubigungen sind von folgenden Behörden vorzunehmen: Deutsche Botschaften, Konsulate oder - falls vorhanden - in Apostillenform. Beglaubigungen müssen immer anhand von Originalen erfolgen. Falls die Möglichkeit einer Onlineverifizierung besteht (z.B. Zeugnisse aus der Türkei, Südamerika), müssen Legalisierungen nicht mehr hochgeladen werden.

Bewerber und Bewerberinnen, die sich noch in Kamerun befinden, müssen ihre beglaubigten Kopien von der dortigen Polizei anfertigen lassen.

In Deutschland darf jede öffentliche Stelle amtlich beglaubigen, die ein Dienstsiegel führt. Das sind zum Beispiel:

  • Gemeindeverwaltungen
  • Landkreise und Verwaltungsbehörden – zum Beispiel Ortsbürgermeister und Ortsvorsteher, Stadtverwaltungen, Bürgerämter, Rathäuser und Kreisverwaltungen
  • Gerichte und Notare

Nicht übersetzt werden müssen Zeugnisse in den folgenden Sprachen:

Englisch, Französisch, Italienisch, Portugiesisch, Rumänisch und Spanisch.

Zeugnisübersetzungen dürfen nur von einem Originalzeugnis vorgenommen werden und nicht von einer Kopie des Zeugnisses. Dies muss das Übersetzungsbüro in der Beglaubigung vermerken. Außerdem muss angegeben sein, aus welcher Sprache die Übersetzung vorgenommen wurde.

Übersetzungen aus dem Ausland sind durch die entsprechende Botschaft oder das Konsulat zu legalisieren oder von einem in der Bundesrepublik Deutschland vereidigten Übersetzer anzufertigen.

Länderspezifische Informationen

Alle Bewerber und Bewerberinnen, die sich mit einem chinesischen, vietnamesischen oder indischen Schul- oder Hochschulabschluss für ein Studium bewerben möchten, benötigen ein Zertifikat der jeweiligen Akademischen Prüfstelle (APS). Dies gilt für Bachelor- und Masterstudiengänge sowie für weitere Studienangebote, wie zum Beispiel das Studienkolleg und Deutschkurse.

Die APS-Bescheinigung sowie alle von der APS bewerteten Schul- bzw. Studiennachweise (Fächer- und Notenübersicht des Studiums sowie ggf. Abschlusszeugnis und Notensystem der Hochschule), müssen in der Originalsprache und evtl. mit einer Übersetzung hochgeladen werden.

Wenn du kein digital signiertes APS-Prüfzertifikat bzw. keine digital zertifizierte APS-Bescheinigung („DigZert“) erhalten hast, dann musst du die APS-Bescheinigung / das APS-Zertifikat bei uns im Original per Post einreichen. Schicke es an die nachfolgende Adresse:

Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm
Abt. IAS-ZA
Keßlerplatz 12
90489 Nürnberg

Wann musst du keine APS-Bescheinigung hochladen?

  • Bewerber und Bewerberinnen mit Dokumenten aus Hongkong, Macao und Taiwan benötigen keine Bescheinigung der Akademischen Prüfstelle.

  • Bewerber und Bewerberinnen, die eine Feststellungsprüfung beim Studienkolleg bestanden haben, benötigen für die Bewerbung keine APS-Bescheinigung.
  • Bewerber und Bewerberinnen, welche bereits einen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen eine aktuelle Meldebescheinigung, die nicht älter als drei Monate ist, online hochladen.
  • Bewerber und Bewerberinnen mit der indischen, chinesischen oder vietnamesischen Staatsbürgerschaft, die einen internationalen Schulabschluss wie IB Diploma oder General Certificate of Education - Advanced Level ablegen, müssen das APS-Verfahren nicht durchlaufen.

Ein High-School Diploma allein berechtigt nicht zum direkten Studium in Deutschland.

Für eine direkte Zulassung zum Hochschulstudium in Deutschland sind zusätzliche Qualifikationen erforderlich, etwa Prüfungen im Advanced Placement Program oder Studienzeiten an einer anerkannten Universität im Umfang von zwei Jahren. Andernfalls musst du ein Studienkolleg besuchen.

Folgende Unterlagen musst du bei der Bewerbung in StudyOhm als PDF-Dateien in guter Qualität hochladen:

  • High-School Diploma.
  • Official Transcript der High-School über die Klassen 9 bis 12 mit Angabe des „unweighted cumulative GPA“, mit Siegel der Schule und Unterschrift des Registrar.
  • AP-Prüfungen: Score Report über die AP-Prüfungen, ausgestellt vom Collegeboard. Es reicht nicht, wenn die High-School die Ergebnisse ausstellt. Die AP-Prüfungen müssen während des Schulbesuchs abgelegt werden.
  • Sofern Studienzeiten ergänzend nachgewiesen sind: Official Transcript der Universität über alle in den USA erbrachten Studienleistungen sowie, falls erworben, Associate Degree Diplom bzw. Bachelor Diplom.

Informationen zur Übermittlung der Dokumente außerhalb des Bewerbungszeitraums findest du hier ab September.

Kontakt und Beratung

Frau Roxana Schwab

Telefon: +49(0)911 5880 - 4295
E-Mail: zeugnisanerkennungatth-nuernbergPunktde
Sprechzeiten: nach Vereinbarung

Für die Zeugnisanerkennung für die englischsprachigen Studiengänge sind die einzelnen Studiengänge selbst verantwortlich. Bitte wende dich an die Kontaktadresse, die für deinen Wunschstudiengang genannt wird.

International Business (B.A.)

Kontakt: Frau Stefanie Bartenstein

Email: ib-bachelor-ibatth-nuernbergPunktde

International Business and Technology (B.Eng.)

Kontakt: Frau Andreea Bärtl

E-Mail: ib-bachelor-ibtatth-nuernbergPunktde

Mechanical Engineering (B.Eng.)

Kontakt: Frau Daniela Gaibl

E-Mail: mb-bachelor-mec-infoatth-nuernbergPunktde

FAQ - Frequently Asked Questions

Alle Qualifikationen aus dem Ausland müssen von der Ohm geprüft und als Hochschulzugangsberechtigung anerkannt werden.

Es gibt zwei Möglichkeiten zur Beantragung der Zeugnisanerkennung.

  • Während der Online-Bewerbungsfrist (2. Mai bis 15. September): lade deine Qualifikationen einfach im Rahmen des Bewerbungsprozesses über das Online-Bewerbungsportal StudyOhm hoch. Du musst keinen separaten Antrag auf Zeugnisanerkennung stellen!
  • Außerhalb der Bewerbungsfrist für Studiengänge (1.Oktober bis 30. April): reiche deinen „Antrag auf Anerkennung“ mit allen erforderlichen Dokumenten ein. Das Antragsformular wird im September hier veröffentlicht.

Falls deine Qualifikationen nicht als Hochschulzugangsberechtigung anerkannt werden konnten, kannst du möglicherweise ein Studienkolleg besuchen.

Für die Ohm ist das Studienkolleg Coburg zuständig. Zur Bewerbung/Anmeldung beim Studienkolleg Coburg, brauchst du von uns eine Bescheinigung. Diese Bescheinigung kannst du bei Frau Roxana Schwab per E-Mail anfragen, zeugnisanerkennungatth-nuernbergPunktde.

Nein, die Ohm arbeitet nicht mit uni-assist zusammen.

Innerhalb der Bewerbungspgase genügt normalerweise das Hochladen der Dateien in unserem Portal StudyOhm. In einigen Fällen musst du uns Unterlagen zusätzlich per Post schicken oder nachreichen. Wenn das bei dir zutrifft, fordern wir dich per E-Mail dazu auf.

Wenn du dein Zeugnis während des Bewerbungszeitraums für ein Wintersemester noch nicht vorliegen hast, so kannst du uns das Zeugnis bis zum 27. Juli per E-Mail an zeugnisanerkennungatth-nuernbergPunktde nachreichen.