19.10.2021

Fortsetzung des „IStR Round Table“ für „Freunde“ des Internationalen Steuerrechts in Kooperation zwischen der Steuerberaterkammer Nürnberg und dem Verein zur Förderung des Steuerstudiums an der TH Nürnberg

Nach einer „Sommerpause“ ist der IStR Round Table am 19. Oktober 2021 in den schon vertrauten Räumen der Steuerberaterkammer fortgesetzt worden, um der aktuellen Entwicklung im Internationalen Steuerrecht Rechnung zu tragen. Das von Prof. Dr. Christian Schmidt ins Leben gerufene Format etablierte sich bereits „vor Corona“ zu einer Netzwerk-Plattform, auf der Interessierte und Fachexperten/-innen des Internationalen Steuerrechts den fachlichen Austausch über grenzüberschreitende Praxisfälle auch „während Corona“ persönlich nutzen und pflegen - unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln. Aufgrund der Unterstützung durch die Steuerberaterkammer Nürnberg kann diese Fachveranstaltung gar als Fortbildung für Fachberater „Internationales Steuerrecht“ angerechnet bzw. berücksichtigt werden.

Nach einleitenden Begrüßungsworten gab Prof. Dr. Christian Schmidt (TH Nbg. GSO, „Netzwerk Steuern e.V.“ und Moderator des „IStR Round Table“) sogleich ein „topaktuelles Update“ zu der momentan stattfindenden Neuordnung im Internationalen Steuerrecht: in seinem Bericht informierte er die TN/-innen weitreichend und detailliert über die OECD-Arbeiten bei Säule I und II, nachdem sich die OECD/G20 Inclusive Framework on Base Erosion and Profit Shifting (IF) eben erst Anfang Oktober 2021 auf dieses sog. „Zwei-Säulen-Projekt“ geeinigt haben. Zur Erinnerung sei erwähnt, dass Prof. Dr. Christian Schmidt in der Fachzeitschrift „Internationales Steuerrecht (IStR)“ einen „Bericht über die öffentliche Konsultation bei der OECD zum GloBE-Konzept („Säule 2“) am 09.12.2019“ veröffentlichte (in: IStR 2020, S. 136 ff.). Daran anschließend übergab der Moderator das Wort an Christine Hohenstein (Siemens AG) - unsere Alumna mit hoher Umsatzsteuer-Fachkompetenz -, die anhand eines aktuellen, beim EuGH anhängigen Falles (Az. C-333/20, Berlin Chemie A. Menarini) den für die umsatzsteuerliche Beratungspraxis bedeutsamen Begriff der „festen Niederlassung“ umfassend erläuterte. In diesem Zusammenhang sind auch die Unterschiede zu einer möglichen Begründung einer ertragsteuerlichen Betriebsstätte anschaulich verdeutlicht worden. Dr. Klaus Dumser (Partner bei WTS Wirtschaftstreuhand Steuerberatungsgesellschaft mbH) rundete die Fach-Vortragsreihe ab, indem er das neue Optionsmodell nach § 1a KStG im Hinblick auf die Implikationen beim IStR nach dem Entwurf eines BMF-Schreibens zur neuen Vorschrift vortrug. Darüber hinaus referierte Dr. Klaus Dumser über verstärkte Prüfungsaktivitäten im Bereich der Hinzurechnungsbesteuerung und informierte die Zuhörerschaft über Pläne der EU-Kommission zur Gleichstellung von Eigen- und Fremdkapitalfinanzierung. Im Anschluss an diese Vorträge fand der gewohnte kollegiale Fachaustausch statt. Dabei werden von den Teilnehmern grenzüberschreitende steuerliche Praxisfälle selbst vorgestellt und in der „IStR Runde“ diskutiert: Hermann Endres (Steuerkanzlei Endres und Wiedemann „mew-tax“) schilderte das interessante Ergebnis zu dem bereits in einem vormaligen IStR Round Table thematisierten Fall der „steuerlichen Behandlung von director´s fee unter Beachtung des DBA mit Singapur“ und berichtete über „Einkünfte eines Native American aus seiner Stammeszugehörigkeit bei deutscher Ansässigkeit“. Rudolf Kettel legte zum Abschluss des kollegialen Austauschs zwei spannende Praxisfälle dar, die innerhalb der „IStR Runde“ ebenfalls zu einer lebendigen Fach-Diskussion führten - betreffend die „Zuordnung von Beteiligungen zu einer inländischen Betriebsstätte“ sowie ein Update zur „Hinzurechnungsbesteuerung einer schweizerischen Immo-AG“.

Nach wie vor ist es erfreulich festzuhalten, dass unter den Teilnehmern/-innen ein sehr guter Kontaktaustausch stattfindet; der Verein steht aufgrund dieser Veranstaltungsreihe in einem weiterhin aussichtsreichen Gesprächsaustausch bzgl. möglicher Kooperationsmöglichkeiten mit steuerlichen Vertretern aus der Beratungspraxis.

Der nächste „IStR Round Table“ wird in den Räumen der StBK Nbg. veranstaltet am:
Dienstag, 15.02.2022, 15.00 Uhr bis ca. 17.30 Uhr.

(Bitte beachten Sie, dass zu dieser Veranstaltung - wegen der Anrechnungsmöglichkeit als Fortbildungsveranstaltung für Fachberater „Internationales Steuerrecht“ - eine Seminargebühr in Höhe von EUR 45 seitens der StBK erhoben wird.)

Zurück
Anfahrt