01.04.2022

Neue Coronaregeln ab 3. April 2022

3G-Regelung an der TH Nürnberg fällt, Maskenpflicht bleibt bestehen.

Mit Inkrafttreten der 16. Bayerischen Infektionsschutzverordnung am 3. April 2022 ändern sich auch die Regelungen an der TH Nürnberg. 

Ab dem 3. April 2022 ist 3G aufgehoben, das bedeutet für den Zugang zur TH Nürnberg sind keine Nachweise über Impfung, Genesenenstatus oder Test mehr nötig, die Kontrollen finden entsprechend nicht mehr statt. Selbstverständlich gilt im Corona-Krankheits- bzw. Quarantänefall nach wie vor ein Betretungsverbot. 

Die FFP2-Maskenpflicht hingegen bleibt an der TH Nürnberg weiterhin bestehen. Die Hochschulleitung beruft sich dafür auf ihr Hausrecht. Konkret bedeutet dies, dass überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann, FFP2-Maskenpflicht herrscht. Dies dürfte vor allem bei Lehrveranstaltungen, die in Präsenz abgehalten werden, der Fall sein. 

Schwangere können zukünftig wieder an Präsenzveranstaltungen teilnehmen, wenn sie dies möchten. Details dazu erhalten betroffene Studentinnen beim Hochschulservice für Familie, Gleichstellung und Gesundheit (HSFG). 

Vizepräsidentin Zitzmann hat die neuen Regelungen in einem kurzen Video zusammengefasst. 

 

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