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/ Betriebswirtschaft / Studium /
Startschuss für den Masterstudiengang Wirtschaftsrecht (LL.M.) war das Wintersemester 2013/14 und er hat sich seitdem fest an der Fakultät Betriebswirtschaft etabliert. Der konsekutive Studiengang baut auf dem Bachelor durch anwendungsbezogene Lehre auf und vertieft das Grundlagenwissen.
Verständnis in den speziellen Bereichen des nationalen und internationalen Wirtschafts- und Unternehmensrechts mit seinen europäischen Bezügen wird vermittelt. Der Studiengang Master of Laws wendet sich an Absolventinnen und Absolventen der Betriebswirtschaft, des Bachelorstudiengangs Wirtschaftsrecht (LL.B.) sowie auch an Juristinnen und Juristen mit Erstem Staatsexamen.
Der Masterstudiengang Wirtschaftsrecht (LL.M.) bietet an der TH Nürnberg einen breit gestreuten Fächerkatalog mit sieben Pflichtfächern aus dem gesamten Unternehmensrecht an. Nach dem Abschluss des Studiengangs sind die Studierenden in der Lage, in allen Führungspositionen eines Unternehmens (Einkauf, Vertrieb, Finanzierung, Marketing etc.) rechtssichere Entscheidungen zu treffen und entsprechende Verantwortung für das Unternehmen und seine Mitarbeiter/innen zu übernehmen. Aufgrund der guten Kontakte der TH Nürnberg zu ausländischen Hochschulen können auch Auslandserfahrungen durch Absolvieren eines Auslandssemesters gefördert werden. Die praxisbezogene Lehrweise, welche durch die Einbindung von Lehrbeauftragten stets gesichert ist, sowie die Arbeit in Kleingruppen tragen zu einem besonders positiven Lernklima bei.
Aktuell gibt es ca. 100 Studierende im Studiengang; Pro Semester beginnen durchschnittlich ca. 30 Studierende mit dem Studium.
Der Masterstudiengang Wirtschaftsrecht (LL.M.) an der TH Nürnberg umfasst drei Semester Regelstudienzeit und ist in vier Studienabschnitte unterteilt.
Hinweis: Dieses Modul ist nur von Juristinnen/Juristen zu belegen
Lernziele
Erlernen der Fähigkeiten zum Verstehen der Betriebswirtschaftslehre als Wissenschaft und der daraus resultierenden konstitutiven, institutionellen und entscheidungsorientierten Handlungsalternativen. Anwendung betriebswirtschaftlicher Modelle, Konzepte und Lösungsansätze zur Lösung von Managementaufgaben im Rahmen von Fallbeispielen. Trainieren von Methoden der Entscheidungsvorbereitung und Entscheidungsfindung im betriebswirtschaftlichen Umfeld.
Inhalt
Freiwillige Teilnahme am Unternehmensplanspiel möglich: Das Unternehmensplanspiel ist eine computergestützte Wirtschaftssimulation. Es kann als praxisorientierte Ergänzung zur Vorlesung Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre betrachtet werden. Das Entscheidungstraining sowie der Simulationsteil können auch im E-Learning-Modus durchgeführt werden
Das Modul schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab.
Hinweis: Dieses Modul ist nur von Wirtschaftswissenschaftlerinnen/Wirtschaftswissenschaftlern zu belegen.
Ziel des Kurses ist es, die Methodenlehre in der Rechtswissenschaft einzuüben, das juristische Denken in Anspruchsgrundlagen zu trainieren und das Verständnis der aktuellen Rechtsprechung zu vertiefen. Die Studierenden sind in der Lage, den klassischen Rechtsfall zu strukturieren, die Anspruchsgrundlagen methodisch zu beherrschen, den Unterschied zwischen Gutachten- und Urteilsstil zu erkennen und den Gutachtenstil auch in neuen und unvertrauten Situationen sicher anzuwenden. Überdies sollen die Studierenden die unterschiedlichen verfahrensrechtlichen und normativen Strukturen von Öffentlichem Recht und Privatem Recht verstehen.
In der Lehrveranstaltung werden die einzelnen Methoden der Rechtswissenschaft besprochen und Einblicke in die Rechtstheorie gegeben. Anhand dieser Kenntnis werden juristische Lösungen zu aktuellen Fällen aus dem Wirtschaftsprivatrecht entwickelt. Die Methodenlehre dient als Ausgangspunkt für das wissenschaftliche Arbeiten, so dass die Grundlagen für die Bearbeitung juristischer Themen im Kontext eingeübt werden. Besonderer Wert wird auch auf die korrekte juristische Zitierweise im juristischen Wissenschaftsbetrieb gelegt. In praxisorientierten Rechtsfällen wird die klassische Struktur von Musterlösungen geübt.
Gliederung:
Das Modul schließt mit einer schriftlichen Prüfung im Gutachtenstil ab.
Hinweis: Dieses Modul ist nur von Wirtschaftsjuristinnen/Wirtschaftsjuristen zu belegen.
Die Studierenden erhalten einen Einblick in das englische Rechtssystem mit Vergleichen zum deutschen Rechtssystem. Ziel ist es, den Teilnehmern vertieftes Problembewusstsein für die Gestaltung internationaler Verträge zu vermitteln. Des Weiteren werden Grundkenntnisse in der Taktik der Verhandlungsführung vermittelt und trainiert.
English Common Law
I. Classification of English Law
II. Sources of English Law
III. Common law legal systems
IV. What is a contract?
V. What is the content of the contract?
VI. Discharge of contract
VII. What is the role of third parties?
VIII. The Organisation of the Royal Courts
IX. The legal profession
X. What makes a contract void or voidable?
XI. How does a contract come to an end?
XII. Tort Law
XIII. Property Law
XIV. Law of Trust
XV. Family Law
XVI. Law of Succession
B. Negotiation Skills
I. Competitive Negotiation
II. Cooperative Negotiation: The Harvard-Concept
III. Mediation
Fachkompetenz: Die Studierenden kennen die rechtlichen Rahmenbedingungen der einzelnen Kapitalgesellschaftsformen aus Sicht der Gesellschafter und der Leitungsorgane, insbesondere die Unterschiede zwischen Satzungsfreiheit und Satzungsstrenge. Sie sind in der Lage, komplexe Gestaltungsoptionen (insb. im GmbH-Recht) eigenständig anzuwenden und strategische Entscheidungen bei der Rechtsformwahl und bei Organstreitigkeiten zu treffen. Sie verstehen die Relevanz von Minderheitenschutz. Die Studierenden können die Rechtsform-Konkurrenz im Ausland eigenständig analysieren und neue Rechtsformen systematisch einordnen.
Lern- und Methodenkompetenz: Die Studierenden können eine komplexe Aufgabenstellung aus dem Gesellschaftsrechts inner- halb vorgegebener Zeit in wissenschaftlich fundierter Weise selbstständig bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht dar- stellen. Sie vertiefen die Methoden des wissenschaftlichen Arbeitens und können diese korrekt als Hintergrund für die Masterarbeit anwenden.
Sozialkompetenz: Die Studierenden können in Gruppendiskussionen ihre auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnis gewonnenen Ergebnisse verteidigen und ihre eigene Meinung sicher vertreten.
Die Kursteilnehmer/innen nehmen an einer mündlichen Verhandlung beim Landgericht Nürnberg/Fürth (Kammer für Handelssachen) teil. Jeweils im Sommersemester besteht Gelegenheit zur Exkursion an den BGH. Sie wiederholen anhand der Personengesellschaften wichtige allgemeine Regelungen des Gesellschaftsrechts und vertiefen anhand von aktuellen Fallbeispielen aus der Rechtsprechung folgende Themengebiete:
1. GmbH und UG (haftungsbeschränkt)
2. Aktiengesellschaft
3. KGaA
4. Societas Europaea (SE)
5. e.G, VVaG, Stiftung, Mischformen
6. Rechtsformen innerhalb der EU (z.B. die englische private limited company (Ltd.), die PLC sowie die LLP) Bezug zur Niederlassungsfreiheit
7. Internationales Gesellschaftsrecht (US-Amerikanisches und Englisches Recht, Konfliktrecht)
8. Wiederholung und Vertiefung: Technik des wissenschaftlichen Arbeitens (Literaturrecherche, Quellenanalyse, Aufbau und Gliederung einer Studienarbeit, Zitierweise)
Die Studierenden können die Insolvenz eines Unternehmens gestaltend begleiten. Sie kennen außergerichtliche und insolvenzrechtliche Instrumente, um Restrukturierungsmaßnahmen durchzuführen. Die Studierenden sind dadurch in der Lage, Unternehmenskrisen frühzeitig zu erkennen, insbesondere strafbares Verhalten im Vorfeld einer Insolvenz zu vermeiden. Die Studierenden gewinnen Einblicke in die unterschiedlichen Interessenlagen der an einer Insolvenz Beteiligten. Sie kennen die rechtlichen Schritte, die im Fall der Insolvenz eines Vertragspartners erforderlich sind. Die verschiedenen Perspektiven und Sichtweisen (Unternehmen, Organe, Gläubiger, Staat, Sozialversicherungsträger, Insolvenzverwalter) fördern die Transferleistungs- und Problemlösungskompetenz in Krisensituationen. Der Zusammenhang zum Kapitalgesellschaftsrecht wird erfasst. Die Studierenden können insolvenzrechtliche Probleme eigenständig und auf wissenschaftlicher Grundlage lösen. In Rollenspielen schulen die Studierenden ihre Führungs- und Konfliktkompetenz.
Die Kursteilnehmer/innen erarbeiten (unter Anleitung eines Insolvenzrichters, eines Insolvenzverwalters sowie einer Professorin) anhand von hochaktuellen Fallstudien aus der Unternehmenspraxis folgende Themengebiete:
1. Krisenverlauf eines Unternehmens aus juristischer Sicht
2. Haftungsrechtliche Risiken in der Krise
3. Eröffnungsgründe
4. Das Eröffnungsverfahren seit ESUG
5. Das Insolvenzverfahren
6. Restrukturierung durch Insolvenzplan
Die Studierenden sind in der Lage, in allen Bereichen unternehmerischer Tätigkeit Vertragsverhandlungen zielorientiert zu begleiten und auch in neuen und unvertrauten Situationen auf wissenschaftlicher Grundlage Verträge rechtssicher, gegebenenfalls unter Mithilfe außenstehender Experten, zu gestalten. Die Studierenden kennen die unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten beim Aushandeln von nationalen und internationalen Verträgen, begreifen die vertragsübergreifenden Zusammenhänge des Wirtschaftsrechts und können unwirksame Klauseln erkennen und vermeiden. Sie beherrschen die grundlegenden Methoden der Vertragsgestaltung in der Privatwirtschaft und können eigene interdisziplinäre Lösungsansätze entwickeln. Sie sind befähigt, eigenständig nationale und internationale Projekte in einem interdisziplinären Umfeld zu begleiten und rechtliche Konflikte im Vorfeld zu beseitigen. Sie erkennen den Zusammenhang zu außergerichtlichen Konfliktlösungsmöglichkeiten.
Die Studierenden erarbeiten anhand von Praxisbeispielen und aktuellen Fällen aus der Rechtsprechung folgende Themengebiete:
1. Grundlagen der Vertragsgestaltung
2. Praxis der Vertragsgestaltung
3. Grenzen der Vertragsgestaltung
Die Studierenden kennen die unterschiedlichen Möglichkeiten der Forderungsdurchsetzung. Sie können die Kosten- und Nutzeneffekte bei der Forderungseintreibung aus unternehmerischer Sicht abwägen. Sie wissen um alternative Streitbeilegungsmethoden und können im Bereich der Forderungsdurchsetzung unter Abwägung der erlernten Kriterien eigenständige Lösungen ausarbeiten und unternehmerische Entscheidungsprozesse optimieren. Die Befassung mit ADR-Instrumenten fördert die Sozialkompetenz, Konflikte einvernehmlich zu lösen. Die Studierenden können den Zusammenhang zu einer konfliktvermeidenden Vertragsgestaltung herstellen.
Die Kursteilnehmer erarbeiten anhand von Praxisbeispielen und Fallstudien folgende Themengebiete:
1. Schlüssel des Forderungsmanagements
2. Materiellrechtliche Folgen der Nichtleistung
3. Außergerichtliche Durchsetzung
4. Gerichtliche Durchsetzung und alternative Verfahren
5. Zwangsvollstreckung
6. Verjährung
Im Rahmen eines auf Fallstudien basierenden Seminars erlernen die Studierenden die rechtlichen Rahmenbedingungen des Kapitalmarktrechts. Die Studierenden kennen die unterschiedlichen Kapitalmarktprodukte und deren Risiken. Die Studierenden begreifen den Zusammenhang von aktueller europäischer und nationaler Rechtssetzung im Bereich des Kapitalmarkrechts. Sie sind in der Lage, die verschiedenen Regelungsmaterien im Kapitalmarkt auch in unvertrauten Situationen eigenständig einzuordnen und zu erklären. Sie stellen den Zusammenhang zu einzelnen Rechtsformen der Vorlesung Kapitalgesellschaftsrechts her. Die Studierenden erwerben insbesondere die Befähigung, unternehmerische Entscheidungen der Unternehmensfinanzierung in ökonomischer und rechtlicher Hinsicht sachgerecht zu unterstützen.
Die Studierenden lernen anhand von Fällen rechtliche Chancen und Risiken zu folgenden Themengebieten des Kapitalmarktrechts kennen:
1. Grundlagen des Kapitalmarkts
2. Börse und andere Handelssegmente
3. Marktzugangsfolgen
4. Verbot der Marktmanipulation
5. Veröffentlichungspflichten bei Anteilsveränderungen
6. Übernahmerecht
7. Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz
8. Straftaten, insbesondere Insiderkriminalität (§§ 38, 39 WpHG)
Im Rahmen eines auf Fallstudien basierenden Seminars erfassen die Studierenden die Relevanz privater Versicherungen im Hinblick auf ihre gesellschaftsrechtliche, politische und soziale Bedeutung. Die rechtlichen Rahmenbedingungen des Versicherungsrechts werden eingeübt. Die Studierenden trainieren anhand von Praxisfällen die Grenzen und Risiken der Vertragsgestaltung im Versicherungswesen.
Fachkompetenz:Nach Abschluss dieser Veranstaltung besitzen die Studieren-den ein vertieftes Verständnis für das deutsche Arbeitsrecht. Sie können in der modernen Arbeitswelt, die durch eine zunehmende Globalisierung, Digitalisierung und Liberalisierung geprägt ist, auch bei neuen und unvertrauten Herausforderungen rechtssichere Lösungen erarbeiten.Bei grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen sind sie in der Lage, Problemstellungen des internationalen Arbeitsrechts früh-zeitig zu erkennen und auf wissenschaftlicher Grundlage rechtssicher zu lösen.Durch die Beschäftigung mit dem geltenden Recht (lege lata) und dem zukünftigen Recht (lege ferenda) haben die Studieren-den ein tieferes Verständnis für die Rechtsdogmatik und die Rechtspolitik erlangt, die dem Arbeitsrecht zugrunde liegen. Die Studierenden haben die Fähigkeit entwickelt, arbeitsrechtliche Risiken und strafrechtliche Folgen durch Compliance-Strategien zu vermeiden.
Lern-/ Methodenkompetenz:Die Studierenden können nach einer Einführung auch kom-plexe Aufgabenstellungen aus dem deutschen und dem internationalen Arbeitsrecht innerhalb vorgegebener Zeit in wissenschaftlich fundierter Weise selbstständig bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darstellen. Sie haben die gefestigte Fähigkeit, Literaturansichten und Entscheidungen analytisch-kritisch zu untersuchen und darauf aufbauend eigene Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Im Rahmen der juristischen Fallbearbeitung beherrschen sie in fortgeschrittener Weise den Gutachtenstil.
Selbstkompetenz:Studierende können ihre eigenen Stärken und Schwächen im Hinblick auf ihre Kompetenz, Fragestellungen des deutschen und internationalen Arbeitsrechts zielorientiert zu lösen, einschätzen. Sie können den eigenen Lernfortschritt reflektieren und Ziele für die eigene Entwicklung ausarbeiten.
Sozialkompetenz:Die Studierenden können komplexe fachbezogene Inhalte klar und zielgruppengerecht präsentieren und argumentativ vertreten. Sie können hierbei verschiedene Ansichten gegenüberstellen sowie in Diskussionen ihren Standpunkt rechtswissenschaftlich untermauern.
Deutsches Arbeitsrecht:
Internationales Arbeitsrecht:
Einüben der Antragserfordernisse gegenüber den Verwaltungsbehörden bei Unternehmensgründungen. Erarbeiten von Lösungsansätzen der im Wirtschaftsverkehr relevanten Vorschriften des öffentlichen Rechts (Gewerberecht, Wirtschaftsverfassungsrecht, Verwaltungsverfahrensrecht). Vertiefen der Präsentationsfertigkeiten und der juristischen Argumentationsfähigkeit.
Die Kursteilnehmer üben anhand von Praxisbeispielen und Fällen folgende Themengebieten ein:
1. Aufbau und Organisation sowie Zuständigkeiten der öffentlichen Verwaltung
2. Das Verwaltungsverfahren
3. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit
4. Das Wirtschaftsverfassungsrecht
5. Das Gewerberecht
6. Weitere relevante Rechtsgebiete des Besonderen Wirtschaftsverwaltungsrechts
7. Recht der Wirtschaftskammern
Die Lehrveranstaltung umfasst drei Themenbereiche. Im Rahmen der ersten beiden Themenbereiche „Grundlagen des deutschen Verfassungsrechts“ und „Einführung in das EU-Recht“ erwerben die Studierenden die für die tägliche Rechtsanwendung eines im Wirtschaftsrecht tätigen Praktikers notwendigen Kenntnisse des Grundgesetzes sowie des EU-Rechts. Im dritten Themenbereich „Vertragsgestaltung mit dem öffentlichen Auftraggeber“ werden anhand der Auftragsvergabe die für die Praxis wichtigen Grundsätze der Gestaltung und Verhandlung von Verträgen erarbeitet. Der Zusammenhang mit dem Thema Vertragsgestaltung wird hergestellt. Die erlernten Schlüsselqualifikationen werden in einer Präsentation eigenständig umgesetzt und vertieft. Dabei schulen die Studierenden ihre juristische Argumentations- und Kommunikationsfähigkeit in Gruppendiskussionen.
1. Grundlagen des deutschen Verfassungsrechts
2. Einführung in das EU-Recht
3. Vertragsgestaltung mit dem öffentlichen Auftraggeber
Die Studierenden sind mit den Rahmenbedingungen der Gesundheits- und Sozialwirtschaft vertraut. Sie kennen die rechtlichen Rahmenbedingungen für Krankenhäuser und Pflegedienstleister sowie deren Verhältnis zu anderen Leistungserbringern und zu Kostenträgern. Sie verstehen die juristischen Spezifika der Branche. Die Studierenden sind dadurch in der Lage, die bereits erworbenen betriebswirtschaftlichen und juristischen Kenntnisse eigenständig in Unternehmen des Gesundheits- und Sozialwesens anzuwenden und problemlösend umzusetzen. In Rollen- und Fallbeispielen schulen die Studierenden ihre Kommunikations- und Teamfähigkeit.
Der Masterstudiengang Wirtschaftsrecht (LL.M.) an der TH Nürnberg ist bewusst breit gefasst, um sämtliche unternehmensrechtliche Bereiche abzudecken und eine vertiefte Behandlung der einzelnen Rechtsgebiete zu ermöglichen. Dies wird insbesondere durch die zahlreichen Lehrbeauftragten erreicht, die sich durch eine hohe fachliche Expertise in den speziellen rechtlichen Bereichen auszeichnen und dies praxisnah vermitteln. Durch die Wahl von vier Wahlpflichtmodulen besteht jedoch die Möglichkeit das eigene Studium individuell zu spezifizieren.
Im 3. Semester vertiefen Sie Ihre fachlichen Kenntnisse durch die Masterarbeit. Sie befassen sich selbstständig mit einem aktuellen, anspruchsvollen Forschungsthema. Es besteht die Möglichkeit, Ihre Masterarbeit an der Hochschule oder in externen Einrichtungen und Unternehmen durchzuführen.
Der Abschluss LL.M. qualifiziert für zahlreiche Berufsmöglichkeiten. Sei es in klassischen wirtschaftsjuristischen Schnittstellenfunktionen oder in typischen betriebswirtschaftlichen Berufsfeldern, die verstärkt einschlägige Rechtskenntnisse erfordern, wie z. B:
Berufsprofil Wirtschaftsjurist/in auf BERUFENET (Bundesagentur für Arbeit)
Liste mit weiteren Informationsquellen zum Beruf auf BERUFENET (Bundesagentur für Arbeit)
https://www.wirtschaftsrecht-studieren.com/berufe-fuer-wirtschaftsjuristen/
https://www.studycheck.de/berufe/wirtschaftsjurist
https://wirtschaftsrecht-news.de/tag/berufschancen
Der Masterabschluss stellt eine formale Grundvoraussetzung für ein Promotionsvorhaben dar. So qualifiziert Sie der Abschluss des Masterstudiengangs zur Durchführung einer Promotion und zur Verfassung einer Dissertation, sei es strukturiert in Vollzeit über eine Graduiertenschule / ein Graduiertenkolleg, kumulativ, berufsbegleitend im Rahmen einer Individualpromotion, etc.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.hochschulkompass.de/promotion.html
https://www.academics.de/ratgeber/wie-promovieren
https://www.daad.de/de/studieren-und-forschen-in-deutschland/promovieren-und-forschen/promovieren/wege-zur-promotion/
Wenn es um die Planung des Berufseinstiegs geht, bietet Ihnen der Career-Service der TH Nürnberg zahlreiche Unterstützungangebote, um Sie optimal auf Ihren Start ins Berufsleben vorzubereiten.
Bei speziellen Fragen zu den Berufsmöglichkeiten können Sie sich auch gerne an entsprechende Lehrende der Fakultät oder die Studienfachberatung wenden.
Detaillierte Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen inklusive einer grafischen Darstellung des Zulassungsverfahrens finden Sie in der von der Fakultät erstellten Broschüre:
Broschüre zum Thema Zulassung
Einen Selbstcheck zur Zulassung können Sie anhand dieser Powerpoint-Präsentation vornehmen.
Für eine Zulassung zum Masterstudiengang Wirtschaftsrecht (Master of Laws - LL.M.) an der TH Nürnberg sind die unten zusammengefassten Qualifikationsvoraussetzungen zu erfüllen.
Wenn Sie grundsätzlich überprüfen möchten, ob Wirtschaftsrecht der richtige Studiengang für Sie ist, empfehlen wir Ihnen, entsprechende Online-Tests durchzuführen. Siehe hierzu unsere Seite „Schritt für Schritt zum richtigen Studiengang“.
oder
Eine bestimmte Abschlussnote ist nicht erforderlich.
Studieren Sie in einem der oben genannten Bachelorstudiengänge, haben Ihr Studium aber noch nicht abgeschlossen, können Sie dennoch direkt vorläufig zum Studium zugelassen werden, wenn aus Ihren Bewerbungsunterlagen hervorgeht, dass Sie einen der oben genannten Studienabschlüsse oder einen gleichwertigen Abschluss anstreben.
Die Unterrichtssprache in diesem Studiengang ist Deutsch. Bewerberinnen und Bewerber mit einer anderen Muttersprache, die keinen deutschen Bachelorabschluss haben und auch keine deutschsprachige Ausbildung an einer höheren Schule abgeschlossen haben, müssen eines der folgenden Zertifikate nachweisen:
Überblick über alle anerkannten Sprachnachweise (pdf)
Was zählt zu den 30 ECTS Kenntnissen des deutschen Rechts?
Grundsätzlich gilt:
Alle als Rechtsmodule ausgewiesenen Module, aber auch Module, die inhaltlich einen Rechtsbezug aufweisen, wie z. B. Buchführung (HGB). Letzteres sollte aber im Zweifelsfall gesondert nachgewiesen werden, z. B. durch den entsprechenden Auszug der Modulbeschreibung.
Bei ausländischen Hochschulabschlüssen:
Hier können Rechtsmodule nur angerechnet werden, wenn sie internationale Rechtsbezüge aufweisen, insbesondere zum EU-Recht. Da das Masterstudium auf den Kenntnissen den Bachelorstudiums aufbaut (konsekutiv), sind hier Grundkenntnisse im deutschen Recht unumgänglich. Die Entscheidung obliegt jedoch der Auswahlkommission im Einzelfall, daher sollten auch hier ausreichende Nachweise bezüglich des Inhalts der Bewerbung beigelegt sein.
Beispiele zur Zusammensetzung und Berechnung der Rechtskenntnisse im Umfang von mind. 30 ECTS finden Sie in der Broschüre zur Zulassung (siehe Button oben).
Folgende Unterlagen müssen Sie Ihrer Bewerbung beifügen (Auszug):
Bei abgeschlossenem Studium:
Abschlusszeugnis und Abschlussurkunde sowie alle Zwischenzeugnisse über den nach § 4 der Studien- und Prüfungsordnung als Qualifikation nachzuweisenden Abschluss (amtlich beglaubigte Kopien)
Bei noch nicht abgeschlossenem Studium:
Nachweis(e), aus dem (denen) eindeutig folgende Angaben hervorgehen:
Bitte achten Sie bei der Ausstellung der Notenübersicht darauf, dass alle Angaben vorhanden sind und lassen Sie ggf. fehlende Angaben von Ihrem Studienbüro ergänzen!
Alle ausführlichen Informationen zum Aufnahmeverfahren und der studiengangspezifischen Eignung können Sie den §§ 5a - 5c der Studien- und Prüfungsordnung entnehmen.
Hier geht’s zur Bewerbung
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Sie suchen individuelle Beratung und Unterstützung bei Studienorientierung und Studienwahl? Dann können Sie sich gerne an unser Team der zentralen Studienberatung wenden.
Zentrale Studienberatung
Sie möchten sich detaillierter über Inhalte einzelner Fächer des Studiengangs Wirtschaftsrecht informieren? Dann ist die Studienfachberatung die richtige Anlaufstelle für Sie:
E-Mail: llmatth-nuernbergPunktde
FAQs zum Master Wirtschaftsrecht
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