FAQs zur Berufs- und Arbeitspädagogik

Auf dieser Seite finden Sie die häufigsten Fragen rund um das Angebot der Berufs- und Arbeitspädagogik.

 

Wofür benötigt man eine Ausbilderqualifizierung?

Die Tätigkeit als betriebliche/r Ausbilder/in in einem (bundesweit) anerkannten Ausbildungsberuf erfordert u.a. den Nachweis beruflicher sowie berufs- und arbeitspädagogischer Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse (§28 BBiG). Während die berufliche Eignung durch den Studienabschluss und praktische Tätigkeit im erlernten Beruf nachgewiesen werden, kann die berufs- und arbeitspädagogische Eignung z.B. im Rahmen unseres Zusatzangebots an der Fakultät BW (Ausbilderqualifizierung) erworben werden.

 

Erhält man den Nachweis der Ausbilderqualifizierung nach erfolgreichem Abschluss der fünf berufs- und arbeitspädagogischen Fächer oder muss man am Ende eine zusätzliche Prüfung  ableisten?

Sie müssen diese 5 Fächer belegen und jeweils mit einer Klausur bzw. einer praktischen Prüfung (im Fach "Betriebliche Praxis handlungsorientierten Lernens und Lehrens") bestehen. Wenn Sie alle Fächer erfolgreich abschließen, erhalten Sie von der Fakultät ein Zertifikat, das Ihre "berufs- und arbeitspädagogische Eignung" (gemäß AEVO) bescheinigt. Darin sind eine praktische und eine theoretische Note vermerkt, die sich aus den Leistungen der einzelnen Fächer ergeben. Dieses Zertifikat wird von der IHK (z.B. Nürnberg) anerkannt und befreit Sie von sämtlichen weiteren Prüfungsleistungen (sogenannter „AdA-Schein“). Für diese Anerkennung berechnet die IHK lediglich eine kleine Verwaltungsgebühr.

 

Muss man sich zusätzlich irgendwo anmelden, um an der Ausbilderqualifizierung teilzunehmen?

Sie müssen sich nicht zusätzlich anmelden, um die Ausbilderqualifizierung zu erwerben. Die Erfassung Ihrer Leistungen in den relevanten fünf Fächern erfolgt automatisch, sodass die Bestätigung der Hochschule direkt nach Abschluss des letzten Faches erstellt  wird.

 

Bei den Fächern der Berufs- und Arbeitspädagogik handelt es sich um fachwissenschaftliche Wahlpflichtfächer (WPF) des Bachelor-Studiums. Werden dann drei der fünf Fächer für das Bachelorstudium BW angerechnet? Wenn ja, sind es automatisch die besten drei oder muss man einen Antrag stellen, welche Fächer angerechnet werden sollen?

Selbstverständlich können Sie drei dieser Fächer als WPF anrechnen lassen. Maßgeblich für die Bildung der Endnote ist der Zeitpunkt, zu dem Sie das jeweilige Fach abgelegt haben. Somit werden die ersten drei Fächer, die Sie absolvieren, als Wahlpflichtfächer angerechnet.

 

Handelt es sich bei den Prüfungen um schriftliche oder mündliche Prüfungen? Finden diese dann in der Woche vor dem regulären Prüfungsbeginn statt?

Im Regelfall handelt es sich um schriftliche Klausuren. Lediglich im Fach „Betriebliche Praxis handlungsorientierten Lernens und Lehrens“ wird eine Prüfung durchgeführt, die aus einer praktischen Unterweisungseinheit (simulierter Unternehmenskontext) und mündlichen Prüfungsfragen besteht.
Die Klausuren finden meist im Rahmen der "kleinen Leistungsnachweise" vor dem allgemeinen Prüfungszeitraum statt, die praktische Prüfung wird während des Semesters durchgeführt. Eine Änderung der jeweiligen Prüfungsform behalten sich die Dozentinnen und Dozenten des Fächerangebots vor.

 

Gibt es eine Möglichkeit, diese Fächer bereits vor Beendigung des Praxissemesters (Basisfächer absolviert) zu belegen?

Wenn die Fächer als Wahlpflichtfächer angerechnet werden sollen, müssen alle Basismodulfächer und der praktische Teil des Praxissemesters erfolgreich abgeschlossen sein (i.d.R. ab dem 4./5. Semester). Wenn Sie sich einzelne Fächer der Berufs- und Arbeitspädagogik als Wahlfächer anrechnen lassen, so können diese unabhängig von der vorab genannten Regelung auch schon früher (z.B. ab dem 3. Semester) belegt werden.

 

Kann ich die Ausbilderqualifizierung auch als Master-Studierende/r erwerben?

Auch Master-Studierende haben die Möglichkeiten, die Ausbilderqualifizierung zu erwerben. Die Fächer der Berufs- und Arbeitspädagogik werden in diesem Fall als (nicht endnotenbildende) freiwillige Wahlfächer angerechnet. 

 

Sollte es mir zeitlich nicht gelingen, alle Fächer der Ausbilderqualifizierung im Bachelor abzuschließen, kann ich den Rest dann im Master ablegen? Bekomme ich dann das gleiche Zertifikat?

Ja, durch die automatische Erfassung Ihrer Leistungen (gekoppelt an Ihre Matrikelnummer, die Sie auch während des Masterstudiums behalten, vorausgesetzt, Sie haben auch Ihr Bachelor-Studium an der TH Nürnberg absolviert), können Sie auch noch offene Fächer des Angebots in Ihrem Master-Studium absolvieren. Nach erfolgreichem Bestehen in allen fünf Fächern erhalten Sie dann ebenfalls die Bestätigung der Fakultät.

 

Ist es möglich, dass ich als Studierende/r einer anderen Fakultät an der Ausbilderqualifizierung teilnehme? Ist das auch in inhaltlicher Hinsicht sinnvoll, denn schließlich bin ich ja kein BWL-er und arbeite später auch nicht in der kaufmännischen Ausbildung im Betrieb.

Sie können auch als Student einer anderen Fakultät das Angebot der Berufs- und Arbeitspädagogik wahrnehmen. Auch wenn Sie kein betriebswirtschaftliches Studium absolvieren, stellt das Angebot der Berufs- und Arbeitspädagogik eine inhaltlich sinnvolle Zusatzqualifikation für Ihr späteres Berufsleben dar. Ungeachtet Ihrer Studienrichtung empfehlen wir die Ausbilderqualifizierung immer dann, wenn Sie später vorhaben, haupt- oder nebenamtlich – auch nur temporär – als betrieblicher Ausbilder zu arbeiten.

 

Das Fach „Bildungsmanagement“ wird ja ab dem Sommersemester 2015 nicht mehr im Rahmen der Berufs- und Arbeitspädagogik angeboten. Ich habe dieses Fach bereits abgeschlossen, muss ich nun in Summe doch alle sechs Fächer absolvieren?

Es gilt der Grundsatz, dass Sie zur Anerkennung Ihrer Leistung insgesamt fünf Fächer absolvieren müssen. Haben Sie das Fach „Bildungsmanagement“ bereits absolviert, so wird Ihnen diese Leistung angerechnet. Wenden Sie sich für nähere Details bitte an die Dozentinnen und Dozenten.

 

Brauche ich berufliche Erfahrung, um das Angebot der Berufs- und Arbeitspädagogik wahrnehmen zu können?

Nein, Sie müssen noch keine beruflichen Erfahrungen gesammelt haben, um das Angebot der Berufs- und Arbeitspädagogik wahrnehmen zu können.