Ein Studiensemester im Ausland kann unterschiedliche Arten des Auslandsaufenthaltes umfassen:

  • ERASMUS-Programm: Im Rahmen bestehender Hochschulkooperationen innerhalb der EU und weiterer europäischer Länder können ein bis zwei Semester im Ausland absolviert werden. Studiengebühren fallen beim Studium an einer Partnerhochschule in diesem Falle nicht an. Zudem erhalten die ERASMUS-Studierenden einen monatlichen finanziellen Zuschuss.
  • Andere Austauschpartnerschaften: Neben den von der EU geförderten Programmen können weitere Hochschulkooperationen (etwa in Übersee) bestehen, innerhalb derer ein Austausch erleichtert wird.
  • Freemover: Es wird ein Auslandsstudium außerhalb bestehender Kooperationsvereinbarungen aufgrund eigener Initiativen organisiert und durchgeführt.

Bei Hochschulkooperationen ist die Anerkennung von vergleichbaren Studienleistungen vereinbart und eine Unterstützung "vor Ort" erfolgt durch die dortige Hochschule. Unsere bestehenden Kooperationen mit Partnerhochschulen finden Sie hier. 

Es empfiehlt sich zunächst dringend, mit einem der Kolleg*innen vom Team Internationales der Fakultät zu führen. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin per Mail über sw-internationalesatth-nuernbergPunktde.

 

Eine weitere zentrale Anlaufstelle innerhalb der Hochschule ist das International Office (IO).

Nach der ersten Rücksprache mit dem Auslandsbeauftragten der Fakultät, sollte Kontakt mit der zuständigen Ansprechpartnerin des International Office aufgenommen werden. Hier werden alle Formalitäten für die Bewerbung bei ausländischen Hochschulen abgewickelt. Das International Office berät zudem umfassend über Fördermöglichkeiten.

Die Ansprechpartner*innen finden Sie hier.

Umfassende Informationen des International Office zum Thema Auslandssemester finden Sie hier.

In allen Fällen (auch bei einem Auslandsstudium an einer Partnerhochschule der Fakultät) sollte die konkrete Anerkennung von Prüfungs- und Studienleistungen, die im Ausland erbracht werden, abgeklärt werden. Bitte nehmen Sie deshalb mit dem*der für Sie zuständigen Vorsitzenden Kontakt auf. Die Kontaktdaten finden Sie hier.

Bitte beachten Sie bzgl. der Regelung zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen die Ausführungen der Prüfungskommission zu diesem Thema im aktuellen Studienführer unter 3.7.

Die Grundlage für die Anerkennung ist dabei bei einem ERASMUS-Austausch stets das sog. „Learning Agreement“.