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Die Forschungsförderung über BAYINAN ist wieder geöffnet.
Deadline 8. März 2022
Für weitere Informationen melden Sie sich gerne bei:
Dipl.-Volksw.
Als strategischer Partner ist die EU bestrebt, die Zusammenarbeit mit Afrika zu verstärken, um Maßnahmen zu fördern, die darauf abzielen, lokal angepasste Lösungen für Herausforderungen zu finden, die globaler Natur sind, aber Afrika oft am härtesten treffen. Die Umfassende Strategie mit Afrika und der Gesamtansatz für Forschung und Innovation sind die jüngsten politischen Initiativen der EU, die Forschung und Innovation als Schlüsseldimension nachhaltiger Entwicklung priorisieren. Der High Level Policy Dialogue (HLPD) der Afrikanischen Union und der Europäischen Union zu Wissenschaft, Technologie und Innovation ist das politische Forum, in dem ein regelmäßiger Austausch zur Forschungs- und Innovationspolitik zwischen beiden Kontinenten stattfindet und in dem langfristige Prioritäten zur Stärkung der Zusammenarbeit festgelegt werden.
Link
KoWi bietet vom 29. bis 31.03.2022 das nächste „EU-Kompakt I“-Seminar an. Diese Online-Veranstaltung bietet einen umfassenden Einstieg in das EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation: „Horizon Europe“. Das Seminar richtet sich speziell an Einsteiger/innen in die EU-Forschungsförderung und erfordert keine Vorkenntnisse. Es soll vor allem EU-Referenten/innen, Multiplikatoren/innen und Administratoren/innen helfen, forschungspolitische Zusammenhänge und administrative Rahmenbedingungen der EU-Forschungsförderung besser kennen und verstehen zu lernen. An drei Seminartagen wird Basiswissen über Strukturen, Verfahren, Programminhalte und Instrumente der europäischen Forschungsförderung anhand des aktuellen EU-Forschungsrahmenprogramm „Horizon Europe“ vermittelt. Inhaltliche Schwerpunkte sind die Verbundforschung sowie Mobilitäts-, Exzellenz- und Nachwuchsförderung. Zudem gibt es praxisnahe Erläuterungen zur Antragstellung, Begutachtung und Projektdurchführung. Die Teilnahmegebühr für das Seminar beträgt 20,- EUR. Die Seminarzeiten sind jeweils von 10:00 bis 16:00 Uhr inkl. Mittagspause, am 3. Tag von 10:00 bis 13:00 Uhr. Die Agenda wird ca. einen Monat vor dem Seminar an alle angemeldeten Teilnehmer/innen versandt. Eine Anmeldung für dieses Seminar ist ab dem 31.01.2022 möglich. ➜ Informationen zum Seminar und Anmeldung ➜ Übersicht zu den KoWi-Veranstaltungsformaten
Ort: Online-Veranstaltungsreihe, jeweils 13:00 - 14:30 Uhr
Termin: 07.02.2022 - 10.02.2022
Link zur Veranstaltung
In vier Online-Seminaren informiert die NKS Gesundheit zur Antragstellung in Horizont Europa. Die Seminarreihe richtet sich an Personen, die einen Antrag im Cluster Gesundheit oder im Rahmen der Krebsmission vorbereiten.
Kurzbeschreibung
In vier Online-Seminaren informiert die NKS Gesundheit vom 7. - 10. Februar 2022 jeweils von 13:00 - 14:30 Uhr zur Antragstellung in Horizont Europa. Die Seminarreihe richtet sich an Personen, die einen Antrag im Cluster Gesundheit zur Einreichfrist 21. April 2022 vorbereiten oder im Rahmen der Krebsmission zur Einreichfrist 26. April 2022.
Folgende Termine sind vorgesehen, separate Anmeldungen sind erforderlich:
Ort: Online-Veranstaltung, 10:00 - 15:00 Uhr
Termin: 08.02.2022
Dieses Online-Seminar macht Sie vertraut mit Horizont Europa. Die Veranstaltung richtet sich an potenzielle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die bisher nur wenige oder keine Berührungspunkte mit der europäischen Forschungspolitik hatten.
RP Start macht startklar: Dieses Online-Seminar macht Sie vertraut mit Horizont Europa, dem Europäischen Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (2021 - 2027). Die Veranstaltung richtet sich an potenzielle Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die bisher nur wenige oder keine Berührungspunkte mit der europäischen Forschungspolitik hatten, sich aber auf eine zukünftige Antragstellung vorbereiten wollen.
Ort: Online-Veranstaltung, 10:00 - 14:30 Uhr
Termin: 23.02.2022
In dieser Veranstaltung informiert die Nationale Kontaktstelle Recht und Finanzen über die für Horizont Europa geltenden rechtlichen und finanziellen Regelungen.
In dieser Veranstaltung informiert die Nationale Kontaktstelle Recht und Finanzen über die für Horizont Europa geltenden rechtlichen und finanziellen Regelungen. Die bisher an drei unterschiedlichen Tagen angebotenen Module finden dieses Mal alle an einem Tag statt.
Horizon Europe ist das 9. Rahmenprgramm für Forschung und Innovation der Europäischen Union. Es hat eine Laufzeit von sieben Jahren (2021-2027) und ist mit einem Etat von rund 95,5 Mrd. EUR ausgestattet. Die Förderung deckt die gesamte Innovationskette ab - von der Grundlagenforschung bis hin zur Vorbereitung marktfähiger Produkte und Dienstleistungen.
Die Mindestvoraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme sind i.d.R. min. drei Partner aus min. drei unterschiedlichen Ländern. Bei den meisten Anträgen reicht dies jedoch bei weitem nicht aus und man muss deutlich größere Konsortien für eine erfolgreiche Beantragung zusammenstellen. Daher empfiehlt sich bei dem ersten Antrag nicht als Koordinator, sondern zunächst als Partner in ein Konsortium einzusteigen. Einen Koordinator kann man bei den jährlich stattfindenen Brokerage-Events, während der Präsentation der eigenen Forschungsergebnisse auf internationalen Fachtagungen, über das EEN (Enterprise Europe Network) oder über das Partner Search (europa.eu) Portal finden.
Im Horizon Europe gibt es unterschiedliche Projekttypen, welche Einfluss auf die allgemeine Ausgestaltung aber auch auf die Finanzierungskriterien nehmen. Um welchen Projekttyp es sich bei der Förderung handelt, steht in den jeweiligen Work Programmes (Arbeitsprogrammen) ausgeschrieben. Die Work Programmes sind thematisch strukturiert, einen Antrag kann man nur stellen, wenn ein Call (Bekanntmachung) geöffnet ist.
Die wichtigsten Projekttypen und Verfahren werden im Folgenden beschrieben:
Verbundprojekte (Collaborative Projects) werden von europäischen Konsortien mit Teilnehmern aus verschiedenen Ländern durchgeführt. Teilnehmen können Hochschulen, Forschungszentren und Unternehmen, wobei die Beteiligung von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) besonders begrüßt wird. Größe, Gegenstandsbereich und interne Organisation der Konsortien können je nach Bereich und Thema variieren.
Innerhalb der Collaborative Projects wird in Horizon 2020 zwischen „Research and Innovation Actions“ und „Innovation Actions“ unterschieden.
RIA - Research and Innovation Actions (TRL ca. 1-5)
Ihre hauptsächlichen Aktivitäten sind Forschung und Entwicklung. Jedoch können auch diese Projekte Innovationsaspekte beinhalten. Der TRL (Technology Readiness Level) sollte bei TRL 1-3 (=Grundlagenforschung) in der FET-Maßnahme und TRL 4-5 (=angewandte Forschung) bei den anderen Maßnahmen (z.B. Sociatal challanges oder Eurostars) liegen.
IA - Innovation Actions (TRL ca. 6-7)
Dieser Projekttyp umfasst die technische Demonstration; typische Aktivitäten sind die Erstellung von Prototypen, Tests, Demonstrationen, Durchführung von Pilotprojekten, Produktvalidierung in großem Maßstab und die Entwicklung der Marktfähigkeit.
Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen (CSA) sind häufig Verbundprojekte, können aber auch von Einzelantragstellern durchgeführt werden. Zu den typischen Tätigkeiten von CSA-Projekten zählt die Koordinierung oder Unterstützung von Forschungstätigkeiten und -strategien. Dies sind Maßnahmen zur Normung, Verbreitung, Sensibilisierung und Kommunikation, Dienstleistungen zur Vernetzung, Koordinierung oder Unterstützung, politischen Dialogen und Maßnahmen für das wechselseitige Lernen. Darüber hinaus können dies auch Studien, einschließlich Entwurfsstudien für neue Infrastrukturen sein. Außerdem können CSA auch ergänzende Tätigkeiten zur Vernetzung und Koordinierung von Programmen zwischen verschiedenen Ländern umfassen.
Im Horizon Europe gibt es neben unterschiedlichen Projekttypen auch unterschiedliche Instrumente, die sich an unterschiedliche Forschungsbereiche richten. Neben Horizon Europe gibt es weitere Förderprogramme, die sich an internationale Forschungsvorhaben richten. Die wichtigsten sind unten aufgeführt.
Über das DAAD - in der Fördermaßnahme HAW.International Modul C - werden Kongressreisen und Messereisen gefördert. Voraussetzung ist eine aktive Teilnahme an ausgewiesenen internationalen wissenschaftlichen Veranstaltungen (Fachtagungen, Konferenzen, Kongressen etc. oder an internationalen Messen im Ausland).
Als alleinig ausreichender Förderungsgrund gilt:
Anträge können stellen:
Gefördert wird der Aufenthalt i.d.R. vom ersten bis zum letzten Veranstaltungstag, maximal jedoch 8 Tage. Die Anzahl der bewilligten Aufenthaltstage richtet sich nach der Ankündigung des Veranstalters.
Die Förderung setzt sich zusammen aus 1. einem Zuschuss zu den Reisekosten in Höhe der jeweils gültigen DAAD Reisekostenpauschale, 2. einem Zuschuss zu den Tagungsgebühren und 3. einem Zuschuss zu den Kosten des Aufenthaltes
(Pauschale pro nachgewiesenem Kongresstag).
Man kann sich ganzjährig und fortlaufend bewerben. Bewerbungen müssen jedoch spätestens 4 Monate (120 Tage) vor dem 1. Tag der Veranstaltung eingereicht werden. Um die Frist zu wahren, kann die Bewerbung zunächst unvollständig eingereicht werden.
Nähere Informationen zu diesem Programm finden Sie hier.
Das Programm fördert die aktive Teilnahme an einer ausgewiesenen internationalen wissenschaftlichen Veranstaltung (Kongress, Konferenz etc.) im Ausland. Voraussetzung ist, dass die Beiträge aktuell und für die weitere wissenschaftliche Entwicklung der Wissenschaftler von Bedeutung sind.
Es stehen zwei Programmlinien zur Verfügung:
1. Kongressreisen: Die Programmlinie „Kongressreisen“ fördert die Präsentation eines wissenschaftlichen Beitrages im Rahmen von Kongressen und Konferenzen.
2. Vortragsreisen: Die Programmlinie „Vortragsreisen“ fördert Vorträge außerhalb von Kongressen und Konferenzen.
Wer kann sich bewerben?
Bewerben können sich durch Forschungsleistungen ausgewiesene promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Promovierende.
Stipendienleistungen
Die Förderung setzt sich zusammen aus 1. einem Zuschuss zu den Reisekosten in Höhe der jeweils gültigen DAAD-Reisekostenpauschale, 2. einem Zuschuss zu den Tagungsgebühren und 3. einem Zuschuss zu den Kosten des Aufenthaltes (Pauschale pro nachgewiesenem Kongresstag).
Bewerbungstermin
Die Online-Bewerbung muss spätestens 1 Monat (30 Tage) vor Reisebeginn beim DAAD vorliegen. Es gilt das Systemdatum des DAAD-Online-Portals.
Weitere Infos finden Sie hier
Postdoctoral Fellowship richten sich an erfahrene Forschende (experienced researchers), die promoviert sind und maximal acht Jahre Vollzeit-Forschungserfahrung aufweisen. Die Einreichung des Antrags muss zusammen mit einer Gastinstitution erfolgen, welche frei gewählt werden kann (z.B. Universitäten/Fachhochschulen, Forschungseinrichtungen, internationale Organisationen, Unternehmen usw.).
Die Postdoctoral Fellowships unterteilen sich in zwei unterschiedliche Programme:
Für alle Geförderten gilt die Mobilitätsregel: sie dürfen in den 36 Monaten vor der Einreichungsfrist nicht länger als 12 Monate im Land der Gasteinrichtung gelebt oder gearbeitet haben (bei Global Postdoctoral Fellowships gilt als Referenz die Gasteinrichtung der „outgoing phase“).
Sektorenübergreifendes, internationales und interdisziplinäres Austauschprogramm für Doktoranden/innen, Postdoktoranden/innen sowie administratives und technisches Personal
Durch SE werden internationale, intersektorale und interdisziplinäre Kooperationen durch den gegenseitigen Austausch von Personal und Wissen gefördert. Ziel ist es, die Zusammenarbeit zwischen Einrichtungen aus dem akademischen und dem nicht-akademischen Bereich sowie zwischen Europa und Drittländern zu stärken.
Die Kooperationen werden auf der Basis eines gemeinsamen Forschungs- oder Innovationsprojekts von einem Konsortium beantragt, das aus min. drei Partnern aus drei verschiedenen Ländern besteht. Mindestens zwei dieser Länder müssen EU-Mitglied- oder assoziierte Staaten sein. Stammen die teilnehmenden Einrichtungen aus dem gleichen Sektor, muss wenigstens ein Teilnehmer in einem Drittstaat ansässig sein.
Gefördert wird der Austausch sowohl von Early Stage Researchers (ESR) als auch von Experienced Researchers (ER). Administratives, Management- und technisches Personal kann ebenfalls ausgetauscht werden.
Die betreffenden Personen müssen min. einen Monat vor der ersten Entsendung an der entsendenden Einrichtung aktiv im Forschungsbereich tätig gewesen sein. Die Entsendungen zu den Partnern können zwischen 1 und 12 Monaten dauern; die Entsendungsperiode kann in mehrere kürzere Einheiten aufgeteilt werden. Während der Entsendung bleibt das Personal an der entsendenden Einrichung angestellt. Nach Ablauf der Entsendungsperiode ist vorgesehen, dass das Personal zur ursprünglichen Einrichtung zurückkehrt, um das gewonnene Wissen in der Entsendeeinrichtung anzuwenden und weiterzuentwickeln.
Entsendungen eines alleinigen Sektors (Wissenschaft oder Industrie) sind erlaubt, falls diese interdisziplinäre Forschung betreiben. Die allgemeine Marie Skłodowska-Curie Mobilitätsregel findet beim Personalaustausch in RISE keine Anwendung.
Finanziert wird eine Pauschale zur Aufwandsentschädigung des entsendeten Personals sowie indirekte Kosten der Institution(en).
Kurzinfo
Antragsberechtigt:
Internationaler Austausch: mind. eine Institution außerhalb Europas & zwei Institutionen aus verschiedenen EU-Mitglied- oder assoziierten Staaten.
Intersektoraler Austausch: mind. zwei Partner aus verschiedenen Sektoren mit Sitz in unterschiedlichen EU-Mitglied- oder assoziierten Staaten.
Im selben Sektor innerhalb EU-Mitglied- oder Horizon Europe-assoziierten Staaten sind Entsendungen nur auf interdisziplinärer Ebene möglich.
Aktivitäten: entweder sektorenübergreifendes, internationales oder interdisziplinäres Austauschprogramm für Doktoranden/innen, Postdoktoranden/innen sowie administratives und technisches Personal
Laufzeit der Förderung: maximal 360 Personenmonate für maximal 4 Jahre, Dauer des Austauschs pro Person: 1-12 Monate
Forschungsthema: offen für alle Forschungsgebiete
Was wird gefördert:
Das Ziel von DN ist die Ausbildung einer neuen Generation von „kreativen und unternehmerischen“ NachwuchswissenschaftlerInnen.
Im Rahmen von DN werden internationale Doktoranden-Netzwerke gefördert, die ein gemeinsames strukturiertes Programm im Rahmen eines exzellenten Forschungsthemas durchführen. Die Zusammenarbeit zwischen dem akademischen und dem nicht-akademischen Sektor sowie die Kombination aus forschungsbezogener Ausbildung im Bereich „transferable skills“ (z.b. Kommunikation, Management etc.) sollen zentrale Elemente dieser Programme sein. Die Auswahl des Forschungsthemas ist frei ("bottom up approach"). Die Projektdauer beträgt für die Netzwerkarbeit max. 4 Jahre, davon max. 36 Monate für den Doktroranden.
Das Netzwerk muss min. aus drei (i.d.R. deutlich mehr) Teilnehmern aus min. drei verschiedenen EU Mitgliedstaaten oder assoziierten Staaten bestehen. Darüber hinaus können auch Einrichtungen aus sog. Drittstaaten eingebunden werden. Es wird erwartet, dass die Projektvorschläge intersektorale und interdisziplinäre Ausbildung sowie hochkaratige Betreuungsarrangements aufweisen. Jeder Partner (beneficiary) ist verpflichtet, mindestens einen Doktoranden bzw. eine Doktorandin einzustellen. Partnerorganisationen (z.B. aus der Industrie) vervollständigen das Konsortium und das Weiterbildungsprogramm der Doktoranden, aber sie stellen keine Doktoranden ein. Jede Partnerorganisation muss dem Projektantrag einen "Letter of Commitment" beifügen. (Durchschnittliche Konsortiumzusammensetzung (Beneficieries) in erfolgreichen ETN-Anträgen: Schnitt 2014: 9.2; Schnitt 2015: 9.4; Schnitt 2016: 9.5) => dabei handelt es sich lediglich um Durchschnittssätze, es wurden auch kleinere Konsortien gefördert.
Je nach Schwerpunkt gibt es zwei Submaßnahmen:
ID – Industrial Doctorates
Sie bilden Doktoranden aus, die ihre Fähigkeiten weiterentwickeln und außerhalb der Wissenschaft, insbesondere in Industrie und Wirtschaft, tätig sein möchten. Einzelne Teilnehmer müssen in ein Promotionsprogramm eingeschrieben sein und gemeinsam von den akademischen und nicht-akademischen Partnern betreut werden.
JD – Joint Doctorates
Sie bieten eine hochintegrierte Art der internationalen, intersektoralen und interdisziplinären Zusammenarbeit in der Doktorandenausbildung, die zu einem gemeinsamen Doktortitel oder mehreren Doktorgraden der beteiligten Institutionen führt. Doktorandinnen und Doktoranden müssen in einem gemeinsamen Programm eingeschrieben und gemeinsam betreut werden.
Ziel der Förderung
Mit der Maßnahme „FH-Europa“ zielt das BMBF darauf ab, die Beteiligung der FH und HAW an EU-Programmen wie „Horizont Europa“ oder an weiteren EU-Programmen wie „Green Deal“ oder „EUREKA“ zu erhöhen. Zweck ist es, FH und HAW in die Lage zu versetzen, ihre Netzwerke auf europäischer Ebene auszubauen und zu stärken sowie sich nachhaltig und längerfristig mit ihren Forschungsschwerpunkten in der wissenschaftlichen Gemeinschaft zu etablieren.
Antragsberechtigung
Gefördert werden Maßnahmen, die zur Erstellung von Forschungsanträgen bei „Horizont Europa“ sowie weiteren EU-Forschungsprogrammen nötig sind: unter anderem Reisen zu Kooperationspartnern oder zu Beratungsgesprächen (zum Beispiel zu Vertreter/innen der Nationalen Kontaktstellen), Personal zur Erstellung von Anträgen oder Lehrvertretungen für die projektleitenden FH- und HAW-Professoren. Zudem sind auch unabhängig von der konkreten Antragsunterstützung solche Maßnahmen förderfähig, die mit der Vernetzung bestehender Forschungsschwerpunkte oder der Vernetzung der FH und HAW im europäischen Forschungsraum in direktem Zusammenhang stehen und noch nicht auf einen konkreten Call ausgerichtet sind.
Art und Umfang der Förderung
Die maximale Projektlaufzeit beträgt 12 Monate, die Zuwendung sollte 75.000 Euro nicht überschreiten. Pro FH oder HAW sind maximal zwei zeitgleich laufende Projekte zulässig.
Antragseinreichung jederzeit möglich bis 30.06.2022
Weitere Informationen finden Sie hier.
Im Rahmen der Fördermaßnahme EU-Strategie FH des BMBF wird die TH Nürnberg bis zum 31. Mai 2022 im Projekt OHM-FitforEU gefördert, um eine EU-Strategie für die THN zu entwickeln, die u.a. vorsieht mehr europäische Forschungsprojekte durchzuführen.
BayIntAn fördert den Aufbau und Vertiefung von internationalen wissenschaftlichen Kooperationen. Dabei werden Anbahnungshilfen für Forschungskooperationen in Form von Reise- und Aufenthaltskosten gefördert.
Antragsberechtigt sind Wissenschaftler/-innen(Professoren/-innen, Post-Doktoranden/-innen) staatlicher sowie staatlich geförderter nichtstaatlicher Hochschulen.
Die max. zu beantragende Fördersumme beträgt 10.000 € pro Antrag. Da es sich bei der Förderung um eine Ergänzungsfinanzierung handelt, muss von Seiten der beteiligten Einrichtungen sichergestellt werden, dass die weiteren für die Durchführung des Projekts erforderlichen Mittel (z. B. Personalkosten,Zugang zu Geräten und Infrastruktur etc.) den Projektbeteiligten zur Verfügung gestellt werden. Die beantragten Kooperationsmaßnahmen müssen mindestens mit einem internationalen Partner durchgeführt werden.
Weitere Infos gibt es hier
Antragstellende, die eine wissenschaftliche Kooperation mit ausländischen Partnerinnen oder Partnern aufbauen möchten, können Mittel für Auslandsreisen, Gastaufenthalte oder projektvorbereitende Workshops beantragen.
Das Förderinstrument dient der Anbahnung internationaler Kooperationen. Dazu stehen die Bausteine projektvorbereitender Workshop, Auslandsreisen und Gastaufenthalte zur Verfügung.
Promovierte Wissenschaftler: innen, die im deutschen Wissenschaftssystem tätig sind. Für Angehörige einer außeruniversitären Forschungseinrichtung gelten gesonderte Regelungen.
Bausteine können kombiniert werden, wenn diese in einem zeitlichen Zusammenhang stehen und dadurch die Vorbereitung einer Kooperationsmaßnahme besonders effektiv erfolgen kann. Die Laufzeit der Förderung beträgt maximal 12 Monate ab Zeitpunkt der Bewilligung. Innerhalb dieses Zeitraums müssen die einzelnen Maßnahmen durchgeführt werden.
Beantragt werden können:
Diese Kosten können gegebenenfalls durch eine ausländische Partnerorganisation kofinanziert werden, wenn entsprechende Abkommen vorliegen.
Formulare und Merkblätter finden Sie hier
Das Bayerische Hochschulzentrum für Lateinamerika (BAYLAT) schreibt die Anschubfinanzierung Förderjahr 2021 für neue Projekte in Forschung und/oder Lehre sowie für digitale Kooperationen und/oder digitale Lehrangebote bzw. Veranstaltungen zwischen bayerischen und lateinamerikanischen WissenschaftlerInnen aus.
Die Förderung, die auch für Projektkosten der lateinamerikanischen Partner verwendet werden kann, wird für neue und innovative Projekte vergeben, z.B. für:
· Gemeinsame Forschungsvorhaben
· Konzeption gemeinsamer Studiengänge
· Gemeinsame Projekte zur Verbesserung der Lehre
· Digitale Projekte in Forschung und Lehre
Die Ausschreibung ist themenoffen und richtet sich an Projekte aus allen Fachrichtungen einschließlich interdisziplinärer Projekte. Besonders begrüßt werden Projekte, die den wissenschaftlichen Nachwuchs einbeziehen.
Antragsberechtigt sind LehrstuhlinhaberInnen, ProfessorInnen, PostdoktorandInnen und BerufswissenschaftlerInnen staatlicher bayerischer Institutionen und Hochschulen sowie den staatlich geförderten Hochschulen in kirchlicher Trägerschaft in Bayern.
Förderberechtigt sind die ProjektleiterInnen, NachwuchswissenschaftlerInnen (Promotionsstudierende und PostdoktorandInnen) sowie ForscherInnen bayerischer Hochschulen und lateinamerikanischer Hochschulen sowie lateinamerikanischer universitärer Forschungsinstitutionen, die eine Kooperationspartnerschaft (z.B. durch ein Memorandum of Understanding) unterhalten oder dies durch einen Letter of Intent beabsichtigen.
Die bayerische Institution ist verwaltender Fördermittelempfänger und kann die Mittel antragsgemäß sowohl an bayerische als auch an die lateinamerikanischen PartnerwissenschaftlerInnen weitergeben.
Die maximale Fördersumme beträgt 6.000 € pro Antrag und pro Jahr.
Folgende projektbezogene Aufwendungen können bezuschusst bzw. von BAYLAT gefördert werden:
Gegenstand der Förderung sind wissenschaftliche Projekte, die von beiden Partnern gemeinsam und in enger Abstimmung geplant und durchgeführt werden. Die Ausschreibung richtet sich an alle Disziplinen und ist themenoffen.
Antragsberechtigt sind Hochschullehrer bayerischer und französischer Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
In der Regel beträgt der Förderumfang pro Projektantrag bis zu 5.000,--€.
Das Programm unterstützt insbesondere folgende Projekte:
· Gemeinsame Forschungsvorhaben zweier (oder mehrerer) Lehrstühle,
· Konzeption gemeinsamer Lehrveranstaltungen,
· Seminare zweier Forschungsgruppen oder Lehrstühle,
· Koordinationstreffen, Projekte binationaler Studentengruppen.
Die Unterstützung der Projekte dient dem Anschub, der Entwicklung und dem Ausbau einer tragfähigen und dauerhaften Forschungszusammenarbeit zwischen den beteiligten Institutionen.
Die Förderung beinhaltet Mobilitätsbeihilfen für die Projektleiter, sowie Mobilitätsbeihilfen für Post-Docs und Doktoranden. Dies gilt sowohl für Aufenthalte der französischen Partner in Bayern als auch für Aufenthalte in Frankreich.
BayCHINA fördert den Austausch zwischen Dozenten aus Bayern und China sowie die Zusammenarbeit in Forschung & Lehre. Bei Bedarf vermittelt das BayCHINA Kontakte zu chinesischen Institutionen und Wissenschaftlern.
Das BayCHINA fördert Forschungsprojekte über einen projektbezogenen Wissenschaftleraustausch, der dem Anschub, der Entwicklung und dem Ausbau einer tragfähigen und dauerhaften Forschungszusammenarbeit zwischen bayerischen und chinesischen Institutionen dient. Gegenstand der Förderung sind wissenschaftliche Projekte, die von beiden Partnern gemeinsam und in enger Abstimmung geplant und durchgeführt werden. Das Förderprogramm richtet sich an alle Disziplinen und ist grundsätzlich themenoffen. An den Projekten sollen Nachwuchswissenschaftler beteiligt werden.
Antragsberechtigt sind Hochschullehrer und Wissenschaftler bayerischer und chinesischer staatlicher Hochschulen und universitätsnaher Forschungseinrichtungen. Der Antrag ist von der bayerischen Seite einzureichen.
Die Auswahl der Projekte erfolgt unter Berücksichtigung folgender Kriterien: • Wissenschaftliche Exzellenz, Nutzen und Realisierbarkeit des Projektes • Erfolgsaussichten für eine tragfähige, nachhaltige Kooperation • Beteiligung von Nachwuchswissenschaftlern
· Gefördert werden Hochschullehrer und Wissenschaftler bayerischer und chinesischer staatlicher Hochschulen und universitätsnaher Forschungseinrichtungen
· Ausschließlich Reisekostenunterstützung mittels Pauschalen im Sinne einer Teilfinanzierung
· Die Förderhöhe wird auf die jeweiligen Anträge hin bemessen. Im Regelfall
o Flugkosten von maximal € 1.000/Person
o Übernachtungspauschale max. € 80 in Bayern/ CNY 450 in China
o Bei Aufenthalten über 10 Tage muss mit einer angemessenen Reduzierung der Übernachtungspauschale – im Hinblick auf die Gesamtkosten des Aufenthalts – gerechnet werden.
Mit der Förderung sollen die in den ZIM-Netzwerken organisierten Unternehmen und Forschungseinrichtungen mit Innovationsnetzwerken anderer Länder gemeinsam technologische Innovationsvorhaben mit hohen Marktchancen durchführen. Dabei wird die Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern sowohl im Netzwerk als auch in konkreten FuE-Projekten gefördert.
Die ZIM-Förderung des Netzwerkmanagements begünstigt nur die deutschen Partner.
Die inhaltlichen ZIM-Kriterien für die Förderung von nationalen Kooperationsnetzwerken müssen erfüllt werden.
Das internationale ZIM-Kooperationsnetzwerk muss im Antrag (in Ergänzung zu den Anforderungen an nationale Netzwerke) nachweisen, dass in einem Umfang mit ausländischen Partnern kooperiert wird, der
Die Phase 2 bei internationalen Kooperationsnetzwerken dauert in der Regel drei Jahre.
Das Modellprojekt soll begleitend evaluiert werden. Bei Erfolg könnte die internationale Netzwerkförderung in die allgemeine ZIM-Förderung aufgenommen werden.
Eurostars ist ein gemeinsames Förderprogramm von EUREKA und der Europäischen Kommission, das unter Horizont 2020 unter dem Namen Eurostars 2 fortgeführt wurde. Ziel von Eurostars ist es, kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) verstärkt für eine europäische Zusammenarbeit in Forschungs- und Entwicklungsprojekten zu motivieren. Dabei funktioniert Eurostars nach dem gleichen Prinzip wie die übergeordnete Initiative EUREKA: Eurostars-Projekte sind technologieoffen und dienen zivilen Zwecken. Sie zielen auf die Entwicklung eines innovativen Produktes, Verfahrens oder einer Dienstleistung. Nach dem sogenannten „Bottom-up-Prinzip“ können die Projektinhalte von den teilnehmenden Partnern frei bestimmt werden.
Teilnahmevoraussetzungen
Eurostars richtet sich insbesondere an forschungstreibende KMU. Das sind KMU gemäß Definition der EU, die mindestens 10% ihres Umsatzes in Forschung und Entwicklung investieren, bzw. 10% ihres Personals in Forschung & Entwicklung einsetzen. Oder wenn in KMU mit bis 100 Mitarbeitern mindestens 5 bzw. in KMU mit mehr als 100 Mitarbeitern mindestens 10 Vollzeitäquivalente in Forschung & Entwicklung tätig sind.
Als weitere Projektpartner können sich auch KMU, die nicht forschungstreibend sind, Forschungsinstitute und Großunternehmen beteiligen. In Deutschland erhalten Großunternehmen allerdings keine Förderung. Folgende Kriterien muss ein Eurostars-Projekt erfüllen:
Das Verwertungsinteresse der verschiedenen Partner muss klar erkennbar sein. Auch Hochschulen sowie Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sind zur wirtschaftlichen Verwertung ihrer Forschungsergebnisse inkl. Patentierung schutzwürdiger Ergebnisse verpflichtet.
Förderung:
Deutsche Partner eines Projektes erhalten zusammen eine Förderung von maximal 500.000 €.
Die nächsten cut-off Stichtage sind:
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Durchführung eines thematisch und zeitlich begrenzten Forschungsvorhabens als Sachbeihilfe in der Einzelförderung mit Partnerinnen und Partnern aus dem europäischen Ausland.
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aller Fachdisziplinen an deutschen Forschungseinrichtungen mit abgeschlossener wissenschaftlicher Ausbildung (i. d. R. Promotion) und deren Partnerinnen und Partner aus dem europäischen Ausland, die ihrerseits bei der jeweiligen Förderorganisation im Ausland antragsberechtigt sein müssen.
Nicht antragsberechtigt bei der DFG: Angehörige(r) einer Einrichtung, die nur erwerbswirtschaftlichen Zwecken dient; Angehörige(r) einer Einrichtung, dem/der es nicht gestattet ist, Ergebnisse in allgemein zugänglicher Form zu veröffentlichen.
Anforderungen an das Projekt
Weave zielt auf integrierte Kooperationsprojekte ab, in welche die Kooperationspartnerinnen bzw. -partner aus den beteiligten Ländern substanzielle wissenschaftliche Beiträge einbringen.
Die Projekte stehen im Wettbewerb mit den rein nationalen Anträgen. Hohe wissenschaftliche Qualität und Originalität des Forschungsvorhabens auf internationalem Niveau ist daher erforderlich.
Anträge für bi- oder trilaterale Forschungsprojekte mit Forschungsanteilen in Deutschland und Partnerländern (mit deren Förderorganisationen die DFG im Rahmen von Weave kooperiert) werden bei der federführenden Förderorganisation (Lead Agency) in einem der Partnerländer eingereicht.
Im Falle einer Bewilligung werden die Projektteile durch die jeweils zuständige Förderorganisation finanziert.
Art und Umfang der Förderung des deutschen Projektteils richten sich nach den Regeln der Sachbeihilfe.
Dauer der Förderung
Projektspezifisch (max. 36 Monate)
Formulare und Merkblätter
Das Konsortium wird von dem EIT (European Institute of Innovation and Technology) finanziert und ist weltweit das größte Netzwerk im Rohstoffsektor. Über 120 Kern- und 180 Projektpartner aus Industrie, Universitäten und Forschungseinrichtungen sind aus mehr als 20 EU-Länder im Konsortium vertreten, unter anderem die TH Nürnberg. Die Vision des Zusammenschlusses ist es, Rohstoffe zu einer großen Stärke Europas zu machen und somit die Wettbewerbsfähigkeit und Unabhängigkeit von anderen Staaten zu sichern.
Einmal jährlich wurde bisher ein sogenannter KAVA Call veröffentlicht, auf welchen sich alle Projektpartner bewerben konnten. Mittlerweile werden diese sogar mehrmals im Jahr bekannt gegeben. Der nächste (KAVA 9) Call wird im November 2021 veröffentlicht, die Projektzeit hierzu beginnt im Juli 2022. Um Teilzunehmen müssen sich min. drei Projektpartner aus min. drei unterschiedlichen EU-Mitgliedsstaaten zusammenschließen. Im Ersten Schritt muss ein 3-4 seitiger Entwurf vorgelegt werden, welcher keine detaillierten Informationen über Arbeitspakete und die jeweiligen Budgets enthält. Dieser wird nach folgenden Kriterien beurteilt:
Sollte der Entwurf geeignet sein, wird anschließend der vollständige Vorschlag eingereicht.
Mit ERA-NET wird die Zusammenarbeit zwischen nationalen und regionalen Forschungsförderorganisationen bzw. Programmagenturen (zum Beispiel Ministerien, DFG, Projektträgern u.a.) gefördert und koordiniert. Die Fragmentierung des Europäischen Forschungsraums (EFR) soll überwunden werden, indem nationale Programme besser aufeinander abgestimmt, synchronisiert und möglichst in transnationalen Kooperationen gemeinsam umgesetzt werden. ERA-NET zählen zu den sogenannten Öffentlich-Öffentlichen Partnerschaften (englisch Public-Public-Partnerships, abgekürzt P2P).
Es bestehen viele ERA-Net Konsortien, die Ausschreibungen für Kooperationsprojekte durchurchführen. Informationen über aktuelle und auch abgeschlossene ERA-NET Projekte erhalten Sie hier.
Die EU Kommission hat mit der Industrie diverse Partnerschaften in Forschung und Innovation etabliert. Diese beruhen auf sog. Roadmaps, die von der EU Kommission und unabhängigen Expertinnen und Experten evaluiert werden. Es sind acht vertragliche Partnerschaften (contractual PPPs) etabliert. Die Förderung der Themen erfolgt über die Work Programmes, es gelten die Beteiligungsregeln von H2020:
Contractual PPPs:
LIFE (L'Instrument Financier pour l'Environnement) ist das einzige EU-Förderprogramm, das ausschließlich Umweltschutzbelange unterstützt. Mit dem seit 1992 bestehenden Programm werden Maßnahmen in den Bereichen Biodiversität, Umwelt- und Klimaschutz gefördert. Der Förderbereich "LIFE Natur und Biodiversität" dient dem Schutz von Arten und Lebensräumen gemeinschaftlicher Bedeutung. Das Programm unterstützt dabei vor allem die Errichtung und das Management des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Der Förderbereich "LIFE-Umwelt" schließt neben den Bereichen Wasser, Abfall und Luft auch Ressourceneffizienz sowie Verwaltungspraxis und Information im Umweltbereich ein. Dazu gehören die Erprobung von auf Umweltprobleme ausgerichtete Politik- oder Managementkonzepte und die Demonstration innovativer Technologien auch mit Blick auf die Verbindung zwischen Umwelt und Gesundheit. Projekte des Förderbereiches "Klimaschutz" sollen zur Minderung oder zur Anpassung an den Klimawandel beitragen. Auch Projekte im Bereich "Klima-Governance und Information" sind förderfähig. Unter diesen drei Projektkategorien können Projekte in sehr unterschiedlichen Bereichen umgesetzt werden, wie zum Beispiel Energie, Landwirtschaft, Bewaldung, Transport, Tourismus et cetera.
Das Gesamtbudget von LIFE für den Zeitraum 2014 bis 2020 beträgt insgesamt 3,456 Milliarden Euro. Davon werden 81 Prozent für die Förderung von Projekten in den Mitgliedstaaten eingesetzt.
Am LIFE-Programm können sich öffentliche und private Institutionen aus den EU-Mitgliedstaaten beteiligen (zum Beispiel Verwaltungsbehörden, profit- und nicht profit-orientierte Institutionen, Nicht-Regierungsorganisationen). Die Europäische Kommission nimmt jedes Jahr neue Projekte in die Förderung. Einmal jährlich können Projektanträge bei der Europäischen Kommission eingereicht werden. Die besten Projekte erhalten eine Förderung.
Über die Hälfte der EU-Mittel wird über die fünf europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) vergeben. Sie werden gemeinsam von der Europäischen Kommission und den EU-Ländern verwaltet.
Sie sind für Investitionen in die Schaffung von Arbeitsplätzen und einer nachhaltigen und gesunden europäischen Wirtschaft und Umwelt gedacht.
Die fünf Schwerpunktbereiche der ESI-Fonds sind:
Die europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESI-Fonds) sind Folgende:
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) – eingerichtet zur Förderung einer ausgewogenen Entwicklung in den verschiedenen Regionen der EU.
Der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) unterstützt in Bayern in der Förderperiode 2014 bis 2020 zwei Programme:
Europäischer Sozialfonds (ESF) – unterstützt beschäftigungswirksame Projekte in ganz Europa und fördert das europäische Humankapital, d. h. Arbeitnehmer, junge Menschen und Arbeitsuchende.
Kohäsionsfonds – finanziert Projekte in den Bereichen Verkehr und Umwelt in Ländern, in denen das Bruttonationaleinkommen (BNE) pro Kopf weniger als 90 % des EU-Durchschnitts beträgt. Im Förderzeitraum 2014–2020 sind diese Länder: Bulgarien, Estland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) – ist schwerpunktmäßig auf die Lösung der besonderen Herausforderungen ausgerichtet, denen sich die ländlichen Gebiete der EU gegenübergestellt sehen.
Europäischer Meeres- und Fischereifonds (EMFF) – hilft Fischern bei der Einführung nachhaltiger Fischerei sowie Küstengemeinden bei der Diversifizierung ihrer Wirtschaft im Hinblick auf die Verbesserung der Lebensqualität an den Küsten Europas.
Ausschreibungsthemen finden sich in den zweijährigen Horizon Europe-Workprogrammen (Arbeitsprogrammen) und sind bekannt bevor der jeweilige Call (Bekanntmachung) eröffnet wird. Ein Antrag kann allerdings nur im Rahmen eines offenen Calls eingereicht werden. Die Vorbereitung eines Antrags in Horizon 2020 sollte idealerweise bereits vor Öffnung des Calls beginnen. Die Calls sind in der Regel mindestens drei Monate geöffnet.
Die aktuellen Workprogramme sind für die jeweiligen Cluster unten aufgelistet.
Das Work Programme CLUSTER 5 "Klima, Energie, Mobilität orientiert sich an neun Programmschwerpunkten:
Neben den Ausschreibungen im Cluster 5, „Klima, Energie und Mobilität“, gibt es Fördermöglichkeiten im Rahmen europäischer Partnerschaften.
Institutionelle Partnerschaften:
Ko-finanzierte Partnerschaften:
Ko-programmierte Partnerschaften:
Das Work Programme (draft) 5ii. Nanotechnologies, advanced materials, advanced manufacturing and processing, biotechnology addressiert die sog. KETs (Key Enabling Technologies):
Im Programm sind auch thematische Überschneidungen zu den contractual Public Private Partnerships (cPPPs) enthalten:
Das Work Programm 12. Climate action, environment, resource efficiency and raw materials hat das Ziel, Europas Wirtschaft und Gesellschaft dabei zu unterstützen, ressourceneffizienter zu handeln. Im Kontext einer wachsenden Weltbevölkerung stehen dabei folgende Themen im Fokus:
Langfristig wird die Abkoppelung des ökonomischen Wachstums vom Verbrauch von Ressourcen angestrebt.
Das Work Programme 10. Secure, clean and efficient enregy basiert auf dem politisch-strategischen Rahmen des SET-Plans (Strategic Energy Technologies) der Europäischen Union. Dieser integriert die europapolitischen Klimaschutzziele der Energie Union und unterstützt so deren Umsetzung. Die zentralen Förderschwerpunkte der „Challenge Energy“ sind:
Der Verkehrssektor generiert zudem bis zu 25% aller Emissionen und ist somit auch einer der Hauptverursacher der Treibhausgasemissionen. Dass der Verkehr zu 96% von fossilen Brennstoffen abhängt, soll daher verändert werden. Auch sollen intelligente Systeme entwickelt werden, um Problemen hohen Verkehrsaufkommens zu begegnen. Weitere Ziele und Herausforderungen sind die Reduzierung der Zahl tödlicher Verkehrsunfälle sowie die Situation des städtischen Verkehrs.
Das Work Programme 11. Smart, green and integrated transport adressiert diese Themenbereiche.
8. Health, demographic change and wellbeing13. Europe in a changing world – Inclusive, innovative and reflective societies14. Secure societies - Protecting freedom and security of Europe and its citizens16. Science with and for Society
3. Marie Sklodowska-Curie actions (MSCA) 2018-20_v3.0
offene Calls zu diesem Thema finden Sie hier:
DT-TDS-05-2020: Trusted digital solutions and Cybersecurity in Health and Care
Digital diagnostics – developing tools for supporting clinical decisions by integrating various diagnostic data SC1-BHC-06-2020
New interventions for Non-Communicable Diseases SC1-BHC-08-2020
Advancing the safety assessment of chemicals without the use of animal testing SC1-BHC-11-2020
Global Alliance for Chronic Diseases (GACD) - Prevention and/or early diagnosis of cancer SC1-BHC-17-2020
Pre-commercial procurement (PCP) for integrated care solutions SC1-BHC-20A-2020
Public procurement of innovative solutions (PPI) for diagnostics for infectious diseases SC1-BHC-20B-2020
Healthcare interventions for the management of the elderly multimorbid patient SC1-BHC-24-2020
Innovative actions for improving urban health and wellbeing - addressing environment, climate and socioeconomic factors SC1-BHC-29-2020
Addressing low vaccine uptake SC1-BHC-33-2020
New approaches for clinical management and prevention of resistant bacterial infections in high prevalence settings SC1-BHC-34-2020
Creation of a European wide sustainable network for harmonised large-scale clinical research studies for infectious diseases SC1-BHC-35-2020
Micro- and nano-plastics in our environment: Understanding exposures and impacts on human health SC1-BHC-36-2020
Towards the new generation of clinical trials – trials methodology research SC1-BHC-37-2020
Use of Real-World Data to advance research on the management of complex chronic conditions SC1-DTH-12-2020
Implementation research for scaling up and transfer of innovative solutions involving digital tools for people-centred care SC1-DTH-13-2020
Towards a Health research and innovation Cloud: Capitalising on data sharing initiatives in health research SC1-HCC-10-2020
Actions in support of the International Consortium for Personalised Medicine SC1-HCO-01-2018-2019-2020
Bridging the divide in health research and innovation – boosting return on investment SC1-HCO-03-2020
ERA-NET to support the Joint Programming Initiative on Antimicrobial resistance (JPIAMR) SC1-HCO-07-2020
ERA-NET: Sustained collaboration of national and regional programmes in cancer research SC1-H
ERA-NET: Sustained collaboration of national and regional programmes in research on brain-related diseases and disorders of the nervous system SC1-HCO-16-2020
Coordinating and supporting research on the human microbiome in Europe and beyond SC1-HCO-17-2020
Developing methodological approaches for improved clinical investigation and evaluation of high-risk medical devices SC1-HCO-18-2020
Reliable and accessible information on cell and gene-based therapies SC1-HCO-19-2020
Coordination of clinical research activities of the European Reference Networks SC1-HCO-20-2020
AI for Health Imaging DT-TDS-05-2020
Coordination and Support to better data and secure cross-border digital infrastructures building on European capacities for genomics and personalised medicine SC1-HCC-06-2020
Support for European eHealth Interoperability roadmap for deployment SC1-HCC-07-2020
AI for Genomics and Personalised Medicine DT-TDS-04-2020
Personalised early risk prediction, prevention and intervention based on Artificial Intelligence and Big Data technologies SC1-DTH-02-2020
International cooperation in smart living environments for ageing people SC1-DTH-04-2020
Accelerating the uptake of computer simulations for testing medicines and medical devices SC1-DTH-06-2020
Pre-commercial Procurement for Digital Health and Care Solutions SC1-DTH-14-2020
Scaling up innovation for active and healthy ageing SC1-HCC-08-2020
Supporting deployment of eHealth in low and lower middle income countries in Africa for better health outcomes SC1-HCC-09-2020
Ab Dienstag, den 9. Juli, ist die Antragstellung in vier Topics des Arbeitsprogrammes "Cross-Cutting Activities" 2020 zu Batteriespeichern über das Funding & Tender Opportunities-Portal möglich.
Die vier Ausschreibungen im Bereich "A large-scale research initiative on Future Battery Technologies" haben ein Fördervolumen von zusammen 42 Millionen Euro.
Zu den vier Topics berät federführend die NKS Werkstoffe.
Informationen zu den Topics werden im Webinar zum Arbeitsprogramm "Cross-Cutting Activities" gegeben.
Hier können Sie alle aktuellen unten aufgeführten Ausschreibungen sehen.
Momentan sind mit deutscher Kooperation Forschungsvorhaben mit folgenden Ländern möglich:
Geplante internationale Ausschreibungen startet Ende 2019:
demnächst werden weitere Ausschreibungen veröffentlicht
Das EU-Projekt DigitalHealthEurope unterstützt die Kommunikation und Umsetzung von innovativen digitalen Lösungen aus einer Region bzw. einem Land in anderen Regionen und Ländern. In einer aktuellen Ausschreibung werden Twinning-Aktivitäten im Bereich Gesundheit finanziert; dies beinhaltet beispielweise Reisen, Konferenzen, Lizenzgebühren und Kostenübernahmen für professionelle Unterstützung. Die Fördersummen variieren je nach Maßnahme von 5.000 EUR für Austausch und Training bis zu 43.000 EUR für die Übernahme einer digitalen Lösung.
Die Einreichfrist für Anträge endet am 07. August 2019.
Am 25. Juni 2019 findet voraussichtlich ein Webinar hierzu statt.
Weitere Informationen zur Ausschreibung finden Sie hier: Twinning-Call DigitalHealthEurope-Projekt
Der 18. Aufruf der Innovative Medicines Initiative 2 (IMI2) wurde am 26. Juni 2019 veröffentlicht (Deadline der ersten Stufe: 26.09.2019).
Ausschreibungstexte und alle relevanten Ausschreibungsunterlagen finden Sie hier: 18. Aufruf auf der IMI2-Website.
Für die Antragsvorbereitung können Topic-spezifische Webinare der IMI2 sowie ein Webinar zu den Beteiligungsregeln auf der IMI2-Website abgerufen werden: IMI2-Webinare zum 18. IMI2-Aufruf.
Eine Aufzeichnung des nationalen Webinars vom 05. Juni 2019 zu den Themen des Aufrufs finden Sie auf der VBU-Website unter folgendem Link: Webinar zum 18. Aufruf der IMI2.
Eine Möglichkeit zur Partnersuche für die Themen des 18. IMI2-Aufrufes finden Sie auf der IMI-Partnering-Plattform, die die Nationale Kontaktstelle (NKS) Gesundheit in der NKS Lebenswissenschaften im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) anbietet: IMI-Partnering-Plattform.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat eine Förderbekanntmachung zur Integration der Länder der Östlichen Partnerschaft in den Europäischen Forschungsraum veröffentlicht: Bridge2ERA EaP.
Ziel der vorliegenden Maßnahme liegt sowohl im Ausbau bestehender Kooperationen als auch darin, neue Kontakte zu knüpfen bzw. neue Kooperationen mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft (Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Republik Moldau und die Ukraine) zu initiieren. Gegenstand der Förderung ist die Antragsvorbereitung für Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Rahmen von Horizont 2020 bzw. Horizont Europa.
Die Einreichfrist endet am 06. Dezember 2019. Weitere Informationen zur Fördermaßnahme und zur Antragseinreichung finden Sie auf der Website des BMBF.
Individual Fellowships (IF): Call ID: H2020-MSCA-IF-2019 Deadline: 11.09.2019
European Fellowships richten sich an erfahrene Forschende (experienced researchers), die entweder promoviert sind oder mindestens vier Jahre Forschungserfahrung (Vollzeitäquivalent) nach der Graduierung zum Datum der Einreichungsfrist des Aufrufs aufweisen können.
Gefördert werden 12- bis 24-monatige Forschungsaufenthalte (beim Career Restart Panel bis zu 36 Monate) in einem Mitgliedstaat der EU oder einem zum Rahmenprogramm assoziierten Staat. Voraussetzung ist jedoch die grenzüberschreitende Mobilität. Die Forschenden dürfen im Verlauf der letzten drei Jahre nicht länger als zwölf Monate im Zielland ansässig oder tätig gewesen sein.
Co-funding of Regional, National and International Programmes (COFUND): Call ID: H2020-MSCA-COFUND-2019 Deadline 26.09.2019
Ziel: COFUND unterstützt bereits vorhandene oder geplante regionale, nationale oder internationale Mobilitätsprogramme für erfahrene Forschende (Fellowship Programme Panel) und Mobilitätsprogramme für Doktoranden (Doctoral Programme Panel). Dabei zielt die Maßnahme auf eine Steigerung und Verbesserung der in Europa vorhandenen Möglichkeiten für die Unterstützung der Ausbildung und Karriereentwicklung von Forscherinnen und Forschern. Unterstützt werden dabei keine individuellen Forscherinnen und Forscher, sondern Organisationen in Europa, die Mobilitätsprogramme für diese anbieten.
Bayerische Forschungsallianz (BayFOR)
Kooperationsstelle EU der Wissenschaften (KOWI)
EU-Büro des BMBF
Nationale Kontaktstellen:
NKS Informations- und Kommunikationstechnologien (ICT)
NKS Nanotechnologien, fortgeschrittene Werkstoffe, fortgeschrittene Fertigungs- und Verarbeitungsverfahren (NMBP)
NKS Biotechnologie
NKS Raumfahrt
NKS Innovation in KMU
NKS Gesundheit, demografischer Wandel und Wohlergehen
NKS Ernährungs- und Lebensmittelsicherheit, nachhaltige Land- und Forstwirtschaft, marine, maritime und limnologische Forschung und Biowirtschaft
NKS Energie
NKS Intelligenter, umweltfreundlicher und integrierter Verkehr (inkl. Luftfahrt)
NKS Klimaschutz, Umwelt, Ressourceneffizienz und Rohstoffe
NKS Gesellschaft
NKS Künftige und neu entstehende Technologien (FET)
NKS Marie-Sklodowska-Curie-Maßnahmen
NKS Forschungsinfrastruktut
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