Schreiben (Anträge, Widersprüche, etc.) an die Prüfungskommission IN/MIN/WIN oder an den Vorsitzenden der Prüfungskommission sind direkt an das Studienbüro zu richten.

Anerkennung von Vorleistungen beim Studienbeginn und Übergang von anderen Studiengängen oder Hochschulen

Wichtig: Anträge zur Anerkennung von Vorleistungen für die Studiengänge der Fakultät Informatik können von der Prüfungskommission nur bearbeitet werden, wenn ein korrekt ausgefülltes „Antragsformular zur Anerkennung von Prüfungsleistungen“ mit den Empfehlungen der jeweiligen Dozenten eingereicht wird.

Ansprechpartner: Prof. Dr. P. Trommler

  • Hinweise (pdf) zur Anerkennung von hochschulischer Prüfungsleistungen.
  • Antragsformular (VPN) zur Anerkennung von Prüfungsleistungen.
  • Zuständigkeiten für die Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen.
  • Zuständigkeit für das praktische Studiensemester - Praxisbeauftragter der Fakultät: Prof. Dr. Wolfgang Bremer

Anrechnung von Kompetenzen aus Ausbildung und Beruf

Wichtig: Anträge zur Anrechnung von außerhochschulischen Kompetenzen können von der Prüfungskommission nur bearbeitet werden, wenn ein korrekt ausgefüllter "Antrag auf Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen" vorliegt.

Ansprechpartner: Prof. Dr. M. Zapf

Hinweis (pdf) zur Anrechnung von außerhochschulischer Kompetenzen.

Weitere Informationen und das Antragsformular sind auf der Webseite Beruflich Qualifizierte der Hochschule zu finden .

Anerkennung von Leistungen eines Auslandsstudiums

Ansprechpartner: Prof. Dr. Löhr, Prof. Dr. Petrlic

Beschlüsse der Prüfungskommission

  • B-MIN: Änderung der Prüfungsform PK-Beschluss 02/2023
  • B-MIN: Abweichung von der Studien-und Prüdungsordnung PK-Beschluss 4-1/2023
  • B-WIN: Abweichungen von der Studien- und Prüfungsordnung im Bachelor Wirtschaftsinformatik mit Studienbeginn vor dem Wintersemester 2021/22 PK-Beschluss 4-2/2023
  • B-MIN: Geänderte Prüfungsform im Modul “Software Engineering” PK-Beschluss 4-3/2023

Beschlüsse des Prüfungsausschuss (TH Nürnberg) zur Prüfungsunfähigkeit

Nachträgliche Prüfungsanmeldung gemäß APO § 9

Nachträgliche Prüfungsanmeldungen sind gemäß APO § 9 der TH Nürnberg nur auf schriftlichen Antrag innerhalb einer vom Prüfungsausschuss festgelegten Frist unter Angabe triftiger Gründe mit Zustimmung des Vorsitzenden der Prüfungskommission zulässig.
Der Antrag an den Vorsitzenden der Prüfungskommission zur Genehmigung der nachträglichen Prüfungsanmeldung ist in schriftlicher Form mit den entsprechenden Nachweisen beim Studienbüro einzureichen.

Bekanntgabe der Leistungsnachweise, Prüfer, Zuständigkeiten, Hilfs- und Arbeitsmittel

Wintersemester 2024/25

Aktuelle Informationen zur Prüfungsanmeldung