Semesterbeiträge für Studierende aus Nicht-EU-Ländern

Die Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm (Ohm) erhebt ab dem Wintersemester 2024/25 gemäß Art. 13 Abs. 3 Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) eine Gebühr in Höhe von 500,00 Euro pro Semester für Studierende aus Nicht-EU-Ländern, die ihr Studium in einem der folgenden drei internationalen Studiengänge beginnen:

  • Bachelorstudiengang International Business and Technology (B-IBT)
  • Bachelorstudiengang Mechanical Engineering (B-MEC)
  • Masterstudiengang Design for Digital Futures (M-DDF)

Die Einführung dieser Semesterbeiträge dient der weiteren Verbesserung der Studienbedingungen für internationale Studierende, insbesondere in den Bereichen

  • Lehre (z.B. Sprachkurse, englischsprachige Lehrveranstaltungen, hybride Lehrmöglichkeiten) und
  • Studierendenservice (z.B. Information und Betreuung vor und nach der Zulassung, Informationen und Unterstützung bei der Wohnungssuche, Unterstützung bei Fragen zu Studium und Aufenthalt in Deutschland, Veranstaltungen rund um das praktische Studiensemester, Abschlussarbeiten, Bewerbung und Berufseinstieg)

Das Studium in einem grundständigen Bachelor- oder Masterstudiengang an der Ohm ist frei von der Zahlung eines Semesterbeitrages,

  • für alle Studierenden, die vor Wintersemester 2024/25 bereits in einem grundständigen Bachelor- oder Masterstudiengang der Ohm immatrikuliert sind. Die Befreiung gilt bis zum Abschluss dieses Studiengangs.
  • für Studierende mit deutscher Staatsbürgerschaft.
  • für Studierende mit einer Staatsbürgerschaft eines Mitgliedsstaates des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR, umfasst die Mitgliedsstaaten der EU sowie Island, Liechtenstein und Norwegen),
  • für Studierende aus Staaten, mit denen entsprechende Abkommen bestehen.
  • für Studierende mit einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur, Fachabitur) oder einem grundständigen Studienabschluss (z.B. Bachelor), der im deutschen Bildungssystem erworben wurde.

Beitragsfrei bleiben zunächst die auf dieser Seite nicht genannten grundständigen Bachelor- und Masterstudiengänge der Ohm sowie sonstige grundständige Studien (Modulstudien und Zusatzstudien).

Abweichendes gilt für Weiterqualifizierungs- und Weiterbildungsangebote (im Folgenden zusammengefasst als Weiterbildungsangebote bezeichnet) der Ohm. Detaillierte Informationen zur Kostenerhebung im Bereich der Weiterbildung finden Sie auf den einschlägigen Seiten der Weiterbildungsangebote sowie auf der Homepage der Ohm Professional School und der E-Beratung.

Nähere Informationen zu den Semesterbeiträgen für Studierende aus Nicht-EU-Ländern finden Sie nachfolgend im Bereich der FAQs.

FAQs zur Erhebung von Semesterbeiträgen für Studierende aus Nicht-EU-Ländern

Die Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm, die Ohm, ist eine Hochschule mit starker regionaler Verankerung in einem global vernetzten Lebens-, Wirtschafts- und Wissenschaftsumfeld. Zur Steigerung ihrer Attraktivität für Talente aus der ganzen Welt wird die Ohm ihre englischsprachige Lehre ausweiten, vor allem durch die Einführung weiterer englischsprachiger Studiengänge.

Durch die Erhebung von Semesterbeiträgen werden die Studienbedingungen für alle Studierenden aus dem Ausland verbessert, vor allem durch die Weiterentwicklung von Sprachkursen, der englischsprachigen Lehre und der Beratungs- und Unterstützungsangebote. Das Ziel ist es, bestmögliche Bedingungen für einen erfolgreichen Studienabschluss aller Studierenden der Ohm zu schaffen.

Die Semesterbeiträge für Studierende aus Nicht-EU-Ländern dienen der finanziellen Teilhabe am deutschen Bildungssystem. Deutsche und Studierende aus dem EU Ausland leisten diesen finanziellen Beitrag indirekt auf Grundlage von staatlichen und zwischenstaatlichen Regelungen und Vereinbarungen.

Grundlage für die Erhebung der Semesterbeiträge ist die Satzung zur Erhebung von Gebühren und Entgelten an der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm (OhmGebEntS) sowie das Gebühren-, Auslagen- und Entgeltverzeichnis der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm (OhmGEVz). Die jeweils aktuellen Fassungen finden Sie im Bereich Allgemeine Rechtsvorschriften der Ohm.

Studierende, mit einer Staatsangehörigkeit außerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), die ihr Studium ab dem Wintersemester 2024/2025 in einem der drei folgenden internationalen Studiengänge beginnen:

  • Bachelorstudiengang International Business and Technology (B-IBT)
  • Bachelorstudiengang Mechanical Engineering (B-MEC)
  • Masterstudiengang Design for Digital Futures (M-DDF)

Ausgenommen von der Beitragspflicht sind folgende „Befreite Personengruppen“:

Gruppe 1: Bestandsstudierende der Ohm sowie Studierende mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung

  • Alle Studierenden, die ihr Studium bereits vor Wintersemester 2024/2025 an der Ohm begonnen haben und deshalb bereits in einem Studiengang an der Ohm immatrikuliert sind. Sie können ihr Studium in diesem Studiengang kostenlos abschließen.
  • Studierende mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung oder mit erfolgreichem Abschluss eines Studiums mit einer Regelstudienzeit von mindestens 6 Semestern an einer deutschen Hochschule. Die Abschlussprüfung in einem Studienkolleg gilt nicht als deutsche Hochschulzugangsberechtigung.
  • Studierende in Studiengängen mit Abschluss Staatsexamen oder Studierende in grundständigen Modulstudien und Zusatzstudien.

Gruppe 2: Studierende mit studienerschwerender Behinderung

Gruppe 3: Studierende in bestimmten Austausch- und Kooperationsangeboten der Ohm

Es besteht die Möglichkeit der Befreiung von der Studiengebühr, wenn den jeweiligen Programmen eine entsprechende Regelung zugrunde liegt.

Gruppe 4: Personen mit einer bestimmten Staatsbürgerschaft

  • Deutschland
  • Alle Mitgliedsländer des EWR (= EU-Mitgliedsländer und Island, Liechtenstein und Norwegen)
  • Alle Länder mit entsprechenden Abkommen

Gruppe 5: Personen mit gefestigtem Inlandsbezug (unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft)                                                                                                         

Gefestigter Inlandsbezug bedeutet langfristiges Aufenthaltsrecht, d.h.

  • die oder der Studierende hat sich selbst vor Beginn des Studiums insgesamt mindestens 5 Jahre in Deutschland aufgehalten und war rechtmäßig erwerbstätig oder
  • mindestens ein Elternteil des Studierenden war insgesamt mindestens 3 Jahre während der letzten 6 Jahre in Deutschland und rechtmäßig erwerbstätig.

Gruppe 6: Asylberechtigte und anerkannte Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951

Asylbewerberinnen und -bewerber sind aufgrund dieses Status nicht von vornherein von der Beitragspflicht befreit.

 

Bitte beachten Sie, dass für den Bereich der Weiterbildung abweichende Regelungen gelten. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des jeweiligen Weiterbildungsangebots.

Aufgrund weiterer Rechtsvorschriften, Vereinbarungen oder zwischenstaatlicher Abkommen gelten folgende Sonderregeln für Studierende mit Staatsangehörigkeit der Schweiz, Türkei oder dem Vereinigten Königreich.

Diese Bestimmungen gelten immer zusätzlich zu den genannten Befreiungs- und Erlassgründen.

Personen aus der Schweiz

Studierende mit schweizerischer Staatsangehörigkeit sind grundsätzlich beitragspflichtig.

Eine Befreiung kann sich ergeben, wenn sie über ein sonstiges Aufenthaltsrecht verfügen. Dazu gehört beispielsweise eine abhängige Beschäftigung oder die Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit in Deutschland. Die Befreiung kann im Einzelfall auch für Familienangehörige greifen.

Studierende aus der Türkei

Studierende mit türkischer Staatsangehörigkeit sind grundsätzlich beitragspflichtig.

Eine Befreiung von der Beitragspflicht ist möglich, wenn ein gefestigter Inlandsbezug nachgewiesen wird:

  • Mindestens ein Elternteil wohnt zum Zeitpunkt der Bewerbung in Deutschland und
  • das in Deutschland wohnhafte Elternteil ist aktuell seit mindestens einem Jahr ununterbrochen und rechtmäßig in Deutschland abhängig beschäftigt oder war dies in der Vergangenheit mindestens ein Jahr und
  • die Bewerberin oder der Bewerber wohnt zum Zeitpunkt der Bewerbung mit Haupt- oder Nebenwohnsitz bei dem Elternteil, das oben genannte Kriterien erfüllt.

Andernfalls ist das Studium für Personen aus der Türkei beitragsbpflichtig.

Studierende aus dem Vereinigten Königreich

Studierende mit Staatsangehörigkeit des Vereinigten Königreichs sind grundsätzlich beitragspflichtig.

Studierende mit Staatsangehörigkeit aus dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland sind dann von den Semesterbeiträgen für internationale Studierende befreit, wenn sie bereits vor dem 31.12.2020 („Brexit“) ihren Wohnsitz in Deutschland begründet haben. Dies kann unter bestimmten weiteren Voraussetzungen auch für Familienangehörige gelten.

Andernfalls ist das Studium für Personen aus dem Vereinigten Königreich beitragspflichtig.

Ukrainische Studierende sind grundsätzlich beitragspflichtig.

Wenn sie jedoch nachweisen können, dass sie am 24.02.2022 oder später in der Ukraine wohnhaft waren und erklären, das Land aufgrund des Krieges verlassen zu haben, können sie einen Härtefallantrag stellen. Die Hochschule wird dann im Einzelfall prüfen, ob die Semesterbeiträge gestundet, reduziert oder sogar erlassen werden können (siehe auch Berücksichtigung besonderer Umstände und Härtefälle (Härtefallantrag)).

Während einer Beurlaubung gemäß § 24, 25 Satzung über das Verfahren der Hochschulzulassung, Immatrikulation, Rückmeldung, Beurlaubung und der Exmatrikulation an der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm (HZIS) sind Studierende für die Dauer ihrer Beurlaubung von der Erbringung der Semesterbeiträge befreit. Die jeweils aktuelle Fassung der genannten Rechtsvorschrift finden Sie im Bereich Allgemeine Rechtsvorschriften der Ohm.

Der Beitrag beträgt 500,00 Euro pro Semester in den drei internationalen Studiengängen

  • Bachelorstudiengang International Business and Technology (B-IBT)
  • Bachelorstudiengang Mechanical Engineering (B-MEC)
  • Masterstudiengang Design for Digital Futures (M-DDF)

Bitte beachten Sie, dass zusätzlich der Studierendenwerkbeitrag in der jeweils aktuellen Höhe pro Semester entrichtet werden muss.

Für alle anderen grundständigen Bachelor- und Masterstudiengänge der Ohm muss lediglich der Studierendenwerkbeitrag in der jeweils aktuellen Höhe pro Semester entrichtet werden.

Die Semesterbeiträge für internationale Studierende werden ab dem Wintersemester 2024/25 von Studierenden erhoben, die ihr Studium in einem der folgenden drei internationalen Studiengänge an der Ohm beginnen:

  • Bachelorstudiengang International Business and Technology (B-IBT)
  • Bachelorstudiengang Mechanical Engineering (B-MEC)
  • Masterstudiengang Design for Digital Futures (M-DDF)

Alle Studierenden, die vor Wintersemester 2024/25 bereits in einem grundständigen Studiengang an der Ohm immatrikuliert sind, müssen für ihr weiteres Studium in diesem Studiengang keine Semesterbeiträge bezahlen.

Ebenfalls nicht unter die Beitragspflicht fallen die sonstigen grundständigen Bachelor- und Masterstudiengänge der Ohm.

Die Einführung der Semesterbeiträge für Studierende aus Nicht-EU-Ländern dient der weiteren Verbesserung der Studienbedingungen für alle internationalen Studierende in den Bereichen Lehre und Studierendenservice.

Neben der Weiterentwicklung der deutsch- und englischsprachigen Lehre steht die Ausweitung und Verbesserung der Beratungs- und Unterstützungsangebote vor Studienbeginn, während des Studiums und beim Übergang nach dem Studium im Fokus.

Die Studierendenschaft der Ohm wird durch ihre Studierendenvertretung eng in Entscheidungen über die Verwendung der Einnahmen aus den Semesterbeiträgen involviert. So wird sichergestellt, dass die Semesterbeiträge zielgerecht eingesetzt werden.

Nähere Informationen zur Finanzierung des Studiums finden Sie hier.

Internationalität und Diversität prägen das Leitbild der Ohm. Entsprechend ist es für uns als Hochschule wichtig, die Erhebung der Semesterbeiträge sozialverträglich auszugestalten. Die satzungsrechtlichen Grundlagen für die Erhebung der Beiträge enthalten daher Regelungen, die eine umfassende Berücksichtigung des Einzelfalles ermöglichen sollen. Den betroffenen Studierenden wird so die Möglichkeit eröffnet, etwaige Gründe, die eine Ermäßigung oder sogar das Absehen von Semesterbeiträgen im Einzelfall rechtfertigen können, vorzutragen.

Berücksichtigung besonderer Umstände und Härtefälle (Härtefallantrag)

Die sozialverträgliche Erhebung der Semesterbeiträge erfordert stets eine angemessene Berücksichtigung des Einzelfalles, um unbillige Härten abwenden zu können. Vor diesem Hintergrund steht es den beitragspflichtigen Personen offen, etwaige Gründe, die aus ihrer Sicht besondere Härten begründen und daher eine Ermäßigung oder eine Befreiung von den zu erbringenden Beiträgen rechtfertigen, vorzutragen. Die Hochschule wird anhand dieser vorgetragenen Gründe geeignete Maßnahmen wie beispielsweise eine Stundung, Ermäßigung oder Erlass der Semesterbeiträge im Einzelfall prüfen.

Derlei Ausnahmen werden seitens der Ohm ausschließlich auf Antrag geprüft. Die Antragstellerin oder der Antragsteller ist verpflichtet, sämtliche Umstände, die aus ihrer oder seiner Sicht Ausnahmen von der Beitragspflicht begründen können, selbstständig vorzulegen. Etwaige Unterlagen oder Dokumente sind dem Antrag beizufügen. Die Ohm ist berechtigt, im Rahmen ihrer Prüfung auch Originalunterlagen oder beglaubigte Abschriften anzufordern.

Kontakt

Bei Fragen zu den Semesterbeiträgen für Studierende aus Nicht-EU-Ländern kontaktieren Sie bitte:

Ohm International School

ohm-internationalatth-nuernbergPunktde