Sie haben ein passendes Studienangebot gefunden? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung für einen oder auch mehrere Studiengänge. Lesen Sie hier, wie Sie sich in den unterschiedlichen Bewerbungsverfahren richtig bewerben und anschließend erfolgreich an der Ohm einschreiben.

Beachten Sie dabei zunächst, dass Bewerbungsablauf und Bewerbungszeitraum vom Studiengang abhängig sind. Erkundigen Sie sich daher bitte zunächst auf der Studiengangsseite:

Liste aller Studiengänge

 

Bewerbungsverfahren an der Ohm

Wichtige Hinweise und Informationen

Im Portal StudyOhm werden Ihnen im Laufe Ihrer Bewerbung unterschiedliche Statusmeldungen angezeigt. Da hier oft Unsicherheit herrscht, was diese genau zu bedeuten haben, finden Sie hier eine Erläuterung der einzelnen Statusmeldungen:

  
In VorbereitungSie haben die Onlinebewerbung begonnen, aber noch nicht abgegeben.
EingegangenIhr Bewerbungsantrag ist online eingegangen, wurde aber von der Hochschule noch nicht bearbeitet.
In BearbeitungDie Hochschule bearbeitet Ihren Bewerbungsantrag.
GültigIhr Bewerbungsantrag ist gültig und die Unterlagen sind vollständig. Sie nehmen am Zulassungsverfahren teil.
Vorläufig ausgeschlossenEs fehlen Bewerbungsunterlagen oder diese sind nicht gültig. Ihr Bewerbungsantrag ist vorläufig vom Zulassungsverfahren ausgeschlossen.
AusgeschlossenSie wurden endgültig vom Zulassungsverfahren ausgeschlossen. Ihre Bewerbungsunterlagen wurden nicht fristgerecht eingereicht oder von der Hochschule angeforderte Unterlagen nicht nachgereicht oder die Unterlagen waren nicht gültig.
Zulassungsangebot liegt vorSie haben ein Zulassungsangebot von der Hochschule erhalten.
Zulassungsangebot aktuell nicht möglichDie Hochschule kann Ihnen derzeit keinen Studienplatz anbieten. In bestimmten Fällen (z. B. bei NC-Studiengängen) ist es jedoch möglich später noch ein Angebot zu erhalten.
AbgelehntIhr Bewerbungsantrag wird abgelehnt. Die Gründe finden Sie im Ablehnungsbescheid.
Immatrikulation beantragtSie haben die Onlineimmatrikulation durchgeführt und müssen nun noch die geforderten Dokumente hochladen.
ImmatrikuliertSie wurden in den Studiengang eingeschrieben (immatrikuliert).
Immatrikulation abgelehntIhre beantragte Immatrikulation wurde abgelehnt.

Die verbindlichen Immatrikulationstermine finden Sie in Ihrem Zulassungsbescheid. Diese Fristen sind studiengangspezifisch und individuell und nicht auf andere Bewerbungen oder Bewerberinnen und Bewerber übertragbar!

 

Den aktuellen Status Ihrer Bewerbung können Sie jederzeit in Ihrem Bewerberaccount kontrollieren.

Krankenversicherungspflicht

Sobald Sie als Bewerber eine Zulassung erhalten haben, teilen Sie bitte Ihrer zuständigen gesetzlichen Krankenkasse mit, dass Sie sich bei der Ohm (Nr. H0001166) immatrikulieren möchten.
Die Krankenkasse sendet uns daraufhin elektronisch eine Meldung über Ihren Versicherungsstatus.

Wenden Sie sich bitte an eine gesetzliche Krankenkasse Ihrer Wahl, wenn Sie
 

  • privat krankenversichert oder mitversichert (Elternteil oder Ehepartner) sind
  • sich von der Versicherungspflicht befreien lassen wollen
  • aus einem Mitgliedsland der EU kommen.
     

Bei Änderung der Versicherungsart, Kündigung und dem Wechsel der Krankenkasse wird die Ohm über die entsprechenden elektronischen Meldungen von der Krankenkasse informiert.
Bei einem Ausbleiben der Zahlung der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge kann Ihnen die Rückmeldung oder Einschreibung versagt werden.
 

Weitere interessante Infos:

Hinweis: An der Hochschule werden keine Beglaubigungen vorgenommen!

Auch wenn die Einschreibung inzwischen rein digital erfolgt, kann jederzeit die Vorlage der Originale / amtlich beglaubigter Kopien verlangt werden.


Amtlich beglaubigen kann jede öffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt:

  • Behörden
  • Notare
  • öfffentlich-rechtlich organisierte Kirchen


Nicht anerkannt werden Beglaubigungen von folgenden Stellen (auch wenn sie ein Siegel führen):

  • Rechtsanwälte
  • Verein
  • Wirtschaftsprüfer
  • Buchführer

Eine nicht ordnungsgemäße Beglaubigung hat den Verfahrensausschluss zur Folge!      

 

Notwendige Inhalte

Die amtliche Beglaubigung muss mindestens enthalten:

  • einen Vermerk, der bescheinigt, dass die Kopie/Abschrift mit dem Original übereinstimmt  = Beglaubigungsvermerk
  • die Unterschrift des Beglaubigenden und
  • den Abdruck des Dienstsiegels. Ein Dienstsiegel enthält in der Regel ein Emblem. Ein einfacher Schriftstempel genügt nicht!

 

Genügt die Beglaubigung den genannten Anforderungen nicht, erkennt die Hochschule den Beleg nicht an. Bitte achten Sie selbst darauf, dass die Beglaubigung der Form entspricht. Weisen Sie die Stelle, welche die Beglaubigung vornimmt ggf. auf die Form der Beglaubigung hin.

Besteht die Kopie /Abschrift aus mehreren Einzelblättern, muss nachgewiesen sein, dass jede Seite von derselben Urkunde stammt. Es genügt, wenn nur eine Seite mit dem Beglaubigungsvermerk und der Unterschrift versehen ist, sofern alle Blätter (z.B. schuppenartig) übereinandergelegt, geheftet und so überstempelt werden, dass auf jeder Seite ein Teil des Dienstsiegels erscheint. Natürlich kann auch jede Seite gesondert beglaubigt werden. Achten Sie in jedem Fall darauf, dass auf jeder Seite des Originals Ihr Name steht. Ist er nicht überall angegeben, muss er in die Beglaubigungsvermerke aufgenommen werden, zusammen mit einem Hinweis auf die Art der Urkunde.

Befinden sich auf der Vorder- und Rückseite eines Blattes eine Kopie und kommt es auf Inhalt beider Seiten an, muss sich der Beglaubigungsvermerk auf die Vorder- und Rückseite beziehen (z.B.: "Hiermit wird beglaubigt, dass die vor -/umstehende Kopie mit dem Original übereinstimmt"). Ist dies nicht der Fall, müssen Vorder- und Rückseite gesondert beglaubigt sein.