20.02.2019

Faktencheck zu "Die Betreuungsfalle" bei Maischberger durch Prof. Dr. Martin Heckelmann

Wie einfach aber ist die Vorsorgevollmacht zu widerrufen und neu zu erteilen? Haben Betrüger hier tatsächlich leichtes Spiel, wie Annett Mau in der Sendung Maischberger in der ARD erklärte? Maischberger fragte bei Prof. Dr. Martin Heckelmann, der als Professor für Gesundheit und Pflege an der Technischen Hochschule Nürnberg tätig ist, im Anschluss an die Sendung am 20. Februar 2019 nach.

Er betont zunächst die symbolische Bedeutung der Vorsorgevollmacht, diese sei nämlich vor allem Ausdruck der Selbstbestimmtheit des betreffenden Menschen. Hierauf gründe sich auch die Formlosigkeit bei Erteilung und Widerruf. Wie bei jeder Vollmacht handele es sich auch hier um eine Frage des Vertrauens. Fälle von Missbrauch seien dennoch eher selten, so Prof. Dr. Martin Heckelmann.

"Unter Fachleuten gilt die Vorsorgevollmacht als bewährtes Instrument. Sie 'mit einem Federstrich' auszuhebeln und eine neue Vollmacht 'auf einem Bierdeckel' zu erteilen, ist nur mit hoher krimineller Energie und auch dann nur mit Glück möglich. Wer noch über genügend Urteilsvermögen verfügt, erkennt in der Regel Erbschleicher. Wer schon betreuungsbedürftig ist, kann ohne Zustimmung seines Bevollmächtigten oder Betreuers gar keine neue Vorsorgevollmacht mehr erteilen. Zudem achten gute Pflegeheime auf ihre Bewohner und stellen Fremde zur Rede, wenn sie sich den Bewohnern auffällig nähern. Die Einrichtungen selbst und ihre Mitarbeiter stellen keine Gefahr dar. Sie können ohne besondere staatliche Genehmigung keine Geschenke oder Vermächtnisse erhalten oder Erben werden."

Bei Maischberger wird engagiert diskutiert, Argumente werden ausgetauscht, es wird auch schon mal emotional und manchmal bleibt am Ende keine Zeit, um alles zu klären. Wenn Fragen offen bleiben, Aussagen nicht eindeutig waren oder einfach weitere Informationen hilfreich sein könnten, sird nach der Sendung noch einmal drauf geschaut im Faktencheck.

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