Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur Bewerbung und Zulassung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaft an der Technischen Hochschule Nürnberg.

Bitte beachten Sie:

Für den Bewerbungszeitraum zum Wintersemester 2025/2026 gelten aktualisierte Zulassungsvoraussetzungen.
Achten Sie daher unbedingt auf den aktuellen Stand der Informationen zum Bewerbungsverfahren.

Hinweis zum Bewerbungsverfahren für das Wintersemester 2025/2026:

Die individuelle Eignungsprüfung findet in Form eines schriftlichen Tests statt.

 

 

Zulassungsverfahren

Sie möchten wissen, ob Sie die Voraussetzungen für den Masterstudiengang Betriebswirtschaft erfüllen?

Nutzen Sie jetzt unseren Online-Check zur Zulassung – einfach, unverbindlich & in wenigen Klicks:

https://apps.bw.ohmportal.de/m_bw_self/

Hinweis: Der Check ist unverbindlich und speichert keine personenbezogenen Daten.

Um sich für den Masterstudiengang Betriebswirtschaft zu bewerben, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • facheinschlägiges Bachelorstudium mit mindestens 50% wirtschaftswissenschaftlichen Inhalten bezogen auf den Gesamtumfang des abgeschlossenen Studiums (d.h. auf die ECTS-Punkte des vollständigen Bachelor-Abschlusses)
    → bei einem Bachelorstudium mit mindestens 40% wirtschaftswissenschaftlichen Inhalten ist eine Nachqualifikation erforderlich
  • Abschlussnote von 2,29 oder besser
  • Nachweis eines fachlichen Praktikums während des Bachlorstudiums oder einschlägige Berufspraxis im wirtschaftswissenschaftlichen Bereich (jeweils mind. 20 Wochen)

 

Sie können Sie Ihre Note um 0,5 verbessern, wenn Sie eines der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Mindestens 25 ECTS aus spezialisierungsaffinen Modulen, z. B. Controlling, Marketing, Personal, Logistik etc.
  • Abschluss im besten Viertel (Top 25 %) Ihres Jahrgangs
  • Erfolgreiche Teilnahme an einer individuellen Eignungsprüfung

Für das Erreichen des Master-Abschlusses an der TH Nürnberg müssen Sie im Verlauf Ihres Bachelor- und Masterstudiums insgesamt 300 ECTS erfolgreich abgelegt haben. Das Master-Programm der TH Nürnberg umfasst 90 ECTS, sodass Sie mit einer Bachelor-Kapazität von 210 ECTS perfekt aufgestellt sind.

Für den Fall, dass Ihr Bachelorstudium nur 180 ECTS umfasst, müssen Sie die noch fehlenden ECTS im Laufe des Masterstudiums nachholen. Ziel ist der Nachweis von insgesamt 300 ECTS (Bachelor + Master).

So funktioniert die Nachqualifikation:

Ihr Abschluss des Vorstudiums Nachqualifikation erforderlich? Art der Nachqualifikation
180 ECTS, ohne Praxissemester ✅ Ja 30 ECTS durch Praktikum (facheinschlägig)
180 ECTS, mit Praxissemester ✅ Ja 30 ECTS durch Module des Bachelors BW

Hinweis: In der Regel verlängert sich das Studium dadurch auf vier Semester. Bitte beachten Sie: Die Höchststudiendauer von fünf Semestern bleibt davon unberührt.

Nach Ihrer Immatrikulation erhalten Sie eine Nachricht der Auswahlkommission zum weiteren Vorgehen bzgl. der Vereinbarung der Nachqualifikation.

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen können facheinschlägige Praxiszeiten nach dem Bachelorabschluss zur Verbesserung Ihrer Abschlussnote herangezogen werden.

Über die Anrechnung entscheidet die Auswahlkommission nach Sichtung der eingegangenen Anträge.

Voraussetzungen für die Anrechnung:

  • Die Tätigkeit muss nach dem Bachelorabschluss erfolgt sein

  • Sie war hauptberuflich und zusammenhängend in einem wirtschaftswissenschaftlichen Bereich außerhalb der Hochschule

  • Sie wurde in Vollzeit (oder in Teilzeit mit entsprechendem Vollzeitäquivalent) erbracht

  • Die Tätigkeit muss über dem fachlichen Niveau eines Praxissemesters im Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft der Technischen Hochschule Nürnberg liegen

Um wie viel kann ich meine Zugangsnote für den Master verbessern?

  • +0,1 Notenpunkte für jedes volle Jahr Praxiserfahrung

  • Maximal +0,2 Notenpunkte

Benötigte Dokumente:

  • Antrag auf Anrechnung von Praxiszeiten,
  • Nachweis über ein Qualifiziertes Arbeitszeugnis mit
    • Beschreibung der Tätigkeiten,
    • Regelarbeitszeit bei Vollzeit,
    • Arbeitszeit und Anstellungsdauer der Bewerberin/des Bewerbers

Hinweis: Der Antrag auf Notenverbesserung inklusive aller Nachweise muss bis zum Bewerbungsschluss über das Online-Bewerberportal (StudyOHM) hochgeladen werden.

Bewerbungsverfahren

Die Bewerbung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaft ist nur im festgelegten Bewerbungszeitraum möglich.
Den aktuellen Zeitraum finden Sie hier: hier

Bitte halten Sie den Bewerbungsablauf entsprechend der Vorgaben ein.

⚠️ Wichtig: Bewerbungen nach Ablauf des Bewerbungszeitraums oder mit unvollständigen Unterlagen können für das bevorstehende Semester nicht berücksichtigt werden.

Ja – Bei der Bewerbung müssen Sie im Online-Bewerberportal verbindlich die gewünschte Spezialisierung angeben.

Bewerbungen für mehrere Spezialisierungen oder mehrfaches Bewerben im selben Zeitraum sind nicht zulässig.

Hinweis: Ein Wechsel der Spezialisierung ist nach erfolgreicher Prüfung der ersten Prüfungsleistungen im Master einmalig auf Antrag möglich. Der Antrag muss im Studienbüro gestellt werden.

Für Ihre Bewerbung im Masterstudiengang Betriebswirtschaft müssen Sie bestimmte Unterlagen einreichen, damit Ihre Bewerbung vollständig und korrekt geprüft werden kann. Achten Sie darauf, dass alle Dokumente in der richtigen Form vorliegen, da fehlende oder unvollständige Unterlagen zu einer Ablehnung der Bewerbung führen können.

1. Abschlusszeugnis und -urkunde

  • Wenn Sie Ihren Bachelorabschluss bereits abgeschlossen haben, benötigen wir eine amtlich beglaubigte Kopie Ihres Abschlusszeugnisses sowie der Abschlussurkunde.

  • Sollte Ihr Vorstudium noch nicht abgeschlossen sein, reichen Sie bitte eine aktuelle, amtlich beglaubigte Kopie der Notenbescheinigung ein. In dieser Bescheinigung muss der Durchschnitt Ihrer bisher erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen deutlich sichtbar sein.

Für beide Varianten gilt: Die erbrachten ECTS und die Durchschnittsnote müssen klar und eindeutig ablesbar sein, damit wir Ihre Bewerbung korrekt einordnen können. Sollte in den Bewerbungsunterlagen kein Nachweis über den Vergleich mit Ihrer jeweiligen Prüfungskohorte zu finden sein (sog. Zulassung über die relative Note), so wird ausschließlich die absolute Note berücksichtigt.

2. Lebenslauf

Ein tabellarischer Lebenslauf in deutscher Sprache. Dieser sollte alle relevanten Informationen zu Ihrer Ausbildung und beruflichen Erfahrung enthalten.

3. Praktikums- und Arbeitszeugnisse (falls vorhanden)

Wenn Sie bereits berufliche Erfahrung oder Praktika im relevanten Bereich vorweisen können, sollten Sie entsprechende Nachweise einreichen. Dies kann in Form von Praktikumszeugnissen, Arbeitszeugnissen oder Bescheinigungen von Arbeitgebern erfolgen.

4. Weitere Anforderungen

Wenn Ihre Antragsunterlagen in einer anderen Sprache als Deutsch oder Englisch verfasst sind, müssen Sie zusätzlich zu den Originaldokumenten amtlich beglaubigte Übersetzungen in deutscher oder englischer Sprache durch eine staatlich anerkannte Übersetzungsstelle einreichen.

Bei Bewerbungen von ausländischen Studierenden müssen zusätzliche Anforderungen wie der Sprachnachweis und ggf. die Umrechnung der Note berücksichtigt werden (weitere Informationen dazu finden Sie im Abschnitt zu Bewerbungen mit ausländischen Abschlüssen).

Um eine zügige Bearbeitung Ihrer Bewerbung zu gewährleisten, achten Sie bitte darauf, dass alle Unterlagen vollständig und korrekt hochgeladen sind.

Weitere Informationen zu den notwendigen Bewerbungsunterlagen im Bewerbungsprozess entnehmen Sie bitte der aktuellen Studien- und Prüfungsordnung.

Wenn Sie Ihren ersten Hochschulabschluss an einer ausländischen Hochschule erworben haben, beachten Sie bitte die folgenden Hinweise:

Übersetzungen & Beglaubigungen

Alle Bewerbungsunterlagen müssen entweder in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden.

Liegen die Unterlagen in einer anderen Sprache vor, benötigen wir zusätzlich:

  • einen Scan aller originalen Dokumente und zusätzlich
  • eine amtlich beglaubigte Übersetzung durch eine staatlich anerkannte Übersetzungsstelle in Deutschland (z. B. öffentlich bestellter und beeidigter Übersetzer oder Übersetzerin) auf Deutsch oder Englisch.

Sprachnachweis Deutsch (B2)

Falls Deutsch nicht die Ausbildungssprache Ihres Erstabschlusses war, ist ein Sprachnachweis auf Niveau B2 erforderlich.

Anerkannte Nachweise sind:

Die zulässigen und anerkannten Sprachnachweise finden Sie hier.

Alle Bewerberinnen und Bewerber bewerben sich grundsätzlich für das erste Fachsemester.

Eine direkte Bewerbung für ein höheres Fachsemester im Masterstudiengang Betriebswirtschaft ist nicht möglich.

Hinweis: Sollten Sie bereits Studien- und Prüfungsleistungen aus einem anderen wirtschaftswissenschaftlichen Masterstudium erbracht haben, besteht nach erfolgreicher Immatrikulation die Möglichkeit, diese auf Antrag durch die Prüfungskommission der Fakultät Betriebswirtschaft prüfen zu lassen.

Individuelle Eignungsprüfung

Welche Prüfungsformate gibt es?

Die Auswahlkommission entscheidet, ob eine mündliche oder schriftliche Prüfung angesetzt wird.

Welche Prüfungsform im jeweiligen Bewebungszeitraum angeboten wird, wird vor Beginn des Bewerbungszeitraums bekannt gegeben.

Information über das Bewerbungsverfahren für das Wintersemester 2025/2026:

Die individuelle Eignungsprüfung findet in Form eines schriftlichen Tests statt.

Wie kann ich mich für die Teilnahme an der individuellen Eignungsprüfung anmelden?

Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens erhalten Sie eine Einladung per E-Mail mit Ihren Anmeldedaten und allen Informationen zur Eignungsprüfung.

Wer kann teilnehmen?

Die Teilnahme steht allen Bewerberinnen und Bewerbern mit einer Abschlussnote besser als 3,0 offen.
Die Einladung erfolgt nach Ende des Bewerbungszeitraums.

Ein erfolgreiches Bestehen der Individuellen Eignungsprüfung verbessert die Abschlussnote um 0,5 Notenpunkte.

Hinweis: Die Eignungsprüfung hat ausschließlich eine Auswirkung auf die Note. Sollten die weiteren - nicht nachholbaren - Qualifikationsvoraussetzungen bereits nicht vorhanden sein, so erfolgt auch keine Einladung zur Eignungsprüfung, da es sich hierbei um K.O.-Kritierien handelt, aus denen dementsprechend ein Ablehnungsbescheid resultiert.

Wie erfahre ich, ob ich die individuelle Eignungsprüfung bestanden habe?

Sie erhalten eine E-Mail, wenn Sie die individuelle Eignungsprüfung bestanden haben.
Mit dieser E-Mail können Sie das Ergebnis für eine neue Bewerbung verwenden – aber nur innerhalb der nächsten zwei Semester.

Für die Bewerbung zum Wintersemester 2025/26 ist der Termin am 7. Juli 2025.

Im Regelfall findet der Masterzulassungstest des Masterstudiengang Betriebswirtschaft am vorlesungsfreien Tag zwischen den "kleinen studienbegleitenden Leistungsnachweisen" und den "Schriftlichen Prüfungen lt. Prüfungsplan" (vgl. Semesterterminplan im jeweils aktuellen Vorlesungsverzeichnis des Masterstudiengang Betriebswirtschaft) statt. Dieser Termin kann regelmäßig bereits vor Semester- und damit auch vor Bewerbungsbeginn dem bis dato aktualisierten Vorlesungsverzeichnis entnommen werden.

Die Personen, die gemäß Ihrer im Bewerbungsverfahren vorgelegten Unterlagen zum Zulassungstest eingeladen werden, werden über den exakten Termin in einer gesonderten E-Mail informiert.

Wie läuft die schriftliche Eignungsprüfung ab? Welche Inhalte werden abgefragt?

Es gelten folgende Bedingungen für die schriftliche Eignungspüfung:

  • Dauer: 60 Minuten
  • Multiple- oder Single-Choice-Fragen
  • Inhalte:
    • Grundlagen des Masterstudiengangs Betriebswirtschaft
    • Spezialisierungsspezifische Inhalte
    • Orientierung an den Modulen des Bachelorstudiengangs der Technischen Hochschule Nürnberg

Auf Basis der Ergebnisse der Prüfung erfolgt eine differenzierte Bewertung mit Punkten. Insgesamt könnten 100 Punkte erreich werden. Das Gesamtergebnis der Prüfung wird in den Prädikaten "mit Erfolg" und "ohne Erfolg" festgestellt. Zum Bestehen der schriftlichen Eignungsprüfung müssen mind. 50 Punkte erzielt werden.

Bestehen Sie die schriftliche Eignungsprüfung, wird Ihre im Bewerbungsverfahren eingereichte (Abschluss-)Note des vorhergehenden Studiums um 0,5 verbessert.

Zur Vorbereitung auf den die schriftliche Eignungsprüfung können Sie auf die nachfolgend aufgeführte Literaturliste zurückgreifen:

Logistik, Einkauf und Supply Chain Management
  • Wöhe, Günter (2016): Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre. Insb. Dritter Abschnitt: Produktion. 26. Auflage. München: Verlag Franz Vahlen. S.269-345
  • Schulte, Christof (2016): Logistik. Insb. Kapitel 1: Grundlagen, Kapitel 8: Beschaffungslogistik, Kapitel 9: Produktionslogistik, Kapitel 10: Distributionslogistik, Kapitel 12: SCM. 7. Auflage. München: Verlag Franz Vahlen
Finance, Banking & Innovation
  • Brealey, Richard A.; Myers, Stewart C.; Allen, Franklin (2016): Principles of Corporate Finance. 12. Auflage. Kapitel 3 bis 9 und 18. New York: McGraw-Hill Education
  • Berk, J.; DeMarzo, P. (2018): Grundlagen der Finanzwirtschaft - Analyse, Entscheidung und Umsetzung. 4. Auflage. Kapitel 1 bis 14. Hallbergmoos: Pearson Verlag
Human Resources Management
  • Bröckermann, Reiner (2021): Lehr- und Übungsbuch für Human Resource Management, 8. überarbeitete Aufl., Schäffer-Poeschel, Stuttgart
  • Kauffeld, Simone (2019): Arbeits-, Organisations- und Personalpsychologie für Bachelor, 3. Aufl., Springer [Kap. 6 und 7]
  • Lieber, Bernd (2007): Personalführung - leicht verständlich, 2. Aufl., UTB [Kap. 3 und 4]
  • Nicolai, Christiana (2021): Personalmanagement, 7. Aufl., UTB [Kap. 5-7]
  • Weiß, Uta-Susanne (2019): Arbeitsrecht für Führungskräfte, 2. Aufl., Springer
Finance, Accounting, Controlling and Taxation
  • Friedl, Günther; Hofmann, Christian; Pedell, Burkhard (2017): Kostenrechnung: eine entscheidungsorientierte Einführung. 3. überarbeitete Auflage. München: Verlag Franz Vahlen
  • Weber, Jürgen; Schäffer, Utz (2016): Einführung in das Controlling. 15. überarbeitete und aktualisierte Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel Verlag.
  • Horváth, Péter; Gleich, Ronald; Seiter, Mischa (2020): Controlling. 14. komplett überarbeitete Auflage. München: Verlag Franz Vahlen

Für den Bereich "Finance" beachten Sie bitte die einschlägige Literatur der Spezialisierung "Finanzen".

Digital Business
  • Hansen, Hans Robert; Mendling, Jan; Neumann, Gustaf (2015): Wirtschaftsinformatik: Grundlagen und Anwendungen. Insb. Kapitel 2: Geschäftsprozessmanagement. 11. neu bearbeitete Auflage. Berlin: De Gruyter Verlag

Für sämtliche Quellenangaben sind bei fehlender Angabe der entsprechenden Auflage jeweils die aktuellsten Auflagen zu nutzen.

Welche Hilfsmittel darf ich nutzen?

Für die schriftliche Eignungsprüfung sind als Hilfsmittel nur nicht programmierbare Taschenrechner erlaubt. Keine Handys oder sonstige elektronische Geräte. Die Aufgaben sind ohne weitere Hilfsmittel lösbar.

Was muss ich beim Ausfüllen der Antwortbögen beachten?

Hier erhalten Sie Hinweise zum Ausfüllen des MC-Antwortbogens.

Wie läuft die mündliche Eignungsprüfung ab? Welche Inhalte werden abgefragt?

Die mündliche Eignungsprüfung besteht aus einem 15-minütigen Fachgespräch (Kolloquium).

Ziel ist es, Ihre fachliche Eignung sowie Ihre Motivation für das Masterstudium Betriebswirtschaft nachzuweisen.

Ablauf:
  • Dauer: ca. 15 Minuten

  • Teilnehmende: Eine prüfende Person und eine fachkundige beisitzende Person

Inhalte:
  • Fachliche Fragen zur gewünschten Spezialisierung

  • Persönliche Motivation für das Studium

Worauf kommt es an?

Für ein positives Ergebnis („mit Erfolg bestanden“) werden folgende Kriterien genutzt:

  • Fähigkeit zur fachlichen und wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit einem Thema,

  • methodisches Vorgehen beim Erarbeiten von Lösungsansätzen,

  • Originalität von Lösungsideen,

  • Systematik in der eigenen Bewertung von Lösungsansätzen,

  • persönliche Motivation für das Masterstudium

Sie können die individuelle Eignungsprüfung in jedem neuen Zulassungsverfahren erneut ablegen.

Eine erfolgreich absolvierte Eignungsprüfung ist:

  • für das laufende Zulassungsverfahren, sowie

  • für die darauffolgenden zwei Semester gültig

Soweit das Ergebnis der Eignungsprüfung in den beiden darauffolgenden Semestern geltend gemacht werden soll, ist das Schreiben über die bestandene Eignungsprüfung von der Bewerberin bzw. dem Bewerber bis spätestens zum Bewerbungsschluss im Online-Bewerbermanagementsystem der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm hochzuladen.

Nachqualifikationsleistungen

Eine Nachqualifikation dient dem Ausgleich fehlender Kompetenzen. Sie ist erforderlich, wenn:

  • der vorangegangene Hochschulabschluss weniger als 210 ECTS umfasst (mind. 180 ECTS),

  • keine hinreichende Praxistätigkeit nachgewiesen werden kann,

  • weniger als 50 % des Erststudiums wirtschaftswissenschaftliche Inhalte enthalten (mind. 40% sind zwingend notwendig).

Fehlende ECTS-Punkte sind – je nach Ausrichtung des Erststudiums – entweder über ein Praktikum oder über das Fächerangebot des Bachelorstudiengangs Betriebswirtschaft zu kompensieren.

Wichtig:
Die Entscheidung über Art und Umfang der Nachqualifikation trifft ausschließlich die Auswahlkommission.
Die entsprechende Nachqualifikationsvereinbarung erhalten Sie rechtzeitig vor Studienbeginn.

Erstellung eines Praxisberichts

Wer ein Praktikum im Rahmen der Nachqualifikation absolvieren muss, muss zusätzlich:

  • den Online-Praxisbericht im Moodle-Kurs „Praxissemester / Internship“ ausfüllen und

  • das zugehörige Praktikumszeugnis hochladen.

🡒 Der Kurs ist erreichbar unter:
https://elearning.ohmportal.de/course/view.php?id=2390
(Eine Anmeldung setzt gültige Hochschulzugangsdaten voraus.)

Hinweis: Das Praktikum gilt erst als bestanden, wenn der Praxisbericht und das Praktikumszeugnis eingereicht wurden.

Studierende, die sich bereits absolvierte Praxiserfahrung anrechnen lassen konnten, müssen keinen Praxisbericht mehr einreichen.

Anrechnung vorhandener Praxiszeiten

Es besteht die Möglichkeit, sich bereits erbrachte Praxiszeiten – z. B. ein freiwilliges Praktikum – auf das erforderliche Nachqualifikationspraktikum anrechnen zu lassen.

Bitte beachten Sie:
Werkstudententätigkeiten können nicht auf das Nachqualifikationspraktikum angerechnet werden.