Das Verbundstudium ist ein Modell des dualen Studiums. Sie erwerben hierbei gleich zwei vollwertige Bildungsabschlüsse: eine Berufsausbildung und einen Hochschulabschluss. Bei der Bewerbung sind Besonderheiten zu beachten.

Bei der Bewerbung für einen Studienplatz im Rahmen des Verbundstudiums müssen Sie neben den allgemeinen Antragsunterlagen zusätzlich eine vollständige Kopie des mit einer Firma/einem Unternehmen abgeschlossenen Berufsausbildungsvertrages beifügen. Bei Studiengängen, die ein Vorpraktikum erfordern, entfällt dieses.

Studienplätze für ein Verbundstudium werden bei NC-Studiengängen zuerst nach der Qualifikation (= Auswahl nach der Durchschnittsnote) ausgewählt. Erst wenn die direkte Zuweisung eines Studienplatzes darüber nicht möglich ist, haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, über die spezielle Quote für Verbundstudierende einen Studienplatz zu erhalten. Dafür werden 4 Prozent der Studienplätze reserviert.

Trotz dieses mehrstufigen Verfahrens ist der Rechtsanspruch auf einen Studienplatz auch für diese spezielle Bewerbergruppe ausgeschlossen.

Ihre Chance auf einen Studienplatz können Sie jedoch erhöhen:

Wenn Sie sich als Verbundstudierender im Jahr vor Studienbeginn bewerben (also in dem Jahr, in dem Sie die Ausbildung beginnen) und bereits zu diesem Zeitpunkt einen Studienplatz (=Zulassungsangebot) erhalten, können Sie diesen direkt annehmen. Mit Ihrem Zulassungsbescheid haben Sie nun zwei Möglichkeiten:

  1. Sie schreiben sich direkt an der Ohm ein und bentragen zwei Urlaubssemester für das erste Ausbildungsjahr, das Sie nicht an der Hochschule, sondern im Betrieb verbringen. So sichern Sie nicht nur Ihren Studienplatz, mit dem Studierendenstatus profitieren Sie auch von Vergünstigungen wie z. B. dem Semesterticket des VGN. Diese Option kann selbstverständlich ebenso von Verbundstudierenden zulassungsfreier Studiengänge genutzt werden.
     
  2. Sie heben den Zulassungsbescheid auf und müssen sich im darauffolgenden Jahr erneut bewerben. Mit der Bewerbung reichen Sie den Zulassungsbescheid vom Vorjahr ein. Sie gelten dann als "Vorwegzulasser" und erhalten sicher einen Studienplatz. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie unter "Vorwegzulasser".

 

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