Einführungsveranstaltungen im Sommersemester 2026

Liebe Studierende der Fakultät Angewandte Chemie,

das nächste Semester steht vor der Tür und Sie warten sicherlich schon gespannt auf genauere Informationen zu den Modulen, die Sie belegen wollen.

Bitte nehmen Sie an den für Sie relevanten Einführungsveranstaltungen unbedingt teil, da Ihnen sonst wichtige Informationen fehlen werden. Wir werden hier auch die Gruppeneinteilung der Praktikumsteilnehmer im WiSe durchführen. Sie werden auch die Gelegenheit haben, Fragen zu stellen. Die gezeigten Präsentationen werden im Anschluss auf Moodle zugänglich gemacht.

Alle Studienanfänger/innen werden in den Moodle-Kurs mit Informationen zum Studiengang und zur Fakultät eingeschrieben. Bitte lesen Sie die dort hinterlegten Informationen und ggf. Aktualisierungen.

Wir freuen uns auf das neue Semester mit Ihnen.

Die Einführungsveranstaltungen für das kommende Sommersemester 2026 an der Fakultät Angewandte Chemie finden am Montag, den 16. März 2026 statt

SemesterUhrzeitRaum
B-AC 209:00 - 11:00 UhrKA.013
B-AC 612:00 - 13:45 UhrKA.013
M-AC14:00 - 16:00 UhrKA.013
Einführungsveranstaltungen

Bitte beachten Sie, dass zu jedem Praktikum eine Sicherheitsunterweisung gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Termine, die hier nicht aufgeführt sind, erfahren Sie in der jeweiligen Einführungsveranstaltung.

Informationen für die Teilnahme an Laborpraktika

Warum eine Haftpflichtversicherung?

Laborpraktika sind ein zentraler Bestandteil Ihres Chemiestudiums. Trotz Sorgfalt können Schäden entstehen – eine Haftpflichtversicherung schützt vor finanziellen Folgen.
Die Teilnahme an Praktika ist nur mit gültiger Versicherungsbescheinigung möglich! Kümmern Sie sich unbedingt vor Studienbeginn um eine Bescheinigung.

Welchen Versicherungsschutz gibt es?

Möglicherweise sind Sie über die Familienhaftpflicht versichert – etwa während der ersten Ausbildung und wenn „fachpraktischer Unterricht“ mit abgedeckt ist.
Wir empfehlen trotzdem den Abschluss einer günstigen Laborhaftpflichtversicherung, die speziell für Schäden im Labor schützt – unabhängig vom Versicherungsschutz der Eltern.

Warum eine Sicherheitsunterweisung?

In Laboren gibt es typische Gefahrenquellen, die nach einer Aufklärung häufig vermieden werden können. Außerdem gehen Sie in Laborpraktika u.a. mit Chemikalien und zerbrechlichen/teuren Gerätschaften um. Daher benötigen Sie vor Laborarbeiten eine umfassende Sicherheitsunterweisung, welche je nach Absprache mit den Laborleitern stattfindet und gesetzlich vorgeschrieben ist. Manche finden auch schon zu Semesterbeginn statt, also informieren Sie sich bitte frühzeitig bzw. in den Einführungsveranstaltungen zu Semesterbeginn. Ohne diese Sicherheitsunterweisungen dürfen Sie nicht im Labor arbeiten!
 

Anerkennung von Vorleistungen im Bachelor-Studiengang Angewandte Chemie

Studienanfängerinnen und -anfänger können sich bereits erbrachte Leistungen anerkennen lassen – insbesondere im zeitintensiven Modul „Laborpraxis“.

Dies gilt insbesondere für:

  • Personen mit einschlägiger Ausbildung (z. B. Chemielaborant/in, CTA)
  • Studierende, die von einem Chemiestudium an einer anderen Hochschule wechseln

Bitte wenden Sie sich frühzeitig – idealerweise vor Studienbeginn – an den Vorsitzenden der Prüfungskommission. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Website der Fakultät Chemie.