Wir heißen alle neuen Studierenden herzlich willkommen zu unserem Studiengang International Business! Wir hoffen, Sie haben eine gute und erfolgreiche Zeit mit uns! Nutzen Sie die Gelegenheit bis zum Start der Vorlesungen, um mit allem rundum Ihr Studium vertraut zu werden.

Machen Sie sich startklar! Unser Buddy und Tutoren Programm

Sie sind ein internationaler Studierender und beginnen in Kürze Ihr Studium? Wir können uns sehr gut vorstellen, dass die ersten Schritte in Deutschland nicht nur spannend, sondern zugleich auch anstrengend sein können. Seien Sie jedoch versichert, dass unsere Buddies Sie herzlich willkommen heißen werden. Sie bieten Ihnen genau die Unterstützung, die Sie für einen reibungslosen Start an unserer Hochschule sowie in Nürnberg benötigen. Das kann das Abholen vom Flughafen sein, die Unterstützung bei Formalitäten, die Suche nach einer Wohnung oder die Besichtigung von Sehenswürdigkeiten… also all das, was Sie brauchen, um sich ein bisschen wie zu Hause zu fühlen.

Die erste Woche an der Hochschule ist für alle neuen International Business Studierenden entscheidend, um sich mit allen Aspekten des Studiums vertraut zu machen. Deshalb organisieren wir zu Beginn Ihres ersten Semesters besondere Events, damit Sie alle Personen der Fakultät Betriebswirtschaft kennenlernen, die Sie während Ihres Studiums unterstützen. Außerdem stellen Ihnen die Tutoren den Campus, den Studienplan, die Online-Services und alle studienrelevanten Themen vor. Wir wünschen Ihnen einen reibungslosen Start in das erste Semester mit uns!

Bitte beachten Sie, dass Studierende ihre Unterkunft eigenständig organisieren müssen.

Informationen zu Studierendenwohnheimen des Studierendenwerks sowie zu weiteren Wohnungsanbietern finden Sie hier.

 

Eine Einschreibung ist nur möglich, wenn Ihr Krankenversicherungsstatus elektronisch an die Hochschule übermittelt wurde. Papiernachweise werden nicht mehr akzeptiert.

So gehen Sie vor:

  • Nach Erhalt des Zulassungsbescheids wenden Sie sich an eine gesetzliche Krankenkasse und beantragen die Meldung zur TH Nürnberg (Nr. H0001166).
  • Die Krankenkasse übermittelt Ihren Versicherungsstatus elektronisch an die Hochschule.

Dieses Verfahren gilt für alle Studierenden, auch bei:

  • privater Krankenversicherung
  • Familienversicherung
  • Befreiung von der Versicherungspflicht
  • Versicherung in einem anderen EU-Mitgliedstaat

Bescheinigungen privater Versicherungen können nicht akzeptiert werden. Änderungen oder Befreiungen werden ebenfalls elektronisch gemeldet.

Ohne gültigen Krankenversicherungsschutz ist eine Einschreibung oder Rückmeldung nicht möglich.

Weiter Informationen finden Sie hier.

Internationale Studierende müssen nach der Ankunft in Nürnberg ein Konto bei einer deutschen Bank eröffnen. Das ist Voraussetzung, um eine Krankenversicherung abschließen zu können und dient als Nachweis finanzieller Mittel für die Ausländerbehörde. Hier finden Sie weitere Informationen

Jeder, der innerhalb von Deutschland umzieht oder aus dem Ausland nach Deutschland zieht, muss dem Einwohneramt umgehend die neue Adresse melden. 

Informationen der Stadt Nürnberg 

 

Ob Sie für Ihr Studium in Deutschland ein Visum benötigen, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit ab.

EU-/EWR-Staatsangehörige und Schweizer Staatsangehörige

Studierende aus EU- und EWR-Staaten sowie der Schweiz benötigen kein Visum und keine Aufenthaltserlaubnis für Deutschland. Für die Einreise genügt ein gültiger Personalausweis oder Reisepass.

Nach der Einreise müssen Sie:

  • Ihren Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt anmelden
  • ggf. eine Bescheinigung über Ihr Aufenthaltsrecht beantragen (kein Aufenthaltstitel)

Studierende aus Nicht-EU-Staaten

Staatsangehörige aus Nicht-EU-Ländern müssen vor der Einreise ein Studienvisum bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragen. Voraussetzung für das Visum ist die Zulassung zu einem Studium an einer deutschen Hochschule.

Nach der Einreise nach Deutschland müssen Sie:

  • Ihren Wohnsitz anmelden
  • das Visum bei der Ausländerbehörde Nürnberg in eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken umwandeln. Die Aufenthaltserlaubnis ist befristet und an den Zweck des Studiums gebunden.

Erforderliche Unterlagen für den Visumantrag (je nach Auslandsvertretung ggf. weitere Dokumente)

  • gültiger Reisepass
  • Zulassungsbescheid
  • Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel
  • Nachweis einer gültigen Krankenversicherung

Der Finanzierungsnachweis kann in einer der folgenden Formen erbracht werden:

  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel der Eltern
  • Verpflichtungserklärung einer in Deutschland lebenden Person
  • Sperrkonto mit ausreichendem Guthaben
  • Stipendium einer anerkannten Stipendienorganisation

Wichtige Hinweise

Beantragen bzw. verlängern Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis rechtzeitig (empfohlen: ca. 8 Wochen vor Ablauf). Jede Änderung des Aufenthaltszwecks oder Wohnortes muss der Ausländerbehörde gemeldet werden.

Amt für Migration und Integration der Stadt Nürnberg (Ausländerbehörde Nürnberg)