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/ Sozialwissenschaften / Studium / International /
Ein Studiensemester im Ausland kann unterschiedliche Arten des Auslandsaufenthaltes umfassen:
Bei Hochschulkooperationen ist die Anerkennung von vergleichbaren Studienleistungen vereinbart und eine Unterstützung "vor Ort" erfolgt durch die dortige Hochschule. Unsere bestehenden Kooperationen mit Partnerhochschulen finden Sie hier.
Es empfiehlt sich zunächst dringend, ein Orientierungsgespräch bei Michael Helmbrecht, dem Auslandsbeauftragten der Fakultät, zu führen. Dieser bietet wöchentlich eine zweistündige Sprechstunde an, um Studienangelegenheiten inklusive Fragen rund ums Praktikum im Ausland oder ein Auslandsstudium besprechen zu können (Büro BL.332). Eine Voranmeldung ist nicht erforderlich! Weiterhin stehen bzgl. einiger Hochschul-Partnerschaften der Fakultät zusätzliche Betreuer/-innen der Fakultät zur Verfügung, die die entsprechenden Hochschulen genauer kennen. Diese finden Sie in der Liste der bestehenden Hochschulkooperationen vermerkt oder erfahren Sie über den Auslandsbeauftragten.
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Eine weitere zentrale Anlaufstelle innerhalb der Hochschule ist das International Office (IO). Es befindet sich im 2. Stock des Gebäudes KX (Modulbau), Keßlerplatz 12.
Nach der ersten Rücksprache mit dem Auslandsbeauftragten der Fakultät, sollte Kontakt mit der zuständigen Ansprechpartnerin des International Office aufgenommen werden. Hier werden alle Formalitäten für die Bewerbung bei ausländischen Hochschulen abgewickelt. Das International Office berät zudem umfassend über Fördermöglichkeiten.
Ansprechpartnerinnen im International Office:
Weitere Informationen und die Kontaktdaten der Ansprechpartner/-innen des International Office finden Sie hier.
In allen Fällen (auch bei einem Auslandsstudium an einer Partnerhochschule der Fakultät) sollte die konkrete Anerkennung von Prüfungs- und Studienleistungen, die im Ausland erbracht werden, abgeklärt werden. Dies bedeutet, dass mit der Vorsitzenden der Prüfungskommission für den Bachelorstudiengang Soziale Arbeit (Prof. Thomas Beyer) Kontakt aufgenommen werden sollte, sobald feststeht, welche Studienleistungen an einer ausländischen Hochschule angestrebt werden. Dies dient vor allem der Klärung von Fragen des späteren Erlasses von Studienleistungen an unserer Hochschule für die im Ausland erbrachten Studienleistungen. Bitte beachten Sie bzgl. der Regelung zur Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen die Ausführungen der Prüfungskommission zu diesem Thema im aktuellen Studienführer unter 3.7.
Die Grundlage für die Anerkennung ist dabei bei einem ERASMUS-Austausch stets das sog. „Learning Agreement“. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite des International Office.
Über verschiedene Fördermöglichkeiten informiert das International Office. Daneben verweisen wir auf die Stipendienplattform www.myStipendium.de, die sich speziell an benachteiligte Studierende wendet und Hilfe bei der Suche nach (Auslands-)Stipendien verspricht.
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