Zulassungsverfahren

Für das Erreichen des Master-Abschlusses an der TH Nürnberg müssen Sie im Verlauf Ihres Bachelor- und Masterstudiums insgesamt 300 ECTS erfolgreich abgelegt haben. Das Master-Programm der TH Nürnberg umfasst 90 ECTS, sodass Sie mit einer Bachelor-Kapazität von 210 ECTS perfekt aufgestellt sind. Für den Fall, dass Ihr Bachelorstudium nur 180 ECTS umfasst, müssen Sie die noch fehlenden 30 ECTS aus dem Fächerangebot im Bachelor BW oder in Form eines Praktikums nachholen. Die Art der Nachqualifikation richtet sich nach der Art der Kompetenzvermittlung Ihres Bachelorstudiums. Sollte Ihr Bachelorstudium keine vorgeschriebenen Praxisanteile (Praxissemester) haben, so müssten Sie im Rahmen der Nachqualifikation die fehlenden 30ECTS in Form eines Praktikums nachholen. Sollten Sie 180ECTS erworben und ein Praxissemester als Bestandteil Ihres Bachelorstudiums abgelegt haben, so sind die fehlenden 30ECTS aus dem facheinschlägigen Vorlesungsangebot des Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft nachzuholen.

Sie erhalten in beiden Fällen nach Ihrer Immatrikulation eine Nachricht der Auswahlkommission mit Informationen zum weiteren Vorgehen bzgl. der Vereinbarung der Nachqualifikation. 

In der Regel verlängert sich die effektive Studiendauer im Master hierdurch auf vier Semester. Die Höchststudiendauer von fünf Semestern bleibt davon unberührt.

Facheinschlägige Praxiszeiten können zur Verbesserung der Abschlussnote des Vorstudiums angerechnet werden, wenn diese im Umfang von mindestens einem Jahr nach Abschluss des Bachelorstudiums in einem wirtschaftswissenschaftlichen Fachbereich außerhalb der Hochschule in einer hauptberuflichen sowie zusammenhängenden Tätigkeit erbracht wurden.

Die Praxiszeit muss in Vollzeit erbracht worden sein, wobei entsprechend gleichwertige Tätigkeiten in Teilzeit berücksichtigt werden, wenn deren Umfang einem Vollzeitäquivalent entspricht.

Dem Antrag ist ein Nachweis beizulegen, aus dem die regelmäßige Arbeitszeit für Vollbeschäftigte, die regelmäßige Arbeitszeit des Bewerbers / der Bewerberin sowie die Dauer der Beschäftigung hervorgeht.

Die tägliche und zur Anerkennung relevante Arbeitszeit bemisst sich nach § 24 Abs.2 Satz 1 APO.

Zudem muss der Nachweis, z. B. durch ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, erbracht werden, dass die ausgeübten Tätigkeiten über dem Niveau des Ausbildungszieles des praktischen Studiensemesters des Bachelorstudiengangs Betriebswirtschaft der Technischen Hochschule Nürnberg lagen.

Über die Anrechnung der fachlich einschlägigen Praxiszeit entscheidet die Auswahlkommission nach Sichtung der eingegangenen Anträge.

Im Falle einer Anerkennung des jeweiligen Antrags erfolgt eine Besserbewertung der Abschlussnote um 0,1 Notenpunkte für jedes volle Jahr der Praxistätigkeit, wobei maximal eine Notenverbesserung um 0,2 Notenpunkte möglich ist.

Wichtig: Eine Anrechnung von Praxiszeiten zur Notenverbesserung ist nur möglich, wenn Sie bis zum Abschluss der jeweiligen Bewerbungsfrist einen (formlosen) Antrag über Ihr Bewerberprofil in StudyOHM mit den dazugehörigen Nachweisen zur Verfügung stellen. Aus den Nachweisen müssen die o. a. Informationen ersichtlich werden! Es erfolgt also keine Pauschalanrechnung von Praxiszeiten basierend auf den von Ihnen eingereichten Arbeitszeugnissen, insofern kein dazugehöriger Antrag eingereicht wurde!

Bewerbungsverfahren

Bewerbungen für den Masterstudiengang Betriebswirtschaft sind ausschließlich im Bewerbungszeitraum möglich. Diesen finden Sie hier.

Weiterhin bitten wir Sie, den Bewerbungsablauf entsprechend der Vorgaben einzuhalten.

Bewerbungen, die nach Abschluss des Bewerbungszeitraums bei uns eingehen, können für das bevorstehende Semester nicht berücksichtigt werden. Gleiches gilt für Bewerbungen mit unvollständigen Unterlagen.

Grundsätzlich bewerben Sie sich spezialisierungsunabhängig für den Masterstudiengang Betriebswirtschaft der TH Nürnberg, weshalb Ihre Bewerbungsunterlagen auch diesbezüglich geprüft werden. 

Zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung geben Sie im Online-Bewerbermanagementsystem verbindlich die von Ihnen gewünschte Spezialisierung an.

Der Wechsel von einer Spezialisierung in eine andere Spezialisierung ist im Verlauf des Masterstudiums einmal auf Antrag möglich, sobald mindestens eine endnotenbildende Prüfungsleistung aus dem Pflicht- oder Wahlpflichtbereich der jeweiligen Spezialisierung im Masterstudiengang Betriebswirtschaft erfolgreich erbracht wurde. Dieser Antrag muss im Studienbüro eingereicht werden.

Eine Bewerbung für mehrere Spezialisierungen oder mehrere Bewerbungen für unterschiedliche Spezialisierungen während eines Bewerbungszeitraums sind nicht zulässig.

Zwingend erforderlich ist bei einem bereits abgeschlossenem Vorstudium eine amtlich beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses und der Abschlussurkunde. Bei Bewerbungen vor Abschluss des Vorstudiums benötigen wir eine aktuelle, ebenfalls amtlich beglaubigte Kopie Ihrer Notenbescheinigung. In beiden Fällen muss die (bisher) erzielte Note als Durchschnitt aller endnotenbildenden Studien- und Prüfungsleistungen eindeutig abzulesen sein.

Alternativ besteht die Möglichkeit, die Originaldokumente zum Abgleich im Studierendenservice vorzulegen. Dies muss jedoch vor Beginn des Immatrikulationszeitraums geschehen. 

Sollte in den Bewerbungsunterlagen kein Nachweis über den Vergleich mit Ihrer jeweiligen Prüfungskohorte zu finden sein (sog. Zulassung über die relative Note), so wird ausschließlich die absolute Note berücksichtigt.

Ebenso eindeutig und direkt ablesbar muss die Angabe der jeweiligen ECTS, die zum Zeitpunkt der Bewerbung (bereits) in die ausgewiesene (Abschluss-)Note eingeflossen sind, sein. Dies gilt für die Anzahl der insgesamt erbrachten ECTS als auch für die einzelnen Studien- und Prüfungsleistungen.

Ergänzend reichen Sie bitte zusätzlich evtl. vorhandene Praktikums- und/oder Arbeitszeugnisse mit ein, um mögliche vorhandene Berufserfahrung nachzuweisen.

Weitere Informationen zu den notwendigen Bewerbungsunterlagen im Bewerbungsprozess entnehmen Sie bitte § 5 a der aktuellen Studien- und Prüfungsordnung.

 

Wichtig: Bei der Prüfung Ihrer Bewerbung können nur jene Unterlagen und Informationen berücksichtigt werden, die uns zum Zeitpunkt Ihrer Bewerbung tatsächlich vorliegen. Fehlende oder unvollständige Unterlagen sowie unzureichende Informationen werden dabei zu Lasten der Bewerberin / des Bewerbers ausgelegt und können zur Ablehnung der Bewerbung führen. Prüfen Sie daher stets die Vollständigkeit Ihrer Bewerbungsunterlagen, bevor Sie diese einreichen! 

Sollten Sie den Hochschulabschluss Ihres Vorstudiums an einer ausländischen Hochschule absolviert haben und die Antragsunterlagen nicht in der deutschen oder englischen Sprache abgefasst sein, benötigen wir von Ihnen neben einer amtlich beglaubigten Abschrift der Originale eine von einem in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich bestellten und allgemein beeidigten Übersetzer, also eine von einer staatlich anerkannten Übersetzungsstelle vorgenommene und amtlich beglaubigte deutsche oder englische Übersetzung

Ergänzend müssen Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung einen Sprachnachweis der Niveaustufe B2 in Deutsch erbringen, insofern Deutsch nicht die Ausbildungssprache Ihres Erstabschlusses war. Der Nachweis kann beispielsweise durch die erfolgreiche Teilnahme an der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Bewerberinnen und Bewerber (DSH-Stufe 1) oder die Teilnahme am Test Deutsch als Fremdsprache mit überdurchschnittlichem Ergebnis (TestDaF; mindestens Niveaustufe 3 in allen 4 Prüfungsteilen) oder durch vergleichbare Nachweise erbracht werden. Die zulässigen und anerkannten Sprachnachweise finden Sie hier. Der Nachweis gilt ebenfalls als erbracht, wenn ein erfolgreicher Abschluss einer deutschsprachigen Ausbildung an einer höheren Schule nachgewiesen wird.

Sollte Ihr Abschluss aus einem anderen Notensystem stammen, so erfolgt die Umrechnung der Note insbesondere nach der "modifizierten bayerischen Formel" gemäß § 4 Abs.5 der aktuellen Studien- und Prüfungsordnung des Masterstudiengang Betriebswirtschaft. Diesbezüglich muss mit Abgabe der Bewerbung durch den/die Studenten/-in das Notensystem der jeweiligen Hochschule dargelegt werden. Mindestangaben hierbei ist die bestmöglich zu erreichende Punktzahl / Note sowie die unterste Bestehensgrenze.

Bewerbungen sind nur für den Einstieg in das erste Semester möglich. Nach der Immatrikulation können Sie durch die Prüfungskommission der Fakultät Betriebswirtschaft auf Antrag prüfen lassen, ob und in welchem Umfang (Studien-)Leistungen, die vorher erbracht wurden, auf Lehrveranstaltungen im Masterstudiengang Betriebswirtschaft angerechnet werden können. 

Gemäß der aktuell gültigen Studien- und Prüfungsordnung im Masterstudiengang Betriebswirtschaft ist ein Motivationsschreiben keine Zulassungsvoraussetzung, d. h. für Ihre Bewerbung im Masterstudiengang Betriebswirtschaft benötigen Sie kein Motivationsschreiben.

Masterzulassungstest

Gemäß § 5 d der aktuellen Studien- und Prüfungsordnung des Masterstudiengangs Betriebswirtschaft erhalten Studierende mit einem bereits abgeschlossenem Vorstudium die Möglichkeit, bei einer nachgewiesenen Abschlussnote zwischen 2,1 - 2,5 am Masterzulassungstest teilzunehmen. Bei einer Abschlussnote <=2,0 ist eine Direktzulassung möglich, weshalb eine Teilnahme am Test nicht erforderlich ist. Bei einer Abschlussnote >2,5 ist eine Teilnahme am Test ebenfalls nicht erforderlich, da in diesem Fall die Zulassung auf Grund der nicht erreichten Grenznote zu versagen ist.

Ausnahme: Sollten Sie nachweisen können, dass Ihr Abschluss zu den besten 25% Ihrer Vergleichskohorte zählt, ist wiederum eine Direktzulassung möglich. Sollte Ihre Abschlussnote zu den besten 50% Ihrer Vergleichskohorte zählen, erhalten Sie die Möglichkeit, am Masterzulassungstest teilzunehmen.

Studierende ohne abgeschlossenes Vorstudium erhalten grundsätzlich die Möglichkeit zur Teilnahme am Test, da die tatsächliche Abschlussnote noch nicht nachgewiesen ist. In diesem Fall muss die Abschlussnote bis zum jeweiligen Stichtag nachgewiesen werden. Liegt die tatsächliche Abschlussnote am Stichtag zwischen 2,1 und 2,5 und der Test wurde im Vorfeld erfolgreich absolviert, so ist die endgültige Zulassung in den Masterstudiengang Betriebswirtschaft zu gewähren. Gleiches gilt für den Fall, dass die tatsächliche Abschlussnote <=2,0 ist. Für den Fall, dass die tatsächliche Abschlussnote >2,5 ist, führt auch das Bestehen des Tests nicht zur endgültigen Zulassung. In diesem Fall ist der Studierende zu exmatrikulieren (Ausnahme s. o. - relative Note).

Der Masterzulassungstest hat ausschließlich eine Auswirkung auf die Note. Sollten die weiteren - nicht nachholbaren - Qualifikationsvoraussetzungen bereits nicht vorhanden sein, so erfolgt auch keine Einladung zum Zulassungstest, da es sich hierbei um K.O.-Kritierien handelt, aus denen dementsprechend ein Ablehnungsbescheid resultiert.

Nachfolgend finden Sie die Termine des Masterzulassungstests des Masterstudiengang Betriebswirtschaft der vergangenen Bewerbungsverfahren:

 

Studienstart im... Termin des Masterzulassungstests
Sommersemester 2020 Montag, 20.01.2020 / 14:00 bis 15:00 Uhr
Wintersemester 2020/2021 Samstag, 18.07.2020 / 10:00 bis 11:00 Uhr
Sommersemester 2021 Freitag, 22.01.2021 / 14:30 bis 15:30 Uhr
Wintersemester 2021/2022 Freitag, 02.07.2021 / 14:30 bis 15:30 Uhr
Sommersemester 2022 Freitag, 21.01.2022 / 14:30 bis 15:30 Uhr
Wintersemester 2022/2023 Freitag, 01.07.2022 / 14:00 bis 15:00 Uhr
   

 

Im Regelfall findet der Masterzulassungstest des Masterstudiengang Betriebswirtschaft am vorlesungsfreien Tag zwischen den "kleinen studienbegleitenden Leistungsnachweisen" und den "Schriftlichen Prüfungen lt. Prüfungsplan" (vgl. Semesterterminplan im jeweils aktuellen Vorlesungsverzeichnis des Masterstudiengang Betriebswirtschaft) statt. Dieser Termin kann regelmäßig bereits vor Semester- und damit auch vor Bewerbungsbeginn dem bis dato aktualisierten Vorlesungsverzeichnis entnommen werden.

Die Personen, die gemäß Ihrer im Bewerbungsverfahren vorgelegten Unterlagen zum Zulassungstest eingeladen werden, werden über den exakten Termin in einer gesonderten E-Mail informiert.

Sie erhalten nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens eine Einladung zum Zulassungstest inklusive personalisierter Anmeldedaten an die in Ihrer Bewerbung angegebene E-Mail-Adresse. Alle weiteren Informationen zur Testanmeldung können Sie dem Einladungsschreiben entnehmen.

Zur Lösung der Aufgaben benötigen Sie lediglich einen nicht programmierbaren Taschenrechner (kein Handy!). Die Aufgaben sind so gestellt, dass die korrekte Lösung ohne weitere Hilfsmittel erwartet werden darf. Weitere Hilfsmittel sind deshalb nicht gestattet. 

Sie können den Masterzulassungstest in jedem neuen Zulassungsverfahren erneut ablegen.

Ein mit Erfolg absolvierter Test ist für das jeweilige Zulassungsverfahren, sowie in den darauffolgenden zwei Semestern nach der erfolgreichen Teilnahme gültig; eine Übernahme in das darauffolgende dritte Semester nach Bestehen des Tests ist ausgeschlossen.

Soweit das Testergebnis in den beiden darauffolgenden Semestern geltend gemacht werden soll, ist das Schreiben über den bestandenen Test von der Bewerberin bzw. dem Bewerber bis spätestens zum Bewerbungsschluss im Online-Bewerbermanagementsystem der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm hochzuladen.

Die Ergebnisse des Masterzulassungstests werden den Bewerbern*innen, die den Test mit Erfolg absolviert haben, via E-Mail mitgeteilt. Sollten Sie ein potenzielles Zulassungsangebot im aktuellen Bewerbungsverfahren ablehnen, sich jedoch in den darauffolgenden zwei Semestern erneut für den Masterstudiengang Betriebswirtschaft bewerben, können Sie durch Vorlage dieser E-Mail im nachfolgenden Bewerbungsverfahren das bereits bestandene Testergebnis in die zwei darauffolgenden Bewerbungsverfahren übernehmen. Eine Übernahme eines erfolgreichen Testergebnisses in das darauffolgende dritte Bewerbungsverfahren ist ausgeschlossen. 

Der Test dauert 60 Minuten, wobei die Fragen im Multiple oder auch Single Choice-Verfahren vorliegen können. Im Test sind Fragen aus den Bereichen der von der Bewerberin bzw. dem Bewerber im Bewerbungsverfahren gewählten Spezialisierung sowie dem Grundlagenbereich des Masterstudiengang Betriebswirtschaft zu beantworten.

Die Prüfungsthemen und -inhalte orientieren sich in Inhalt und Kompetenzen an den facheinschlägigen Modulen der jeweiligen Spezialisierung des Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm in der jeweils gültigen Fassung. Die dazugehörigen Modulbeschreibungen sowie Literaturempfehlungen sind dem jeweils gültigen Modulhandbuch zu entnehmen.

Zur Vorbereitung auf den Test können Sie auf die nachfolgend aufgeführte Literaturliste zurückgreifen:

Logistik, Einkauf und Supply Chain Management

  • Wöhe, Günter (2016): Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre. Insb. Dritter Abschnitt: Produktion. 26. Auflage. München: Verlag Franz Vahlen. S.269-345
  • Schulte, Christof (2016): Logistik. Insb. Kapitel 1: Grundlagen, Kapitel 8: Beschaffungslogistik, Kapitel 9: Produktionslogistik, Kapitel 10: Distributionslogistik, Kapitel 12: SCM. 7. Auflage. München: Verlag Franz Vahlen

Finance, Banking & Innovation

  • Brealey, Richard A.; Myers, Stewart C.; Allen, Franklin (2016): Principles of Corporate Finance. 12. Auflage. Kapitel 3 bis 9 und 18. New York: McGraw-Hill Education
  • Berk, J.; DeMarzo, P. (2018): Grundlagen der Finanzwirtschaft - Analyse, Entscheidung und Umsetzung. 4. Auflage. Kapitel 1 bis 14. Hallbergmoos: Pearson Verlag

Human Resources Management

  • Bröckermann, Reiner (2021): Lehr- und Übungsbuch für Human Resource Management, 8. überarbeitete Aufl., Schäffer-Poeschel, Stuttgart
  • Kauffeld, Simone (2019): Arbeits-, Organisations- und Personalpsychologie für Bachelor, 3. Aufl., Springer [Kap. 6 und 7]
  • Lieber, Bernd (2007): Personalführung - leicht verständlich, 2. Aufl., UTB [Kap. 3 und 4]
  • Nicolai, Christiana (2021): Personalmanagement, 7. Aufl., UTB [Kap. 5-7]
  • Weiß, Uta-Susanne (2019): Arbeitsrecht für Führungskräfte, 2. Aufl., Springer

Finance, Accounting, Controlling and Taxation

  • Friedl, Günther; Hofmann, Christian; Pedell, Burkhard (2017): Kostenrechnung: eine entscheidungsorientierte Einführung. 3. überarbeitete Auflage. München: Verlag Franz Vahlen
  • Weber, Jürgen; Schäffer, Utz (2016): Einführung in das Controlling. 15. überarbeitete und aktualisierte Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel Verlag.
  • Horváth, Péter; Gleich, Ronald; Seiter, Mischa (2020): Controlling. 14. komplett überarbeitete Auflage. München: Verlag Franz Vahlen

Für den Bereich "Finance" beachten Sie bitte die einschlägige Literatur der Spezialisierung "Finanzen".

Digital Business

  • Hansen, Hans Robert; Mendling, Jan; Neumann, Gustaf (2015): Wirtschaftsinformatik: Grundlagen und Anwendungen. Insb. Kapitel 2: Geschäftsprozessmanagement. 11. neu bearbeitete Auflage. Berlin: De Gruyter Verlag

Für sämtliche Quellenangaben sind bei fehlender Angabe der entsprechenden Auflage jeweils die aktuellsten Auflagen zu nutzen.

Auf Basis der Ergebnisse des Tests erfolgt eine differenzierte Bewertung mit Punkten. Insgesamt könnten 100 Punkte erreich werden. Das Gesamtergebnis des Tests wird in den Prädikaten "mit Erfolg" und "ohne Erfolg" festgestellt. Zum Bestehen des Tests müssen mind. 50 Punkte erzielt werden.

Bestehen Sie den Test, wird Ihre im Bewerbungsverfahren eingereichte (Abschluss-)Note des vorhergehenden Studiums um 0,5 verbessert.

Nachqualifikationsleistungen

Eine Nachqualifikation dient dem Ausgleich fehlender Kompetenzen. Konkret wird eine Nachqualifikationsleistung erforderlich, wenn der Hochschulabschluss des Vorstudiums weniger als 210 ECTS - mindestens jedoch 180 ECTS - umfasst (vgl. § 4 Abs. 3 M-BW SPO) oder keine hinreichende Praxistätigkeit nachgewiesen wird (vgl. § 4 Abs. 1 Ziff. 2 i. V. m. § 4 Abs. 4 Satz 4 M-BW SPO). Abhängig davon, ob diese ECTS in einem rein theorieorientierten Studium vermittelt wurden sind die fehlenden 30 ECTS entweder in Form eines Praktikums oder durch das Fächerangebot des Bachelorstudiengangs BW zu erbringen.

Die Entscheidung über die zu erbringende Nachqualifikationsleistung obliegt ausschließlich der Auswahlkommission des Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre. Sie erhalten rechtzeitig vor Beginn Ihres Studiums eine Nachqualifikationsvereinbarung, die das nähere Vorgehen bzgl. der zu erbringenden Nachqualifikation regelt.

Sollten Sie ein Praktikum als Nachqualifikationsleistung auferlegt bekommen und sich keine bereits vorhandenen Praxiszeiten auf die von Ihnen zu erbringende Nachqualifikationsauflage anrechnen lassen können, müssen Sie - ergänzend zu dem von Ihnen zu absolvierenden Praktikum - über unser E-Learning Portal Moodle im Kursraum "Praxissemester / Internship" unter "Erstellung und Abgabe Praxisbericht BW (SPO 2016)" den Online-Praxisbericht ausfüllen und im Anschluss das Praktikumszeugnis unter "Zeugnis der Ausbildungsstelle zum praktischen Studiensemester" hochladen.

Unter https://elearning.ohmportal.de/course/index.php?categoryid=872 gelangen Sie zu dem Kursraum (eine Anmeldung erfordert gültige Zulassungsdaten für die IT-Systeme der Hochschule).

Bitte beachten Sie: Das Praxissemester gilt erst als mit Erfolg absolviert, wenn der Praxisbericht abgegeben und das Praktikumszeugnis zur Verfügung gestellt wurde.

Studierende, die sich bereits vorhandene Praxiserfahrungen auf die Nachqualifikationsleistung des Praktikums anrechnen lassen konnten, müssen keinen Praxisbericht abgeben.

 

Sollten Sie ein Praktikum als Nachqualifikationsleistung erbringen müssen, können Sie auf Antrag - der nach Erhalt Ihrer Nachqualifikationsvereinbarung an die/den Praxisbeauftragte/n der Fakultät Betriebswirtschaft zu richten ist - prüfen lassen, ob bereits vorhandene Praxiszeiten auf Ihre Nachqualifikationsleistung angerechnet werden können. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.th-nuernberg.de/fakultaeten/bw/studium/bachelor-betriebswirtschaft-ba/anerkennung-von-studienleistungen-und-anrechnung-von-praxiserfahrung/.

Bitte beachten Sie, dass Werkstudententätigkeiten regelmäßig nicht auf die zu erbringende Nachqualifikation des Praktikums angerechnet werden können.

Prüfungsgeschehen

Bei Fragen rund ums Prüfungsgeschehen können Sie sich gerne an die Prüfungskommission der Fakultät Betriebswirtschaft wenden.

Die Prüfungsregularien finden sich in der aktuell gültigen allgemeinen Prüfungsordnung (APO) der TH Nürnberg, der Rahmenprüfungsordnung (RaPo) des Freistaats Bayern sowie der studiengangsspezifischen Studien- und Prüfungsordnung in der aktuellen Fassung.

Sollten Sie sich für eine Prüfung anmelden wollen, diese jedoch im Prüfungsanmeldezeitraum nicht in unserem Online-Portal VirtuOHM finden können, gibt es folgende Alternative:

Bei extracurricularen Modulen, die nicht zu Ihren Pflicht- oder Wahlpflichtfächern gehören, kann eine Prüfungsanmeldung ausschließlich persönlich im Studierendenservice der TH Nürnberg vorgenommen werden. Sollten Sie sich also für die Prüfung eines entsprechenden Moduls anmelden wollen, erhalten Sie von der Studiengangsassistentin / dem Studiengangsassistenten des Masterstudiengangs Betriebswirtschaft die Prüfungsorganisationsnummer(n), mit der Sie sich im Anschluss im Studierendenservice für die Prüfung des jeweiligen Moduls anmelden können. 

Für alle anderen Pflicht- und Wahlpflichtmodule, die zu Ihrem Curriculum zählen, ist eine Online-Anmeldung über VirtuOHM möglich und auch erforderlich. 

Bitte beachten Sie: Extracurriculare Prüfungen fließen nicht in die Abschlussnote Ihres Masterstudiums mit ein. Bei jenen Modulen erhalten Sie neben Ihrer Masterurkunde und Ihres Masterzeugnisses eine weitere Aufstellung, die sämtliche Wahlmodule sowie die erzielten Noten ausweist.

Rund ums Studium

Hin und wieder kommt es vor, dass das Vorlesungsverzeichnis bestimmte "Vorlesungskollissionen" aufweist, d. h. dass mehrere Vorlesungen zum selben Zeitpunkt stattfinden.

Grundsätzlich sind die Vorlesungen im Vorlesungsverzeichnis darauf ausgerichtet, dass das Studium in der Regelstudienzeit von drei Semestern absolviert werden kann. Folglich können also Vorlesungskollissionen im ersten Semester in aller Regel in den Nachfolgesemestern ausgeglichen werden.

Durch die Komplexität der Vorlesungs- sowie Raumplanung ist das Vorlesungsverzeichnis nach der Veröffentlichung grundsätzlich vorerst als gegeben anzusehen. Die individuelle "Stundenplanung" ist also basierend auf dem Vorlesungsverzeichnis vorzunehmen.

Grundsätzlich können Vorlesungen also nicht verschoben werden. Es empfiehlt sich jedoch, die erste Vorlesung des jeweiligen Wunschmoduls (nach Möglichkeit) zu besuchen, da es aus Kapazitätsgründen ggf. noch zu einer Änderung von Vorlesungszeiten kommen kann. Dies obliegt jedoch alleine der Dozentin / dem Dozenten des jeweiligen Moduls. 

Ergänzende Informationen zur Abschlussarbeit können Sie aus dem Intranet entnehmen. Dort finden Sie Informationen über Abgabefristen, benötigte Formulare, Anträge, etc.

Bei den Abgabefristen bitten wir zu berücksichtigen, dass Ihre Abschlussarbeit spätestens am letzten Tag der Höchststudiendauer abgegeben werden muss. Die Tatsache, dass die Korrektur Ihrer Abschlussarbeit in das darauffolgende Semester fällt hat keinen Einfluss auf die Bewertung Ihrer Abschlussarbeit, d. h. Sie müssen sich lediglich für das 6. Semester rückmelden und die Bewertung Ihrer Abschlussarbeit abwarten.

Grundsätzlich können Sie neben den einschlägigen Rechtsquellen (Studien- und Prüfungsordnung, allgemeine Prüfungsordnung, etc.) auf nachfolgende Informationen zugreifen:

Der für Sie gültige Studienverlaufsplan stellt eine Empfehlung dar, mit dessen Hilfe Sie das Masterstudium in der Regelstudienzeit von drei Semestern abschließen können. Sie sind jedoch nicht an diese Empfehlung gebunden. Wir bitten Sie jedoch zu berücksichtigten, dass die Studienverlaufspläne auf Basis interner Vorgaben, sich ändernder Situationen, sowie nach bestem Wissen erstellt werden. Sollten Sie also in Ihrer individuellen Stundenplanung von den Studienverlaufsplänen abweichen, liegt es in Ihrer eigenen Verantwortung, noch ausstehende Kurse fristgemäß zu absolvieren.