Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken

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Erasmus Mobilität zu Fort - und Weiterbildungszwecken

Kurz erklärt: Erasmus Hochschulpersonal in Europa 
(Die von der Technischen Hochschule Nürnberg geförderten Kurzaufenthalte beschränken sich auf den europäischen Raum.)

Zum weiteren Ausbau der Internationalisierung der Hochschulen ermöglicht das Erasmus Programm Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal an europäischen Hochschulen und Unternehmen/Einrichtungen.


1) Was sind die Vorteile bzw. Ziele der Mobilität von Hochschulpersonal?

  • Aufenthalt auf der Basis eines vorab erstellten Arbeitsprogramms
  • Ermöglichung des Erwerbs von Wissen, spezifischen Kenntnissen oder neuen Perspektiven
  • Stärkung der eigenen Kompetenzen
  • Erwerb von interkulturellen Kompetenzen und Vertiefung von fremdsprachlichen Kenntnissen
  • Ausbau und Vertiefung von Netzwerken


2) Wer kann gefördert werden und was sind die Voraussetzungen für eine Förderung?

Die Ohm kann Personal (aus den verschiedensten Bereichen) an eine am Erasmus Programm teilnehmende europäische Hochschule oder ein Unternehmen bzw. eine Einrichtung entsenden.
Es ist in jedem Fall zu berücksichtigen, dass Gegenbesuche durch Kolleginnen und Kollegen von der jeweiligen Hochschule möglich sind. 
In der Personalmobilität können alle Mitarbeitende gefördert werden, die an der Ohm tätig sind und die über entsprechende und ausreichende Fremdsprachenkenntnisse (mind. B1/B2 Niveau) der Gasteinrichtung verfügen.


3) Was kann gefördert werden?

  • Die Auslandsaufenthalte dauern mindestens 2 Tage und maximal 60 Tage. Üblicherweise wird ein fachbezogener Auslandsaufenthalt eine Woche (5 Tage) dauern.
  • Der Erasmus Mobilitätszuschuss beinhaltet die Fahrt- und Aufenthaltskosten, welche als Stückkosten bezuschusst werden. Die Stückkosten werden vollständig an die Geförderten weitergegeben. Mögliche positive Differenzen von realen Kosten zu Stückkosten verbleiben bei den Geförderten und müssen von diesen ggf. persönlich versteuert werden.
  • Eine wiederholte Förderung ist grundsätzlich möglich, jedoch sollten vorrangig Zuschüsse an Personen vergeben werden, die noch keine Erasmus-Personalmobilität durchgeführt haben.
  • Eine parallele Förderung für gleichartige Kosten aus Mitteln anderer EU-Programme ist ausgeschlossen.
  • Personen mit einer Behinderung können zusätzliche Sondermittel beantragen.
  • Bei Durchführung mindestens eines der Mobilitätswege (Hin- oder Rückreise) auf emissionsarme Art und Weise (z.B. Zug, Bus, Fahrrad), wird ein Zuschuss für "Grünes Reisen/Green Travel" gewährt.


4) Wie wird der Zuschuss berechnet?

Der Zuschuss von Erasmus-Mobilitäten zu Fort- und Weiterbildungszwecken orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“).
Es gelten einheitliche Tagessätze für die Förderung durch deutsche Hochschulen.

a) Erasmus Stückkosten für Auslandsaufenthaltstage
Für Deutschland gelten folgende feste Tagessätze für drei Ländergruppen bis zum 14. Aufenthaltstag (ohne Reisetage), vom 15. bis 60. Aufenthaltstag (ohne Reisetage) beträgt die Förderung 70% der genannten Tagessätze.

Gruppe 1: für Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
180 Euro am Tag, ab dem 15. Tag 126 Euro

Gruppe 2: für Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
160 Euro am Tag, ab dem 15. Tag 112 Euro

Gruppe 3: für Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn
140 Euro am Tag, ab dem 15. Tag 98 Euro

b) Fahrtkosten
Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument (sog. Distance Calculator) ermittelt werden.

Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Beträge:

  • 0 km – 99 km mit 23 Euro
  • 100 km – 499 km mit 180 EUR - 210 Euro für Grünes Reisen
  • 500 km – 1.999 km mit 275 EUR - 320 Euro für Grünes Reisen
  • 2.000 km – 2.999 km mit 360 EUR - 410 Euro für Grünes Reisen
  • 3.000 km – 3.999 km mit 530 EUR - 610 Euro für Grünes Reisen
  • 4.000 km – 7.999 km mit 820 EUR
  • 8.000 km und mehr mit 1.500 EUR


Beispiel:
Aufenthalt Reise von Nürnberg nach Cádiz/Spanien von Montag bis Freitag:
Einfache Entfernung gemäß
Distance Calculator: 2005,99 km, daraus ergeben sich gemäß der o.a. Übersicht förderfähige Stückkosten für Hin- und Rückfahrt = 360 Euro. 
Der Aufenthaltskostenzuschuss für 5 anrechenbare Tage= 5 x 160 Euro = 800 Euro.
Der Gesamtzuschuss beträgt somit 1160 Euro.

Als Anfangsdatum des geförderten Aufenthaltszeitraums gilt der erste Tag, an dem die Teilnehmenden an der aufnehmenden Einrichtung anwesend sein müssen, das Enddatum ist der letzte Tag, an welchem die Teilnehmenden an der aufnehmenden Einrichtung anwesend sein muss. Die tatsächliche Dauer des Aufenthalts ist nach dessen Abschluss durch eine Bestätigung der aufnehmenden Einrichtung zu belegen.

5) THINK International - Das Programm der Technischen Hochschule Nürnberg zur Förderung Internationaler und Interkultureller Kompetenzen.

 Bewerbungen erfolgen im Rahmen vonTHINK International.

  • Bewerbungsantrag (einfach)
  • Motivationsschreiben, in welchem Sie Ihre Motivation, den Zweck/die Ziele sowie die Tätigkeiten und die erwarteten Ergebnisse der Erasmus Mobilität aufführen (max. 1 Seite lang)
  • Befürwortung durch die Führungskraft (formloses Schreiben, welches den Mehrwert für die Organisationseinheit erläutert)
  • Teilnahmebestätigung am Seminar „Interkulturelle Kompetenz für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Lehre und Verwaltung“ an der Ohm
  • Sprachnachweis/e
  • Falls vorhanden: Zusage/Einladungsschreiben der Zielhochschule bzw. Unternehmen/Einrichtung


Bewerbungsfristen:
Liegen alle erforderlichen Nachweise für den Bewerbungsantrag bereits vor, so ist eine Bewerbung jederzeit möglich. Ein Organisationsvorlauf von ca. acht Wochen ist jedoch zu berücksichtigen.
Liegen zum aktuellen Zeitpunkt noch keine Nachweise vor, ist eine Bewerbung jeweils zum Semesterbeginn möglich. So können die entsprechenden Nachweise über das Language Center oder ggf. eine andere Bildungseinrichtung rechtzeitig vor Antritt des Auslandsaufenthalts erbracht werden.

Die Auswahlkriterien richten sich u.a. nach dem Ziel und Zweck der Maßnahme für den/die Mitarbeiter/in, der Bedeutung für die Hochschule und ggf. für weitere Erasmus-Aktivitäten mit der jeweiligen Gasteinrichtung. Außerdem spielen fachliche Qualifikationen, sprachliche Kompetenz und Motivation eine Rolle.

Nach dem Auswahlprozess informiert das IO, ob die Maßnahme gefördert werden kann und das Arbeitsprogramm wird konkretisiert. Danach werden die entsprechenden Erasmus Unterlagen ausgefüllt.

6) Programmablauf und Erasmus-Formulare
Vor der Durchführung der Personalmobilität ist eine Erasmus Vereinbarung/Grant Agreement mit die Teilnehmenden, in der die Mobilitätsbedingungen (z.B. Bestätigung der Gasthochschule) und die Pflichten der Teilnehmenden (z.B. Rückzahlung bei Nichteinhaltung von Vertragsbestimmungen, Vorlage eines Berichts etc.) im Einzelnen erläutert sind, sowie eine
Mobilitätsvereinbarung zu Fort- und Weiterbildungszwecken/Training Mobility Agreement zu schließen.
Über das Portal Mitarbeiterservice Bayern ist spätestens acht Wochen vor der geplanten Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken ein Dienstreiseantrag zu stellen. Der genehmigte Dienstreiseantrag wird per Email an das International Office weitergeleitet.
Nach rechtzeitigem Erhalt des Dienstreiseantrags  werden alle o.a. relevanten Erasmus-Formulare vom IO bereitgestellt.
ACHTUNG:
Ohne gültig vorliegendem Dienstreiseantrag kann kein Erasmus-Zuschuss ermittelt werden.

 
Das Programm muss mindestens folgende Informationen enthalten:
- die allgemeinen bereits o.a. Ziele
- die erwarteten Ergebnisse aus der Fortbildung bzw. der Lernaktivität
- der zeitliche Ablauf der Mobilitätsphase

Die entsendende und die empfangende Einrichtung sind beide für die Qualität des Auslandsaufenthaltes verantwortlich.
Die tatsächliche Dauer des Aufenthalts ist nach dessen Abschluss durch eine
Bestätigung der aufnehmenden Einrichtung zu belegen.
Nach der Durchführung der Personalmobilität erhalten die Geförderten eine automatisch durch das Mobility Tool der Europäischen Kommission generierte Email mit der Aufforderung eine
EU-Survey-Onlineumfrage auszufüllen und einen ca. zweiseitigen Erfahrungsbericht in Prosaform zu erstellen.

 

Einige Angebote zu sogenannten „Erasmus Staff Weeks“ finden Sie unter: 

IMOTION ERASMUS+ Staff Weeks
ShipCon
DOREA Educational Institute
Englisch- u Spanischkurse in Barcelona
Staff Week Angebote von Partnerhochschulen 
 

 
7) Kontakt

Semsi Colak
Sprechzeiten telefonisch (0911/5880-4851), über MS-Teams oder offene Sprechstunde in Präsenz
Mittwoch 09.30 - 11.30 Uhr 
Donnerstag 13.00 - 15.00 Uhr 

 

Ergänzende Information und Beratung zu den Erasmus-Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie auch beim:


Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD)
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50
53115 Bonn
Tel: +49 (0)228/882-578
Fax: +49 (0)228/882-555
Email: eu-programmeatdaadPunktde
www.eu.daad.de