Liebe neue MIFE-Studierende, wir freuen uns sehr, Sie bei uns begrüßen zu dürfen! Vor dem Studium gibt es noch einiges zu organisieren, wie z.B. 

  • Finanzierungsnachweis für Ihren Antrag auf ein Studentenvisum
  • Eröffnung eines Bankkonto bei einer örtlichen Bank   
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Anmeldung beim Einwohnermeldeamt
  • Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde
  • Nutzen Sie die Zeit vor Semesterbeginn, um sich zu orientieren: Erkunden Sie z.B. den Campus samt Bibliothek, Mensa, Computerräume.

Bitte beachten Sie, dass wir NICHT für die Organisation Ihrer Unterkunft verantwortlich sind. Jeder Studierende muss sich selbstständig um eine Wohnung/ ein Zimmer kümmern. Wir haben jedoch eine begrenzte Anzahl von Zimmern in Studentenwohnheimen des Studentenwerks Erlangen-Nürnberg (Studentenwerk), die wir Studierenden anbieten.

Wenn Sie sich für ein reguläres Zimmer in einem der Studentenwohnheime des Studentenwerks Erlangen-Nürnberg bewerben möchten, besuchen Sie bitte:

Studentenwerk Erlangen - Nürnberg
Geschäftsstelle Nürnberg Andreij-Sacharow-Platz 1, 1st floor
90403 Nürnberg
www.studentenwerk.uni-erlangen.de

 Weitere Optionen finden Sie auf der englischen Seite (Sprache umstellen).

Alle Informationen rund um die Einschreibung und z.B. zur geforderten Krankenversicherung finden Sie hier.

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Ausländische Studierende aus einem Nicht-EU-Land oder einem Nicht-EWR-Land müssen anhand dem Finanzierungsnachweis bestätigen, dass sie Ihren Lebensunterhalt in Deutschland für ein Jahr decken können. Nachweis der finanziellen Mittel ist eine der wichtigsten Voraussetzung, um ein Studentenvisum und einen Aufenthaltserlaubnis für Deutschland zu erhalten.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Deutschen Behörden verlangen, dass Ausländer aus Nicht-EU-Ländern rund 10.332 Euro (ab 2021) pro Jahr für ihren Aufenthalt in Deutschland zur Verfügung stehen (Änderungen möglich).

Bevor Sie ein Visum beantragen, müssen nachweisen, dass Sie diesen Betrag zur Verfügung haben. Sie können auf unterschiedliche Art nachweisen, dass das Studium finanziert werden kann, z.B.:

  • Einkommens- und Vermögensnachweise durch die Eltern
  • Jemand mit Wohnsitz in Deutschland verpflichtet sich gegenüber der Ausländerbehörde, die Kosten zu übernehmen.    
  • Ein Sicherheitsbetrag wird auf ein gesperrtes Konto eingezahlt (Sperrkonto/ blocked account).    
  • Vorlage einer Bankbürgschaft
  • Stipendiumsleistungen durch einen anerkannten Stipendiengeber.

Erkundigen Sie sich unbedingt bei der deutschen Botschaft in Ihrem Land, welche Form des Finanzierungsnachweises erforderlich ist!

Bitte wechseln Sie die Sprache zu Englisch, um mehr Informationen zu erhalten.

 

Bitte wechseln Sie die Sprache zu Englisch, um weitere Informationen zu erhalten.