Wer einen Praktikumsaufenthalt im Ausland anstrebt, hat in der Regel mit einer längeren Vorlaufzeit zu rechnen.

Im Ausland absolviert werden können:

  • die studienbegleitend abzuleistende Praktikumsphase von insgesamt 16 Tagen (128 Stunden) im Rahmen des Moduls 3.1. Theorie-Praxis-Transfer oder
  • die 22 Wochen (704 Stunden) dauernde Praxisphase im Modul 3.2 Praktisches Studiensemester.
Grundlegende Informationen

Allgemeine Informationen rund um die Praktika bietet Teil H der Broschüre „Kleiner Kompass zu den Praxismodulen“. Diese ist für alle Studierenden online verfügbar.

Der Kompass enthält:

  • Informationen über die Voraussetzungen zur Anerkennung von Praktikumsstellen generell (die auch für Praktikumsstellen im Ausland gelten),
  • Informationen zum Versicherungsschutz während eines Auslandspraktikums
  • Allgemeine Hinweise zum Auslandspraktikum

Einige Praktikumsstellen, die in zurückliegenden Jahren durch Studierende unserer Fakultät genutzt und als empfehlenswert eingestuft wurden, können Sie über unsere Praktikumsstellendatenbank finden. Ansonsten sind Sie frei, neue Praktikumsstellen weltweit zu aufzutun, Kontakt zu knüpfen und die entsprechenden Formalitäten zur Genehmigung durch die Fakultät (siehe unten) einzuleiten.

Wichtig ist vor allem die frühzeitige Planung und Kontaktaufnahme mit den zuständigen Ansprechpartnern innerhalb und außerhalb der Fakultät. Zur optimalen Planung empfiehlt die Fakultät mit ersten Vorbereitungen ca. ein Jahr vor Beginn des geplanten Praktikums zu starten.

Innerhalb der Fakultät ist die erste zentrale Anlaufstelle der Auslandsbeauftragte Michael Helmbrecht. Dieser bietet jede Woche eine zweistündige Sprechstunde an (BL.332).

Durch den Auslandsbeauftragten werden Sie bei einem gemeinsamen Treffen (in der Regel am Ende der Prüfungszeit eines Semesters) auf Ihr Auslandspraktikum vorbereitet.

Alle für das Auslandspraktikum erforderlichen Formulare und zentralen Informationen zum Praktikum sind auf Englisch verfügbar. Dazu zählen für das Praktische Studiensemester:

  • das Anmeldeformular inkl. Rahmenausbildungsplan
  • Grundlegende Informationen für die Praktikumsstelle im Ausland
  • Informationen zur Erstellung des individuellen Ausbildungsplans

Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie neben den Formularen der Fakultät auch Formulare des Studienbüros benötigen. Diese sind auf den Webseiten des Studienbüros verfügbar und beinhalten:

  • den Ausbildungsvertrag (auch auf Englisch)
  • das Deckblatt des Praktikumsberichts (auch auf Englisch)

Der Praktikumsbeauftragte Michael Helmbrecht prüft in jedem Fall, ob eine Praktikumsstelle im Ausland den Erfordernissen (siehe die Regelungen im Praxiskompass) entspricht und genehmigt diese gegebenenfalls. An ihn leiten Sie daher bitte das Anmeldeformular inkl. Rahmenausbildungsplan sowie – nach Genehmigung der Praktikumsstelle durch ihn – den Ausbildungsvertrag mit der Einrichtung weiter. Das persönliche Aufsuchen der Sprechstunde auch für die Abwicklung der organisatorischen Fragen ist uunabdingbar.

Eine weitere zentrale Anlaufstelle innerhalb der Hochschule ist das International Office (IO). Es befindet sich am Standort WF, in der Wassertorstraße 8. Das International Office bietet folgende Hilfestellungen an:

  • Beratung bezüglich allgemeiner Planungsfragen und Förderprogramme
  • Stellenangebote (falls vorhanden)
  • Ausstellung erforderlicher Bescheinigungen
  • Schriftliche Informationen zu Auslandspraktika.

Ansprechpartnerin im International Office:

  • Förderung von Auslandspraktika: Christina Hempel

Weitere Informationen und die Kontaktdaten der Ansprechpartner/-innen des International Office finden Sie hier.  

Über verschiedene Fördermöglichkeiten informiert das International Office. Daneben verweisen wir auf die Stipendienplattform www.myStipendium.de, die sich speziell an benachteiligte Studierende wendet und Hilfe bei der Suche nach (Auslands-)Stipendien verspricht.

Bitte beachten Sie zudem, dass die praxisbegleitende Lehrveranstaltung (Praxisseminar) im Falle eines Auslandspraktikums erlassen wird. Dies gilt jedoch nicht für den Leistungsnachweis (Praktikumsbericht und mündliche Prüfung). Diese müssen nach dem Praktikum erbracht werden. Falls Sie im Anschluss an das Praktikum nicht rechtzeitig zum Termin der mündlichen Prüfung im selben Semester wieder an der Hochschule sind, können Sie diese in dem auf das praktische Studiensemester folgenden Semester ablegen. Die Betreuung von Studierenden, die ihr Praxissemester im Ausland absolviert haben, übernimmt der Auslandsbeauftragte Michael Helmbrecht.

Bitte beachten Sie zudem, dass seit dem Wintersemester 2010/2011 eine geänderte Verbuchung der ECTS-Punkte für das Modul 3.2 (Praktisches Studiensemester) vorgenommen wird, um zu vermeiden, dass Studierenden, die ihr Praxissemester im Ausland absolvieren, erst verspätet die Punkte für das Modul gutgeschrieben werden und so bspw. für den BAFöG-Bezug erforderliche Punkte fehlen. Laut Studienprüfungsordnung besteht das Modul 3.2. aus zwei Studienleistungen und insgesamt drei Prüfungsleistungen: die Studienleistung Praxiseinsatz (704 Std.), d.h. Prüfungsleistung praktP = 25 ECTS-Punkte; die Studienleistung Praxisseminar, d.h. Prüfungsleistung PStA u. mdlP (15min) = 5 ECTS-Punkte. Studierende, die ihr Praxissemester mit Erfolg im Ausland abgeleistet haben (Nachweis durch entsprechendes Formular) und die mündliche Prüfung im Semester nach dem Auslandsaufenthalt absolvieren, erhalten 25 ECTS Punkte für das im Ausland erbrachte Semester sofort und lediglich die 5 ECTS-Punkte für die mündliche Prüfung „zeitverzögert“ nach deren erfolgreichen Bestehen.

Abschließend möchten wir Sie seitens der Fakultät dringend darum bitten, sich umfassend beim Auswärtigen Amt über die Sicherheitslage in Ihrem Zielland, eventuelle Einreisestimmungen (Visum) aber auch über Vorsorgeimpfungen zu informieren. Informationen dazu finden Sie unter: www.auswaertiges-amt.de.

Denken Sie bitte auch an einen umfassenden Versicherungsschutz. Je nach Aufenthaltsdauer und Aufenthaltsort gelten für das Auslandsstudium besondere Versicherungsbedingungen. Daher sollte an eine Absicherung gegen verschiedene Risiken durch folgende Versicherungen gedacht werden:

  • Absicherung gegen Unfälle durch eine Unfallversicherung
  • Absicherung gegen Haftungsrisiken durch eine Haftpflichtversicherung
  • Absicherung gegen Krankheit durch eine Krankenversicherung