22.10.2021

Kammerfachtag der Steuerberaterkammer München mit Prof. Dr. Christian Schmidt

Im Rahmen des fachlich hochkarätig besetzten Kammerfachtags der Steuerberaterkammer München vom 22. Oktober 2021 wurde der aktuellen Entwicklung in der Besteuerung von Familienunternehmen und der Körperschaftsteuerreform nach dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts („KöMoG“) in interessanten und spannenden Vorträgen Rechnung getragen.

Im Anschluss an Jürgen Sievert (Partner der KPMG; Vortrag zu „Aktuelle ertragsteuerliche Themen bei Personen- und Kapitalgesellschaften“) setzte sich Prof. Dr. Christian Schmidt (Fachberater für Internationales Steuerrecht) - im Zusammenspiel mit Daniel Blöchle (Geschäftsführer und Partner der WTS) - mit den Chancen (und Risiken) nach dem sog. „Optionsmodell“ im Sinne des „KöMoG“ fachinhaltlich auseinander: Als Bindeglied zwischen der Technischen Hochschule Nürnberg GSO, Fachbereich Steuern, dem Verein „Netzwerk Steuern e. V.“ und der steuerberatenden Berufspraxis (als Partner of Counsel bei der WTS) referierte Prof. Dr. Christian Schmidt über die tiefgreifenden Neuerungen durch das Optionsmodell, die vornehmlich mittelständischen Unternehmen mit einem überschaubaren Gesellschafterkreis eine neue und interessante Wahlmöglichkeit der Besteuerungsform bietet. Die Einführung dieses Modells erlaubt Personenhandelsgesellschaften, die Besteuerung nach dem Körperschaftsteuergesetz per Antrag zu wählen (Option mit Wirkung ab 2022). Somit können die Vorteile der Personengesellschaft beim Gesellschaftsrecht, bei der Publizität und bei der Mitbestimmung mit der in vielen Fällen günstigeren Kapitalgesellschaftsbesteuerung kombiniert werden, ohne die Vorteile bei der Erbschaft- und Grundsteuer zu verlieren. Diese hybride Struktur kann und wird insbesondere in Inlandsfällen vorteilhaft sein, wobei sich die Vorteile in der Regel aus dem außersteuerlichen Bereich (Mitbestimmung, Publizität, Gesellschaftsrecht) ergeben werden.

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