Das Bayerische Hochschulgesetz sieht vor, dass vor dem Studium erworbene Kompetenzen (zum Beispiel Kenntnisse aus einer Aus- oder Fortbildung) angerechnet werden können, wenn diese gleichwertig sind. An der Technischen Hochschule gibt es pauschale Anrechnungsverfahren, sowie ein individuelles Anrechnungsverfahren. Die Anlaufstelle bündelt das Thema Anrechnung/Anerkennung an der Hochschule und berät Studieninteressierte und Studierende zur Antragstellung.

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Beratung für Beruflich Qualifizierte

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Prinzregentenufer 45
90489 Nürnberg
Gebäude KR, Raum KR 002

Die TH Nürnberg ist in Bayern die Hochschule mit dem höchsten Anteil an beruflich qualifizierten Studierenden. Die Referentin für Anrechnung und Studieren mit beruflicher Qualifikation steht Ihnen von der Studienwahl bis hin zum erfolgreichen Studienabschluss zur Seite.