Vernetzt werden betriebswirtschaftliches und juristisches Wissen.

 

Das Studium hat eine starke wirtschaftsrechtliche Ausrichtung und umfasst daher insbesondere folgendes Fächerangebot (Pflicht- und Wahlpflichtmodule):

  • Deutsches, Europäisches und Internationales Kapitalgesellschaftsrecht
  • Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
  • Vertragsmanagement
  • Banken und Versicherungen
  • Arbeitsrecht
  • Öffentliches Wirtschaftsrecht
  • Gesundheit und Pflege
  • Recht und Soziologie
  • English Law
  • Immaterialgüterschutz
  • Kollektives Arbeitsrecht und Sozialrecht
  • Bilanzsteuerrecht
  • Besteuerung der Personengesellschaften
  • Besteuerung der Kapitalgesellschaften und Konzernsteuerrecht
  • Steuerliches Verfahrensrecht
  • Regulierte Märkte

Sie verfügen am Ende über umfassende Kenntnisse auf dem Gebiet des Unternehmensrechts. Der Anteil der wirtschaftsjuristischen Module beträgt mindestens 54 ECTS und je nach Wahl der Wahlpflichtmodule und Einstufung des Vorstudiums bis zu 90 ECTS.

Das Studium ist nach der aktuellen SPO als Vollzeit-Präsenzstudium ausgerichtet. Ein Teilzeitstudium ist daher nicht möglich. Die Regelstudienzeit von drei Semestern kann aber unter bestimmten Umständen um zwei Semester überschritten werden, so dass eine Aufteilung der Module auf bis zu 5 Semester möglich ist.

Sie können zweimal ein Urlaubssemester beantragen und bleiben bei der Berechnung der Prüfungsfristen für Erstablegungen außer Ansatz. Wiederholungsfristen behalten Gültigkeit (Antrag auf Fristverlängerung ist aber möglich; der Antrag ist im Studierendenservice erhältlich).

Bitte beachten Sie, dass ein Urlaubssemester im ersten Semester nur in Ausnahmefällen möglich ist! Näheres unter nachfolgenden Links:

Link zur Studienberatung: https://www.th-nuernberg.de/studium-karriere/studienorientierung-und-studienwahl/zentrale-studienberatung/

Link zum Studierendenservice: https://www.th-nuernberg.de/studium-karriere/erfolgreich-durchs-studium/studierendenservice/

Eine Anerkennung oder Anrechnung ist nur als eingeschriebene/r Student/in möglich. Sie müssen dafür einen Antrag auf Anerkennung oder Anrechnung fristgerecht im Studierendenservice oder im Sekretariat BW einreichen. Ausführliche Informationen und die entsprechenden Antragsformulare erhalten Sie im Informationsbereich in Moodle (Zugriff nur für Hochschulmitglieder). Darüber hinaus bestehen in besonderen Fällen weitere Fristen, die Sie bitte der SPO und der APO entnehmen.

Aktuell besteht für keines unserer Module eine Anmeldepflicht! Dies kann sich jedoch im Bedarfsfall ändern. Bitte lesen Sie deshalb stets aufmerksam die Hinweise in der Spalte „Bemerkungen“ im Vorlesungsverzeichnis oder die Informationen in Moodle zu den freiwilligen Wahlmodulen (Zugriff nur für Hochschulmitglieder)!