Aufgaben

Die Erweiterte Hochschulleitung

  • berät die Hochschulleitung,
  • stellt den Entwicklungsplan der Hochschule auf
  • beschließt über die Gliederung der Hochschule in Fakultäten.

Zusammensetzung

Der Erweiterten Hochschulleitung gehören an:

  • die Mitglieder der Hochschulleitung,
  • die Dekane und Dekaninnen und der Fakultäten,
  • die Frauenbeauftragte der Hochschule.

Zu den Sitzungen der Erweiterten Hochschulleitung kann der Präsident themenbezogen Gäste aus dem Kreis der Studierenden und des Personals mit beratender Stimme einladen.

Externe Mitglieder mit Stimmrecht 
Oliver BaumbachIHK Nürnberg
Andreas BaumüllerGeschäftsführer Baumüller Gruppe
Prof. Dr. Uta M. Feser - VorsitzendePräsidentin Hochschule Neu-Ulm
Karl FrellerMdL, Vizepräsident des Bayerischen Landtags a.D.
Prof. Dr. Alexander MartinStellvertretender Gründungspräsident UTN
Barbara FuchsMdL, wirtschaftspolitische Sprecherin der Grüne
Marion GretherMuseumsleitung, Deutsches Museum Nürnberg – Das Zu-kunftsmuseum
Prof. Dr. med. Achim JockwigVorstandsvorsitzender Klinikum Nürnberg
Diana WindmeißerVorstandsmitglied der DATEV eG
Interne Mitglieder mit Stimmrecht 
Prof. Dr. Bruno HauerAMP
Prof. Dr. Regina BechtgoldBI
Prof. Dr. Max AckermannD
Prof. Dr. Reinhard Janker – stellv. Vorsitzenderefi
Prof. Dr. Barbara HintzWT
Dr. Stephan KraftWT
Carmen MargineanZIT
Jasmin YoungSW
Nils WeberIN
Teilnehmende ohne Stimmrecht 
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 
MRin Alexandra Wonisch 
  
Hochschulleitung 
Prof. Dr. Niels Oberbeck, Präsident 
Prof. Dr. Christina Zitzmann, Vizepräsidentin 
Prof. Dr. Tilman Botsch, Vizepräsident 
Prof. Dr. Uwe Mummert, Vizepräsident 
Andrea Gerlach-Newman, Kanzlerin 
  
Frauenbeauftragte 
Prof. Dr. Areti Papastavrou 
Prof. Dr. Renate Bitzan, 1. Stellvertreterin 
Prof. Dr. Stefanie Spielberger, 2. Stellvertreterin 
Vorsitz 
Prof. Dr. Reinhard Jankerefi
Stellvertretung 
Prof. Dr. Bruno HauerAMP
Gruppe der Professorenschaft 
Prof. Dr. Dominik SöthjeAC
Prof. Dr. Regina BechtgoldBI
Prof. Dr. Ralf BogdanskiBW
Prof. Dr. Max AckermannD
Prof. Klaus HeyingMB/VS
Prof. Dr. Ulrich UlmerVT
Prof. Dr. Barbara HintzWT
Frauenbeauftragte der HS kraft Gesetz 
Prof. Dr. Areti PapastavrouMB/VS
Prof. Dr. Renate Bitzan, 1. StellvertretungAMP
Prof. Dr. Stefanie Spielberger, 2. StellvertretungBW
Wissenschaftliche Mitarbeitende 
Dr. Stephan KraftWT
Sonstige Mitarbeitende 
Carmen MargineanZIT
Thomas UlrichIN
Gruppe der Studierenden 
Laura GlodekBW
Jasmin YoungSW
Nils WeberIN

Studierendenparlament (StuPa)

Das höchste beschlussfassende Gremium der Studierenden ist das Studierendenparlament. Es besteht aus 15 Mitgliedern, die in direkter Wahl im Rahmen der allgemeinen Hochschulwahlen nach den Bestimmungen der Hochschulwahlordnung gewählt werden, sowie aus den Delegierten der Fachschaftsvertretungen. Jede Fachschaftsvertretung kann eine Studentin oder einen Studenten ihrer Fakultät als Vertreterin, als Vertreter delegieren.

Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA)

Das Studierendenparlament wählt aus seiner Mitte die Mitglieder des Allgemeinen Studierendenausschusses. Der AStA besteht aus fünf gewählten Mitgliedern und kann weitere Mitglieder kooptieren. Die Sitzungen sind offen und allgemein zugänglich; alle Studierende besitzen prinzipiell Anwesenheits-, Rede- und Antragsrecht. Studierende können in Abstimmung mit dem AStA Referate gründen und über diese zu einzelnen Themen arbeiten.

Dem AStA obliegen die laufenden Geschäfte des Studierendenparlaments und die Vertretung der Studierenden. Er führt die Beschlüsse des Studierendenparlaments aus und koordiniert die Arbeit der Fachschaften sowie der studentischen Mitglieder in den Sachverständigenausschüssen und in den Gremien Senat und Hochschulrat. Außerdem organisiert der AStA Veranstaltungsangebote wie Vorträge und Flohmärkte, vernetzt sich im Freien Zusammenschluss von Studenten- und Studentinnenschaften und in der LAK Bayern überregional mit anderen Studierendenvertretungen oder leistet Hilfestellung bei der Organisation von studentischen Arbeitskreisen und Referaten.

E-Mail: asta@th-nuernberg.de

An der Hochschule besteht je ein Sachverständigenausschuss (SA) für:

  •     Lehre und Studium,
  •     Wissens- und Technologietransfer sowie angewandte Forschung und Entwicklung,
  •     Haushalts-, Raum- und Bauangelegenheiten,
  •     Internationale Beziehungen,
  •     IT-Infrastruktur.

Zusammensetzung

Die Frauenbeauftragte ist Mitglied aller Sachverständigenausschüsse. Einem Sachverständigenausschuss soll von jeder Ausbildungsrichtung der Hochschule mindestens ein Vertreter oder eine Vertreterin der Professoren und Professorinnen angehören.

Mitglieder

Die Mitglieder der Sachverständigenausschüsse werden vom Senat bestellt.

Vorsitz

Den Vorsitz in den Sachverständigenausschüssen für Lehre und Studium, für Hochschulentwicklung, für Wissens- und Technologietransfer einschließlich Weiterbildung und für Internationale Beziehungen führen der Präsident oder der/die Vizepräsident/in. Den Vorsitz im Sachverständigenausschuss für Haushalts-, Raum- und Bauangelegenheiten führt der Kanzler.

Amtszeit

Ihre Amtszeit richtet sich nach der Amtszeit des jeweils amtierenden Senats.

Sitzungsturnus

Die Sachverständigenausschüsse tagen zwei- oder dreimal pro Semester.