28.06.2022

IStR Round Table zum Schwerpunktthema „Betriebsstätte“

In Kooperation zwischen der Steuerberaterkammer Nürnberg (StBK Nbg.) und dem Verein zur Förderung des Steuerstudiums an der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm („Netzwerk Steuern e. V.“)

Nach einer längeren pandemiebedingten „Pause“ ist der IStR Round Table am 28. Juni 2022 in die vertrauten Räume der Steuerberaterkammer Nürnberg zurück gekehrt, um der aktuellen Entwicklung im Internationalen Steuerrecht Rechnung zu tragen. Das von Prof. Dr. Christian Schmidt ins Leben gerufene Format etablierte sich bereits „vor Corona“ zu einer Netzwerk-Plattform, auf der Interessierte und Fachexperten/-innen des Internationalen Steuerrechts den fachlichen Austausch über grenzüberschreitende Praxisfälle persönlich nutzen und pflegen. Aufgrund der Unterstützung durch die Steuerberaterkammer Nürnberg kann diese Fachveranstaltung sogar als Fortbildung für Fachberater „Internationales Steuerrecht“ angerechnet bzw. berücksichtigt werden.

Nach einleitenden Begrüßungsworten gab Prof. Dr. Christian Schmidt (TH Nbg. GSO, „Netzwerk Steuern e.V.“ und Moderator des „IStR Round Table“) sogleich ein „aktuelles Update“ zu der momentan stattfindenden Neuordnung im Internationalen Steuerrecht: In seinem Bericht informierte er die TN/-innen über die OECD-Arbeiten bei Säule I und II. Zur Erinnerung sei erwähnt, dass Prof. Dr. Christian Schmidt in der Fachzeitschrift „Internationales Steuerrecht (IStR)“ einen „Bericht über die öffentliche Konsultation bei der OECD zum GloBE-Konzept („Säule 2“) am 09.12.2019“ veröffentlichte (in: IStR 2020, S. 136 ff.).

Zudem stellte der Moderator den Schlussantrag des Generalanwalts Anthony Michael Collins v. 10.3.2022 (C-538/20, Finanzamt B/W AG, IStR 2022, S. 240) zum Thema der „finalen Verluste“ vor: Sollte der EuGH dem Schlussantrag nämlich folgen, wäre dies eine Abweichung seiner bisherigen Rechtsprechung, d. h. finale Verluste einer DBA-Freistellungsbetriebsstätte würden in diesem Fall zukünftig steuerlich quasi „untergehen“! Im Zusammenhang mit dem Schwerpunktthema stellte der Moderator überdies den TN/-innen die praxisorientierte Frage: „Quo vadis, Betriebsstätte?“ - und erläuterte die Fragestellung anhand von zwei FG-Urteilen, die derzeit in einem Revisionsverfahren beim BFH anhängig sind.

Daran anschließend übergab der Moderator das Wort an unseren Alumnus Matthias Becker (Director bei der WTS Wirtschaftstreuhand Steuerberatungsgesellschaft mbH), der aus unterschiedlichen Blickwinkeln in fachlich hervorragender Weise „Top-Aktuelles“ aus der steuerlichen Beratungspraxis - insbesondere zum Thema der Hinzurechnungsbesteuerung -  beleuchtete.

Das Schwerpunktthema „Betriebsstätte“ aus umsatzsteuerlicher Sicht fortsetzend, besprach unsere Alumna Christine Hohenstein (Siemens AG) das aktuelle EuGH-Urteil v. 07.04.2022 in der Rechtssache C-333/20 „Berlin Chemie A. Menarini“ (IStR 2022, S. 322), das für die Praxis sehr interessant und relevant hinsichtlich der weiteren Präzisierung des Begriffs der „festen Niederlassung“ ist.

Die fachlichen Vorträge abrundend, berichtete Daniel Then (Senior Manager bei der WTS Wirtschaftstreuhand Steuerberatungsgesellschaft mbH) über Erfahrungswerte aus Betriebsprüfungen bei Inbound-Betriebsstätten; hierzu erläuterte er u. a. zwei wichtige Praxisbeispiele: zum einen zur Klassifikation einer Bau- und Montagebetriebsstätte und zum anderen zur Währungsumrechnung bei Inbound-Betriebsstätten.

Im Anschluss an diese Vorträge fand der gewohnte kollegiale Fachaustausch statt. Dabei werden von den Teilnehmern grenzüberschreitende steuerliche Praxisfälle selbst vorgestellt und in der „IStR Runde“ diskutiert. So schilderte Hermann Endres (Steuerkanzlei Endres und Wiedemann „mew-tax“) einen interessanten und spannenden Fall zu § 6 AStG bzgl. der „Wegzugsbesteuerung“ mit Schwerpunkt einer möglichen Stundung. Abschließend hat noch ein aussichtsreicher und guter (Kontakt-)Austausch unter den Teilnehmern stattgefunden, wobei weitere mögliche Kooperationsmöglichkeiten mit steuerlichen Vertretern aus der Beratungspraxis ins Auge gefasst worden sind.

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