Schreiben (Anträge, Widersprüche, etc.) an die Prüfungskommission IN/MIN/WIN oder an den Vorsitzenden der Prüfungskommission sind direkt an das Studienbüro zu richten.

Anerkennung bzw. Anrechnung von Vorleistungen

Die Antragstellung für die Anerkennung von hochschulischen Vorleistungen bzw. Anrechnung von außerhochschulischen Vorleistungen einschließlich der entsprechenden Formulare ist auf den Webseiten der Hochschule im Abschnitt
Studium » Wichtiges zum Studienstart » Anrechnung von Leistungen dokumentiert.   

Anerkennung von Leistungen eines Auslandsstudiums

Ansprechpartner: Prof. Dr. Löhr

Beschlüsse der Prüfungskommission

  • B-MIN: Abweichung von der Studien-und Prüdungsordnung PK-Beschluss 4-1/2023
  • B-WIN: Abweichungen von der Studien- und Prüfungsordnung im Bachelor Wirtschaftsinformatik mit Studienbeginn vor dem Wintersemester 2021/22 PK-Beschluss 4-2/2023

Beschlüsse des Prüfungsausschuss (TH Nürnberg) zur Prüfungsunfähigkeit

Nachträgliche Prüfungsanmeldung

Nachträgliche Prüfungsanmeldungen sind gemäß § 18 Abs. 1 Satz 5 ASPO bzw. § 9 Abs. 1 Satz 6 APO der TH Nürnberg nur auf schriftlichen Antrag innerhalb einer vom Prüfungsausschuss festgelegten Frist unter Angabe triftiger Gründe mit Zustimmung des Vorsitzenden der Prüfungskommission zulässig.
Der Antrag an den Vorsitzenden der Prüfungskommission zur Genehmigung der nachträglichen Prüfungsanmeldung ist in schriftlicher Form mit den entsprechenden Nachweisen beim Studienbüro einzureichen (studienbuero-technik@th-nuernberg.de).

Bekanntgabe der Leistungsnachweise, Prüfer, Hilfs- und Arbeitsmittel

Sommersemester 2026

Aktuelle Informationen zur Prüfungsanmeldung