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Informationen für gastgebende Fakultäten und Institute

Planen Sie, eine Gastwissenschaftlerin oder einen Gastwissenschaftler an Ihre Fakultät oder Ihr Institut einzuladen?
Wir unterstützen Sie dabei. Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen zu den notwendigen Schritten sowie hilfreiche Hinweise zu relevanten Formalitäten. 

Erforderliche Unterlagen für die Einladung einer Gastwissenschaftlerin oder eines Gastwissenschaftlers

Vertrag über einen Gastaufenthalt

Für die Aufnahme einer Gastwissenschaftlerin oder eines Gastwissenschaftlers ist ein Vertrag zwischen der Technischen Hochschule Nürnberg und dem Gast erforderlich. 

  • Bitte verwenden Sie hierfür das Dokument „Vertrag Gastaufenthalt DE“ im Mitarbeiter-Portal „Digital Workplace“ (DWP).
  • Eine englische Übersetzung des Vertrags steht ebenfalls in DWP zur Verfügung: Vertrag Gastaufenthalt - Contract for a Guest Stay. Bitte beachten Sie, dass die deutsche Version rechtlich verbindlich ist.

Hinweise zu IT-Zugängen und zur Nutzung der Bibliothek

Allgemeine Informationen zu IT-Zugängen für Gastaufenthalte und zur Nutzung der Bibliothek finden Sie auf Seite 5 des Gastvertrages.

Einladungsschreiben

Um Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler offiziell zu einem Aufenthalt an unserer Hochschule einzuladen, ist die Erstellung eines Einladungsschreibens erforderlich. Dieses Schreiben erfüllt mehrere zentrale Funktionen:

  • Formelle Bestätigung der Einladung sowie des geplanten Aufenthaltszeitraums
  • Darlegung des Zwecks des Aufenthalts (z. B. Forschung, Lehre, Kooperation)
  • Bereitstellung wichtiger Informationen wie organisatorische Details, finanzielle Regelungen und Ansprechpartner
  • Unterstützung bei Visa-Anträgen, da Behörden in der Regel ein offizielles Einladungsschreiben verlangen

Eine Übersicht der wichtigsten Punkte, die ein Einladungsschreiben enthalten sollte, sowie Formulierungsvorschläge in deutscher und englischer Sprache finden Sie im Dokument IO_2054 „Einladung Gatswissenschaftler“ im DWP.

Aufnahmevereinbarung

Für Gastwissenschaftlerinnen und Gastwissenschaftler aus Nicht-EU-Ländern ist in der Regel eine „Aufnahmevereinbarung / Hosting Agreement“ erforderlich. Dieses Dokument wird für die Visumsbeantragung benötigt und muss vom Vizepräsidenten für Internationalisierung unterzeichnet werden. Die entsprechende Vorlage finden Sie hier:

BAMF - Bundesamt für Migration und Flüchtlinge - Infothek - Aufnahmevereinbarung (Hosting agreement) nach § 18d Aufenthaltsgesetz

Versicherungen

Im Gastvertrag ist festgelegt, dass für den gesamten Aufenthalt an der Technischen Hochschule Nürnberg sowohl eine gültige Krankenversicherung als auch eine private Haftpflichtversicherung für einen Gastwissenschaftler oder eine Gastwissenschaftlerin verpflichtend erforderlich sind.

Die Haftpflichtversicherung ist besonders wichtig, da sie vor finanziellen Risiken schützt, die durch unbeabsichtigte Schäden an Dritten entstehen können – insbesondere bei Arbeiten im Labor oder der Nutzung technischer Geräte. So sind die Gäste im Falle eines Missgeschicks während Ihrer Forschungstätigkeit abgesichert.

Es gibt Versicherungsangebote, die mehrere Bereiche kombinieren, wie Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung in einem Paket. Ein Beispiel hierfür ist die DAAD-Gruppenversicherung, die speziell für internationale Forschende und Gastwissenschaftler konzipiert wurde.

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Olga Strobel Olga Strobel