29.06.2021

Fortsetzung des neuen Formats für „Freunde“ des Internationalen Steuerrechts „IStR Round Table“

„IStR Round Table“ in Kooperation zwischen der Steuerberaterkammer Nürnberg (StBK Nbg.) und dem Verein zur Förderung des Steuerstudiums an der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm („Netzwerk Steuern e.V.“).

Nach einer durch die Corona-Pandemie bedingten längeren Zwangspause konnte der IStR Round Table am 29. Juni 2021 in den Räumen der Steuerberaterkammer - unter Beachtung der Hygiene- und Abstandsregeln - wieder aufgenommen werden, um der aktuellen Entwicklung im Internationalen Steuerrecht Rechnung zu tragen. Das von Prof. Dr. Christian Schmidt ins Leben gerufene Format etablierte sich „vor Corona“ zu einer Netzwerk-Plattform, auf der Interessierte und Fachexperten/-innen des Internationalen Steuerrechts den fachlichen Austausch über grenzüberschreitende Praxisfälle nun auch „während Corona“ persönlich nutzen und pflegen.

Nach einleitenden Begrüßungsworten wies Prof. Dr. Christian Schmidt (TH Nbg. GSO, „Netzwerk Steuern e.V.“ und Moderator des „IStR Round Table“) darauf hin, dass der IStR Round Table in einem neuen Format mithilfe der Steuerberaterkammer Nürnberg angeboten werden könne: ab sofort zähle der IStR Round Table auch als Fortbildungsveranstaltung und könne somit als Fortbildung für Fachberater „Internationales Steuerrecht“ angerechnet bzw. berücksichtigt werden. Nach diesem Hinweis informierte der Moderator selbst über die besonderen Entwicklungen im Internationalen Steuerrecht zum Ende der Legislaturperiode hin (u. a. ATAD-Umsetzungsgesetz, Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz und Steueroasen-Abwehrgesetz). Darüber hinaus gab der Moderator Einblick in die aktuellen Entwicklungen bei den OECD-Arbeiten zur Neuordnung des IStR („Säule I und II“) und die Umsetzung des sog. Multilateralen Instruments („MLI“) - zur Erinnerung sei erwähnt, dass Prof. Dr. Christian Schmidt in der Fachzeitschrift „Internationales Steuerrecht (IStR)“ einen „Bericht über die öffentliche Konsultation bei der OECD zum GloBE-Konzept („Säule 2“) am 09.12.2019“ veröffentlichte (in: IStR 2020, S. 136 ff.). Daran anschließend übergab der Moderator das Wort an Dr. Klaus Dumser (Partner bei WTS Wirtschaftstreuhand Steuerberatungsgesellschaft mbH), der ausführlich Bericht über das neue Optionsmodell nach § 1a KStG im internationalen Kontext erstattete und diesbzgl. auf die „Fußangeln“ hinwies. Nach diesem Modell sei es für bestimmte Personengesellschaften in Zukunft zwar per Antrag möglich, dass bestimmte Personengesellschaften wie eine Kapitalgesellschaft besteuert werden können - unter Berücksichtigung nationaler und internationaler steuerlicher Chancen. Sofern eine „optierende Gesellschaft“ aber Muttergesellschaft von ausländischen Tochtergesellschaften sei, gebe es Probleme bei den DBA-Vergünstigungen, und auch die Anwendung der Mutter-Tochter-Richtlinie („MTR“) bzw. Zinsen- und Lizenzgebühren-Richtlinie („ZLR“) scheide aus. An diesen spannenden Vortrag anknüpfend, stellte Christine Hohenstein (Siemens AG) - unsere Alumna, die mit ihrer großen Umsatzsteuerkompetenz wieder diesen Part mit ihrer lebendigen Vortragsweise hervorragend abdeckte - das für die Beratungspraxis bedeutsame EuGH-Urteil „Titanium“ (v. 03.06.2021, C-931/19) zur umsatzsteuerlichen Begründung einer Betriebsstätte vor. Damit bildete sie die Brücke zu einem aktuell für die Praxis bedeutsamen Fall (Urteil FG Berlin-Brandenburg), der von Prof. Dr. Christian Schmidt vorgetragen wurde. In diesem Zusammenspiel der beiden Referenten wurde die wichtige Abgrenzung der umsatzsteuerlichen Betriebsstätte („feste Niederlassung“) von der ertragsteuerlichen Betriebsstätte den Teilnehmern anschaulich vor Augen geführt. Christine Hohenstein hat ihren Vortrag abgerundet, indem sie in ihren Ausführungen die Bedeutung aktueller EuGH-Rechtsprechung für die umsatzsteuerliche Organschaft herausstellte und inhaltlich auf das Mehrwertsteuer-Digitalpaket einging. Zum Abschluss des IStR Round Table erfolgte ein - in gewohnter Weise - kollegialer Austausch zu (von den Teilnehmern selbst) vorgestellten, nicht weniger interessanten Praxis-Fallstudien: So brachte Hermann Endres (Steuerkanzlei Endres und Wiedemann „mew-tax“) einen bedeutungsvollen Praxisfall zum Thema „steuerliche Behandlung von director´s fee unter Beachtung des DBA mit Singapur“ ein, ehe Rudolf Kettel die Zuhörer über den aktuellen Sachstand seines aufschlussreichen Falls zum Thema der „Hinzurechnungsbesteuerung einer schweizerischen „Immo-AG“ informierte. Beide Fallstudien führten unter den Teilnehmern und Teilnehmerinnen des IStR Round Table zu einer lebendigen Fach-Diskussion mit jeweiligen Problem-Lösungsansätzen aus unterschiedlichen Blickwinkeln, die in fachlich herausragender Weise unser Alumni Matthias Becker (WTS Wirtschaftstreuhand Steuerberatungsgesellschaft mbH) beleuchtete.

Im Nachgang zu dieser Veranstaltung ist es nach wie vor sehr erfreulich festzustellen, dass unter den Teilnehmern/-innen ein sehr guter Kontaktaustausch stattgefunden hat; der Verein steht aufgrund dieser Veranstaltungsreihe in einem sehr vielversprechenden Austausch hinsichtlich weiterer Kooperationsmöglichkeiten mit steuerlichen Vertretern aus der Beratungspraxis.
Der nächste „IStR Round Table“ wird in den Räumen der StBK Nbg. veranstaltet am:
Dienstag, 19.10.2021, 15.00 Uhr bis ca. 17.30 Uhr.

(Bitte beachten Sie, dass zu dieser Veranstaltung - wegen der Anrechnungsmöglichkeit als Fortbildungsveranstaltung für Fachberater „Internationales Steuerrecht“ - eine Seminargebühr in Höhe von EUR 45 seitens der StBK erhoben wird.)

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