Studienschwerpunkte Unternehmensbesteuerung und Betriebswirtschaftliche Steuerlehre

Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zu den Studienschwerpunkten Unternehmensbesteuerung und Betriebswirtschaftliche Steuerlehre.

Beachten Sie bitte auch die aktuellen Aushänge an den Büros der Professorinnen und Professoren der Schwerpunkte. Bei offenen Fragen stehen wir Ihnen gerne während unserer Sprechstunden zur Verfügung.

Kritik und Anregungen zu diesen Seiten bitte direkt an Koordinatorin Prof. Dr. Susanne Schmidt-Pfeiffer.

 

Ausbildungsziel

Zielsetzung der beiden steuerrechtlichen Studienschwerpunkte Unternehmensbesteuerung und Betriebswirtschaftliche Steuerlehre im Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft ist es, den Studierenden eine qualifizierte, praxisorientierte Ausbildung bei verkürzter Studienzeit zu ermöglichen. In den beiden Schwerpunkten besteht ein differenziertes, praxisorientiertes Lehrangebot an nationalen und internationalen steuerrechtlichen Lehrveranstaltungen.

Den Studierenden werden Kenntnisse der wichtigen deutschen Steuergesetze, der Bilanzpolitik, des Bilanzsteuerrechts, des Internationalen Steuerrechts sowie der Rechtsformenwahl vermittelt. Das hierbei erworbene steuerrechtliche Wissen wird durch die anwendungsbezogenen Fallstudien erweitert und vertieft.  Die Studierenden werden in die Lage versetzt, mit Hilfe der Gesetze selbständig  steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten abzuleiten. In den Übungen werden durch komplexe Fragestellungen analytische Fähigkeiten vermittelt. 

Während der Studienschwerpunkt Unternehmensbesteuerung Grundlagen des deutschen und Internationalen Steuerrechts vermittelt, bietet der Studienschwerpunkt Betriebswirtschaftliche Steuerlehre eine weitergreifende Spezialisierung im Bereich der Unternehmensbesteuerung an. Beide Schwerpunkte können unabhängig voneinander und auch während eines Semester parallel besucht werden.

Anforderungsprofil

Die Studienschwerpunkte Unternehmensbesteuerung und Betriebswirtschaftliche Steuerlehre vermitteln Ihnen ein umfassendes und anwendungsorientiertes Wissen des nationalen und internationalen Steuerrechts. 

Sie sollten in der Lage sein, sich engagiert mit der Steuergesetzgebung auseinanderzusetzen. Im Basismodul wird bereits steuerrechtliches Grundwissen vermittelt, hierbei sollten Sie sich motiviert in die Themenfelder einarbeiten können. Aufbauend auf dieses Grundwissen wird ihnen in den Schwerpunkten steuerrechtliches Spezialwissen vermittelt, so dass Sie auch in der Lage sein werden, komplexe steuerrelevante Sachverhalte selbständig zu lösen. 

Die Studienschwerpunkte bieten zur Übung praxisbezogene Fallbeispiele an, in welchen Sie ihr analytisches Denkvermögen anwenden und ausbauen können. Ihnen wird die Bedeutung der wirtschaftlichen Wirkungseffekte von Steuern verdeutlicht.

Berufliche Perspektiven

Die Professoren/innen und Lehrbeauftragten der steuerrechtlichen Schwerpunkte im Bachelor- und im Masterstudiengang verfügen über umfangreiche  Praxiserfahrung. Der Kontakt zu renommierten Wirtschafts- und Beratungsunternehmen in der Metropolregion Nürnberg, die auch stark international ausgerichtet sind, bietet den Studierenden einen sehr guten Einblick in diese Branche. Die Studienschwerpunkte bieten eine qualifizierte, praxisorientierte steuerrechtliche Ausbildung und eine solide Basis für die Weiterbildung zum(r) Steuerberater/in oder Wirtschaftsprüfer/in.

Absolventen/innen haben beste Berufsaussichten in Wirtschaftsunternehmen, in Steuerberater-  oder Wirtschaftsprüfungskanzleien einzusteigen. Einsatzmöglichkeiten ergeben sich auch in der Unternehmensberatung oder in Steuer- und Rechtsabteilungen von Unternehmen. Fundierte Kenntnisse im Steuerrecht sind auch bei der Ausführung von leitenden Tätigkeiten sehr hilfreich.

Aufbauend auf die steuerrechtlichen Schwerpunkte des Bachelorstudiums bietet die TH Nürnberg im Rahmen des Masterstudienganges Betriebswirtschaft einen Schwerpunkt "Steuern und Rechnungswesen" an. Mehr Informationen finden Sie hierzu unter der Schwerpunktbeschreibung zum Master. Der Abschluss als Master qualifiziert für höhere Managementaufgaben und für wissenschaftliche Tätigkeiten.

 
Prüfungsvoraussetzungen zum(r) Steuerberater/in:

Die Zulassung zum Steuerberater-Examen nach einem Bachelorstudium setzt gem. § 36 I S. 2 StBerG eine praktische Tätigkeit von 3 Jahren voraus.

Die praktische Tätigkeit bei einem Masterstudium verkürzt sich um 1 Jahr auf insgesamt 2 Jahre, da die Studienzeiten beider Studiengänge gem. § 36 I S. 3 StBerG zusammengezählt werden.

Die Steuerberaterprüfung findet einmal im Jahr (Anfang Oktober) statt, so dass die Studiendauer fast mit der Zeitersparnis  durch das Masterstudium kompensiert werden kann.

 
Prüfungsvoraussetzungen zum(r) Wirtschaftsprüfer/in:
 
Die Zulassung zum Wirtschaftsprüfungsexamen nach einer Hochschulausbildung mit einer Regelstudienzeit von weniger als 8 Semestern setzt gem. § 9 I S. 3 WPO eine praktische Tätigkeit von 4 Jahren voraus.

Durch ein zusätzliches Masterstudium verkürzt sich die praktische Tätigkeit um 1 Jahr auf insgesamt 3 Jahre, da die Gesamtregelstudienzeit der Hochschulausbildung 8 Semester übersteigt.

Lehrangebot

 

Grundmodul
Nr.ModulSWSDozent/in
G7Betriebliche Steuern4B. Fischer/Schmidt-Pfeiffer/M.Hofmann
Schwerpunkt I Unternehmensbesteuerung
Nr.ModulSWSDozent/in
F10.1Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer4M. Hofmann
F10.2Einkommensteuer4Schlieper
Schwerpunkt II Betriebswirtschaftliche Steuerlehre
Nr.ModulSWSDozent/in
F10.1Rechtsformwahl und Bilanzssteuerrecht4Böhme/Schlieper
F10.2Internationales Steuerrecht und Fallstudien4M. Hofmann
Fachwissenschaftliche Qualifikationen
Nr.LehrveranstaltungSWSDozent/in
F18.20DATEV-Führerschein (mit Datev-Software)2Helbig
F18.29Existenzgründung - Rechtliche und steuerliche Aspekte2M.Hofmann

 

Lehrende

Name Kontakt
Michael Hofmann Michael Hofmann
Prof. Dr. jur.
Peter Schlieper Peter Schlieper
Prof. Dr.
Susanne Schmidt-Pfeiffer Susanne Schmidt-Pfeiffer
Prof. Dr.
Lothar Böhme Lothar Böhme
WP StB Prof.
Robert Helbig Robert Helbig
Dipl.-Kfm. Dr.
Stefan Strom Stefan Strom